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Neuerteilung C1/C1E, CE 79 und T

Themenstarteram 23. Januar 2024 um 17:05

Hallo Leute,

kennt sich vielleicht jemand mit den oben genannten Berechtigungen aus, oder hat selber schon mal eine Neuerteilung beantragt?

Ich hab den Auto Führerschein 1995 oder 1996 gemacht, einige Jahre davor schon den Treckführerschein. 2014 musste ich die Fahrerlaubis dann wegen einer Trunkenheitsfahrt abgeben. 2017 habe ich Ihn neu beantrag, und dann einen neuen Kartenführerschein bekommen. Eingetragen sind jetzt die Klassen: AM, A1, A, B und L (174). Wobei ich A1 und A eigentlich nicht habe, dass sind nur die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04, also dreirädrige Trikes bis 750Kg.

Ich habe dann gelesen, dass man folgende Klassen nachträglich eintragen lassen kann, wenn man das beantragt: C1/C1E, CE 79 und T. Also habe ich bei der Zulassungsstelle angefragt, die mir das bestätigt hat, und somit habe ich dann auch den entsprechenden Antrag gestellt. Dafür wurde mir vom Amt vorab eine Todo-Liste geschickt, was ich alles einzureichen habe:

  • Antrag ausfüllen
  • Lichbild
  • Kopie Perso
  • Unterschrift
  • Führungszeugnis
  • augenärtzliches Gutachten
  • ärtzliche Bescheinigung

Ich hab alles eingereicht, und die geforderten 90€ als Vorauszahlung überwiesen, und bekomme jetzt die Antwort von der Zulassungsstelle:

Zitat:

Zudem haben mir die Kollegen im Frontoffice erklärt, dass Sie die Klasse T ohne eine Prüfung nicht erhalten können, da diese vorher nicht in der Klasse 3 enthalten war. Sollten Sie T beantragen wollen, müssen Sie hierfür eine Prüfung ablegen. Ich habe diese daher erstmal rausgenommen.

Zudem benötige ich noch eine Bescheinigung der Fahrschule, aus der sich ergibt, dass Ihr Fahrverhalten für die Klasse C im öffentlichen Straßenverkehr keine Mängel aufweist.

Weiß jemand, was das bedeuten soll? Müsste ich für die Klasse T nur eine Prüfung machen, oder den kompletten Kurs bei der Fahrschule?

Und was ist mit der Bescheinigung der Fahrschule für Klasse C gemeint?

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23 Antworten

Das ist keine korrekte Vorgehensweise der Führerscheinstelle, aber in dem Fall eher zu deinen Gunsten. Die Prüfungen sind erneut abzulegen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Für diese Annahme reicht ein längerer Zeitraum ohne die entspr. Fahrerlaubnis aus. Die meisten Führerscheinstellen gehen hier von 5 Jahren ohne FE aus, nach denen die Prüfungen wieder abzulegen sind. In deinem Fall sind es nun 10 Jahre.

Als Nachweis über die gesetzlich geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten sind nur die Prüfungen anzusehen, also eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung. Deine Führerscheinstelle hält nun offenbar auch eine "Bescheinigung einer Fahrschule" für ausreichend. Wie die aussehen soll, ist wohl Ermessenssache. Nicht richtig ist allerdings auch, dass hier von der Klasse C die Rede ist, die du ja nie besessen hast. Gemeint ist wohl C1 und C1E.

Du kannst das machen, solltest eben die Kosten hierfür bei der Fahrschule erfragen. Ich halte es aber auch für möglich, dass man die falsche Auskunft noch bemerken wird und dann zurück rudert, denn diese Vorgehensweise ist so nicht vorgesehen.

ich denke mal das du früher die Klasse 5 (Traktor) gemacht hast und diesen hast ja auch bekommen L 174

Den T gab es damals gar nicht und kann dir daher auch ohne Prüfung nicht erteilt werden... ausser in der DDR

https://www.bussgeldkatalog.org/.../

Hier alle Klassen zum vergleich auch alt und neu

https://bmdv.bund.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Themenstarteram 23. Januar 2024 um 20:21

Zitat:

@gabberman schrieb am 23. Januar 2024 um 21:00:52 Uhr:

ich denke mal das du früher die Klasse 5 (Traktor) gemacht hast und diesen hast ja auch bekommen L 174

Den T gab es damals gar nicht und kann dir daher auch ohne Prüfung nicht erteilt werden... ausser in der DDR

Der ADAC schreibt dazu:

Zitat:

Vorsicht beim Führerscheinumtausch

Beim Pflichtumtausch der alten Pkw-Führerscheine der Klasse 3 wird die Klasse T nur auf Antrag erteilt. Es muss außerdem eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachgewiesen werden. Wurde der Antrag beim Umtausch nicht gestellt, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Es wird dann nur die Klasse L eingetragen. Für diese ist kein Antrag nötig.

Und wie du schon geschrieben hast, den T gab es vor dem EU Führerschein gar nicht, also sollte die alte Klasse 5 ja eigentlich dem neuen L und T ensprechen. Aber scheinbar hätte ich die Eintragung der Klasse T direkt bei der Ausstellung des Führerscheins benatragen müssen. Ist ja demnach jetzt zu spät dafür:/

Zitat:

@Banause schrieb am 23. Januar 2024 um 21:21:12 Uhr:

... also sollte die alte Klasse 5 ja eigentlich dem neuen L und T ensprechen.

