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Neuer Audi, gleiches Kennzeichen?
Hallo zusammen,
nachdem ich ausgiebig bei Google und auch hier im Forum gestöbert habe und sogar die örtliche Zulassungsstelle angerufen habe, bin ich ob der verschiedenen Aussagen nun völlig verwirrt und hoffe, mir kann hier geholfen werden. Folgendes Szenario:
Ich wohne in Karlsruhe, habe einen Audi A3 mit meinem Wunschkennzeichen, das ich auf jeden Fall behalten möchte und werde das Auto bei meinem Audi-Händler in Frankfurt in Zahlung geben und dafür bei diesem Händler einen neuen bekommen. Nun die Frage, wie stelle ich das am einfachsten an, mein jetziges Kennzeichen behalten zu können, ohne 24x für An- und Abmeldung von KA nach FFM und zurück fahren zu müssen?
Danke schonmal für die Hilfe und Grüße,
Shusher
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23 Antworten
Altes Fahrzeug abmelden, neues Fahrzeug am selben Tag mit dem alten Kennzeichen anmelden - fertig.
Lässt Du am Besten vom Händler erledigen, der hat normalerweise Leute dafür.
Die Händler bieten doch i.d.R An/-Ummeldung mit an.
Mein Händler wollte z.B. 110€, was für Material und Arbeitszeit zum 20km entfernten Landratsamt i.O. ist wie ich finde.
Wenn du also unbedingt das gleiche Kennzeichen wieder willst, stelle dem Händler das alte Auto 1-2 Tage vor Neuwagenabholung auf den Hof und lass dir für die 1-2 Tage ein Leihauto geben falls nötig.
Somit kann dein Händler das alte Auto Abmelden und das neue wieder an.
Falls dein Händler nur die Neuanmeldung macht, dann mache es genauso mit dem Leihauto, nur eben um die Abmeldung kümmerst du dich dann in den 1-2 Tagen selbst.
Du musst nur unbedingt schauen, ob du bei deinem Zulassungsbezirk irgendwas beachten musst, damit das Kennzeichen auch gleich wieder verwendet werden kann. Nicht dass es für ne Woche oder so gesperrt wird!
Zitat:
@VAGCruiser schrieb am 2. November 2018 um 09:56:34 Uhr:
Die Händler bieten doch i.d.R An/-Ummeldung mit an.
Mein Händler wollte z.B. 110€, was für Material und Arbeitszeit zum 20km entfernten Landratsamt i.O. ist wie ich finde.
Wenn du also unbedingt das gleiche Kennzeichen wieder willst, stelle dem Händler das alte Auto 1-2 Tage vor Neuwagenabholung auf den Hof und lass dir für die 1-2 Tage ein Leihauto geben falls nötig.
Somit kann dein Händler das alte Auto Abmelden und das neue wieder an.
Falls dein Händler nur die Neuanmeldung macht, dann mache es genauso mit dem Leihauto, nur eben um die Abmeldung kümmerst du dich dann in den 1-2 Tagen selbst.
Du musst nur unbedingt schauen, ob du bei deinem Zulassungsbezirk irgendwas beachten musst, damit das Kennzeichen auch gleich wieder verwendet werden kann. Nicht dass es für ne Woche oder so gesperrt wird!
Ok, also seh ich das richtig, dass es ohne Leihauto und damit auch ohne doppeltes Rumgefahre nicht funktioniert? Am liebsten wärs mir, wenn ich das alte Auto hier abmelde, das neue gleich anmelde und das alte dann mit einem Kurzzeitkennzeichen nach FFM bringe. Ist das so möglich? Und was bräuchte ich dafür für die Anmeldung des neuen Autos vom Autohaus?
Doch, geht schon...
Warten bis der neue Brief da ist. Altes Auto abmelden, neues anmelden., Kurzzeitkennzeiches für altes holen (sollte in einem Abwasch machbar sein) Dann mit dem alten Auto zum Händler, fertig.
Vom Autohaus brauchst Du die Zulassungsbescheinigung und einen gültigen HU Bericht, falls das Auto älter als 3 Jahre ist.
Zitat:
@DavidK76 schrieb am 2. November 2018 um 10:20:19 Uhr:
Doch, geht schon...
Warten bis der neue Brief da ist. Altes Auto abmelden, neues anmelden., Kurzzeitkennzeiches für altes holen (sollte in einem Abwasch machbar sein) Dann mit dem alten Auto zum Händler, fertig.
Sehr gut, das wollte ich hören.
Das Problem hier ist nur, dass es eine Finanzierung wird und der Brief somit bei der Audi-Bank verbleibt, wie lös ich das?
Das ist kein Problem, die schicken den Brief zur Zulassung auch bei Finanzierung/Leasing zu. Hatte da noch nie Probleme.
Ich habe doch richtig gelesen: du gibst ein FZ in Zahlung und kaufst beim gleichen Händler ein neues?
