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Neuer Motor, wie wird das Auto jetzt Versichert

Themenstarteram 12. März 2007 um 11:47

Hi Leute,

Ich habe da mal ne Frage und zu dem Thema noch kein Thread gefunden!

Also ich Besitze einen Citroen Xsara Coupe 1.8i und möchte jetzt mir einen neuen Motor einbauen lassen, jetzt frag ich mich, wie wird mein auto jetzt versichert???

Der Motor ist der 2.0 16V von Citroen, der selbst auch in anderen Xsara Modellen zu finden ist!

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26 Antworten
am 12. März 2007 um 12:00

Am besten mal bei deiner Vers. anrufen! Die könne es Dir genau sagen.

Wahrscheinlich ist aber, dass die Typklassen von einem ähnlich Motorisierten Model übernommen werden.

Da es den Motor ja in anderen Xsara Modellen gibt, wird es wohl auf eine solche Einstufung hinauslaufen.

Themenstarteram 12. März 2007 um 12:04

Motor

 

Denn das wäre das beste was mir passieren könnte, den komischer weise bezahle ich jetzt doppelt soviel bei meiner Versicherung als wenn ich nen 2.0 - 16V hätte!

am 12. März 2007 um 12:28

Re: Motor

 

Zitat:

Original geschrieben von Forestarius

Denn das wäre das beste was mir passieren könnte, den komischer weise bezahle ich jetzt doppelt soviel bei meiner Versicherung als wenn ich nen 2.0 - 16V hätte!

Dann kann natürlich auch passieren, dass die alles so lassen wie es ist :D

am 12. März 2007 um 17:26

Typschlüsselnummern werden nicht verändert, die gehören von Geburt bis zur Verschrottung zum Auto.

Die Versicherung wird es als Leistungssteigerung werten und einen Zuschlag auf die jetzige Versicherung erheben

Warum willste überhaupt umbauen, bei so einer Franzosengurke lohnt doch kein Cent den man reinsteckt

Themenstarteram 12. März 2007 um 17:30

Jetzt bekomm ich noch antwort von nem VW fahrer, danke für die antwort , aber das doofe kommentar hättest dir können sparen

am 12. März 2007 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von Forestarius

Jetzt bekomm ich noch antwort von nem VW fahrer, danke für die antwort , aber das doofe kommentar hättest dir können sparen

Warum, das mit den Typschnüsselnummer ist richtig und das mit dem Doppelwinkelschrott sehe ich jeden Tag in der Werkstatt, schlimmer gehts nimmer

am 12. März 2007 um 18:54

Hi,

na Bernd, wieder die verbale Keule rausgeholt? *kopfschüttel*

@Forestarius:

Exakt so wie Pappie sagte, hier wird nicht irgendein Aufschlag verlangt (@Bernd: Wenn mans nicht genau weiß....) sondern eine vergleichbare Motorisierung reichen.

Gib die Kopie der korrigierten Fahrzeugpapiere bei deiner Versicherung rein und bitte um Neueinstufung - es wird hier sicherlich auf die Einstufung des entsprechenden Motorspenders hinauslaufen.

Und noch etwas:

Wer sagt, dass Citroen keine Autos bauen kann, hat noch nie ne Göttin gefahren :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 12. März 2007 um 19:13

Thx @ Schreddi,

werde dann mal bei meiner Versicherung nachhorschen

@Bernd,

Ich kann nur soviel zu deiner Aussage sagen, ich habe mit meinem Citroen keinerlei Probleme, bin bisher sehr zufrieden und fahre den jetzt seit 2 Jahren (80000km) und bis auf nen Plattfuß, hatte ich noch keine Probleme!!!

Jeder hat so seine Ansichten....

Bernd,

mal ganz ehrlich: du hast in vielen deiner Beiträge nicht gerade durch Fachwissen geglänzt und eine Reihe von Falschinfo's abgegeben, die den Betreffenden eher hätten schaden können. Das ist schon traurig genug, aber auch noch dumme und sachlich ungerechtfertigte Kommentare ablassen kannste dir dann vollends sparen.

Also vielleicht mal etwas sachlicher, oder lieber nur mitlesen.

~

versicherungen behandeln das verschieden wenns den motor in dem modell gab und er auf daen umgeschlüsselt wurde stuft die versicherung den anch dem neuen motor ein.

gabs den nicht wird die schlüsselnummer genullt und da gibts mehrere varianten.

nummer 1 die versicherung fodert die bezahlung nach orginalauto.

nummer 2 verischerung verlangt aufschlag für leistungsteigerung.

nummer 3 versihcherung stuft nach spenderfahrzeug ein.

hier hilft nur versicherung fragen wie sies handelt.

@berndkalb solltest dich mal informieren typenschlüssel sagt nur herrsteller unfd motorleistung aus mehr net. wird der motor verändert auf einen den es im modell gab wird die schlüsselnummer dadrauf geändert. gabs den darin nicht wird sie genullt. typenschlüssel sind änderbar nur die fahrzeugidentnummer nicht.

Eine Leistungssteigerung stellt für den Versicherer eine Gefahrerhöhung dar. Diese ist gemäß AKB und VVG dem Versicherer anzuzeigen. Wie der Versicherer damit im Einzelfall umgeht kann nur spekuliert werden.

HSN und TSN werden vom KBA vergeben, der Versicherer kann diese nicht ändern! Höchstens die Typklassen eines Referenzfahrzeuges zur Grundlage der Typklasseneinstufung heranziehen.

beukeod die versicherung kann hsn tsn net ändern aber der tüv und dekra schon und wenns den motor net in dem modell gab wird das genullt

am 14. März 2007 um 7:27

Ich dachte hier war schon alles gesagt?

Zitat:

Die 'Typschlüsselnummer' (TSN) ist ein dreistelliger Code, der den Fahrzeugtyp eines Herstellers näher bezeichnet. In der Zulassung Teil 1(Fahrzeugschein) und in der Zulassung Teil 2 (Fahrzeugbrief) kennzeichnen die ersten drei Ziffern unter Punkt 3 die Typschlüsselnummer. Die Typschlüsselnummer berücksichtigt Modell, Karosserieform und Motorisierung. Ein Fahrzeugtyp lässt sich eindeutig mit Hilfe der Herstellernummer (HSN) und der Typschlüsselnummer identifizieren.

 

Bevor sich hier nicht ein Fachmann zu Wort meldet glaube ich erstmal nicht, dass die TSN (vom KBA erteilt) wegen eines leistungsstärkeren Motors geändert wird.

Im Kfz.Schein und -brief ist m. E. hier die Ziffer 33 und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 die Ziffer 22 dafür vorgesehen.

 

 

@Pappie, sagen kann man viel ;)

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