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neues Auto + Inzahlungnahme, Ummelden, Versicherung, letzte Fahrt

Themenstarteram 23. Februar 2019 um 14:29

Hallo,

ich brauche mal bitte euren Rat.

folgende Situation:

Habe neues (gebrauchtes) KFZ gekauft beim Händer, wird finanziert.

Der Händler nimmt das alte KFZ in Zahlung.

Händler schickt den Brief + HU/AU Unterlagen an die Zulassungsstelle damit ich es anmelden kann.

Ich würde jetzt mit dem alten KFZ zur Zulassungsstelle fahren, das alte KFZ ab- und das neue KFZ anmelden (also ummelden) auf das gleiche Kennzeichen und die Schilder übernehmen.

Dann mit dem alten (abgemeldeten) KFZ und den Schildern des neuen KFZ zum Händler fahren, Fahrzeuge tauschen und die Schilder an das neue KFZ montieren.

Ist das so machbar/legal/versichert?

Auszug aus meiner Versicherungspolice anbei.

Der Sonderfall hier ist aber ja, dass die Kennzeichen nach Ummeldung schon dem neuen KFZ zugehören.

Kann ich dann ganz ohne Kennzeichen zum Händler fahren?

Vielen Dank!

Police
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. März 2019 um 5:25

Der Vollständigkeit wegen:

Mit altem KFZ nach Neuzuteilung der Kennzeichen fahren geht nicht.

Habe letztendlich das alte KFZ beim Händler abgestellt, Kennzeichen abgemacht, Vorführer mitgenommen.

Am nächsten Tag mit Vorführer zur Zulassungsstelle, abgemeldet, neues KFZ angemeldet, zum Händler und durchgetauscht.

Danke

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Nein, das geht so nicht.

Wenn Du die gleichen Kennzeichen wieder verwenden möchtest, kannst Du ab dem Moment der Zulassung des "neuen" nicht mehr mit dem "alten" fahren.

Im Zweifel sollte man das mit der zuständigen Zulassungsstelle klären und nicht in einem Forum.

Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass das nicht zulässig sein kann, denn man darf mit ungestempelten Kennzeichen nur innerhalb des Zulassungsbezirkes fahren und auch nur, wenn die Kennzeichen vorher durch die Zulassungsstelle zugeteilt wurden und die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist.

Alle anderen Fahrten stellen einen Kennzeichenmissbrauch dar und können strafrechtlich verfolgt werden!

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 23. Februar 2019 um 15:40:44 Uhr:

Nein, das geht so nicht.

Wenn Du die gleichen Kennzeichen wieder verwenden möchtest, kannst Du ab dem Moment der Zulassung des "neuen" nicht mehr mit dem "alten" fahren.

Genau so sieht's aus.

Ich wurde bei einem Fz-Wechsel mit Kennzeichen-Übertrag gefragt,

ob ich mit dem alten Wagen da wäre, dann wäre es nicht gegangen.

Schraub die Kennzeichen einfach ab,nimm sämtliche Unterlagen mit und setz dich in ein Taxi und fahr zu Zulassungsstelle und nach Erledigung der Formalitäten wieder zurück. Kein Stress ,nur ein paar mehr Kosten an Euronen.

Hat der Händler keine Vorführ/Werkstatt-wagen?

Also, ich habe mit der Fachabteilung telefoniert, als ein Kunde mich darauf angesprochen hatte. Da der Vertrag bis zum Ende des Tages läuft, wäre das durchaus möglich. Die hatten mir dafür den Versicherungsschutz zugesagt. (Weiß aber nicht wie es andere Versicherungen sehen)

Der VN war dann bei der Polizei, hatte dort auch nachgefragt, die waren überfordert, haben aber auch zugestimmt. Zuletzt der Landkreis, der dann sagte, wenn das alte Kennzeichen dran bleibt, ist es möglich.

Bei der ganzen telefoniererei hat der Kunde sogar noch eine Bezeichnung dazu gelernt, nennt sich Gnadenfahrt.

Da die alte Kennzeichen schon zu anderen Fahrzeug gehören, darf man nicht mehr die an alte Fahrzeug nutzen.

Zitat:

@vovikrok schrieb am 24. Februar 2019 um 09:49:02 Uhr:

Da die alte Kennzeichen schon zu anderen Fahrzeug gehören, darf man nicht mehr die an alte Fahrzeug nutzen.

liest du eigentlich auch was andere schreiben? Behauptest hier einfach irgendwas, dabei hat es "Opel" doch direkt über deinem Beitrag gut verständlich und nachvollziehbar erklärt.

Manchmal ... :(

Sorry, aber da wurde nichts erklärt, nur etwas geschrieben, was aber keine Rechtssicherheit bietet.

Zwei Autos mit einem Kennzeichen, das geht IMO nicht, ausgenommen bei Wechselkennzeichen.

Außerdem wurde noch nicht gesagt, ob das innerhalb eine Zulassungsbezirkes stattfinden soll.

Der TE soll die zuständige Zulassungsstelle ansprechen, die werden ihm eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen.

ich schreibe es aus eigene Erfahrung.

Wurde letztes Jahr mein alte abgemeldet und neu gleichzeitig mit selbe Kennzeichen angemeldet . Die nette Frau in Zulassungstelle hat mir klar und deutlich gesagt dass ich mein alte Fahrzeug nicht mehr bewegen darf, auser mit kurz oder Händler Kennzeichen.

Man darf mit alte Kennzeichen bis nach Hause abgemeldet fahren, ist richtig, aber nicht mehr wenn die Kennzeichen schon einem anderen Fahrzeug gehören. Es wird gleich bei Polizeikontrole festgestellt, dass der Wagen abgemeldet ist, hat aber Plakette noch drauf, was strafbar ist.

Themenstarteram 24. Februar 2019 um 12:29

Die Befürchtung scheint zuzutreffen:

Altes Auto darf nicht mehr fahren wenn Kennzeichen einem neuen zugeordnet sind.

Werde das morgen endgültig mit der Zulassungsstelle klären.

Danke an alle.

Ich wollte das vor einiger Zeit auch mal machen. Die Zulassungsstelle meinte auch, dass das nicht geht.

Die Begründung dafür war, dass die Fahrt von und zur Zulassungsstelle nur mit Kennzeichen erlaubt ist die zum Auto gehören. Da ich die Kennzeichen aber auf das neue Auto übernommen habe wurde für das alte Auto ein neues Kennzeichen vergeben und auch im Brief eingetragen, auch wenn es erstmal nicht wieder zugelassen wird. Das soll verhindern, dass der Käufer das Auto wieder mit meinem Kennzeichen zulassen könnte. Somit hat das alte Auto ab diesem Zeitpunkt ein anderes Kennzeichen und dafür hast Du aber keine Schilder.....

Das wäre eine Umkennzeichnung, wobei ich den Vorgang nicht wirklich verstehe...........

Kostet aber auch extra, da kann man auch zur Zulassungsstelle mit dem Bus fahren und zum Händler.

kurzkennzeichen für neu besorgen und gleichzeitig beide ab- /anmelden

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