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Neuer Mercedes Sprinter Fahrtenschreiber Ja/nein?

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 18:23

Hallo,habe mal eine frage Ich habe mir ein neuen Firmenwagen bestellt Sprinter 318 Kasten lang . hat ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 to und wurde mit Anhängekupplung bestellt. Mir wäre es recht das Auto ohne Lässtigen Fahrtenschreiber zu kaufen . Meine frage muss man den unbedingt haben oder geht es auch ohne?und was passiert wenn ich mit hänger fahre und habe kein drin?

danke schonmal..

Beste Antwort im Thema

Das zitieren von Beiträgen üben wir aber noch.

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Um was für einen Einsatzzweck geht es denn?

Ich würde mir auf alle Fälle den Tacho holen, ist nicht so lästig wie ein Tageskontrollblatt , welches du mit 2,8t zgG auch schon ausfüllen musst.

Wenn man sich gleich richtig mit dem Digitacho auseinandersetzt, ist das kein großes Ding mehr.

Grüße

Steini

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 19:23

er wird gewerblich für die baustelle genutzt..ja aber ist das alles ein muss?

http://www.bag.bund.de/cln_011/DE/Service/FAQs/faq_node.html

lesen - dann überlegen und anschliessend nochmals nachfragen.

Am besten gleich ne mail an das BAG, die Antwort ist dann etwas "gültiger", als eine unverbindliche Forendiskussion.

Üblicherweise findet sich aber auch meist ein Forenteilnehmer, der die Gesetzestexte, die du dort hättest lesen können, auch noch zum weissnichtwievielten Male in einen Thread mit dieser oder ähnlicher Fragestellung hineinkopiert.

Hallo,

sobald du Gewerblich unterwegs bist, hast ein z´GG von 3,5to mit AHK ein Zuggesamtgewicht von >3,5to ist ein Fahrtenschreiber PFLICHT!

So und da Du den Fahrtenschreiber jetzt schon drin hast und Du fährst jetzt ohne Anhänger dann auch mit Fahrtenschreiber, denn wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist muss Dieser auch benutzt werden!!

Gruß

Chris

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

wie von meinen Vorrednern schon ganz richtig gesagt, es gibt viele Beträge im Forum

Klick mich

und es gibt zu den "ES MUSS" nicht wenige "mit Ausnahme von..."

Pflicht ist ein Digi-Tacho in Fahrzeugen selbst mit werkseitiger AHK nicht, aber die Nutzung wird dann auf bestimmte Berufsgruppen/Nutzungsfälle beschränkt.

Ein Paketdienst betreibt immer gerwerblicher Gütertransport-> ab 2,8to Aufzeichnungspflicht, falls Digi-Tacho verbaut dann ist dieser zu benutzen(mit allem Drum&Dran-Fahrerkarte-Auslesezeug und Datenerfassung am PC)

Wir als Elektriker fallen unter die Handwerkerregelung, solange wir nur Material und Werkzeuge transportieren die wir selbst brauchen und einbauen. Wir fahren bis 3,5to ohne Aufzeichnung und über 3,5 to genau wie jeder andere auch mit Tachograph, in Verbindung mit Anhänger und >3,5to Zuggewicht nur mit Tachograph/Digi-Tacho, es sei denn wir bewegen uns maximal im Radius von 50 KM um den Firmenstandort, dann wiederum ohne Aufzeichnungspflicht :-)

Mit unserer Anhängerarbeitsbühne fahren wir deutschlandweit ohne Aufzeichnungspflicht, weil diese keine Nutzlast hat sonder nur eine fahrbare Arbeitsmaschine/Anhänger ist :-)

Und jetzt kommt das allerschärfste, ist ein Digi-Tacho verbaut, und wir sind NICHT aufzeichnugspflichtigt(weil Handwerker), dann wird dieser ohne Faherkarte auf "out of scope" gestellt und gut ist.

Das alles sagt die nette Frau von der BAG.

Ich hoffe ich konnte alle klarheiten beseitigen und verbleibe mit aufzeichnungsfreien Grüßen ohne gewähr auf Richtigkeit

Euer Skyport

am 7. Dezember 2012 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von skyport

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

wie von meinen Vorrednern schon ganz richtig gesagt, es gibt viele Beträge im Forum

Klick mich

und es gibt zu den "ES MUSS" nicht wenige "mit Ausnahme von..."

