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Neuer Wagenheber schon 2 Jahre alt?

Themenstarteram 3. Mai 2017 um 11:49

Hallo,

ich habe mir einen Rangierwagenheber im Internet bei einem Händler bestellt.

Der Hersteller ist Güde. Nun packe ich das Teil aus und auf dem Wagenheber ist ein Etikett mit Herstellungsjahr 2015 - also schon ca. 2 Jahre alt.

Macht das nun einen Unterschied? Altert ein Wagenheber auch bei Nichtgebrauch? Oder sollte ich einen "neueren" Wagenheber verlangen?

Beste Antwort im Thema

Ist das ernst gemeint?

Guck mal auf die Unterseite,da ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eingeprägt.:rolleyes:

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Ist das ernst gemeint?

Guck mal auf die Unterseite,da ist das Mindesthaltbarkeitsdatum eingeprägt.:rolleyes:

Themenstarteram 3. Mai 2017 um 11:58

Meine Frage war ernst gemeint, deine Antwort jedoch nicht!

Natürlich ,möchte ich "neu" haben, wenn ich auch für "neu" bezahle. Es sei denn, da ist kein Unterschied. Aber warum steht dann das Herstellungsjahr drauf?

am 3. Mai 2017 um 11:58

Würde ich mir garkeine Gedanken machen. Im Gewährleistungsfall zählt Rechnungs/Lieferdatum. Es ist zwar Hydrauliköl drinnen was altert, das ist aber bei nem Wagenheber im Privatgebrauch zu vernachlässigen. Ich habe 3 Stück, davon ist einer mittlerweile 30 Jahre und nie ein Problem damit. Er ist nach wie vor dicht und wird regelmässig verwendet. Die anderen zwei sind extrem flach und werden nur für tiefergelegte Autos sporadisch verwendet, aber auch da kein Problem.

Grüsse

Michael

Themenstarteram 3. Mai 2017 um 12:00

Zitat:

@EvelKnievel21 schrieb am 3. Mai 2017 um 13:58:48 Uhr:

Würde ich mir garkeine Gedanken machen. Im Gewährleistungsfall zählt Rechnungs/Lieferdaum. Es ist zwar Hydrauliköl drinnen was altert, das,ist aber bei nem Wagenheber im Privatgebrauch zu vernachlässigen. Ich habe 3 Stück, davon ist einer mittlerweile 30 Jahre und nie ein Problem damit. Er ist nach wie vor dicht und wird regelmässig verwendet. Die anderen zwei sind extrem flach und werden nur für tiefergelete Autos sporadisch verwendet, aber auch da kein Problem.

Grüsse

Michael

Danke für die Antwort und Erklärungen - damit kann ich was anfangen :) (im Vergleich zum Beitrag von T5-Power ;) )

Wenn Du beim Thema Reifen nach dem Herstellungsdatum 2015 gefragt hättest,hätte ich Dich auch ernst genommen.

Sorry,so leider nicht.;)

Der Händler ist im Übrigen nicht dazu verpflichtet,auf das Produktionsdatum hinzuweisen,"Altware" gilt bei Werkzeug nicht als Mangel.

Bei Reifen ist das was Anderes,aber auch da gilt eine DOT von 2015 als noch aktuell.

Ich verwende im Übrigen zwei Wagenheber aus den späten 70er Jahren,die haben im Übrigen auch noch nie einen Service gesehen,funktionieren aber wie am ersten Tag.

Themenstarteram 3. Mai 2017 um 12:10

Zitat:

@T5-Power schrieb am 3. Mai 2017 um 14:06:10 Uhr:

Wenn Du beim Thema Reifen nach dem Herstellungsdatum 2015 gefragt hättest,hätte ich Dich auch ernst genommen.

Sorry,so leider nicht.

Bei Reifen hätte ich nicht gefragt, da wüsste ich die Antwort. Aber beim Wagenheber wusste ich es nicht. Man kann ja nicht alles wissen und dazu ist ein Forum doch da?! Also nimm die Fragen nächstes Mal ernst :) Dann hättest du ja direkt...

Zitat:

Ich verwende im Übrigen zwei Wagenheber aus den späten 70er Jahren,die haben im Übrigen auch noch nie einen Service gesehen,funktionieren aber wie am ersten Tag.

...damit antworten können ;)

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 3. Mai 2017 um 13:58:34 Uhr:

Meine Frage war ernst gemeint, deine Antwort jedoch nicht!

Natürlich ,möchte ich "neu" haben, wenn ich auch für "neu" bezahle. Es sei denn, da ist kein Unterschied. Aber warum steht dann das Herstellungsjahr drauf?

