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neuer Besitzer will Auto nicht ummelden

Themenstarteram 28. Januar 2010 um 16:23

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problem:

vor kurzem bin ich aus einer GbR ausgestiegen. Mein Geschäftspartner und ich haben damals einen Wagen geleast, welcher auf meinen Namen angemeldet wurde.

Nun bin ich ja aus der Firma ausgetreten, und mein ehemaliger Geschäftspartner möchte den Wagen und die Versicherung nicht ummelden, wie mündlich vereinbart. Er wollte auch nie einen Vetrag mit Übergabe des Fahrzeugs unterschreiben, heute weiß ich warum! Ich Idiot habe ihm auch den Fahrzeugschein gegeben. Der Fahrzeugbrief ist noch bei der Leasingbank. Fakt ist das die Versicherungsbeträge weiter auf mich laufen und das ärgert mich am meisten.

Was kann ich dagegen unternehmen? Hilft auf die schnelle eine eidesstaatliche Versicherung, das ich seit geraumer Zeit nicht über den Wagen verfüge (falls er ein Unfall baut, Strafzettel etc.)?

Danke für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema
am 28. Januar 2010 um 16:35

Einfach nicht hier nachfragen, sondern bei

- Leasingfirma

- Zulassungsstelle

- Versicherung

Alle diese Stellen können dir am einfachsten weiter helfen und dich beraten!

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am 28. Januar 2010 um 16:35

Einfach nicht hier nachfragen, sondern bei

- Leasingfirma

- Zulassungsstelle

- Versicherung

Alle diese Stellen können dir am einfachsten weiter helfen und dich beraten!

am 28. Januar 2010 um 18:54

ohne Kaufvertrag oder zumindest Übergabeprotokoll (mit Name, Anschrift und Unterschrift von euch beiden) kann die Versicherung gar nichts unternehmen...hier kann wohl nur die Zulassungsbehörde weiterhelfen.

Zitat:

Original geschrieben von liberalo

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problem:

vor kurzem bin ich aus einer GbR ausgestiegen. Mein Geschäftspartner und ich haben damals einen Wagen geleast, welcher auf meinen Namen angemeldet wurde.

Nun bin ich ja aus der Firma ausgetreten, und mein ehemaliger Geschäftspartner möchte den Wagen und die Versicherung nicht ummelden, wie mündlich vereinbart. Er wollte auch nie einen Vetrag mit Übergabe des Fahrzeugs unterschreiben, heute weiß ich warum! Ich Idiot habe ihm auch den Fahrzeugschein gegeben. Der Fahrzeugbrief ist noch bei der Leasingbank. Fakt ist das die Versicherungsbeträge weiter auf mich laufen und das ärgert mich am meisten.

Was kann ich dagegen unternehmen? Hilft auf die schnelle eine eidesstaatliche Versicherung, das ich seit geraumer Zeit nicht über den Wagen verfüge (falls er ein Unfall baut, Strafzettel etc.)?

Danke für Eure Hilfe!

Ist vielleicht nicht hilfreich aber Fakt:

Als Gesellschafter einer GbR haftest Du nach § 160 HGB für die bei Deinem Austritt gegenüber der Gesellschaft bestehenden Verbindlichkeit für eine Zeitraum von 5 Jahren. Da die Gesellschafter einer GbR deren Gläubigern unmittelbar, persönlich und unbeschränkt haften, gilt dies auch für die Nachhaftung. Deine Nachhaftung nach § 160 HGB besteht also unmittelbar gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft und kann demzufolge auch nur durch Individualvereinbarung zwischen Dir und den Gläubigern ausgeschlossen werden.

Läuft das Leasing auf dich Privat oder über die gbr??? Läuft es auf dich privat, ist es dein Auto... läuft es über die gbr, kannst du natürlich den wagen einfach abmelden und die versicherung kündigen. Allerdings bist du leider als ehemaliges gbr mitglied immer noch haftbar... is auch einfach blöd...

Zitat:

Original geschrieben von liberalo

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problem:

vor kurzem bin ich aus einer GbR ausgestiegen. Mein Geschäftspartner und ich haben damals einen Wagen geleast, welcher auf meinen Namen angemeldet wurde.

Nun bin ich ja aus der Firma ausgetreten, und mein ehemaliger Geschäftspartner möchte den Wagen und die Versicherung nicht ummelden, wie mündlich vereinbart. Er wollte auch nie einen Vetrag mit Übergabe des Fahrzeugs unterschreiben, heute weiß ich warum! Ich Idiot habe ihm auch den Fahrzeugschein gegeben. Der Fahrzeugbrief ist noch bei der Leasingbank. Fakt ist das die Versicherungsbeträge weiter auf mich laufen und das ärgert mich am meisten.

Was kann ich dagegen unternehmen? Hilft auf die schnelle eine eidesstaatliche Versicherung, das ich seit geraumer Zeit nicht über den Wagen verfüge (falls er ein Unfall baut, Strafzettel etc.)?

Danke für Eure Hilfe!

