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Neuwagen anmelden und alten als Zweitwagen,wie am besten ?
Hallo,
wir bekommen in einem Monat einen Neuwagen.
Der aktuelle soll dann als Zweitwagen auch auf mich als Halter (Kein Halterwechsel)laufen.
Wie stelle ich das am besten an?
Vorgestellt hab ich es mir so.
Variante 1.
Der alten abmelden.
Den Neuen mit den Prozenten vom Alten versichern und anmelden.
Dann den alten als Zweitwagen ,allerdings bei einer anderen Versicherung(die mit dem besten zweitwagen Angebot) versichern und wieder anmelden.
Was passiert mit der Versicherung des abzumeldenden Fahrzeugs.
Hat Sie einen Anspruch darauf das ich das Fahrezg auch als Zweitwagen bei ihr anmelde?
Kann Sie evtl. sogar fordern das ich den neuen als Zweitwagen laufen lassen muß?
Ich würde auch mit dem Erstwagen bei der Versicherung bleiben,will aber unbedingt den Zweitwagen bei einer andere Versicherung (die mit dem besten Zweitwagen Angebot)versichern,da diese die gleichen Prozentsätze wie die Ertversicherung anbietet.
Variante 2.
Den alten abmelden.
Den Neuen mit den Prozenten vom Alten versichern und anmelden.
Den alten als Zweitwagen auf meinen Sohn(Halterwechsel) anmelden.
Variante 1 wäre mir lieber,wobei ich mir nicht sicher bin welche Ansprüche die Versicherung
gegen mich hat wenn ich das Auto abmelde und 3 Tage später als Zweitwagen wieder anmelde.
Gruß
MKAH
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27 Antworten
Hi,
ich habe aktuell ein kleines Problem mit unseren Kfz-Versicherungen und wollte da mal im Forum um Rat fragen.
Da es ziemlich verwirrend ist, hier mal kurz eine Aufstellung der aktuellen Pkw:
PKW 1: Aktueller Erstwagen, SF-Klasse: 19 (TK,VK), Versicherung X
PKW 2: Aktueller Zweitwagen, SF-Klasse: 25, über Direct Line Versichert -> Verwendung der Prozente des Erstwagens (Erstwagen wurde wegen Austausch einer Windschutzscheibe damals runtergestuft! Trotz Vollkasko, aber ist ein anderes Thema. Der Zweitwagen hat jedenfalls die ursprünglichen Prozente behalten)
PKW 3: Wird nächste Woche gekauft
Nächste Woche soll das ganze folgendermaßen versichert werden:
PKW 3: Neuer Erstwagen, SF-Klasse: 19 (TK,VK), allerdings nicht mehr Versicherung X sondern eine andere, der Fahrzeugbrief wird mit nächste Woche zugesandt
PKW 2: Wird abgemeldet und veräußert
PKW 1: Wird neuer Zweitwagen, Wechsel zu Admiral Direkt (ebenfalls Übernahme der Prozente).
So, jetzt stell ich mir natürlich die Frage wie ich das am besten bewerkstellige. Dabei habe ich folgende Fragen:
1. Muss ich PKW 1 abmelden um diesen Wechsel zu vollziehen? (Neue Nummernschilder?)
2. Welche SF-Klasse wird der aktuelle PKW 1 bei der neuen Versicherung haben? SF25 oder SF19?
Wie muss ich denn am besten nächste Woche vorgehen? Zunächst muss ja PKW 2 abgemeldet werden, und dann? Einfach eine Versicherung bei der Admiral abschließen mit dem Verweis auf den alten PKW bzw. Direct Line? (oder mit dem Verweis auf die neue Versicherung der PKW 3?)
PKW 3 kann ja erst angemeldet werden, wenn PKW 1 "umgemeldet" ist, soweit korrekt?
Bin für Hilfe dankbar!
Gruß,
Alex
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wechsel Versicherungen und Erstwagen-Zweitwagen' überführt.]
Ganz einfach...