Pflicht ist ein Digi-Tacho in Fahrzeugen selbst mit werkseitiger AHK nicht, aber die Nutzung wird dann auf bestimmte Berufsgruppen/Nutzungsfälle beschränkt.

Ein Paketdienst betreibt immer gerwerblicher Gütertransport-> ab 2,8to Aufzeichnungspflicht, falls Digi-Tacho verbaut dann ist dieser zu benutzen(mit allem Drum&Dran-Fahrerkarte-Auslesezeug und Datenerfassung am PC)

Wir als Elektriker fallen unter die Handwerkerregelung, solange wir nur Material und Werkzeuge transportieren die wir selbst brauchen und einbauen. Wir fahren bis 3,5to ohne Aufzeichnung und über 3,5 to genau wie jeder andere auch mit Tachograph, in Verbindung mit Anhänger und >3,5to Zuggewicht nur mit Tachograph/Digi-Tacho, es sei denn wir bewegen uns maximal im Radius von 50 KM um den Firmenstandort, dann wiederum ohne Aufzeichnungspflicht :-)

Mit unserer Anhängerarbeitsbühne fahren wir deutschlandweit ohne Aufzeichnungspflicht, weil diese keine Nutzlast hat sonder nur eine fahrbare Arbeitsmaschine/Anhänger ist :-)

Und jetzt kommt das allerschärfste, ist ein Digi-Tacho verbaut, und wir sind NICHT aufzeichnugspflichtigt(weil Handwerker), dann wird dieser ohne Faherkarte auf "out of scope" gestellt und gut ist.

Das alles sagt die nette Frau von der BAG.

Ich hoffe ich konnte alle klarheiten beseitigen und verbleibe mit aufzeichnungsfreien Grüßen ohne gewähr auf Richtigkeit

Euer Skyport

am 7. Dezember 2012 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von herri.g

Zitat:

Original geschrieben von skyport

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

wie von meinen Vorrednern schon ganz richtig gesagt, es gibt viele Beträge im Forum

Klick mich

und es gibt zu den "ES MUSS" nicht wenige "mit Ausnahme von..."

Pflicht ist ein Digi-Tacho in Fahrzeugen selbst mit werkseitiger AHK nicht, aber die Nutzung wird dann auf bestimmte Berufsgruppen/Nutzungsfälle beschränkt.

Ein Paketdienst betreibt immer gerwerblicher Gütertransport-> ab 2,8to Aufzeichnungspflicht, falls Digi-Tacho verbaut dann ist dieser zu benutzen(mit allem Drum&Dran-Fahrerkarte-Auslesezeug und Datenerfassung am PC)

Wir als Elektriker fallen unter die Handwerkerregelung, solange wir nur Material und Werkzeuge transportieren die wir selbst brauchen und einbauen. Wir fahren bis 3,5to ohne Aufzeichnung und über 3,5 to genau wie jeder andere auch mit Tachograph, in Verbindung mit Anhänger und >3,5to Zuggewicht nur mit Tachograph/Digi-Tacho, es sei denn wir bewegen uns maximal im Radius von 50 KM um den Firmenstandort, dann wiederum ohne Aufzeichnungspflicht :-)

Mit unserer Anhängerarbeitsbühne fahren wir deutschlandweit ohne Aufzeichnungspflicht, weil diese keine Nutzlast hat sonder nur eine fahrbare Arbeitsmaschine/Anhänger ist :-)

Und jetzt kommt das allerschärfste, ist ein Digi-Tacho verbaut, und wir sind NICHT aufzeichnugspflichtigt(weil Handwerker), dann wird dieser ohne Faherkarte auf "out of scope" gestellt und gut ist.

Das alles sagt die nette Frau von der BAG.

Ich hoffe ich konnte alle klarheiten beseitigen und verbleibe mit aufzeichnungsfreien Grüßen ohne gewähr auf Richtigkeit

Euer Skyport

Das zitieren von Beiträgen üben wir aber noch.

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