Wozu dann solche Umstände? Wie schon geschrieben, dein Händler macht das für dich und du bekommst dein altes Kennzeichen auf jeden Fall für das neue FZ.
Wenn du das privat machen willst ist meiner Meinung das Risiko größer das irgendwas schief geht.
Zitat:
@AUDI 4444 schrieb am 2. November 2018 um 11:02:40 Uhr:
Ich habe doch richtig gelesen: du gibst ein FZ in Zahlung und kaufst beim gleichen Händler ein neues?
Wozu dann solche Umstände? Wie schon geschrieben, dein Händler macht das für dich und du bekommst dein altes Kennzeichen auf jeden Fall für das neue FZ.
Wenn du das privat machen willst ist meiner Meinung das Risiko größer das irgendwas schief geht.
Genau so ist es.
Ich werde nächste Woche mal bei meinem Händler anfragen, ob er das übernimmt, beim Verkaufsgespräch klang die Dame doch recht unsicher und hat mich an die zuständige Zulassungsstelle verwiesen, dass ich mich selbst drum kümmern soll.
Zitat:
@AUDI 4444 schrieb am 2. November 2018 um 11:02:40 Uhr:
Ich habe doch richtig gelesen: du gibst ein FZ in Zahlung und kaufst beim gleichen Händler ein neues?
Wozu dann solche Umstände? Wie schon geschrieben, dein Händler macht das für dich und du bekommst dein altes Kennzeichen auf jeden Fall für das neue FZ.
Wenn du das privat machen willst ist meiner Meinung das Risiko größer das irgendwas schief geht.
Dann ist das Problem noch immer nicht gelöst, wie das alte Auto zum Händler kommt. Ausserdem Sitz der Händler in einem anderen Zulasaungsbezirk
Ich hätte eher Angst, dass es der Händler verbockt. Und wenn das Kennzeichen weg ist, ist es weg.
Wenn der Händler ein wenig kooperativ ist, schickt er Dir ein rotes Kennzeichen und gibt Dir für Rückfahrt auch noch eines mit. Dann meldest Du das Altfahrzeug in Karlsruhe ab, reservierst Dir die bisherige Nummer, fährst das Altfahrzeug mit dem roten Kennzeichen nach Frankfurt, holst das neue ab, das fährst Du mit der roten Nummer nach Karlsruhe, meldest es an und schickst die rote Nummer per Paketdienst zurück. Auf einem der beiden Wege, kannst Du Dir in Weiterstadt bei Darmstadt die Kennzeichen für den neuen Wagen machen lassen, dort ist ein Anbieter, der das erheblich günstiger macht als die Geier, die vor den Zulassungsstellen sitzen.
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 2. November 2018 um 12:19:17 Uhr:
Wenn der Händler ein wenig kooperativ ist, schickt er Dir ein rotes Kennzeichen und gibt Dir für Rückfahrt auch noch eines mit. Dann meldest Du das Altfahrzeug in Karlsruhe ab, reservierst Dir die bisherige Nummer, fährst das Altfahrzeug mit dem roten Kennzeichen nach Frankfurt, holst das neue ab, das fährst Du mit der roten Nummer nach Karlsruhe, meldest es an und schickst die rote Nummer per Paketdienst zurück. Auf einem der beiden Wege, kannst Du Dir in Weiterstadt bei Darmstadt die Kennzeichen für den neuen Wagen machen lassen, dort ist ein Anbieter, der das erheblich günstiger macht als die Geier, die vor den Zulassungsstellen sitzen.
Gut, mal schaun, wie kooperativ der Händler sich zeigt nächste Woche.
Wobei ich dachte, dass rote Kennzeichen wirklich nur von den Händlern selbst benutzt werden dürfen und eben nicht für eine Überführungsfahrt durch Privatpersonen...
Das rote Kennzeichen darf zwar nur an "zuverlässige" Gewerbetreibende ausgegeben werden und es ist zweckgebunden für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten, das damit ausgestattete Fahrzeug darf aber auch von anderen Personen (Angestellte, Beauftragte, Kunden, Kaufinteressenten) geführt werden. Und Überführungsfahrten vom Kunden zum Händler und umgekehrt sind ja ausdrücklich zulässige Zwecke.
Viele haben schon geute Vorschläge gemacht - ich bin vom Fach und würde definitiv NUR diese Lösung wählen, wenn Dein Händler das nicht für Dich übernimmt:
Den Brief zu Deiner Zulassungsstelle schicken lassen - egal was Dir der Händler erzählt - es dauert durch versch. Sicherheitsstufen bedingt bis zu 10 Arbeitstage, bis der Brief nach dem Versenden des Händlers in Deiner Zulassungsbehörde eintrifft. Erzählt wird gerne 2-3 Tage. Das kann sein, ist meistens jedoch nicht zutreffend.
