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Neues Auto zulassen, Wechsel des Versicherers möglich, aber SF Klassen Frage
Der Grund meiner Frage.
Ich wechsel das Auto und hätte somit auch die Möglichkeit, meine Versicherung zu wechseln.
Wenn ich das machen würde, sagte mir die HUK( nicht huk24), das ich auf Grund meines Schadenfreiheitsrabattes( ein Schaden pro Jahr), den nicht so mitnehmen könnte zu einer anderen Gesellschaft.
Da ich in der Vergangenheit bei meinen PKW einige Sachen leider habe regulieren müssen, frage ich mich ob sich da eventuell was dran verändert haben könnte, oder die HUK mich nur ködern will, damit ich bei ihr bleibe.
Ich kann mir im Grunde vorstellen, das das richtig ist, aber vielleicht hat sich was verändert.
Denn ich würde gerne verschiedene Tarife vergleichen(wobei ich die HUK schon an sich günstig finde und im Schadenfalle waren die immer auch fix dabei dabei).
Kann man hier auch Details aus dem Versicherungsvertrag besprechen, um eurerseits eine bessere Einschätzung zu bekommen?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt, wenn nicht ruhig drauf hinweisen.
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14 Antworten
Moin,
die HUK wird dann den tatsächlichen Verlauf der neuen Versicherung melden.
Also so, also ob du keinen Rabattretter hattest.
Ist leider so
Es gibt aber Vers., wenn du denen den alten Vertrag vorlegst und dort auch den Rabattretter bezahlst, dann wirst du nicht hochgestuft .
Das würde ich mir aber vorher alles schriftlich bestätigen lassen.
Wenn du den Rabattschutz genutzt hast, kriegst du immer den tatsächlichen Verlauf bestätigt.
Die HUK kann dir auch sagen, was bei einem Wechsel bestätigt wird .
Der Rabattretter welcher im Fall des TE korrekt Rabattschutz heißt, kann manchmal zu einer anderen Versicherung mitgenommen werden. Diese kannst du anhand verschiedener AKB finden oder wenn du dich von einem Makler beraten lässt.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass du dann einen Versicherer findest, welcher günstiger als die HUK ist.
Du schreibst "da ich in der Vergangenheit bei meinen PKW eigene Sachen leider habe regulieren müssen", dass bedeutet vermutlich VK-Schäden. Brauchst du für das neue Fahrzeug unbedingt VK oder kannst du ein Jahr ohne fahren? Wenn ja, wird der VK-SFR nach einem Jahr aussetzen wieder an den KH-SFR angepasst.
Und warum überlegst du überhaupt die Versicherung zu wechseln ?
Geändert hat sich nichts, bei einem Wechsel werden die schadenbelastende Jahre weitergegeben . Wenn du da mehr als 2 Schäden hattest, schwindet der SFR enorm.
Aber wie gesagt wenn es nur VK Schäden waren, und du kein VK mehr brauchst , einfach nicht abschließen.
Wollte mich nur mal informieren, dann ist alles soweit klar und ich bleibe bei der HUK.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. September 2024 um 21:17:19 Uhr:
Der Rabattretter welcher im Fall des TE korrekt Rabattschutz heißt, kann manchmal zu einer anderen Versicherung mitgenommen werden. Diese kannst du anhand verschiedener AKB finden oder wenn du dich von einem Makler beraten lässt.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass du dann einen Versicherer findest, welcher günstiger als die HUK ist.
Du schreibst "da ich in der Vergangenheit bei meinen PKW eigene Sachen leider habe regulieren müssen", dass bedeutet vermutlich VK-Schäden. Brauchst du für das neue Fahrzeug unbedingt VK oder kannst du ein Jahr ohne fahren? Wenn ja, wird der VK-SFR nach einem Jahr aussetzen wieder an den KH-SFR angepasst.
Ja ich brauche Vollkasko für meinen "neuen" gebrauchten Passat, den ich bald vom Händler übernehmen werde.
Genau und es heißt Rabattschutz, mir wollte das Wort nicht mehr einfallen, danke nochmal.
Was haltet ihr, ohne das ich jetzt einen neuen Thread starte eigentlich von der Option, Kasko Select wie das bei der HUK heißt, zu nehmen?
Das bedeutet ja im Umkehrschluß das die HUK die schadensregulierende Werkstatt bestimmt.
Seht ihr darin einen Nachteil, oder ist das egal?
Moin,
geht es dir jetzt ums sparen?
Dann geh doch erstmal zur HUK24.
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 17. September 2024 um 10:47:19 Uhr:
Moin,
geht es dir jetzt ums sparen?
Dann geh doch erstmal zur HUK24.
da hab ich alle relevanten Daten bereits eingegeben und die waren geringfügig teurer als die HUK. Lohnt sich nicht.
Dann hast du was falsch eingegeben
ich werde es nochmals gegen checken. Kann sein das mir ein Fehler unterlaufen ist.
Zitat:
@TheSentinell schrieb am 17. September 2024 um 10:41:55 Uhr:
Was haltet ihr, ohne das ich jetzt einen neuen Thread starte eigentlich von der Option, Kasko Select wie das bei der HUK heißt, zu nehmen?
Das bedeutet ja im Umkehrschluß das die HUK die schadensregulierende Werkstatt bestimmt.
Seht ihr darin einen Nachteil, oder ist das egal?
Wenn das Auto nicht geleast oder finanziert ist, würde ich den Tarif Kasko Select mit Werkstattbindung nehmen, ansonsten Classic. Die Versicherungen haben auch Markenwerkstätten in ihrem Portfolio, dahin kannst du dich im Schadenfall vermitteln lassen.
Und warum schliesst du geleaste oder finanzierte Fahrzeuge aus, würde ich gerne wissen?
Weil zumindest bei geleasten Fahrzeugen der Leasinggeber der Eigentümer des Fahrzeugs ist und somit ein Mitbestimmungsrecht bei der Werkstattwahl hat/haben könnte. Ob das bei finanzierten Fahrzeugen auch so ist, weiß ich nicht, kann ich mir bei einer 3-Wege-Finanzierung durchaus vorstellen.
Zur Info: Es gibt Versicherungen die lassen den Tarif mit Werkstattbindung für Leasingfahrzeuge und finanzierte Fahrzeuge gar nicht zu.