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Neuer Mercedes Sprinter Fahrtenschreiber Ja/nein?

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 18:23

Hallo,habe mal eine frage Ich habe mir ein neuen Firmenwagen bestellt Sprinter 318 Kasten lang . hat ein zul. Gesamtgewicht von 3,5 to und wurde mit Anhängekupplung bestellt. Mir wäre es recht das Auto ohne Lässtigen Fahrtenschreiber zu kaufen . Meine frage muss man den unbedingt haben oder geht es auch ohne?und was passiert wenn ich mit hänger fahre und habe kein drin?

danke schonmal..

Beste Antwort im Thema

Das zitieren von Beiträgen üben wir aber noch.

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Um was für einen Einsatzzweck geht es denn?

Ich würde mir auf alle Fälle den Tacho holen, ist nicht so lästig wie ein Tageskontrollblatt , welches du mit 2,8t zgG auch schon ausfüllen musst.

Wenn man sich gleich richtig mit dem Digitacho auseinandersetzt, ist das kein großes Ding mehr.

Grüße

Steini

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 19:23

er wird gewerblich für die baustelle genutzt..ja aber ist das alles ein muss?

http://www.bag.bund.de/cln_011/DE/Service/FAQs/faq_node.html

lesen - dann überlegen und anschliessend nochmals nachfragen.

Am besten gleich ne mail an das BAG, die Antwort ist dann etwas "gültiger", als eine unverbindliche Forendiskussion.

Üblicherweise findet sich aber auch meist ein Forenteilnehmer, der die Gesetzestexte, die du dort hättest lesen können, auch noch zum weissnichtwievielten Male in einen Thread mit dieser oder ähnlicher Fragestellung hineinkopiert.

Hallo,

sobald du Gewerblich unterwegs bist, hast ein z´GG von 3,5to mit AHK ein Zuggesamtgewicht von >3,5to ist ein Fahrtenschreiber PFLICHT!

So und da Du den Fahrtenschreiber jetzt schon drin hast und Du fährst jetzt ohne Anhänger dann auch mit Fahrtenschreiber, denn wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist muss Dieser auch benutzt werden!!

Gruß

Chris

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

wie von meinen Vorrednern schon ganz richtig gesagt, es gibt viele Beträge im Forum

Klick mich

und es gibt zu den "ES MUSS" nicht wenige "mit Ausnahme von..."

Pflicht ist ein Digi-Tacho in Fahrzeugen selbst mit werkseitiger AHK nicht, aber die Nutzung wird dann auf bestimmte Berufsgruppen/Nutzungsfälle beschränkt.

Ein Paketdienst betreibt immer gerwerblicher Gütertransport-> ab 2,8to Aufzeichnungspflicht, falls Digi-Tacho verbaut dann ist dieser zu benutzen(mit allem Drum&Dran-Fahrerkarte-Auslesezeug und Datenerfassung am PC)

Wir als Elektriker fallen unter die Handwerkerregelung, solange wir nur Material und Werkzeuge transportieren die wir selbst brauchen und einbauen. Wir fahren bis 3,5to ohne Aufzeichnung und über 3,5 to genau wie jeder andere auch mit Tachograph, in Verbindung mit Anhänger und >3,5to Zuggewicht nur mit Tachograph/Digi-Tacho, es sei denn wir bewegen uns maximal im Radius von 50 KM um den Firmenstandort, dann wiederum ohne Aufzeichnungspflicht :-)

Mit unserer Anhängerarbeitsbühne fahren wir deutschlandweit ohne Aufzeichnungspflicht, weil diese keine Nutzlast hat sonder nur eine fahrbare Arbeitsmaschine/Anhänger ist :-)

Und jetzt kommt das allerschärfste, ist ein Digi-Tacho verbaut, und wir sind NICHT aufzeichnugspflichtigt(weil Handwerker), dann wird dieser ohne Faherkarte auf "out of scope" gestellt und gut ist.

Das alles sagt die nette Frau von der BAG.

Ich hoffe ich konnte alle klarheiten beseitigen und verbleibe mit aufzeichnungsfreien Grüßen ohne gewähr auf Richtigkeit

Euer Skyport

am 7. Dezember 2012 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von skyport

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

wie von meinen Vorrednern schon ganz richtig gesagt, es gibt viele Beträge im Forum

Klick mich

und es gibt zu den "ES MUSS" nicht wenige "mit Ausnahme von..."

Pflicht ist ein Digi-Tacho in Fahrzeugen selbst mit werkseitiger AHK nicht, aber die Nutzung wird dann auf bestimmte Berufsgruppen/Nutzungsfälle beschränkt.

