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Neuerungen Hauptuntersuchung ab 02.02.2023 Österreich - Verbrauchsdaten?

Themenstarteram 2. Februar 2023 um 10:32

Servus,

Beim Pickerl bei uns in Österreich gibt es heuer folgende Neuerungen:

Ab 2. Februar 2023 wird auch das eCall-System, das bereits seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschrieben ist, im Rahmen der Pickerl-Begutachtung überprüft.

Ab 20. Mai 2023 werden bei der Begutachtung von Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1.1.2021 auch die Fahrleistungen und Verbrauchsdaten erfasst und mitsamt der Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK und in weiterer Folge an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. So soll die Einhaltung der im Rahmen der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte überprüft werden.

Erstere ist Klar, aber weiß wer wie die erfassung der Fahrleistung und Verbrauchsdaten ablaufen wird?

Wird jedes Auto beim Pickerl auf einem Leistungsprüfstand gestellt und ein Zyklus von 100km abgefahren, Verbrauch und Leistung ermittelt??

Vielleicht kann mich wer Aufklären

Grüße

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20 Antworten

@Coldprey

Es wäre schön, wenn du hier auf MT auf solche Regionalismen wie Pickerl verzichten würdest.

Sei doch nicht so streng mit ihm. Wir hier in Deutschland sagen ja auch TÜV zur Hauptuntersuchung, selbst wenn sie bei Dekra o.ä. stattfindet. In ganz Österreich ist es halt das Pickerl.

Zu den Fahrleistungen und Verbrauchsdaten: die sind im Fahrzeug gespeichert und lassen sich über die OBD-Schnittstelle abrufen.

Technisch funktioniert das über ein standardisiertes Verbrauchsmessgerät, das offiziell "On-Board Fuel Consumption Meter" (OBFCM) heißt. Dabei handelt es sich um eine Software, die bei reinen Verbrennern den Kraftstoff- und bei Elektroautos den Energieverbrauch sowie bei Hybriden beides erfasst. Bei Plugin-Hybriden wird zudem darauf geachtet, wie oft elektrisch und wie oft mit Unterstützung des Verbrennungsmotors gefahren wird. Zu den Stichtagen 1. Januar 2020 bzw. 2021 musste die OBFCM-Software in den entsprechenden Autos aktiv sein. Die Hersteller sollen diese Daten zwar selbst melden - durch parallele Erfassung unter Mithilfe von Prüforganisationen möchte man wohl "Irrtümern" vorbeugen - wird nämlich ein zu große Differenz festgestellt zwischen den WLTP-Werten und denen auf der Straße, drohen dem Hersteller Strafzahlungen.

So läuft es hier in Deutschland: die vom OBFCM erfassten Verbrauchsdaten werden bei der HU mit dem HU-Adapter im Rahmen der Vorgabenprüfung ausgelesen und mit den Berichtsdaten an die zentrale Datenbank übertragen.

Allerdings erfolgt die Auslesung hier nur, wenn der Halter der Datenübermittlung vorher schriftlich zugestimmt hat. Also in der Praxis eher nie.

Gibt es denn in Österreich auch sowas wie den HU-Adapter?

(eCall ist übrigens nicht für alle Fahrzeuge vorgeschrieben sondern nur für neue Typen)

Zitat:

@dolofan schrieb am 2. Februar 2023 um 11:45:27 Uhr:

@Coldprey

Es wäre schön, wenn du hier auf MT auf solche Regionalismen wie Pickerl verzichten würdest.

Ist ein Begriff der überall bekannt ist !

Zum Thema:

Was bedeutet das konkret für Reisen nach oder durch Österreich.

Das normale Klebepickerl dürfte es ja nach wie vor geben oder etwa nicht mehr ?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 02. Feb. 2023 um 12:35:19 Uhr:

Ist ein Begriff der überall bekannt ist !

Du hast gerade das Gegenteil bewiesen.;) Danke dafür.

Kleiner Tipp: es geht hier nicht um die Vignette.

"Heuer" findet ich gewöhnungsbedürftiger.;)

Also soll der Hersteller büßen, wen ich mit so einem Wagen zu sehr auf das Gaspedal drücke? Und damit die WLTP - Werte sprenge?

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 2. Februar 2023 um 13:37:27 Uhr:

Also soll der Hersteller büßen, wen ich mit so einem Wagen zu sehr auf das Gaspedal drücke? Und damit die WLTP - Werte sprenge?

