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neues zum Thema Vorschadenproblematik
Moinsen,
das Thema Vorschaden wurden hier ja schon so ziemlich ausführlich erörtert.
Nun gibt es weitere Neuigkeiten an der "Schadenfront" über die ich hier gern berichten möchte.
Diese im weiteren geschilderte Vorgehenweise wird im übrigen auch von meinen Kollegen berichtet und ist somit nicht nur mein subjektives Empfinden (bevor hier irgend jemand damit um die Ecke kommt)
Durch die Versicherung mit dem Schild wird nun ein neuer Versuch gestartet, wie man für die Versichertengemeinschaft Geld bei der Schadenregulierung einsparen kann.
Wenn in einem KH-Schadengutachten Ausführungen zu Vorschäden getätigt werden, führt dies dazu, dass diese Versicherung eine Regulierung des Schadenfalles komplett ablehnt.
Sie führt hierzu unter anderem das Urteil des OLG Saarbrücken, vom 28.02.2019 – 4 U 56/18 an.
Es ist hierbei auch nicht von Bedeutung, ob der Schaden einen anderen Bereich betrifft, zum Beispiel ein reparierter Frontschaden und nun ein eingetretender Heckschaden.
Es wird durch diese Vorgehensweise unterstellt, dass Vorschäden einen wesentlichen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben (was ja eigentlich auch richtig ist).
Wenn der Geschädigte nicht in Form einer Rechnung die fach- und sachgerechte Reparatur des Vorschaden -auch gegenüber dem Sachverständigen- nachweisen kann, wird zunächst pauschal unterstellt, die Reparatur ist nicht fach- und sachgerecht ausgeführt worden.
Es ändert hierbei auch nichts daran, wenn der Sachverständige eine ordentlich Reparatur durch "Zuruf" oder auch durch eigene Inaugenscheinnahme (z.b. keine Reparaturspuren sichtbar, Spaltmaße verlaufen regelrecht, Lackierung nicht zu beanstanden, usw....) in seinem Gutachten bestätigt.
Nach dem Urteil des OLG hat diesbezüglich nur eine Reparturkostenrechnung Bestand.
Es hilft hier auch nicht zu argumetieren, dass Auto ist schon so alt, da spielen reparierte Vorschäden nur eine "untergeordnete Rolle", auch Zeugenaussagen vom Bruder eines Kumpel, der gegenüber in Garage 12 schraubt" helfen hier definitiv nicht weiter.
Es ist hier davon auszugehen, dass von seiten dieser Versicherung eine "Prozesswelle" gestartet wird um von seiten des Versicherer auszuloten, in welche Richtung hier die Rechsprechnung in Zukunft schwenkt.
Insbesondere die Schadenausenstelle Bremen ist hiermit beauftragt worden.
Sowohl dem freiberuflichen Sachverständigen als auch den im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwälten ist dringend anzuraten den Geschädigten/Mandanten früzeitig über diese Problematik aufzuklären und sich mit der Materie hier intensiv zu beschäftigen.
Eine falsche Vorgehensweise respektive ein falscher Vortrag kann äußerst negative Folgen nach sich ziehen und insbesondere bei der fiktiven Schadensabrechnung im Nachgang zu erheblichen Problemen führen. Es steht auch zu befürchten, dass bei erfolgreichen Prozessen eine Auswirkung auf das Regulierungsverhalten zu erwarten ist, wenn mit einer Rechnung Instandsgesetzt wird.
Und bitte zum Abschuß:
keine Diskussion hier, "Fiktivabrechner sind alles Verbrecher, dass gehöhrt sowieso verboten, usw......"
Wenn der Faden in die Richtung abdriftet, werde ich unsere Mod´s bitten das Thema hier zu schließen oder zu sanktionieren. Wäre aber sehr Schade.
Vielen Dank
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46 Antworten
Moinsen,
das Thema Vorschaden wurden hier ja schon so ziemlich ausführlich erörtert.
Nun gibt es weitere Neuigkeiten an der "Schadenfront" über die ich hier gern berichten möchte.
Diese im weiteren geschilderte Vorgehenweise wird im übrigen auch von meinen Kollegen berichtet und ist somit nicht nur mein subjektives Empfinden (bevor hier irgend jemand damit um die Ecke kommt)
Durch die Versicherung mit dem Schild wird nun ein neuer Versuch gestartet, wie man für die Versichertengemeinschaft Geld bei der Schadenregulierung einsparen kann.