1.) -PKW 3 kannst du versichern wo du möchtest. Allerdings muss hier dein Erstwagen auf den Zweitwagen umgestellt werden sonst bekommst du Probleme mit der Übernehme der SF. Man kann keine zwei Fahrzeuge als Erstwagen in zwei verschiedene Versicherungen stehen haben.
2.) -PKW 1 bleibt bis zum Jahresende dort wo er jetzt ist, da du Vertraglich bis zum ende des Jahres(oder Vertragsende) noch gebunden bist. Diesen Vertrag kann du bis zum 30.11.2012 zum Jahresende kündigen und erst fürs neue Jahr eine neue Versicherung wählen. Allerdings muss dieser Wagen vom Erstwagen auf Zweitwagen umgestellt werden.
In der Regel enden die KFZ-Haftpflichtversicherungen zum Jahresende.
Allerdings gibt es Versicherungen die nicht zum Jahresende rechnen, sondern 12 Monate nach Abschluss, daher mal deine Versicherungsbedienungen worauf sich der Jahresbetrag bezieht.
Beispiel bei mir wurde zwar der Jahresbeitrag berechnet, aber dann nur bis zum Jahresende abgerechnet. Bei mir ist dann der neue Jahresbetrag am 01.01.2013 fällig.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wechsel Versicherungen und Erstwagen-Zweitwagen' überführt.]
Hallo,
das ist ja leider ernüchternd. Wenn ich Pkw 1 bei der aktuellen Versicherung auf Zweitwagen umstufen lasse, dann zahle ich für die verbleibenden 2 Monate mehr als bei Admiral direkt im ganzen Jahr. (Würde ja mit SF-Klasse 1/2 anfangen, da man bei direkt line nix mitnehmen kann)
Da gibt es wohl aber keine andere Möglichkeit? Ab- und Wiederanmeldung funktioniert ja auch nicht.
Würde folgende Konstellation auch klappen:
PKW1 geht zur Admiral direkt als Zweitwagen
PKW2 wird abgemeldet und direct line sofort gekündigt
PKW3 geht als Erstwagen zur Versicherung von PKW1, dann aber Wechsel zum Jahresende?
Sonst bleibt mir wohl nix übrig, oder?
Gruß,
Alex
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wechsel Versicherungen und Erstwagen-Zweitwagen' überführt.]
Hallo Alex,
ich sehe hier Deine Probleme nicht. Ein Fahrzeug wird durch ein anderes ersetzt.
Den Neuen versicherst Du beim Versicherer Deiner Wahl mit SF 25. Das zweite Fahrzeug bleibt bei Versicherer X und kann auf Wunsch zum 31.12. gekündigt werden, behält aber auch bei Versichererwechsel SF 19.
Was mich wundert, daß Du wegen Windschutzscheibentausch zurückgestuft wurdest. Dies ist ei TK-Schaden und in der TK gibt es keine Rückstufung.
Gruß Manu
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wechsel Versicherungen und Erstwagen-Zweitwagen' überführt.]
Hallo Manu,
das Problem was ich habe:
Ich kann die SF 25 nicht verwenden beim neuen Auto! Die SF 25 habe ich ja nur aufgrund von Direct Line (Gleiche SF Klasse für den Zweitwagen,...), bei anderen Versicherern hätte ich diese nicht bekommen. Sie ist nicht übertragbar auf eine andere Versicherung.
Somit müsste ich mit dem neuen Auto neu anfangen bei SF 1/2... was natürlich auch wieder teuer ist :/
Es existiert momentan also nur eine Schadenfreiheitsklasse, die verwendet (übertragen) werden kann und das ist die SF 19 (Vom aktuellen Erstwagen). Die Admiral Direct bietet das gleiche Prinzip wie direct line an, daher wurde dieser Versicherer gewählt.
Gruß,
Alex
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wechsel Versicherungen und Erstwagen-Zweitwagen' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Insignia2k12
Da gibt es wohl aber keine andere Möglichkeit? Ab- und Wiederanmeldung funktioniert ja auch nicht.