Mit diesen Papieren - entweder ORIGINAL Fahrzeugschein ODER eine Kopie des gültigen Tüv-Berichts kannst Du NUR in der Kommune in der Du gemeldet bist Kurzzeitkennzeichen beantragen. WICHTIG: Die EVB Nummer Deiner Versicherung muß für Kurzeitkennzeichen ausgestellt sein. Die Versicherungen bei der Du im Nachhinein den Wagen fest anmeldest, übernehmen im Regelfall diese Versicherungskosten. Hierbei ist zu bedenken, das die Versicherungen nur das nötigste abdecken - sprich die Haftpflicht. Wenn Du Deinen neuen Wagen Teil- oder Vollkasko versichern möchtest, spreche Deine Versicherung darauf an, das auch die Kurzeitversicherung diesen Status haben soll. Für die Versicherung ein kleiner Haken ( der aber oft bewußt aus Kostengründen nicht gemacht wird) - für Dich könnte es im Ernstfall um viel Geld gehen, wenn Du einen Unfall haben solltest und der Wagen "nur" Haftpflicht versichert sein sollte. Das Fahrzeug hat u.a. ein anderes Fahrverhalten, andere Abmessungen, andere Verzögerungswerte und selbst Du bist mit einem neuen bzw. mit einem anderen Bedienkonzept beschäftigt.
Jetzt kannst Du mit Deinem alten Fahrzeug zum Händler fahren, schraubst die Nummernschilder ab und nimmst diese mitsamt dem Fahrzeugschein mit. An dem neuen Fahrzeug schraubst Du die Kurzeitkennzeichen und fährst nach Hause.
Zuhause meldest Du in einem Schritt Dein altes Fahrzeug ab und Dein neues mit dem gleichen Kennzeichen wieder an. Falls das innerhalb der 5-Tagesfrist der Kurzeitkennzeichen stattfindet, dann mußt Du diese Kennzeichen mitbringen - nach dem aufgedruckten Datum nicht mehr.
Als letzten Schritt versendest Du via Einschreiben mit Rückschein den alten Fahrzeugschein zu Deinem Händler.
Klingt kompliziert, ist aber sicher !
Zitat:
@gisbaert schrieb am 2. November 2018 um 17:43:40 Uhr:
Viele haben schon geute Vorschläge gemacht - ich bin vom Fach und würde definitiv NUR diese Lösung wählen, wenn Dein Händler das nicht für Dich übernimmt:
Den Brief zu Deiner Zulassungsstelle schicken lassen - egal was Dir der Händler erzählt - es dauert durch versch. Sicherheitsstufen bedingt bis zu 10 Arbeitstage, bis der Brief nach dem Versenden des Händlers in Deiner Zulassungsbehörde eintrifft. Erzählt wird gerne 2-3 Tage. Das kann sein, ist meistens jedoch nicht zutreffend.
Mit diesen Papieren - entweder ORIGINAL Fahrzeugschein ODER eine Kopie des gültigen Tüv-Berichts kannst Du NUR in der Kommune in der Du gemeldet bist Kurzzeitkennzeichen beantragen. WICHTIG: Die EVB Nummer Deiner Versicherung muß für Kurzeitkennzeichen ausgestellt sein. Die Versicherungen bei der Du im Nachhinein den Wagen fest anmeldest, übernehmen im Regelfall diese Versicherungskosten. Hierbei ist zu bedenken, das die Versicherungen nur das nötigste abdecken - sprich die Haftpflicht. Wenn Du Deinen neuen Wagen Teil- oder Vollkasko versichern möchtest, spreche Deine Versicherung darauf an, das auch die Kurzeitversicherung diesen Status haben soll. Für die Versicherung ein kleiner Haken ( der aber oft bewußt aus Kostengründen nicht gemacht wird) - für Dich könnte es im Ernstfall um viel Geld gehen, wenn Du einen Unfall haben solltest und der Wagen "nur" Haftpflicht versichert sein sollte. Das Fahrzeug hat u.a. ein anderes Fahrverhalten, andere Abmessungen, andere Verzögerungswerte und selbst Du bist mit einem neuen bzw. mit einem anderen Bedienkonzept beschäftigt.
Jetzt kannst Du mit Deinem alten Fahrzeug zum Händler fahren, schraubst die Nummernschilder ab und nimmst diese mitsamt dem Fahrzeugschein mit. An dem neuen Fahrzeug schraubst Du die Kurzeitkennzeichen und fährst nach Hause.
Zuhause meldest Du in einem Schritt Dein altes Fahrzeug ab und Dein neues mit dem gleichen Kennzeichen wieder an. Falls das innerhalb der 5-Tagesfrist der Kurzeitkennzeichen stattfindet, dann mußt Du diese Kennzeichen mitbringen - nach dem aufgedruckten Datum nicht mehr.
Als letzten Schritt versendest Du via Einschreiben mit Rückschein den alten Fahrzeugschein zu Deinem Händler.
Klingt kompliziert, ist aber sicher !
Alles klar, danke für die detaillierte Antwort!
Habe vom Händler die Info bekommen, dass er das gerne alles übernimmt, dafür aber ca. 250€ möchte und das ist mir dann doch zu viel. Werde es dann selbst machen.