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Neuwagen bar zahlen mit Gewerbeschein

Themenstarteram 13. Januar 2018 um 15:58

Hallo zusammen!

 

Ein Vertragshändler hat mir mehr Rabatt geboten, wenn ich beim Neuwagenkauf einen Gewerbeschein dazulege, welchen ich besitze als Vollberufler (Kleinunternehmer). Gewährleistung von 24 Monaten bleibt erhalten.

 

1. Frage: Wie wirkt sich das steuerlich aus? Ich zahle einen Bruttokaufpreis. Muss ich da was angeben? Welche Möglichkeiten gibt es?

 

2. Frage: Steht im Brief mein privater Name und nicht der der Firma? Möchte das rein privat benutzen ohne Firmenkontakt.

 

3. Frage: Kann mein Sohn seinen Namen auch einsetzen lassen in den Brief ohne Firmenangaben? Das Auto ist eig. für den Sohnemann und es soll ihm wenn dann auch richtig gehören.

 

Viele Grüße

Big

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nobbe-DD schrieb am 14. Januar 2018 um 11:28:02 Uhr:

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 13. Januar 2018 um 19:54:31 Uhr:

 

Mit StephanRE haben wir wohl einen neuen Märchenonkel im Forum. Hast du dich früher mal JSchie666 genannt?

Bei Gebrauchten muss die Umsatzsteuer nicht zwingend ausgewiesen sein. Vielleicht hast du mal das Wort "differenzbesteuert" gehört. Nein? Schade --> dann besser hier schweigen statt dummes Zeug zu erzählen.

Das hast du beim Lesen falsch verstanden, ich anfangs auch.

Er meinte es eher so, dass er die Steuer nur ziehen kann, wenn der gebrauchte auch regelbesteuert ist.

Demzufolge „muss“ das Auto dann MwSt-ausweisbar sein, um dies tun zu können!

Ruhig Blut.

Genauso hab ich das gemeint. :-) Von müssen war hier nie die Rede. ich habe gemeint das er USt abziehen KANN unter Umständen aber er dann eben das Auto NICHT auf den Sohn zulassen kann. Entweder Abzug oder Sohnemann, beides geht nicht. Ob der Käufer nun als Einzelunternehmer agiert oder als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist dabei völlig Irrelevant.

Wenn der Händler den Gewerbeschein akzeptiert ohne das das Auto auf den Gewerbetreibenden zugelassen wird ist das OK. Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, das manche Rabatte bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Z.B. geben viele Hersteller für Behinderte ordentlich Rabatte. Die Autos müssen dann aber nachweislich auf den Behinderten zugelassen sein. Also der eingetragene Halter ist entscheident.

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1. Steuerlich giebt es da nur das Problem der umsatzsteuer. Wenn Du es über die Firma kaufst, dann kannst Du eventuell USt abziehen, wenn der Händler sie ausgewiesen hat. Bei einem Neuwagen ist die Immer drauf und bei gebrauchten muß sie ausweisbar sein. Was als gewerbetreibender noch hin zu kommt isst die Abschreibung.

2. Auf wen Du das Auto zuläßt ist Dir überlassen (außer Du hast Ust gezogen oder Abschreibung genutzt, dann MUSS es auf die Firma laufen)

3. Siehe Punkt 3. Ob dein Sohn, Deine Frau oder wer auch immer eingetragen ist, ist völlig Egal (außer UST und Abschreibung)

Was eventuell noch zu beachten wäre: Es kann sein, das der Händler den rabatt nur gewährt, wenn das Auto auch auf die Firma zugelassen wird. Dann hast Du natürlich die Option mit dem anderen halter nicht mehr.

Der Verkäufer bekommt bestimmt einen Sondernachlass vom Hersteller, wenn er an Gewerbetreibende verkauft.

Ob Du das Auto dabei gar nicht für Dein Unternehmen willst, ist völlig egal. Er muss es nur beim Hersteller damit legitimieren.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 13. Januar 2018 um 17:38:23 Uhr:

1. Steuerlich giebt es da nur das Problem der umsatzsteuer. Wenn Du es über die Firma kaufst, dann kannst Du eventuell USt abziehen, wenn der Händler sie ausgewiesen hat. Bei einem Neuwagen ist die Immer drauf und bei gebrauchten muß sie ausweisbar sein. Was als gewerbetreibender noch hin zu kommt isst die Abschreibung.

