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Neues Auto gekauft abgemeldet ohne TÜV, fahrzeugschein verloren
Hey,
Ich hatte vor gut einem Monat ein abgemeldeten Gebrauchtwagen gekauft ohne TÜV. Dummerweise habe ich selber den Fahrzeugschein direkt verloren und wollte fragen wie man jetzt das Auto anmeldet wieder und HU macht. Habe nur den Teil II und Kaufvertrag
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15 Antworten
Fahrten zum TÜV und zur Zulassungsstelle dürfen auch ohne Kennzeichen durchgeführt werden, aber nur innerhalb des Landkreises oder dem angrenzenden LK und das Ganze auf direktem Wege ohne Umwege .
Wenn Du die Bescheinigung hast, die sich früher Brief nannte sollten die verlorenen gegangene Bescheinigung kein Problem sein.
Die wird ja eh neu ausgestellt. Einfach den Prüfbericht der HU / AU mitbringen.
Das KfZ sollte sich aber ohne gültige HU in einem verkehrsicheren Zustand befinden.
Eine Bescheinigung Deiner Versicherung über die beabsichtigte Zulassung wäre auch hilfreich, Du brauchst ja sowieso diese EVB (?) Nummer.
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 22. Januar 2025 um 07:51:55 Uhr:
Fahrten zum TÜV und zur Zulassungsstelle dürfen auch ohne Kennzeichen durchgeführt werden, aber nur innerhalb des Landkreises oder dem angrenzenden LK und das Ganze auf direktem Wege ohne Umwege .
Ohne Kennzeichen! Das wäre mir neu.
Du darfst ohne Zulassung fahren aber nicht ohne Kennzeichen.
Man muss sich Kennzeichen zuordnen lassen ( Zulassungsstelle) und braucht eine EVB die solche Fahrten mit ein bezieht.
Es gibt aber auch Zulassungsstellen die sich bei der Vorab Zuordnung von Kennzeichen quer stellen. Und verlangen das man ein Kurzzeitkennzeichen holt.
Der Weg muss also auf jeden Fall über die Zulassungsstelle gehen wo man auch mal die verlorenen Papiere neu holen muss.
Genau. Mit dem Radl und allen Papieren zur Zulassungsstelle, zum Schildermacher, zurück, hinschrauben, zum TÜVKÜS, zur Zulassungsstelle, abschrauben, Plaketten drauf, hinschrauben. Angeblich geht auch irgendwas online, aber wie Turbotobi schrieb macht jede Zulassungsstelle, was sie will. Deutsche Prozesse halt.
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 22. Januar 2025 um 07:51:55 Uhr:
Fahrten zum TÜV und zur Zulassungsstelle dürfen auch ohne Kennzeichen durchgeführt werden, aber nur innerhalb des Landkreises oder dem angrenzenden LK und das Ganze auf direktem Wege ohne Umwege .
Wie kann man hier solche Tipps geben
Zitat:
@bmwuser244 schrieb am 22. Januar 2025 um 01:01:19 Uhr:
Hey,
Ich hatte vor gut einem Monat ein abgemeldeten Gebrauchtwagen gekauft ohne TÜV. Dummerweise habe ich selber den Fahrzeugschein direkt verloren und wollte fragen wie man jetzt das Auto anmeldet wieder und HU macht. Habe nur den Teil II und Kaufvertrag
Die erste Antwort hier nach Deinem EO bitte vollständig ignorieren.
Mit KV und ZB2 machst Du einen Termin bei Deiner Zulassungsstelle und beantragst die Ausstellung einer Ersatz ZB1.
@windelexpress
Das Auto war aber doch noch nicht auf den TE angemeldet. Er hat auch keinen TÜV. M.E. Bekommt er keine Blanco ZB und auch keinen Ersatz mit Namen des Vorbesitzers.
Das einfachste sollte ein Kurzzeitkennzeichen sein, wobei manche Städte/Gemeinden auch hier gültigen TÜV fordern.
Ich würde mal mit der Zulassungsstelle und der Versicherung telefonieren. Da bekommt man dann sicher die Infos die man braucht.
Warum sollte ich mir einen Ersatz für eine ZB ausstellen lassen die sowieso durch die Neuzulassung ersetzt wird?
Zitat:
@Propolis schrieb am 22. Januar 2025 um 09:24:35 Uhr:
Kurzzeitkennzeichen sein, wobei manche Städte/Gemeinden auch hier gültigen TÜV fordern.
Unsinn. Das Kzkz ist explizit für solche Fahrten im eigenen Zulassungsbezirk und direkt angrenzenden vorgesehen. Nur wenn es darüber hinaus gehen soll (Überführung u.ä.) muss eine gültige HU drauf sein.
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 22. Januar 2025 um 09:27:46 Uhr:
Warum sollte ich mir einen Ersatz für eine ZB ausstellen lassen die sowieso durch die Neuzulassung ersetzt wird?
Da Du ohne gültige HU keine Umschreibung und somit keine ZB 1 bekommst und der Prüfer evtl eingetragene technische Änderungen begutachten muss.
Ob ein Prüfer ohne ZB1 die HU durchführt, ist mit diesem abzuklären. Machen nicht alle.
das Problem besteht ja aus zwei Teilen:
1. wie kommt das Fahrzeug zur HU?
Da spielt die verlorene ZBI keine große Rolle, und es wurde im Grunde schon alles gesagt. Nur zur Sicherheit nochmal: Es darf nicht ohne Kennzeichen gefahren werden und auch nicht mit Kennzeichen, die nicht diesem Fahrzeug ordnungsgemäß zugeteilt wurden. Verstöße gegen diese Regeln sind Straftaten.
2. wie bekomme ich ohne ZBI (Schein) die HU?
Das ist im Regelfall kein Problem, wenn die ZBII (Brief) vorliegt.
Regelfall bedeutet, das Fahrzeug entspricht einem genehmigten Typ (ABE/EG-Typgenehmigung), Typ, Variante und Version gehen aus der ZBII eindeutig hervor (also vollständige Schlüsselnummern) und es sind keine relevanten Änderungen am Fahrzeug in der ZBI eingetragen gewesen. Wenn einer diese Punkte nicht erfüllt ist, braucht man für die HU einen Datenauszug von der Zulassungsstelle. Den sollte man mit Vorlage der ZBII (und notfalls Kaufvertrag) aber problemlos bekommen. Und, ja: einzelne Zulassungsstellen erstellen in so einem Fall tatsächlich eine ZBI "nur zur Durchführung der HU". Ein Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen kann diese Rolle nur übernehmen, wenn er vollständig ausgefüllt ist, was nicht die Regel ist.
Zitat:
@lenutomkraft schrieb am 22. Januar 2025 um 09:57:32 Uhr:
Zitat:
@Propolis schrieb am 22. Januar 2025 um 09:24:35 Uhr:
Kurzzeitkennzeichen sein, wobei manche Städte/Gemeinden auch hier gültigen TÜV fordern.
Unsinn. Das Kzkz ist explizit für solche Fahrten im eigenen Zulassungsbezirk und direkt angrenzenden vorgesehen. Nur wenn es darüber hinaus gehen soll (Überführung u.ä.) muss eine gültige HU drauf sein.
Den angeblichen Unsinn kannst du hier nachlesen:
Auf der verlinkten Seite steht doch explizit, dass man auch mit abgelaufener HU ein KzK bekommen kann?!
Stimmt. Überlesen. Sorry für meinen unsinnigen Beitrag.
Aber nur für die direkte Fahrt zur HU bzw. in die Werkstatt