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Neuer Touran mit vielen Fehlern!

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 27. Mai 2013 um 6:49

Am 26.03. holten wir unseren neuen Touran Diesel 140 PS in Wolfsburg ab.

Schon bei der Fahrzeugübergabe imponierte ein Fleck auf dem Fahrersitz. Daheim angekommen wollte ich die Parkscheibe in das Fach unterhalb des Lenkrads legen. Das Fach war nicht eingehakt, hing lose herum.

Nach ca. 1000 km leuchtete das Armaturenfeld rot, die Lenkung blockierte. Daraufhin wurde ein Update aufgespielt und eine neue Lenkung eingebaut.

Von Anfang an macht die Kupplung beim Kommenlassen ein lautes Geräusch. Das ganze Getriebe wurde ausgebaut, neue Teile eingebaut, das Geräusch ist jedoch nach wie vor vorhanden und immer vorführbar.

Zudem wird der Wagen bei Tempo 160 dermaßen laut, dass man meint, die hinteren Scheiben seien geöffnet. Das Radio muss hochgedreht werden, eine Unterhaltung ist kaum möglich.

Heute um 11 Uhr wollten 3 Herren aus Wolfsburg sich die Mängel ansehen, gerade kam der Anruf: Termin verschoben auf morgen.

Das Fahrzeug war in der kurzen Zeit nun insgesamt schon 2 Wochen in der Werkstatt, einen Anspruch auf Ersatzfahrzeug hat man angeblich nicht, bekommt man nur aus Kulanz von der Werkstatt.

Nun meine Frage: wie sieht das Recht auf Wandlung aus? Ich habe noch etwas anderes zu tun, als zig Probefahrten beim Freundlichen, jedes Mal hin und her zur Werkstatt und nun Terminverschiebung von Wolfsburg, unglaublich.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben?

P. S: dies ist bereits unser 2. Touran, ich kenne die Fahrgeräusche, selbe Bereifung wie der Vorgänger.

Beste Antwort im Thema

Wir sind hier ja nicht in einem juristischen Seminar und so ist es auch heute noch nach diversen Gesetzesänderungen  durchaus zulässig, umgangssprachlich bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages von einer Wandlung zu sprechen. In gewissem Sinne gibt es auch durchaus ein Wahlrecht zwischen mehreren denkbaren  Mängelansprüchen des Käufers.

 

Abgesehen davon, dass eine konkrete, fallbezogene Rechtsberatung in einem Forum in mehrerer Hinsicht problematisch ist, hilft letztlich nur die Rechtsberatung durch einen Anwalt. Das muss nicht gleich zu einem anwaltlichen und die Fronten möglicherweise verhärtenden anwaltlichen Eingreifen führen. Aber nur wer seine Rechte im konkreten Fall genau kennt, kann mit dem Händler auch sinnvoll und letztlich erfolgreich verhandeln.

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Tja, für eine Rückabwicklung gibt es wohl kein allgemeingültiges Rezept. Kommt auch immer etwas auf dein Gegenüber an.

2 mal vergeblich versucht ein und denselben Fehler zu beheben? Dann das Thema beim Händler ansprechen und sehen wie er reagiert. Danach erkennst du gleich ob er sich wehrt wie ein Vampir gegen Knoblauch, oder ob man einen gemeinsamen Weg finden kann.

Gibt es erhebliche Mängel sollte eine Rückabwicklung auch ohne 2 Reparaturversuche möglich sein - nur was ist erheblich und was nicht?

Wenn der Händler nicht will, läuft es eh auch einen Rechtsstreit raus.

Deine bisherigen Auslagen (Fahrten zur Werkstatt, evtl. Arbeitsausfall deswegen) würde ich mit dem Stichwort "Gewährleistung" einfordern.

Vielleicht erzählt der mehr oder weniger freundliche dann noch etwas von Nutzungsentschädigung die für dich dann fällig werden, aber das hält sich in Grenzen. Es wird gerne mit 0,67% pro 1000km gerechnet, was aber vor Gericht nicht unbedingt durchgeht.

