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Neue Vorschriften für Motorradreifen
Hallo alle zusammen,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Wer von euch hat schon neue Reifen unter seiner Bandit.
Welcher Hersteller wird vom Tüv abgenommen.
Ich habe eine Reifengrößen Vorgabe im Fahrzeugschein.
Laut TÜV, sind die vorgegebenen Reifen nicht mehr in der Herstellung.
Dort könnte man mir nicht mal sagen welche Reifen abgenommen werden würden.
Bis dato hatte ich immer nen Bridgestone Battlax bt 023 drunter.
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß
Hibbel
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27 Antworten
Hast du nur die Grössenvorgabe in der Zulassungsbescheinigung stehen, o. auch Hersteller u. Typ? Welche Bandit?
Hey schön das jemand antwortet.
Hab nur die Größenangabe drin und unten den Vermerk auf die Reifenfabrikate Bindung nach Betriebserlaubnis
Und in der Betriebserlaubnis steht?
Steht da Hersteller u. Typ, kanns du das bei deiner Prüforganisation austragen lassen. Oder du lässt dir einen bestimmten Reifen abnehmen u. eintragen. Dann musst du halt immer den gleichen fahren o. jedesmal umtragen lassen, was auf die Dauer natürlich teurer wird.
Soweit mir bekannt ist, brauchst Du nur eine Einzelabnahme wenn Du eine andere Reifendimension fahren möchtest als im Fahrzeugeschein eingetragen. Ein bestimmter Hersteller ist hier nicht vorgeschrieben.
Gehe mal auf die Seite von Bridgestone und gebe da die geforderten Daten ein. Dann bekommst Du angezeigt welcher Reifentyp für Deine Bandit in Frage kommt.
Viele Grüsse aus Berlin, Ferdi
Vielen Dank für eure Rückmeldungen,
Der Tüv Fritze meinte was von rausnehmen lassen.
Sind wohl Metzler Reifen laut ABE .
Ich wollte morgen mal persönlich bei der GTü vorbei , mal sehen was die mir sagen .
So ein Chaos was man serviert bekommt , ätzend
Von wann ist denn deine Bandit?
Wenn du dich an die Größe und Bauart im Fahrzeugschein hältst brauchst du überhaupt nichts, da kannst du von jeden Hersteller die angegebene Größe fahren.
Da musst du auch nichts eintragen oder austragen lassen.
Wichtig is auch darauf zu achten, dass der Reifen, bzw. die Reifenkombination vom HERSTELLER, in meinem Fall Bridgestone, freigegeben ist.
Die ist 99 Baujahr
Zitat:
@Hibbelknibbeljoe schrieb am 8. Januar 2025 um 16:44:40 Uhr:
Hallo alle zusammen,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Wer von euch hat schon neue Reifen unter seiner Bandit.
Welcher Hersteller wird vom Tüv abgenommen.
Ich habe eine Reifengrößen Vorgabe im Fahrzeugschein.
Laut TÜV, sind die vorgegebenen Reifen nicht mehr in der Herstellung.
Dort könnte man mir nicht mal sagen welche Reifen abgenommen werden würden.
Bis dato hatte ich immer nen Bridgestone Battlax bt 023 drunter.
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß
Hibbel
Du hast ja einige Antworten bekommen.
Bist Du jetzt schlauer und wurde Deine Frage beantwortet?
MfG, Ferdi
Zitat:
@Daciageha schrieb am 9. Januar 2025 um 08:07:24 Uhr:
Wenn du dich an die Größe und Bauart im Fahrzeugschein hältst brauchst du überhaupt nichts, da kannst du von jeden Hersteller die angegebene Größe fahren.
Da musst du auch nichts eintragen oder austragen lassen.
Und genau das ist in diesem Falle leider falsch. Da er schreibt das seine Bandit von 99 ist wird die noch eine deutsche ABE haben, keine EU-Betriebserlaubnis.
Das Thema betrifft ausschließlich Bikes mit dieser deutschen Typgenehmigung und hier kommen wir zum springenden Punkt:
Wegen dieser Reifenbindung musst du seit dem 01.01.2025 theoretisch jeden Reifen der von Marke und Typ abweicht neu eintragen lassen.
