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Neufahrzeug vor Auslieferung stark beschädigt
Hallo,
meine Freundin hat einen GTI Clubsport Facelift bestellt (Privatleasing) inkl. Abholung beim Händler.
Das Fahrzeug ist pünktlich Anfang November eingetroffen, wurde jedoch unmittelbar danach auf dem Gelände des Autohauses zusammen mit anderen Fahrzeugen aufgebrochen. Es wurde die Heckscheibe zertrümmert, auf Steinen aufgebockt und die Räder und Bremsen geklaut.
Neben der eingeschlagenen Heckscheibe gibt es Kratzer in der Heckklappe und dem Stoßfänger. Die Seitenschweller sind deformiert. Außerdem sind Abdeckbleche und Verkleidungen der Achsen beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf über 10.000 €.
Ich habe noch keine klare Aussage vom Händler, ob wir das reparierte Fahrzeug nehmen müssen oder uns eine Neubestellung angeboten wird. Es wird aber auf jeden Fall repariert und zwischen den Zeilen lese ich heraus, dass wir das Fahrzeug übernehmen sollen.
Wie ihr euch vorstellen könnt, ist das extrem ärgerlich. Ich weiß, dass der Händler eigentlich das Recht auf Nachbesserung hat. Es handelt sich jedoch um einen massiven Schaden. Es ist nicht nur ein kleiner Transportschaden. Und die Tatsache des Einbruchs hinterlässt einen zusätzlichen Beigeschmack, der die Lust auf das Auto total vermiest.
Ich würde mir natürlich am liebsten eine Neubestellung wünschen. Für mich ist aber Kulanz das Mindeste. Zum Beispiel Übernahme der Überführungskosten und eine kostenlose Garantieverlängerung.
Wie seht ihr das? Hat jemand schon Erfahrungen mit so einem massiven Schaden vor Auslieferung gemacht?
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9 Antworten
Ich denke die Grundlegende Frage hier ist, wem gehört das Auto? Habt ihr den Wagen gekauft oder geleast?
steht direkt in der ersten Zeile: geleast
Sehr schwieriger Fall, der anwaltlicher Beratung bedarf. Als Käufer würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Als Leasingnehmer wird man wohl das Auto nehmen müssen. Anwalt beauftragen!
Sorry, hatte ich überlesen.
VW wird argumentieren, dass der Wagen nach der Reparatur einwandfrei ist und der Schaden den Gebrauch nicht beeinträchtigt. Der finanziellen Schaden (Wertminderung etc.) würde an ihnen hängen bleiben.
Evtl. gibt es etwas auf Kulanz, falls die Lackierung nicht 100% ist könnte man die Annahme verweigern und abwarten wie sie reagieren oder, wie bereits erwähnt, man geht zum Anwalt und lässt den Sachverhalt prüfen.
Ich würde erst mal auf das „Angebot“ des Händlers abwarten. Danach kann man immer noch entscheiden, welche Möglichkeiten man ausreizen kann.
Naja sehr sehr ärgerlich, aber wenn ich lese dass es geleast ist...VW würde das schon ordentlich erledigen, immerhin müssen sie ja das Auto irgendwann zurücknehmen.
Bei der Abholung und nach der Reparatur würde ich die Vorgeschichte erstmal vergessen und wie bei allen anderen Abholungen einfach kurz einen Check machen. Ich bin mir sicher dass der Neuzustand wiederhergestellt werden kann ohne dass du was siehst. Und dann Freude haben, fahren und irgendwann wieder abgegeben.
Ich denke mal dass dir der Händler zudem entgegen kommen wird falls du ein guter Kunde bist. Dann ist dann eh eine Win-Situation für dich, da du dann das gleiche Auto für weniger bekommen wirst (wenn du nichts mehr von dem Schaden siehst, hast du das nach den ersten Fahrten bereits vergessen).
Wäre aber was anderes wenn das Auto gekauft wurde!
Ich würd ihn nehmen und versuchen ne gute Minderung der Leasingrate rauszuschlagen.
Der Schaden wird schon ordentlich repariert und man wird nix mehr erkennen.
Sehe ich auch so, aber nur meine Meinung.
Wird ein Neuwagen z.B. in Wolfsburg vor der Auslieferungshalle beschädigt. Und es wird alles beseitigt. Gilt der als Unfallfreier Neuwagen.
Grenzen würde ich aber sehen, wenn überlackiert oder Teile nachgeschweist werden.
Ein Tausch von Felgen, Kotflügel vorn, Scheibe getauscht.
Gerade bei Leasing. Wäre mir sowas von egal. Und auch da nachlackierung auch.
Preisvorteil aushandeln und mitnehmen.
Eigentlich kann nichts besseres passieren