2. Auf wen Du das Auto zuläßt ist Dir überlassen (außer Du hast Ust gezogen oder Abschreibung genutzt, dann MUSS es auf die Firma laufen)

3. Siehe Punkt 3. Ob dein Sohn, Deine Frau oder wer auch immer eingetragen ist, ist völlig Egal (außer UST und Abschreibung)

Was eventuell noch zu beachten wäre: Es kann sein, das der Händler den rabatt nur gewährt, wenn das Auto auch auf die Firma zugelassen wird. Dann hast Du natürlich die Option mit dem anderen halter nicht mehr.

Mit StephanRE haben wir wohl einen neuen Märchenonkel im Forum. Hast du dich früher mal JSchie666 genannt?

Bei Gebrauchten muss die Umsatzsteuer nicht zwingend ausgewiesen sein. Vielleicht hast du mal das Wort "differenzbesteuert" gehört. Nein? Schade --> dann besser hier schweigen statt dummes Zeug zu erzählen.

Der TE ist ferner Kleinunternehmer, wie er schreibt. Da hat man keine "Firma", und lässt das Auto auf sich zu. Punkt. Vielleicht fügt man noch ein e.K. hinzu, wenn man eingetragener Kaufmann ist, aber wer das macht ist sicherlich kein Kleinunternehmer. Und auch dann ändert sich nichts daran, dass es um ein- und dieselbe Person geht, die hier als Halter in Frage kommt.

An den TE: nur dann, wenn du die Kosten für das Auto als Betriebsausgabe absetzen möchtest, wirst du die gezahlte Umsatzsteuer wieder bekommen. Dann sind aber Deals mit Zulassung auf Sohn usw. nicht möglich (weil absetzen und dann einer privaten Verwendung unterziehen....also kannste dir ja selber denken als "Vollberufler", was immer das ist). Macht sich denn heute kein in die Selbstständigkeit gehender mehr vorher schlau, wie man einen Kleinbetrieb führt?

Themenstarteram 13. Januar 2018 um 21:51

Nein das Fahrzeug möchte ich weder abschreiben, noch steuerlich geltend machen.

 

Aber vielen Dank für Eure Antworten. Dann werde ich den Gewerbeschein an den Händler geben und bei der Zulassungsstelle meinen Sohn als 1. Halter eintragen lassen.

Ich denke so müsste es passen, oder? Das Auto taucht dann nicht in irgendwelchen Firmenbücher auf.

 

Sowas kommt nicht alle Tage vor und Samstags erreicht man keinen Fachmann um diese Uhrzeiten.

Genau so!

 

Zitat:

@biggame2102 schrieb am 13. Januar 2018 um 22:51:01 Uhr:

Nein das Fahrzeug möchte ich weder abschreiben, noch steuerlich geltend machen.

Aber vielen Dank für Eure Antworten. Dann werde ich den Gewerbeschein an den Händler geben und bei der Zulassungsstelle meinen Sohn als 1. Halter eintragen lassen.

Ich denke so müsste es passen, oder? Das Auto taucht dann nicht in irgendwelchen Firmenbücher auf.

Sowas kommt nicht alle Tage vor und Samstags erreicht man keinen Fachmann um diese Uhrzeiten.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 13. Januar 2018 um 19:54:31 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 13. Januar 2018 um 17:38:23 Uhr:

1. Steuerlich giebt es da nur das Problem der umsatzsteuer. Wenn Du es über die Firma kaufst, dann kannst Du eventuell USt abziehen, wenn der Händler sie ausgewiesen hat. Bei einem Neuwagen ist die Immer drauf und bei gebrauchten muß sie ausweisbar sein. Was als gewerbetreibender noch hin zu kommt isst die Abschreibung.

2. Auf wen Du das Auto zuläßt ist Dir überlassen (außer Du hast Ust gezogen oder Abschreibung genutzt, dann MUSS es auf die Firma laufen)

3. Siehe Punkt 3. Ob dein Sohn, Deine Frau oder wer auch immer eingetragen ist, ist völlig Egal (außer UST und Abschreibung)

Was eventuell noch zu beachten wäre: Es kann sein, das der Händler den rabatt nur gewährt, wenn das Auto auch auf die Firma zugelassen wird. Dann hast Du natürlich die Option mit dem anderen halter nicht mehr.

Mit StephanRE haben wir wohl einen neuen Märchenonkel im Forum. Hast du dich früher mal JSchie666 genannt?

Bei Gebrauchten muss die Umsatzsteuer nicht zwingend ausgewiesen sein. Vielleicht hast du mal das Wort "differenzbesteuert" gehört. Nein? Schade --> dann besser hier schweigen statt dummes Zeug zu erzählen.

Das hast du beim Lesen falsch verstanden, ich anfangs auch.

 

Er meinte es eher so, dass er die Steuer nur ziehen kann, wenn der gebrauchte auch regelbesteuert ist.

