Neuer TÜV in 2006 wie handhabt ihr den E-TÜV?
Hallo zusammen!
Ich muss im Juni diesen Jahres das erstemal mit meinem Bimmer zum TÜV und bin jetzt am überlegen ob ich nicht noch vor dem 01.04.06 den TÜV mache!
Denn ab dem 01.04.06 soll wie ich es bis dato immer gehört habe ja der Elektronik-TÜV dazu kommen sprich Airbag, ABS, fehlerspeicherauslesen usw.
Und da mein Bimmer ja nun schon über 10 Jahre drauf hat bin ich mir nicht so sicher ob er das denn auch ohne größere Mängel durch diesen E-TÜV schafft!
Was meint Ihr wie stehen die Chancen das unsere Bimmer es ohne "erhebliche-mängel" in der Elekt. durch diesen E-TÜV schaffen? Habt ihr euch schonmal ein paar gedanken drüber gemacht?
Gruß
Marc
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17 Antworten
Darüber mach ich mir momentan keine Gedanken, hab erst im Januar Tüv neu gemacht.
Kann mir net vorstellen, dass es großartig Probleme gibt.
Wenn irgendwas net mit ABS, Airbag und Co passt, dann wird es ja im Kombi angezeigt. Also halb so wild
Gilt das nicht nur fur Fahrzeuge mit OBD-II Diag Schnittstelle?
Hab mal diesbezüglich mit meiner Werkstatt gesprochen, die mir auch Tüv macht und Die meinten, dass da eh schon seit einppar Jahren auf die Elektronikkomponenten, wie Airbag etc. geschaut wird. Und wenn zum Beispiel die Airbaglampe leuchtet, kommt man nicht mehr durch den Tüv.. So verhält sich das Ganze natürlich auch, wenn der Fehlerspeicher ausgelesen wird.
Was jetzt ab 04 dazu kommt, sind ja die anderen neuen Komponenten, wie ESP, Bergassistent und watt weis ich. Dieser ganze neumodische Kram, den ein guter Fahrer ja eh nicht braucht. Und dafür gibt es dann zusätzlich neue Meßverfahren etc.
Fazit: Ich denke mal, dass dies unsere E36 nicht betrifft!
MfG Thomson
( Der diese Aussage von seiner Werkstatt hat )
Na da bin ich ja schonmal erleichtert! Dachte wirklich das jetzt alles mit neuen Prüfsystemen und was weiss ich nicht all geprüft wird! Und da die Airbags im E36 ja meist schon etwas älter sind dachte ich "oh oh" aber nagut das hilft mir schonmal ! Danke!
Also ich war im Frühjahr 2005 mit meinem 190er beim TÜV. Ich hatte im Benz ASD (AutomatischesSperrDifferenzial). Das war defekt zu dem Zeitpunkt bzw. die Kontrolllampe brannte dauerhaft. Das wurde unter anderem bemängelt und musste es machen lassen! Aber beim TÜV wurde NICHT der Fehlerspeicher ausgelsesen!
Hab ich bei DB dann machen lassen und es hiess das Steuergerät sei defekt. Da das aber ein Schweine-Moos kostet, hab ich in meiner freien Werkstatt einfach das Lämpchen abklemmen lassen und kam somit auch durch den TÜV.
Hab den Wagen erst gar nicht ausgemacht, so dass der TÜV-Prüfer auch nicht erkennen konnte, dass das Lämpchen auch bei Zundüng net angeht
Naja... So war das!
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von Hellus
Gilt das nicht nur fur Fahrzeuge mit OBD-II Diag Schnittstelle?
So ist es, dies betrifft nur KFZ neueren Baujahres, welche über die genomerte Diagnoseschnittstelle verfügen.
Zitat:
Original geschrieben von coupe-sprinter
So ist es, dies betrifft nur KFZ neueren Baujahres, welche über die genomerte Diagnoseschnittstelle verfügen.
Hi,
und da die AU ja jetzt auch zusammen mit der HU gemacht werden soll, kommt man auch nicht weit. Weil wenn man eine OBD AU macht dann wird automatisch der Fehlerspeicher ausgelesen und wenn der nicht leer ist, dann kommt auch nicht in der AU weiter.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Also ich war im Frühjahr 2005 mit meinem 190er beim TÜV. Ich hatte im Benz ASD (AutomatischesSperrDifferenzial). Das war defekt zu dem Zeitpunkt bzw. die Kontrolllampe brannte dauerhaft. Das wurde unter anderem bemängelt und musste es machen lassen! Aber beim TÜV wurde NICHT der Fehlerspeicher ausgelsesen!