Bei Fahrzeugen gibt es eine Haldenregelung. Bei anderen Artikeln vor allem rein mechanischen ist 20 Jahre nach Zusammenbau aus dem Lager kommend und nicht benutzt NEU.

am 4. Mai 2017 um 10:46

Ich weiß nicht ob diese Vergleiche von vor 30 Jahren hinken?!

Da gab es noch das "made in West Germany"!

Ein 2 Jahre alter Wagenheber ist laut Gesetz neu, aber die Dichtungen sind schon 2 Jahre dem Öl ausgesetzt.

Wenn du persl. ein ungutes Gefühl hast, der Wagenheber teuer war, schick ihn für 8 € zurück innerhalb der 14 tägigen Frist.

Oder schreib den Verkäufer vorab an. In der Regel müssen die bei Ebay o. Amazon "Gas" geben.

Preisminderung oder kostenlose Zurücknahme evtl. austausch eines aktuellen.

Es sei denn du hast Restposten o.ähnl. gekauft.

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 11:16

Es war kein Restposten o.ä.

...aber wenn ich das Teil ein paar Mal im Jahr benutze, wird es schon ok sein.

Trotzdem danke an alle, für die Infos :)

am 4. Mai 2017 um 13:13

So wird es auch sein.

Solange das Preisschild nicht in Reichsmark ausgezeichnet war, ist doch alles o. k.:)

Ich kenne das von verschiedenen Produkten aus dem Metall-/Werkzeugbereich, dass manche Datumsangaben nicht mit den eigentlichen Herstellungsdaten übereinstimmen. So werden oft Teile vorproduziert, eingelagert und erst irgendwann später komplettiert/zusammengebaut. Bei Gußteilen ist das oft so, da immer eine bestimmte Chargenmenge kurzfristig erzeugt wird, die dann aber einen Produktionszeitraum von mehreren Jahren abdecken muß. Ist sehr gut an den sogenannten "Gußuhren" (Datumsstempel im Guß) zu sehen. Ist aber auch bei Elektronik nicht anders. Da werden auf einen Schlag mal 10000 Platinen in Auftrag gegeben, die dann für die Produktion der nächsten 5 Jahre verwendet wird. Und auch die Bauteile werden immer auf mehrere Jahre "gebunkert", damit Lieferengpässe oder Bauteileabkündigungen die Produktion nicht ins Schlingern bringen.

Gruß

electroman

Zitat:

@electroman schrieb am 4. Mai 2017 um 20:39:13 Uhr:

Solange das Preisschild nicht in Reichsmark ausgezeichnet war, ist doch alles o. k.:)

Ich kenne das von verschiedenen Produkten aus dem Metall-/Werkzeugbereich, dass manche Datumsangaben nicht mit den eigentlichen Herstellungsdaten übereinstimmen. So werden oft Teile vorproduziert, eingelagert und erst irgendwann später komplettiert/zusammengebaut. Bei Gußteilen ist das oft so, da immer eine bestimmte Chargenmenge kurzfristig erzeugt wird, die dann aber einen Produktionszeitraum von mehreren Jahren abdecken muß. Ist sehr gut an den sogenannten "Gußuhren" (Datumsstempel im Guß) zu sehen. Ist aber auch bei Elektronik nicht anders. Da werden auf einen Schlag mal 10000 Platinen in Auftrag gegeben, die dann für die Produktion der nächsten 5 Jahre verwendet wird. Und auch die Bauteile werden immer auf mehrere Jahre "gebunkert", damit Lieferengpässe oder Bauteileabkündigungen die Produktion nicht ins Schlingern bringen.

Gruß

electroman

Jo, aber elektronische Bauteile altern. Vor allem Kondensatoren. Na ja was heute mit Elektronik bestückt ist, ist auch für max. 10Jahre konzipiert und da ist die Alterung ein kleines Problem. So betrachtet egal.

am 5. Mai 2017 um 2:42

In einem Kochanfall habe ich mir mal 16 Millionen Jahre altes Himalaya-Salz gekauft (Leider läuft das haltbarkeitsdatum 2021 ab)

MIST , jetzt hat das zeuch 16 Millionen Jahre gehalten und bald ist Schluss :-)

So ein Schitt!!!

Ich würdeden Wagenheber einfach benutzten. Die bestellen die mit Sciherheit nicht Frisch aus China wenn jemand bestellt.

am 5. Mai 2017 um 5:06

Auf meinem steht 1993 und der ist immer noch tip top. Dafür habe ich aber auch schon einen verschrottet den ich später mal gekauft habe.

 

Bei Reifen würde ich das nicht hinnehmen. Aber so alles OK.

 

Gruß Krumelmonstet1967

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