Ein Paketdienst betreibt immer gerwerblicher Gütertransport-> ab 2,8to Aufzeichnungspflicht, falls Digi-Tacho verbaut dann ist dieser zu benutzen(mit allem Drum&Dran-Fahrerkarte-Auslesezeug und Datenerfassung am PC)

Wir als Elektriker fallen unter die Handwerkerregelung, solange wir nur Material und Werkzeuge transportieren die wir selbst brauchen und einbauen. Wir fahren bis 3,5to ohne Aufzeichnung und über 3,5 to genau wie jeder andere auch mit Tachograph, in Verbindung mit Anhänger und >3,5to Zuggewicht nur mit Tachograph/Digi-Tacho, es sei denn wir bewegen uns maximal im Radius von 50 KM um den Firmenstandort, dann wiederum ohne Aufzeichnungspflicht :-)

Mit unserer Anhängerarbeitsbühne fahren wir deutschlandweit ohne Aufzeichnungspflicht, weil diese keine Nutzlast hat sonder nur eine fahrbare Arbeitsmaschine/Anhänger ist :-)

Und jetzt kommt das allerschärfste, ist ein Digi-Tacho verbaut, und wir sind NICHT aufzeichnugspflichtigt(weil Handwerker), dann wird dieser ohne Faherkarte auf "out of scope" gestellt und gut ist.

Das alles sagt die nette Frau von der BAG.

Ich hoffe ich konnte alle klarheiten beseitigen und verbleibe mit aufzeichnungsfreien Grüßen ohne gewähr auf Richtigkeit

Euer Skyport

am 7. Dezember 2012 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von herri.g

Zitat:

Original geschrieben von skyport

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

wie von meinen Vorrednern schon ganz richtig gesagt, es gibt viele Beträge im Forum

Klick mich

und es gibt zu den "ES MUSS" nicht wenige "mit Ausnahme von..."

Pflicht ist ein Digi-Tacho in Fahrzeugen selbst mit werkseitiger AHK nicht, aber die Nutzung wird dann auf bestimmte Berufsgruppen/Nutzungsfälle beschränkt.

Ein Paketdienst betreibt immer gerwerblicher Gütertransport-> ab 2,8to Aufzeichnungspflicht, falls Digi-Tacho verbaut dann ist dieser zu benutzen(mit allem Drum&Dran-Fahrerkarte-Auslesezeug und Datenerfassung am PC)

Wir als Elektriker fallen unter die Handwerkerregelung, solange wir nur Material und Werkzeuge transportieren die wir selbst brauchen und einbauen. Wir fahren bis 3,5to ohne Aufzeichnung und über 3,5 to genau wie jeder andere auch mit Tachograph, in Verbindung mit Anhänger und >3,5to Zuggewicht nur mit Tachograph/Digi-Tacho, es sei denn wir bewegen uns maximal im Radius von 50 KM um den Firmenstandort, dann wiederum ohne Aufzeichnungspflicht :-)

Mit unserer Anhängerarbeitsbühne fahren wir deutschlandweit ohne Aufzeichnungspflicht, weil diese keine Nutzlast hat sonder nur eine fahrbare Arbeitsmaschine/Anhänger ist :-)

Und jetzt kommt das allerschärfste, ist ein Digi-Tacho verbaut, und wir sind NICHT aufzeichnugspflichtigt(weil Handwerker), dann wird dieser ohne Faherkarte auf "out of scope" gestellt und gut ist.

Das alles sagt die nette Frau von der BAG.

Ich hoffe ich konnte alle klarheiten beseitigen und verbleibe mit aufzeichnungsfreien Grüßen ohne gewähr auf Richtigkeit

Euer Skyport

Das zitieren von Beiträgen üben wir aber noch.

Hauptsache kompliziert, wie üblich in der EU

Wird bei uns in der CH vermutlich auch kommen, aber wir hoffen immer noch, dass die Regierung dies "vereinfacht"

Antrag ist: "Alle welche mit einer gültigen Tranportlizenz unterwegs sind, müssten dann den Fahrtenschreiber nutzen. Restliche nicht. Ergo einfach zu kontrollieren und keine Ausnahmen usw.

Mal sehen, wie die Behörde im Tempo ist, die Fahrerkarten auszustellen, welche bislang noch keine hatte. Registrieren, sortieren, aktualsieren und dann noch versenden? Das mit allen nötigen gütligen Angaben, welche zuerst abgefragt werden müssen, da gemäss Regierung diese Daten unter die Datenschutzrichtlinien der CH fallen. Naja - viel Spass dann....

PS: gemäss. meinen Angaben müsste dies bei uns im 2026 passieren.