Wenn in einem KH-Schadengutachten Ausführungen zu Vorschäden getätigt werden, führt dies dazu, dass diese Versicherung eine Regulierung des Schadenfalles komplett ablehnt.
Sie führt hierzu unter anderem das Urteil des OLG Saarbrücken, vom 28.02.2019 – 4 U 56/18 an.
Es ist hierbei auch nicht von Bedeutung, ob der Schaden einen anderen Bereich betrifft, zum Beispiel ein reparierter Frontschaden und nun ein eingetretender Heckschaden.
Es wird durch diese Vorgehensweise unterstellt, dass Vorschäden einen wesentlichen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert haben (was ja eigentlich auch richtig ist).
Wenn der Geschädigte nicht in Form einer Rechnung die fach- und sachgerechte Reparatur des Vorschaden -auch gegenüber dem Sachverständigen- nachweisen kann, wird zunächst pauschal unterstellt, die Reparatur ist nicht fach- und sachgerecht ausgeführt worden.
Es ändert hierbei auch nichts daran, wenn der Sachverständige eine ordentlich Reparatur durch "Zuruf" oder auch durch eigene Inaugenscheinnahme (z.b. keine Reparaturspuren sichtbar, Spaltmaße verlaufen regelrecht, Lackierung nicht zu beanstanden, usw....) in seinem Gutachten bestätigt.
Nach dem Urteil des OLG hat diesbezüglich nur eine Reparturkostenrechnung Bestand.
Es hilft hier auch nicht zu argumetieren, dass Auto ist schon so alt, da spielen reparierte Vorschäden nur eine "untergeordnete Rolle", auch Zeugenaussagen vom Bruder eines Kumpel, der gegenüber in Garage 12 schraubt" helfen hier definitiv nicht weiter.
Es ist hier davon auszugehen, dass von seiten dieser Versicherung eine "Prozesswelle" gestartet wird um von seiten des Versicherer auszuloten, in welche Richtung hier die Rechsprechnung in Zukunft schwenkt.
Insbesondere die Schadenausenstelle Bremen ist hiermit beauftragt worden.
Sowohl dem freiberuflichen Sachverständigen als auch den im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwälten ist dringend anzuraten den Geschädigten/Mandanten früzeitig über diese Problematik aufzuklären und sich mit der Materie hier intensiv zu beschäftigen.
Eine falsche Vorgehensweise respektive ein falscher Vortrag kann äußerst negative Folgen nach sich ziehen und insbesondere bei der fiktiven Schadensabrechnung im Nachgang zu erheblichen Problemen führen. Es steht auch zu befürchten, dass bei erfolgreichen Prozessen eine Auswirkung auf das Regulierungsverhalten zu erwarten ist, wenn mit einer Rechnung Instandsgesetzt wird.
Und bitte zum Abschuß:
keine Diskussion hier, "Fiktivabrechner sind alles Verbrecher, dass gehöhrt sowieso verboten, usw......"
Wenn der Faden in die Richtung abdriftet, werde ich unsere Mod´s bitten das Thema hier zu schließen oder zu sanktionieren. Wäre aber sehr Schade.
Vielen Dank
Danke Delle
guter Hinweis
danke dir!
Hast Du es schon in die FAQ´s eingefügt?
Danke Delle! Ich empfehle nur in wenigen Fällen zur fiktiven Abrechnung. Ansonsten nach unabängigem Gutachter reparieren lassen, außer Totalschaden.
Zitat:
@lejockel schrieb am 21. Mai 2021 um 09:11:09 Uhr:
Danke Delle! Ich empfehle nur in wenigen Fällen zur fiktiven Abrechnung. Ansonsten nach unabängigem Gutachter reparieren lassen, außer Totalschaden.
Das ist nach der derzeitgen Sachlage auch wirklich das sinnvollste.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 21. Mai 2021 um 09:10:59 Uhr:
Hast Du es schon in die FAQ´s eingefügt?
ups, mache ich gleich, gute Idee.
Danke
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 21. Mai 2021 um 08:41:24 Uhr:
Es ist hier davon auszugehen, dass von seiten dieser Versicherung eine "Prozesswelle" gestartet wird um von seiten des Versicherer auszuloten, in welche Richtung hier die Rechsprechnung in Zukunft schwenkt.
Denke auch, da werden Grenzen ausgetestet und die Zukunft wird zeigen wohin die Reise geht.