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Was kann ich dagegen unternehmen? Hilft auf die schnelle eine eidesstaatliche Versicherung, das ich seit geraumer Zeit nicht über den Wagen verfüge (falls er ein Unfall baut, Strafzettel etc.)?

du kannst die Herausgabe der Papiere fordern, schriftlich mit Frist.

Was Strafzettel angeht die kommen zwar zu dir aber du meldest die dann zurück mit nennung des Fahrers - erledigt für dich (erstmal)

Unfall? naja das geht voll auf deine Kappe was SB und % angeht. Im nachhinein kannst du zivilrechtlich was von dem anderen versuchen zurück zu holen.

Hi!

Hast du Zugang zum Auto?

Denke, als Halter und Versicherungsnehmer, würde ich zum Auto gehen und die Kennzeichen abschrauben!

Mal sehen, was dein ehemaliger "Geschäftspartner" dazu sagt?

Wenn er eine Anzeige dbzgl. Aufgeben will, wird er es schwer haben, da du ja der Halter bist! (DU stehst ja in den Papieren als Halter):-)))

Den Wagen kann er jedenfalls nicht mehr ohne "Platten" fahren!

Gruß Steini

super tipp, dann bekommt er die anzeige sofern das fahrzeug im oeffentlichen verkehrsraum steht ^^

am 4. Februar 2010 um 8:02

Wieso?

Einfach Anzeige wegen Unterschlagung?

Vorausgesetzt er steht wirklich drin.

Dann bekommt er sein Wagen wieder und verkauft den an jemanden vernünftiges.

Als Halter würde ich in diesem Fall als erstes dem ehemaligen Partner die Benutzung des Fahrzeuges untersagen. Damit wird er zu einem unberechtigter Fahrer dieses Fahrzeuges mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Halter, nicht Eigentümer, bestimmt, wer das Fahrzeug fahren darf.

 

O.

am 4. Februar 2010 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Wieso?

Einfach Anzeige wegen Unterschlagung?

Vorausgesetzt er steht wirklich drin.

Dann bekommt er sein Wagen wieder und verkauft den an jemanden vernünftiges.

Wie kommst du auf Unterschlagung?

Das Auto wurde von einer Firma angeschafft und ist noch in deren Besitz.

Der eingetragene Halter ist nicht mehr in der Firma, wurde edoch nur aus zulassungsrechtlichen Gründen dort eingetragen.

Und verkaufen geht auch nicht einfach so, siehe mein erster Fakt!

am 4. Februar 2010 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Als Halter würde ich in diesem Fall als erstes dem ehemaligen Partner die Benutzung des Fahrzeuges untersagen.

Auf welcher Grundlage denn?

Das Auto gehört zum Bestand der Firma und nicht dem TE persönlich.

Zitat:

Damit wird er zu einem unberechtigter Fahrer dieses Fahrzeuges mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

:confused::confused::confused::confused::confused:

Welche Konsequenzen?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Als Halter würde ich in diesem Fall als erstes dem ehemaligen Partner die Benutzung des Fahrzeuges untersagen.

Auf welcher Grundlage denn?

Das Auto gehört zum Bestand der Firma und nicht dem TE persönlich.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Damit wird er zu einem unberechtigter Fahrer dieses Fahrzeuges mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

:confused::confused::confused::confused::confused:

Welche Konsequenzen?

Sorry, "unberechtigter Fahrer" im Sinne des Versichertenrechts war nicht gemeint, sondern ein unberechtigter Fahrer im Sinne einer unerlaubten Handlung.

 

Wird Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters benutzt, kann sich die Haftungsfrage ändern s. §7 (3) STVG. Ich sage bewusst "kann", da Einzelheiten zum Status des Fahrzeuges berücksichtigt werden.

 

O.

am 4. Februar 2010 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von liberalo

 

Der Fahrzeugbrief ist noch bei der Leasingbank. Fakt ist das die Versicherungsbeträge weiter auf mich laufen und das ärgert mich am meisten.

Hallo,

man kann die bank anschreiben (ggf. auch anrufen) und verlangen, dass der brief direkt an die zulassungsstelle geschickt wird. dann kann man das kfz zumindest abmelden (brief dann wieder an die bank zurück), die kennzeichen mitnehmen (sollte ja kein problem sein). der fzg.-schein ist für die abmeldung nicht zwingend! -> ohne brief kann dein "kollege" das auto zumindest nicht wieder anmelden und muss stehen bleiben (nicht öffentlich!) Somit brauchen die vers.-beiträge ab abmeldedat. nicht mehr bezahlt werden. Leider alles unabhängig vom Leasinggeber -> der bleibt weiter eigentümer, da muss man sich kaufmännisch einigen...

... zum thema versicherung: wichtig ist, dass der schadenfreiheitsrabatt rechtlich dem "einbringer" in die firma gehört! Sonst ist er weg, wenn dein "kollege" ein neues auto kaufen würde und dies versichert!

-> dazu braucht man die sog. Mitversicherungsnehmereigenschaft! Die rechte am SFR bleiben dann somit beim "einbringer" und kein folgeversicherer/vers.-nehmer kann diese bekommen...

mfG Klesi

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