Das geht nicht, deine alte Versicherung wird den Vertrag für das Fahrzeug mit selben Namen geltend machen. Die neue Versicherung holt sich von der alten Versicherung bezüglich der SF Auskunft und hier wird die alte Versicherung sein Veto einlegen. Das geht nur wenn Halter und Versicherungsnehmer eine andere Person werden würde. Aber dann hast du wiederum das Problem mit der SF die du dann nicht mehr übernehmen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von Insignia2k12
Würde folgende Konstellation auch klappen:
PKW1 geht zur Admiral direkt als Zweitwagen
Wie gesagt, mit dem ersten Wagen kannst du die Versicherung vor Jahresende nicht wechseln, falls die Admiral nicht die aktuelle Versicherung ist.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wechsel Versicherungen und Erstwagen-Zweitwagen' überführt.]
Hallo,
Gut dann heißt es wohl in den sauren Apfel beissen und durch.
Dann wird Pkw 1 bei der aktuellen Versicherung bleiben und nur als Zweitwagen eingestuft. Kann ich dann immernoch zum Jahresende kündigen? Wäre dann ja eine Vertragsänderung,... Erstwagen zu Zweitwagen (automatisch Vertragsverlängrung?)
Die aktuellen Prozente von Pkw 1 würde ich dann übernehmen und Pkw 3 neu als Erstwagen bei der neuen Versicherung anmelden.
Ich hoffe, dass dieses Konstrukt so möglich ist?!
Gruß,
Alex
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wechsel Versicherungen und Erstwagen-Zweitwagen' überführt.]
Denke dir bleibt nur der saure Apfel für dieses Jahr übrig.
Die Änderung von 1 auf 2 ändert nichts an der Vertragslänge.
Ich würde mich mal mit der neuen Versicherung deines neuen Autos näher informieren, da diese unbeeinflusst dir genaue Infos geben kann. Schließlich wird sie dann auch davon Profitieren, wenn im neuen Jahr der Wagen mit übernommen werden kann.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wechsel Versicherungen und Erstwagen-Zweitwagen' überführt.]
Du musst das Kfz wieder bei der gleichen Versicherung bis Ende Jahr versichern. Diese Pflicht fällt nur weg wenn der Halter wechselt.
Beide Varianten werden nicht funktionieren.
Laß dich lieber beraten
Es gibt evtl andere Möglichkeiten
@celica1992
Warum sollte Variante 2 nicht funktionieren?
Nur Variante 2 würde funktionieren
Variante 1 geht nur wenn du den wagen bei der selben Versicherung als 2. wagen wieder anmeldest
Würde das Gespräch mit deinem Versicherungsberater suchen oder respektive der Hotline
Zitat:
@MKAHBK schrieb am 30. Januar 2017 um 09:30:21 Uhr:
@celica1992
Warum sollte Variante 2 nicht funktionieren?
Ich würde erst mal prüfen, ob das mit der besten Zweitwagenmöglichkeit( Verdopplung des SF) auch dann geht, wenn der Sohn der Halter ist
Diese verbesserten Zweitwagenregelungen gehen nämlich i.d.R nur dann, wenn der Halter der VN oder der Ehepartner/Lebenspartner der Halter ist.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 30. Januar 2017 um 09:55:29 Uhr:
Ich würde erst mal prüfen, ob das mit der besten Zweitwagenmöglichkeit( Verdopplung des SF) auch dann geht, wenn der Sohn der Halter ist
Diese verbesserten Zweitwagenregelungen gehen nämlich i.d.R nur dann, wenn der Halter der VN oder der Ehepartner/Lebenspartner der Halter ist.
Das ist natürlich richtig.
Kind geht nicht bei besagter Versicherung(darf die hier genannt werden?)
Ehefrau geht aber.
Also wäre die Variante 2.
Erstwagen auf mich als Versicherungsnehmer und Halter
Zweitwagen auf meine Frau mit mir als Versicherungsnehmer bei andere versicherung.
Wäre das OK?