Der Ball liegt hier wohl auch bei euch Gutachtern, da ihr den WBW bestimmen müsst. Vorschaden vorhanden, irgendwie repariert aber keinerlei Nachweis: sicher schwierig.
Sach- und fachgerecht repariert? Im Nachhinein im Zweifel und ohne Nachweise kaum zu beweisen. Und egal was da am Ende als WBW steht, die Versicherung kann behaupten er wäre nicht korrekt. Irgendein Car/Control/BlaBlubb - Expert wirds schon wunschgemäß niederschreiben. Die VS verweigert die Zahlung und lässt es drauf ankommen.
Und das Klagerisiko liegt beim Geschädigten ...
Wie auch immer das (im Einzelfall) ausgeht: Die Zeiten, in denen mit fiktiver Abrechnung z.T. mehrfach Cash und Ertrag realisiert wurden dürften vorbei sein, zumindest der Weg dahin äußerst beschwerlich werden.
Ansonsten natürlich ein dickes Danke und euch allen schöne Pfingsten.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 21. Mai 2021 um 10:16:18 Uhr:
Wie auch immer das (im Einzelfall) ausgeht: Die Zeiten, in denen mit fiktiver Abrechnung z.T. mehrfach Cash und Ertrag realisiert wurden dürften vorbei sein, zumindest der Weg dahin äußerst beschwerlich werden.
Genau das sollte im Sinn jedes seriösen Versicherten liegen und daher finde ich das Urteil und die daraus resultierenden Folgen nachvollziehbar.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 21. Mai 2021 um 10:16:18 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 21. Mai 2021 um 08:41:24 Uhr:
Es ist hier davon auszugehen, dass von seiten dieser Versicherung eine "Prozesswelle" gestartet wird um von seiten des Versicherer auszuloten, in welche Richtung hier die Rechsprechnung in Zukunft schwenkt.
Denke auch, da werden Grenzen ausgetestet und die Zukunft wird zeigen wohin die Reise geht.
Der Ball liegt hier wohl auch bei euch Gutachtern, da ihr den WBW bestimmen müsst. Vorschaden vorhanden, irgendwie repariert aber keinerlei Nachweis: sicher schwierig.
Sach- und fachgerecht repariert? Im Nachhinein im Zweifel und ohne Nachweise kaum zu beweisen. Und egal was da am Ende als WBW steht, die Versicherung kann behaupten er wäre nicht korrekt. Irgendein Car/Control/BlaBlubb - Expert wirds schon wunschgemäß niederschreiben. Die VS verweigert die Zahlung und lässt es drauf ankommen.
Und das Klagerisiko liegt beim Geschädigten ...
Wie auch immer das (im Einzelfall) ausgeht: Die Zeiten, in denen mit fiktiver Abrechnung z.T. mehrfach Cash und Ertrag realisiert wurden dürften vorbei sein, zumindest der Weg dahin äußerst beschwerlich werden.
Ansonsten natürlich ein dickes Danke und euch allen schöne Pfingsten.
Auf den Punkt gebracht
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 21. Mai 2021 um 10:16:18 Uhr:
...
Wie auch immer das (im Einzelfall) ausgeht: Die Zeiten, in denen mit fiktiver Abrechnung z.T. mehrfach Cash und Ertrag realisiert wurden dürften vorbei sein, zumindest der Weg dahin äußerst beschwerlich werden.
...
Sowas ist schon seit langer Zeit nicht mehr drin.
Falls ihr aber meint, das würde nur die Versicherung mit dem Schild so machen...
So einen schönen Unfall durfte ich bei einer S-Klasse regulieren. In Eigenregie reparierter Wildschaden vorne links und nun ein weiterer vorne rechts. Schon beim Vergleich der Gutachten hätte der dümmste Sachbearbeiter feststellen müssen, dass der erste Schaden repariert war. Erst beim Landgericht wurde dann von der einen Seite Vernunft, von der anderen Seite Geld angenommen.
Beim Mini-Kasko-Schaden meines Touareg (kleiner Streifschaden Beifahrerseite) erhielt ich von der Versicherung mit dem Schild (damit wehren die gute Gründe ab) auch den Hinweis, dass dieser Schaden in der HIS aufgenommen worden sei. Mir egal, hab das Auto gewechselt.
Und hoffentlich auch den Käufer über diesen Umstand informiert? (HIS Eintrag)