Außerdem kannst du dann im Gegenzug auch eine Kapitalverzinsung gelten machen.

Mit einem Händler der "einsichtig" ist, ist so eine Rückabwicklung eigentlich schnell durch, aber oft ist der Gang vor Gericht unausweichlich und eine Rechtsberatung schadet auch nichts bei einer außergerichtlichen Einigung.

Hallo,du hast die Wahl Wandlung oder Geld zurück.Wenn VW nicht darauf eingeht nimm dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und vereinbare ein Gespräch auch wenn du keine Rechtschutz hast wenn du später vor Gericht gewinnst zahlt VW alles.Viel Glück und las dich nicht von VW einlullen.Gruß mietwagenh

am 27. Mai 2013 um 17:19

Zitat:

Original geschrieben von mietwagenh

Hallo,du hast die Wahl Wandlung oder Geld zurück.Wenn VW nicht darauf eingeht nimm dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und vereinbare ein Gespräch auch wenn du keine Rechtschutz hast wenn du später vor Gericht gewinnst zahlt VW alles.

Das ist schon mal in mehrfacher Hinsicht falsch ;)

Wandlung gibt es nicht und ein Wahlrecht was es gibt schon gleich gar nicht. Wenn dann könnte er eine Rückabwicklung des Kaufvertrages machen. Was nichts anderes heisst, dass am Ende alles so ist als ob es den Kauf nie gegeben hätte. Mit allen Rechten und Pflichten des Käufers und des Verkäufers. Unterm Strich bedeutet das, er hat sein Geld wieder, abzüglich .... und .... und ...

Und dann könnte er sein Geld nehmen und das gleiche Auto wieder kaufen, oder was anderes damit machen.

Gleiches gilt für den tollen Ratschlag "wenn du später vor Gericht gewinnst zahlt VW alles". Wenn es mit dem Anwalt zu einer "aussergerichtlichen Einigung" kommt, dann zahlt jeder seinen Teil selber ;)

Also, immer schön vorsichtig mit solchen tollen Tipps.

An den TE. Das einfachste ist, Du suchst mal das Gespräch mit dem Händler und klopfst ab wie er zu einer Rückabwicklung steht. Danach kannst du entscheiden was du tun willst. Wenn du den "offiziellen" Weg einer Rückabwicklung gehst, dann gibt es kein zurück mehr.

Wir sind hier ja nicht in einem juristischen Seminar und so ist es auch heute noch nach diversen Gesetzesänderungen  durchaus zulässig, umgangssprachlich bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages von einer Wandlung zu sprechen. In gewissem Sinne gibt es auch durchaus ein Wahlrecht zwischen mehreren denkbaren  Mängelansprüchen des Käufers.

 

Abgesehen davon, dass eine konkrete, fallbezogene Rechtsberatung in einem Forum in mehrerer Hinsicht problematisch ist, hilft letztlich nur die Rechtsberatung durch einen Anwalt. Das muss nicht gleich zu einem anwaltlichen und die Fronten möglicherweise verhärtenden anwaltlichen Eingreifen führen. Aber nur wer seine Rechte im konkreten Fall genau kennt, kann mit dem Händler auch sinnvoll und letztlich erfolgreich verhandeln.

Davon kann ich ein Lied Singen...

Wandlung nervig und langwierig...

wie einer schon sagte die müssen 2.mal den selben Fehler beheben wenn das jedoch nicht klappt den hast an Spruch...

Was ich dir aber noch ans Herz legen kann ruf doch mal in WOB an und lass dich mit ein Teamleiter verbinden den Schilderst du alles und sagst auch gleich du möchtest jetzt eine Lösung, vllt wirst du in eine Fachabteilung verbunden und da bekommst dann auch mal passende Antworten...Und vllt auch endlich ein kostenlosen Leihwagen... ;)

Jetzt kommt sicher von den ein oder anderen woher weis er das, ja ich bin auch ein geschädigter des VW Konzernes...und ich hab immer zum Teil das bekommen was ich wollte...