Sollte das aber wie bei der LSVA (Maut) und neuen Tachoschreiber funktionieren, dann wird das wiederum ein Schnellschuss werden....

Wir haben noch keine Mautgeräte, bekommen diese frühestens Juli 2025 (Einbau müsste abgeschlossen sein Ende August 25)- Gemäss Behörde sollen diese per Jan 2025 für Neufahrzeuge oder Rep-Ersatz verfügbar sein. Aber wie üblich wieder voll Schrott-Geräte.

Haben keine Anhängererkennung integriert, was zu massiven Kosten führen kann, wenn der Fahrer den Anhänger vergisst abzumelden (bisherige Geräte haben gemerkt, wenn ab- oder angehängt wurde) - Man habe dies halt nicht inder Offerte gehabt und daher habe es dies halt nun nicht. Kann aber Unsummen an Km-Maut kosten.

Und noch lächerlicher ist die Kontrolle - Die Kontrollbalken über den Autobahnen funktionieren nicht mehr. Es fahren FZe in der CH rum, welche das kontrollieren sollen (ähnlich Google-Auto)

- Digitaler Tacho müssten wir nur einbauen (GEN2 V2) sefern wir in die EU fahren. Ansonsten dürfen wir die Alten drin lassen. Aber auch das stockt es ziemlich..... Hatten lediglich für Tochterfirma 5 Stück bestellt. Auslieferung.... irgendwann.... sollte aber per 01.01.2025 montiert sein. Zum guten Glück besitzen wir keine Zwischenvariante GEN2 V1, denn diese müssten unweigerlich getauscht werden. Wurden aber erst ab Oktober 23 neu eingebaut.

Das einzige was wirklich Positiv ist an der Lumpenregelung, welche wir CHer übernehmen müssen ist, dass ich die LSVA (Maut) nicht mehr über unser PC auf dem Bundesrechner abschliessen muss, das passiert dann automatisch direkt...... Rest kann man getrost "rauchen in der Pfeiffe" und kostet einfach wieder viel unnötige Auslagen.

Ergo ist das "Ganze" wieder einmal mehr ein "Schelmenstreich"

Grüsse aus der Schweiz

@doedl: Dat wird wohl eher nix. :D

Zitat:

Wird bei uns in der CH vermutlich auch kommen, aber wir hoffen immer noch, dass die Regierung dies "vereinfacht"

Wie oft war das in den letzten Jahren der Fall, dass die eidgenössische Regierung eine EU-Vorschrift „vereinfacht“ (oder gar versessert) eingeführt hat?

In Sachen Bürokratie braucht sich die Schweiz keinesfalls hinter D und A verstecken .... :D

Zitat:

@ConvoyBuddy schrieb am 30. Dezember 2024 um 10:31:28 Uhr:

@doedl: Dat wird wohl eher nix. :D

Zitat:

@ConvoyBuddy schrieb am 30. Dezember 2024 um 10:31:28 Uhr:

Zitat:

Wird bei uns in der CH vermutlich auch kommen, aber wir hoffen immer noch, dass die Regierung dies "vereinfacht"

Wie oft war das in den letzten Jahren der Fall, dass die eidgenössische Regierung eine EU-Vorschrift „vereinfacht“ (oder gar versessert) eingeführt hat?

In Sachen Bürokratie braucht sich die Schweiz keinesfalls hinter D und A verstecken .... :D

Kann wohl sein. Aber wir haben hier noch Mitspracherecht. So einfach wird nichts defeiniert.....

Dazu ist unsere Transportlobby zu start in der Regierung vertreten.

Zudem ist die Beratungskommision mehrheitlich mit Transporteuren versehen. Daher geht auch alles immer etwas länger. Lediglich, wenn wir zu Umsetzungen "Verpflichtet" oder gebeten werden von der EU, damit wir nicht übermässige Ausgleichszahlngen leisten müssen......

Rest kannst Du Dir schenken. Unsere "Bürokratie", welche Du ansprichst, hat wenigstens mehrheitlich sinn. Sicherheit, Korrektheit, Zuverlässigkeit und klare Regeln. Aber auch da....... Bürger oder Betroffenenkommisionen sprechen meist mit. Und solange die "Lieben und Netten" nicht dreiquatschen, kommt eigentlich noch viel gutes dabei heraus. Die entstehende "Bürokratie" ist meist auch der EU geschluldet, welche für alles was wir nicht tun, dann Ausgleichsmassnahmen erheben (also Kohle wollen von uns), weil wir etwas nicht so machen, wie die das wollen.......

So damit habe ich geschlossen. :-)

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