Hab ich bei DB dann machen lassen und es hiess das Steuergerät sei defekt. Da das aber ein Schweine-Moos kostet, hab ich in meiner freien Werkstatt einfach das Lämpchen abklemmen lassen und kam somit auch durch den TÜV.
Hab den Wagen erst gar nicht ausgemacht, so dass der TÜV-Prüfer auch nicht erkennen konnte, dass das Lämpchen auch bei Zundüng net angeht
Willst du uns jetzt damit sagen, dass du den TÜV beschissen hast
MFG Freshmaker
Zitat:
Original geschrieben von msorcerer86
Hi,
und da die AU ja jetzt auch zusammen mit der HU gemacht werden soll, kommt man auch nicht weit. Weil wenn man eine OBD AU macht dann wird automatisch der Fehlerspeicher ausgelesen und wenn der nicht leer ist, dann kommt auch nicht in der AU weiter.
MfG
Muss dich berichtigen. Man bekommt nur eine HU mit einer gültigen AU. Man kann AU und HU auch getrennt voneinander machen. Jedoch zum bestehen der HU muss eine gültige AU vorliegen, egal wann diese gemacht wurde.
Zitat:
Original geschrieben von FlorianA.
Darüber mach ich mir momentan keine Gedanken, hab erst im Januar Tüv neu gemacht.
Kann mir net vorstellen, dass es großartig Probleme gibt.
Wenn irgendwas net mit ABS, Airbag und Co passt, dann wird es ja im Kombi angezeigt. Also halb so wild
Und ich hab seit Februar TÜV/AU neu! Hat zwar erst im 2. Anlauf geklappt, aber immerhin!
Würde mir da auch keine Gedanken machen, gibt ja unzählige Wagen die über 10 Jahre alt sind...
Zitat:
Original geschrieben von coupe-sprinter
Muss dich berichtigen. Man bekommt nur eine HU mit einer gültigen AU. Man kann AU und HU auch getrennt voneinander machen. Jedoch zum bestehen der HU muss eine gültige AU vorliegen, egal wann diese gemacht wurde.
Hi,
es wurde aber drüber geredet das jetzt beides nur zusammen gilt. Quasi es sollen keine unterschiedlichen Plaketten bzw. unterschiedliches Datum geklebt werden.
Vielleicht meinen wir ja beides das gleiche.
MfG
Wie lange kann man denn überziehen???Hätte auch im Feb beides machen müssen.Hab ich aber noch nicht weil ich noch auf die Felgen warte die gleich mit eingetragen werden soll?Mach ich mich schon strafbar
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
Wie lange kann man denn überziehen???Hätte auch im Feb beides machen müssen.Hab ich aber noch nicht weil ich noch auf die Felgen warte die gleich mit eingetragen werden soll?Mach ich mich schon strafbar
Also bei 4 Wochen passiert nix... Hätte auch im Januar gehabt, bin aber erst im Februar hin! Steht dann allerdings im Prüfbericht dass der TÜV nach Ablauf der Fälligkeit durchgeführt wurde. Irgendwann kostet es Bußgeld, wenns zu lange ist... Aber keine Ahnung ab wann...
Zitat:
Original geschrieben von sunnyboy481
dann allerdings im Prüfbericht dass der TÜV nach Ablauf der Fälligkeit durchgeführt wurde. Irgendwann kostet es Bußgeld, wenns zu lange ist... Aber keine Ahnung ab wann...
Echt. War heute mit dem Wagen meiner Mutter bei der HU, wäre im November 05 fällig gewesen, steht aber nix im Prüfbericht.
Nach Ablauf von einem Monat kostet es 35 EUR bei Erwischen.
Zitat:
Original geschrieben von msorcerer86
Hi,
es wurde aber drüber geredet das jetzt beides nur zusammen gilt. Quasi es sollen keine unterschiedlichen Plaketten bzw. unterschiedliches Datum geklebt werden.
Vielleicht meinen wir ja beides das gleiche.
MfG
Ist definiv nicht so, darf unterschiedlich sein.
Hab den Knaben heute sogar danach gefragt, da meine Mum so ein Elektronikmobil hat.
Auch muss daran gedacht werden, es gibt ja noch KFZ ohne G-Kat, und die müssen jedes Jahr zur AU!