Beispiel:
In deinen Papieren ist der Michelin Road 6 in Originalgröße als einziger Reifen eingetragen. Gehen wir jetzt mal davon aus du würdest den Michelin Power 6 fahren wollen oder was ganz anderes, müsstest du deinen Wunschreifen einmal per Vollabnahme eintragen lassen. Und das jedes Mal wenn du Marke bzw. Fabrikat wechselst!
Jetzt gibt es aber eine Möglichkeit den Schmuh austragen zu lassen und nach der hat der TE auch gefragt:
1. Man besorgt sich vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das keine Bedenken bestehen das man alle möglichen Reifen fährt solange diese die Originalgröße haben. Die meisten Hersteller haben so einen Wisch schon fertig für das eigene Bike rumliegen
2. Du besorgst dir deinen gewünschten Reifen
3. Du fährst mit der Herstellerbescheinigung und der Bescheinigung des Reifenherstellers zu deinem Prüfer und lässt dir die Reifenbindung austragen.
4. Du fährst dann zur Zulassungsstelle und lässt deine Papiere ändern.
5. Spaß haben
Danach ist das Thema einmal durch!
Zitat:
@Dynamix schrieb am 9. Januar 2025 um 12:14:49 Uhr:
Zitat:
@Daciageha schrieb am 9. Januar 2025 um 08:07:24 Uhr:
Wenn du dich an die Größe und Bauart im Fahrzeugschein hältst brauchst du überhaupt nichts, da kannst du von jeden Hersteller die angegebene Größe fahren.
Da musst du auch nichts eintragen oder austragen lassen.
Und genau das ist in diesem Falle leider falsch. Da er schreibt das seine Bandit von 99 ist wird die noch eine deutsche ABE haben, keine EU-Betriebserlaubnis.
Deine Aussage das dies falsch ist, ist leider pauschal falsch, weil es doch eigentlich so richtig ist bei Auslegung der Vorschriften, wird aber von Prüforganisationen
unterschiedlich ausgelegt.
Dazu eine Bemerkung des ADAC zu Motorrädern ohne EG Betriebserlaubnis:
Zitat:
Der „Fall 2“ in der Verkehrsblatt-Veröffentlichung des Verkehrsministeriums beschreibt die Beurteilung
der Rad-/Reifen-Kombination, wenn nicht die Reifen montiert sind, die in den Zeile 15.1 und 15.2 bzw.
22 der Zulassungsbescheinigung beschrieben sind. In diesen Fällen dürfte nach der Neuregelung mehrheitlich die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO erlöschen bzw. für erloschen erklärt
werden. Die bisher ausreichenden Unbedenklichkeitserklärungen oder Freigaben der Reifenhersteller genügen nun für Reifen, die nach dem Jahr 2019 gefertigt wurden, nicht mehr als Nachweis
der Zulässigkeit der Bereifung aus. Die „Gefährdung von Verkehrsteilnehmern“, die laut § 19 Abs. 2 S.
2 StVZO zu dem Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist wohl allem Anschein nach allein von dem
Fertigungstermin der gleich aufgebauten Reifen abhängig. Technisch ist dieser Zusammenhang nicht
erklärbar, Naturgesetze kennen keine Ablauf- oder Starttermine.
Viele Reifenmodelle in den Papieren älterer Modelle werden nicht mehr angeboten
Für viele der von diesem „Fall 2“ betroffenen Motorräder wurden einzelne Reifenmodelle vorgeschrieben
und in die Papiere eingetragen, die schon längere Zeit nicht mehr am Markt verfügbar sind. Auch waren
häufig Reifendimensionsbezeichnungen und -bauarten vorgesehen, die heute nicht mehr gebaut und
angeboten werden.
Grundsätzliche Fallunterscheidungen
Folgende Fälle bzw. Gegebenheiten sind zu unterscheiden:
1. Für das Motorradmodell gab es zu keinem Zeitpunkt eine Reifenfabrikatsbindung. Es sollen Reifen
montiert werden, deren Spezifikationen (Dimensionsbezeichnung, Speedindex, Lastindex und Bauart) den Eintragungen in den Papieren entsprechen:
In diesem Fall ist die Betriebserlaubnis nicht gefährdet.
