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Neues Kurzzeitkennzeichen- Frage zur Fahrt ohne HU

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 15:32

Hallo zusammen,

Für die Fahrt zur Prüfstelle oder nächstgelegenen Werkstatt ist die Fahrt mit KZK nach wie vor ohne HU möglich.

Meine Frage:

Was passiert wenn man stattdessen das Kennzeichen nutzt wie bisher? Ist das Kennzeichenmissbrauch oder nur fahren ohne HU?

Von außen erkennbar ist der gültige TÜV bei den neuen Kennzeichen jedenfalls nicht. Ich war davon ausgegangen dass das SVA eine Plakette aufklebt.

Auch der TÜV stempelt den neuen Schein - der wie ein normaler aussieht - nicht, da das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Plaketten werden auch nicht geklebt.

Würde mich einfach interessieren, da ich eigentlich einen Youngtimer habe den ich ab und zu aus dem Schlaf erweckt habe.

Beste Antwort im Thema

Berate deine Kunden gerne falsch, habe ich kein Problem mit. Die tauchen ja bei dir wieder auf und nicht bei mir. Nicht zugelassene Fahrzeuge erhalten von unserem TÜV jedenfalls auch keinen Stempel. Selbst wenn der Schein einer ZB I noch so ähnlich sehen mag. Und ich vertraue da lieber auf die Aussagen von Leuten, die ich kenne und für sehr kompetent halte als irgendeinem Forumsbeitrag...

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Ohne Garantie auf Richtigkeit, ich würde sagen, das ist Fahren ohne Zulassung, da die Kennzeichen nicht bestimmungsgemäß verwendet werden. Die FZV sieht auch keinen eigenen OWi-Tatbestand für einen Verstoß vor. Müsste man mal das Bundesverkehrministerium befragen, vielleicht schickt der Herr Dobrindt ja eine Antwort :D

am 27. Mai 2015 um 16:33

Wenn du doch eine HU drauf hast, warum nicht zulassen?

An- und Abmelden kostet nicht die Welt und die Versicherung rechnet doch genau wie der Zoll tageweise ab. Oder nicht?

Kann mir gut vorstellen (müsste man genau rechnen), dass eine Zulassung von 3 Tagen mit anschließender Kennzeichenrreservierung gar nicht so viel teurer kommt, als andauernd ein neues Kurzzeitkennzeichen, für das du dann auch wieder neue Schilder brauchst.

Hast du Lust länger als 3 Tage zu fahren, machst du eben 21 oder 49 draus... musst den Wagen ja nicht abmelden und die Mehrkosten (je Tag) sind äußerst überschaubar...

Hast eben jedes Mal die Rennerei zur Zulassungsstelle, aber gut... die hast du in jedem Fall...

Oder regt sich da die Versicherung oder der Zoll auf? Kann doch mein Auto an- und abmelden so viel ich will oder nicht?

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. Mai 2015 um 18:33:21 Uhr:

Wenn du doch eine HU drauf hast, warum nicht zulassen?

Und genau die hat er eben nicht.

Um diese weiterhin zu umgehen sucht er ja nach einer Lösung a´la´KZK.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. Mai 2015 um 18:33:21 Uhr:

An- und Abmelden kostet nicht die Welt und die Versicherung rechnet doch genau wie der Zoll tageweise ab. Oder nicht?

Nein, Steuer wird für mindestens einen Monat fällig.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 27. Mai 2015 um 20:07:46 Uhr:

 

Nein, Steuer wird für mindestens einen Monat fällig.

Und die Versicherung wird sicherlich auch den höheren Kurzzeit-Tarif ansetzen.

Zitat:

@querys schrieb am 27. Mai 2015 um 17:32:02 Uhr:

 

Auch der TÜV stempelt den neuen Schein - der wie ein normaler aussieht - nicht

doch, genau das sollte er eigentlich tun.