Sollte dies jedoch nichts Helfen such dir mal eine anderes AH und lass die malschauen vllt is da auch schon was bekannt...Solltes jedoch alles beim Alten bleiben Anwalt...

Achso sollte der Termin nochmal verschoben werden, würde ich die Karre auf den Hof fahren Schlüssel auf den Tisch knallen und sagen so macht euch mal nen Kopf...(so hab ich das einmal gemacht und schon drehte sich alles zum positiven)

Dennoch möchte ich nicht auf VW rumtrammelt aber die Quali lässt langsam zu Wünschen übrig...

Kurze Auflistung was bei mir so defekt war.

- Gelenkwelle geräusche erst Geräusch 1.500km 4 mal in der Werkstatt gewesen ab den 5. Versuch und 70tkm später endlich gefunden, Garantie

- Xenonlicht rechts defekt 85200km Neu auf Garantie

- Stoßdämpfer links Öl kommt Neu

- Gutschloss bei 40tkm defekt

- FSE Steuergerät defekt

- diverse weitere Mängel bis Stand heute noch nicht in Sicht...

summo so maro 10 Leihwagen verschlungen Kosten trug zum Glück VW...

P.S und lass dir bloß nich auf de Nasebinden Stand der Technik...

Gruß Micha

 

Zitat:

Original geschrieben von Micha1103

wie einer schon sagte die müssen 2.mal den selben Fehler beheben wenn das jedoch nicht klappt den hast an Spruch...

Das mit dem zwei Versuchen je Mangel stimmt so nicht ganz. Man kann durchaus auch eine Wandlung anstreben, wenn das "Gesamtprodukt" nicht den versprochenen Qualitätsversprechen entspricht. Da können auch "endlos" viele "Kleinigkeiten" ausreichen, die nicht jedesmal mit zwei Versuchen behoben werden.

Ich habe meinen damaligen Passat via einer "Wandlung" wieder abgegeben, nach falsch verarbeiteter Karosserie (B-Säule im Werk falsch geschweißt), defektes DSG, Leistungsverlust des 170PS-TDI-Motors, defektes Navi (das waren jetzt die "teuren" Punkte). Abgesehen vom Leistungsverlust wurden alle Probleme entweder gelöst (Austausch Navi) oder waren noch in Bearbeitung als die Karosserieprobleme anfingen. Die Instandsetzungen wurden immer bei einem lokalen Händler vorgenommen, der Verkäufer saß einige Kilometer weiter weg und wurde kurz vor der Wandlung erst mit ins Boot geholt. Nach zwei kurzen Gesprächen mit dem Verkäufer und dem Geschäftsführer kam die "Zustimmung" aus WOB für die Wandlung. Alles ist ohne Probleme gelaufen, einige Beulen durch Fremdtüren wurden ohne Diskussion und finanziellen Abzug akzeptiert, genauso wie die heruntergefahren Reifen auf der Vorderachse.

Wie überall, der Ton macht die Musik: Wenn man höflich aber bestimmt auf den Händler zugeht, dann braucht man auch nicht mit Anwalt usw. zu drohen. Und wenn man in den Konditionsverhandlungen anerkennt, dass man ja auch eine gewisse Gegenleistung bekommen hat, dann kann so etwas schnell und unkompliziert gehen.

Also einfach den Dialog suchen und die "Scheißkiste" dem Händler wieder auf den Hof stellen ...

Themenstarteram 14. Juni 2013 um 9:56

Heute haben wir die Mitteilung bekommen, dass das Fahrzeug gewandelt wird.

Wie berechnet sich die Nutzungsgebühr für das Fahrzeug? Kann ich evtl. auch Kosten veranschlagen?

am 14. Juni 2013 um 10:10

Zitat:

Original geschrieben von astischeder

Wie berechnet sich die Nutzungsgebühr für das Fahrzeug?