2. Für das Motorradmodell gibt es eine Reifenfabrikatsbindung. Es wurde ein oder mehrere bestimmte Reifenmodelle in die Papiere eingetragen. Keines der Reifenmodell wird aktuell noch angeboten. Es sollen Reifen montiert werden, deren Produktname nicht mit den Eintragungen in den
Papieren übereinstimmen (können), deren Spezifikationen (Dimensionsbezeichnung, Speedindex,
Lastindex und Bauart) aber den Eintragungen in den Papieren entsprechen:
In diesem Fall gibt es in der Praxis allem Anschein nach unterschiedliche Beurteilungen seitens der Prüfinstitute. Mehrheitlich reicht die Gleichheit der technischen Spezifikationen (Dimension, Bauart, Speed- u. Lastindex) aus für einen formalen Weiterbestand der Betriebserlaubnis. In bislang wenigen, jüngst aber
häufigeren Fällen wurde die Betriebserlaubnis in Frage gestellt, nur weil der Name des montierten Reifenmodells nicht mit den Papiereintragungen übereinstimmte. Offensichtlich gibt es also keine einheitliche Handhabung seitens der Prüfinstitute.
3. Für das Motorradmodell gibt es keine Reifenfabrikatsbindung. Die Spezifikation der Reifen entsprechend der Eintragungen ist veraltet, es werden keine Reifen mit dieser Spezifikation mehr angeboten. Meist betrifft dies Zollbezeichnungen für die Abmessungen oder die Reifenbauart (Radial,
diagonal oder Bias Belted). Es sollen Reifen montiert werden, deren Spezifikation in mindestens einem Punkt (Dimension, Bauart) von den Eintragungen in den Papieren abweicht. Speed- u. LoadIndex sind ausreichend. Ein passendes Bestätigungsdokument des Reifenherstellers liegt vor:
In diesem Fall erlischt mit der Montage der Reifen die BE nach § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVZO. Eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO ist erforderlich. Hierzu kann das Bestätigungsdokument des Herstellers herangezogen werden.
4. In den Papieren der Maschine ohne EG-Typgenehmigung ist eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen. Zudem werden keine Reifen mit der eingetragenen Spezifikation (Dimension, Bauart)
mehr angeboten.
Hier gelten die Ausführungen wie zu 3 (siehe oben). Bei älteren Motorrädern sind als Originaleintragung
in den Papieren
• Diagonalreifen (Kennzeichnung: -) oder
• Bias Belt-Reifen (Kennzeichnung: B)
häufig vertreten (Erläuterungen zu den verschiedenen Reifenbauarten finden Sie auch in der ADAC Information Kennzeichnung von Motorradreifen). In manchen dieser Dimensionen werden aktuell aber nur
noch Radialreifen (Kennzeichnung: R) angeboten. Dies entspricht dem obigen Fall 3.
Zitat:
Das Thema betrifft ausschließlich Bikes mit dieser deutschen Typgenehmigung und hier kommen wir zum springenden Punkt:
Wegen dieser Reifenbindung musst du seit dem 01.01.2025 theoretisch jeden Reifen der von Marke und Typ abweicht neu eintragen lassen.
Beispiel:
In deinen Papieren ist der Michelin Road 6 in Originalgröße als einziger Reifen eingetragen. Gehen wir jetzt mal davon aus du würdest den Michelin Power 6 fahren wollen oder was ganz anderes, müsstest du deinen Wunschreifen einmal per Vollabnahme eintragen lassen. Und das jedes Mal wenn du Marke bzw. Fabrikat wechselst!
Jetzt gibt es aber eine Möglichkeit den Schmuh austragen zu lassen und nach der hat der TE auch gefragt:
1. Man besorgt sich vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das keine Bedenken bestehen das man alle möglichen Reifen fährt solange diese die Originalgröße haben. Die meisten Hersteller haben so einen Wisch schon fertig für das eigene Bike rumliegen
2. Du besorgst dir deinen gewünschten Reifen
3. Du fährst mit der Herstellerbescheinigung und der Bescheinigung des Reifenherstellers zu deinem Prüfer und lässt dir die Reifenbindung austragen.
4. Du fährst dann zur Zulassungsstelle und lässt deine Papiere ändern.
5. Spaß haben
Danach ist das Thema einmal durch!
Hier ging es aber konkret um ein Bike mit Fabrikamtsbindung. Wie du ja selbst schriebst betrifft es den Rest ja überhaupt nicht.