Außerdem wird die Beschränkung auf Fahrten zur HU-Durchführung ja auch im Fahrzeugschein vermerkt; so dass bei einer abweichenden Fahrt auf jeden Fall ein HU-Bericht vorgelegt werden können müsste...

am 27. Mai 2015 um 19:38

Moin,

ich häng mich mal kurz hier rein.

Was ist den, wenn die Fahrt zur HU erfolgreich abgeschlossen wurde.

Verfallen dann die Resttage oder kann ich es ab dann bis zum Gültigkeitsende wie ein ´normales´ Kurzzeitkennzeichen verwenden :confused:

oder.

Deshalb soll ja bei bestandener HU der Stempel in den Fahrzeugschein.

Er braucht auf jeden Fall den Bericht, um das Kurzzeitkennzeichen dann weiter zu nutzen, der Stempel allein hat keine Aussagekraft. Die HU muss nämlich mängelfrei bestanden sein, nicht etwa bestanden mit geringen Mängeln. Es war sogar angedacht, die Beschränkung im Schein durch die Zulassungsstelle streichen zu lassen, wenn der Grund dafür weggefallen ist...

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 20:09

Aha insgesamt also doch kniffelig.

Ich hab jetzt nicht konkret vor meinen Youngtimer so zu nutzen hatte es halt früher immer mal gemacht zu Treffen oder zum Spaß.

Der TÜV darf bei nicht zugelassenen Fahrzeugen nichts stempeln. Im Bericht steht auch entsprechend Fahrzeug nicht zugelassen.

Werde morgen mal beim TÜV fragen wie die das heute machen.

Hi,

Fahrten zu Treffen oder rein zum Spaß sind und waren mit dem KZK offiziell nie Zulässig. Probe,Überführungs und Testfahrten. Bzw. fahrten im zusammenhang mit der Zulassung waren und sind Zulässig (jetzt mit HU).

Die Praxis sah natürlich anders aus und da Kontrollen mehr als nur selten waren,war es zumindest von der Polizei größtenteils auch geduldet. Ob Fahrzeuge mit KZK jetzt häufiger Kontrolliert werden ob eine gültige HU vorliegt!?

Gruß Tobias

Themenstarteram 28. Mai 2015 um 13:52

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 27. Mai 2015 um 23:19:19 Uhr:

Die Praxis sah natürlich anders aus und da Kontrollen mehr als nur selten waren,war es zumindest von der Polizei größtenteils auch geduldet. Ob Fahrzeuge mit KZK jetzt häufiger Kontrolliert werden ob eine gültige HU vorliegt!?

Ich stimme dir voll zu.

Beim KZK zum "Spaß" konnte man ja immer sagen es ist eine Probefahrt oder Überführung. Nachprüfen lässt sich das ja schwerlich (ich kann man Auto ja auch von Halle A nach Halle B überführen ohne konkreten Kaufvertrag).

Nun sieht es aber anders aus:

Wenn ich in einer Kontrolle ohne HU außerhalb des Zulassungsbezirkes erwischt werde, ist die Frage nach der Strafe.

Außerdem: Wie wird ohne HU bewertet? So wie bei normal zugelassenen Fahrzeugen? Die HU beim Cabrio ist seit rund 4 Jahren abgelaufen, das wäre teuer und auch mit Punkten.

Oder wird es bewertet als Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Zulassung oder Versicherung?

Oder als was ganz anderes?

 

Oder kostet es nur 25 Euro Verwarnung, weil man nicht in Erdkunde aufgepasst hat und sich statt im Ausgabeort München in Berlin befindet?

EDID: Falscher Thread

Gruß Metalhead

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 27. Mai 2015 um 22:08:47 Uhr:

Er braucht auf jeden Fall den Bericht, um das Kurzzeitkennzeichen dann weiter zu nutzen, der Stempel allein hat keine Aussagekraft. Die HU muss nämlich mängelfrei bestanden sein, nicht etwa bestanden mit geringen Mängeln.

Das gibt der Verordnungstext aber nicht her.

Sobald die Fälligkeit der nächsten HU nach dem Ende der Laufzeit des KZK liegt, greift Satz 3 (der mit den Beschränkungen) nicht.

 

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