So weit ich weiß, sind Konsequenzen aus diesen Daten noch nicht festgelegt.

Heuer, Jenner und Pickerl san oberleiwand.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 2. Februar 2023 um 15:55:18 Uhr:

Heuer, Jenner und Pickerl san oberleiwand.

Der Jenner ist in Bayern. Was du meinst, ist der Jänner.

am 2. Februar 2023 um 20:09

Muss ich echt damit rechnen, dass "heuer" nördlich des Weißwurstäquators nicht mehr verstanden wird?

Das OBFCM ist bei meinem 2022 produzieren Auto zumindest teilweise auch für den Fahrer sichtbar in Form des Durchschnitts-Verbrauchs "seit neu", der sich nicht zurücksetzen lässt.

Mein 2019er hatte das noch nicht.

Obwohl nicht schlecht, liegt der Wert trotzdem über WLTP. (fahre unter der Woche praktisch nur mit Strom)

Zitat:

@motor_talking schrieb am 2. Februar 2023 um 21:09:26 Uhr:

Muss ich echt damit rechnen, dass "heuer" nördlich des Weißwurstäquators nicht mehr verstanden wird?

Das OBFCM ist bei meinem 2022 produzieren Auto zumindest teilweise auch für den Fahrer sichtbar in Form des Durchschnitts-Verbrauchs "seit neu", der sich nicht zurücksetzen lässt.

Mein 2019er hatte das noch nicht.

Obwohl nicht schlecht, liegt der Wert trotzdem über WLTP. (fahre unter der Woche praktisch nur mit Strom)

Das ist doch nicht erst seit "heuer" so. ;).

Ansonsten besteht ein WLTP-Wert eines PHEVs übrigens nicht nur aus dem Spritverbrauch, sondern auch aus dem Stromverbrauch. Der Anteil, mit dem im Mittel mit Sprit gefahren wird, im WLTP zu niedrig angesetzt ist, ist wohl unzweifelhaft so. Auch ich fahre unter der Woche nur elektrisch. Am Ende bin auch ich gut einen Liter über dem WLTP (= ca. 3kg mehr CO2). Aber die andere Seite sollte man halt auch sehen und die sagt 7,5 kWh weniger als WLTP (alles immer real gemessen, nicht BC, wobei der Unterschied klein ist). Das macht im deutschen CO2-Strommix rund 3,25kg weniger. Und gerne kommen die BEV-Rosa-Brille Menschen, die dann drüber reden, dass es ja beim Strom viel besser wird. Aber der Zug fährt immer mehr ab. Die Welt ändert sich auch nicht so toll, wie man es sich erträumt. Es bringt auch nichts, wenn in den letzten 3 Jahren es etwas sauberer beim Strom sein wird.

am 2. Februar 2023 um 22:10

Klar, Stromverbrauch habe ich auch, aber mit 14kWh/100km exakt wie im WLTP - sogar inkl. Ladeverluste selbst ermittelt, denn dafür gibt es keinen für den Anwender sichtbaren und nicht rückstellbaren Wert.

Zitat:

@Coldprey schrieb am 2. Februar 2023 um 11:32:16 Uhr:

 

...Fahrleistungen und Verbrauchsdaten erfasst ...

Das mit den Verbrauchsdaten hätten wir dann jetzt vielleicht, bleiben noch die sog. "Fahrleistungen".

Der TE versteht wie ich darunter Beschleunigung oder Höchstgeschwindigkeit.

Das hätte doch wenig Sinn, sollte etwa nur Laufleistung gemeint sein?

Zitat:

@hk_do schrieb am 2. Februar 2023 um 12:25:48 Uhr:

Allerdings erfolgt die Auslesung hier nur, wenn der Halter der Datenübermittlung vorher schriftlich zugestimmt hat. Also in der Praxis eher nie.

Sollte man dazu vor der HU den Prüfer darauf ansprechen, wenn man die Datenübermittlung gezielt anstoßen will?

Zitat:

@motor_talking schrieb am 2. Februar 2023 um 23:10:41 Uhr:

 

Sollte man dazu vor der HU den Prüfer darauf ansprechen, wenn man die Datenübermittlung gezielt anstoßen will?

Das hätte bei mir keinen Erfolg.

Die notwendigen Verwaltungsprozesse zur Abgabe und Dokumentation der Einverständniserklärung sind bei uns schlichtweg nicht definiert.

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