Zeitgemäß wird heutzutage 0,5% des Kaufpreises pro 1.000km angesehen, sie werden dir ein Angebot machen.

Zitat:

Original geschrieben von astischeder

Kann ich evtl. auch Kosten veranschlagen?

Ja, alle Kosten die du im Zusammenhang mit dem Kauf hattest (z.B. Zulassungskosten, Zubehör, usw.) kannst du geltend machen.

Beachten sollte man dabei aber auch, wenn man am Fzg. etwas verändert hat, dass der Ursprungszustand gefordert werden kann.

 

Zitat:

Original geschrieben von astischeder

 

Kann ich evtl. auch Kosten veranschlagen?

siehe Beitrag vor mir und dann noch die Kapitalverzinsung nicht vergessen

Hallo afralu,deine Aussage vom 27.05.13 zu meinem Beitrag war voreilig und falsch.Bevor du öffentlich Kritik an Beiträgen übst sollte man den Kopf vorher einschalten.

am 15. Juni 2013 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von mietwagenh

Hallo afralu,deine Aussage vom 27.05.13 zu meinem Beitrag war voreilig und falsch.Bevor du öffentlich Kritik an Beiträgen übst sollte man den Kopf vorher einschalten.

Dann schalte Du mal deinen Kopf ein und lass die Gemeinschaft hier wissen was voreilig und falsch war ;) ansonsten ist das jetzt nur ein Beitrag der null Aussagekraft hat :o

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 19:46

Wie ich schon geschrieben habe, wandelt VW den Touran.

ABER: das Auto muss sofort zurück! Auch wenn wir uns einen neuen VW bestellen würden. Dies seien zwei unterschiedliche Geschäfte. Das Autohaus vermittelt keineswegs, hat uns ein Angebot statt vor 3 Monaten mit 14,5 % Nachlass nun mit 11 % gemacht für das gleiche Auto.

1. Können wir den Wagen nicht sofort zurückgeben

2. Der Wagen würde mehr als 1000 Euro mehr kosten!

Was meint ihr? Ist dies rechtens?

am 18. Juni 2013 um 6:38

Zitat:

Original geschrieben von astischeder

 

Wie ich schon geschrieben habe, wandelt VW den Touran.

ABER: das Auto muss sofort zurück! Auch wenn wir uns einen neuen VW bestellen würden. Dies seien zwei unterschiedliche Geschäfte. Das Autohaus vermittelt keineswegs, hat uns ein Angebot statt vor 3 Monaten mit 14,5 % Nachlass nun mit 11 % gemacht für das gleiche Auto.

1. Können wir den Wagen nicht sofort zurückgeben

2. Der Wagen würde mehr als 1000 Euro mehr kosten!

Was meint ihr? Ist dies rechtens?

Das ist schon rechtens so. Sei froh, dass so problemlos gewandelt wird.

Rabatte sind individuelle Geschichten, abhängig von Aktionen, allgemeiner Nachfrage und Spielraum des Händlers.

Du hast auf jeden Fall keinen (Rechts-)Anspruch auf:

- Wandelung wenn es dir passt (z.B. nach Ablauf der Lieferzeit für einen Neuwagen)

- gleichen Rabatt wie beim letzten Wagen

Warum schaust du nicht mal bei einem anderen Händler? Z.B. auch nach einen Vorführwagen/Tageszulassung. Da hast du evtl. auch Glück.

Ansonsten bieten die Internethändler evtl. mehr Rabatt.

Viel Erfolg!

Themenstarteram 20. Juni 2013 um 5:34

Am Montag werde ich das leidige Thema VW und Wandlung beenden. Ein Touran bzw. VW kam für uns nicht mehr in Frage, der VW-Konzern ist uns nun erst mal als Kunde los.

Wir freuen uns nun auf einen neuen BMW 318d Touring zu super Konditionen und hoffen dass mit diesem Fahrzeug die "Freude am Fahren" wieder zurückkommt.

Danke nochmals für die Hilfe hier!

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