Nein, die alte Klasse 5 wird nicht in T umgeschrieben. Für die Umstellungen alter Fahrerlaubnisse in neue Fahrerlaubnisse kannst du dir diese Tabelle ansehen:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

Zitat:

@Banause schrieb am 23. Januar 2024 um 21:21:12 Uhr:

Zitat:

@gabberman schrieb am 23. Januar 2024 um 21:00:52 Uhr:

ich denke mal das du früher die Klasse 5 (Traktor) gemacht hast und diesen hast ja auch bekommen L 174

Den T gab es damals gar nicht und kann dir daher auch ohne Prüfung nicht erteilt werden... ausser in der DDR

Der ADAC schreibt dazu:

Zitat:

@Banause schrieb am 23. Januar 2024 um 21:21:12 Uhr:

Zitat:

Vorsicht beim Führerscheinumtausch

Beim Pflichtumtausch der alten Pkw-Führerscheine der Klasse 3 wird die Klasse T nur auf Antrag erteilt. Es muss außerdem eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachgewiesen werden. Wurde der Antrag beim Umtausch nicht gestellt, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Es wird dann nur die Klasse L eingetragen. Für diese ist kein Antrag nötig.

Und wie du schon geschrieben hast, den T gab es vor dem EU Führerschein gar nicht, also sollte die alte Klasse 5 ja eigentlich dem neuen L und T ensprechen. Aber scheinbar hätte ich die Eintragung der Klasse T direkt bei der Ausstellung des Führerscheins benatragen müssen. Ist ja demnach jetzt zu spät dafür:/

Ja wie scho geschrieben hattest den T ja auch nie darum kannst in ja auch nicht bekommen und den T gibt es auch erst seit dem es einen Karten Schein gibt

Themenstarteram 23. Januar 2024 um 21:58

Alles klar, vielen Dank!

Das stimmt nicht ganz. Du hättest nach dem 01.01.1999 irgendwann die Klasse T beantragen können, wenn du den Nachweis über eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erbracht hättest. Diese Klasse hätte auf Antrag auch nachträglich erteilt werden können. Die Regelung gilt aber nur für Inhaber einer alten Klasse 3 und das bist du seit der Entziehung 2014 nicht mehr.

Themenstarteram 23. Januar 2024 um 22:36

Hab mir doch gedacht, dass da noch eine Option auf Eintragung der Klasse T gewesen wäre. Da hätte ich wohl früher aufstehen müssen, um die 1000€ für die Klasse T zu sparen. Ärgerlich, dass ich das versäumt habe. Danke dass du da Licht ins dunkel gebracht hast.

Habe einen ähnlichen Fall (damals rosa Papierführerschein für PKW Klasse 3) gehabt und den Schein abgeben müssen. Nach dem mir viel viel später auffiel das einiges fehlte und somit leider zu spät nachgefragte sind mir die C1 und C1E entfallen. Eingetragen sind bei mir aktuell B, BE, M,L und T/S. Und ich hab kein extra Traktor Führerschein gemacht.

Themenstarteram 24. Januar 2024 um 12:17

Zitat:

@asiasnack schrieb am 24. Januar 2024 um 12:43:21 Uhr:

Eingetragen sind bei mir aktuell B, BE, M,L und T/S. Und ich hab kein extra Traktor Führerschein gemacht.

Dann wurden dir die Klassen L und T eingetragen, ohne das du was dafür tun musstest? Oder hattest du die vielleicht doch beantragt? Vielleicht hat der Sachbearbeiter dich beiläufig gefragt, ob die Klassen mit genommen werden soll. Aber vermutlich nicht, denn sonst hätte er dich dann auch bezgl C1E gefragt.

Klasse L ist doch die Erlaubnis Traktor zu fahren.. das durfte ich zu meiner Zeit bereits mit der Klasse 3. Was die Klasse T ist weiß ich gar nicht. Mich ärgert es die Klasse C1 und C1E "verloren" zu haben. Ich meine ich hätte damals einfach nur ein Sehtest für paar Euro machen und vorlegen müssen. War glaub aber einfach nur froh den Lappen wieder in der Hand zu haben ^^

Zitat:

@asiasnack schrieb am 24. Januar 2024 um 12:43:21 Uhr:

Eingetragen sind bei mir aktuell B, BE, M,L und T/S.

Bei T/S steht bei dir vermutlich noch die Schlüsselzahl 181 dabei. Die hat die absurd anmutende Bedeutung "Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S".

Das bedeutet, dass du nicht die Klasse T hast, sondern nur die Klasse S, die mittlerweile nicht mehr existiert, sondern in der Klasse AM aufgegangen ist. Der Grund war, dass man damals nicht genügend Platz auf dem Führerschein hatte, um beide Klassen separat aufzuführen, also hat man den Umweg über T/S mit Schlüsselzahl 181 gewählt. Du kannst ja mal kontrollieren, ob die 181 bei dir korrekt eingetragen wurde.

Die gegenwärtige Fahrerlaubnisklasse "T" kann im Sinne der Besitzstandwahrung nur aus Alt-Klasse 2 hervorgehen, niemals aus der Umschreibung von Klasse 3 oder Klasse 5 (letztere entspricht heute "L")

Zitat:

@Rigero schrieb am 24. Januar 2024 um 18:38:31 Uhr:

Die gegenwärtige Fahrerlaubnisklasse "T" kann im Sinne der Besitzstandwahrung nur aus Alt-Klasse 2 hervorgehen, niemals aus der Umschreibung von Klasse 3 oder Klasse 5 (letztere entspricht heute "L")

Das ist falsch.

 

https://www.wochenblatt-dlv.de/.../...nachtraeglich-umschreiben-566827

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