Demzufolge „muss“ das Auto dann MwSt-ausweisbar sein, um dies tun zu können!

 

Ruhig Blut.

 

Themenstarteram 14. Januar 2018 um 10:37

Danke nochmal an alle!

 

Wisst ihr zufällig ob die Vertragshändler bei Neuwagen auch die 2 Jahre Gewährleistung geben bei Gewerbekunden? z.B. BMW? Normal müssen sie das ja nicht. Eventuell hat einer Erfahrung darin. Hab den Vertrag leider noch nicht.

So wie ich das verstehe, geht es Dir nur darum, den höheren Rabatt für Gewerbekunden zu bekommen. Die Voraussetzungen dafür sind je nach Marke unterschiedlich. Bei BMW ist es so, das als Nachweis die Gewerbeanmeldung vorgelegt und das Fahrzeug auch auf das Gewerbe zugelassen werden muss. Bei Opel z.B. wird noch zusätzlich ein gewerblicher Telefonbucheintrag verlangt.

Bist Du jetzt, wovon ich ausgehe, Einzelunternehmer, so besteht Dein Firmenname nur aus dem Vor- und Zunamen. In diesem Fall wäre das für BMW ok und es hat steuerlich keine Auswirkungen, wenn Du das Fahrzeug nicht ins Betriebsvermögen aktivierst.

Nach meinem Kenntnisstand ist es aber nicht möglich, das Fahrzeug auf einen Dritten (deinem Sohn) anzumelden. Was Du natürlich machen kannst wäre, dass Du das Fahrzeug erst ein paar Tage auf Dich anmeldest und dann an Deinen Sohn weiterverkaufst.

Informationen über die Regeln des Gewerbeverkaufes findest Du beispielweise hier: (auf das rote i klicken)

https://apl.de/neuwagen/bmw/3er_limousine2/preisliste.php?i=878

Bei BMW gibt es auch für gewerblich zugelassene Fahrzeuge 2 Jahre Gewährleistung.

VG

Markus

Themenstarteram 14. Januar 2018 um 13:21

Danke für die ausführliche Antwort!

 

Mein BMW Verkäufer meinte, dass eine Zulassung auf den Sohn auch möglich ist. Das sei völlig egal.

Alles Käse.

Wenn der TE ein Einzelunternehmen betreibt, dann steht in der Zulassung auch nur sein Name uns seine Wohnadresse.

Selbst in der Zulassung für unsere roten Schilder ist das so.

Themenstarteram 14. Januar 2018 um 13:27

Gut dann lag ich schon richtig.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 14. Januar 2018 um 14:24:54 Uhr:

Alles Käse.

Wenn der TE ein Einzelunternehmen betreibt, dann steht in der Zulassung auch nur sein Name uns seine Wohnadresse.

Selbst in der Zulassung für unsere roten Schilder ist das so.

Wie kommst Du denn darauf? Natürlich kann sich die Adresse des Einzelunternehmens von der Wohnadresse unterscheiden. Wenn das alles Deckungsgleich ist, ist das egal.

In der Zulassungsbescheinigung ist nicht erkennbar ob die Zulassung auf ein Gewerbe erfolgt oder privat.

 

Zitat:

@Nobbe-DD schrieb am 14. Januar 2018 um 11:28:02 Uhr:

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 13. Januar 2018 um 19:54:31 Uhr:

 

Mit StephanRE haben wir wohl einen neuen Märchenonkel im Forum. Hast du dich früher mal JSchie666 genannt?

Bei Gebrauchten muss die Umsatzsteuer nicht zwingend ausgewiesen sein. Vielleicht hast du mal das Wort "differenzbesteuert" gehört. Nein? Schade --> dann besser hier schweigen statt dummes Zeug zu erzählen.

Das hast du beim Lesen falsch verstanden, ich anfangs auch.

Er meinte es eher so, dass er die Steuer nur ziehen kann, wenn der gebrauchte auch regelbesteuert ist.

Demzufolge „muss“ das Auto dann MwSt-ausweisbar sein, um dies tun zu können!

Ruhig Blut.

Genauso hab ich das gemeint. :-) Von müssen war hier nie die Rede. ich habe gemeint das er USt abziehen KANN unter Umständen aber er dann eben das Auto NICHT auf den Sohn zulassen kann. Entweder Abzug oder Sohnemann, beides geht nicht. Ob der Käufer nun als Einzelunternehmer agiert oder als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist dabei völlig Irrelevant.

Wenn der Händler den Gewerbeschein akzeptiert ohne das das Auto auf den Gewerbetreibenden zugelassen wird ist das OK. Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, das manche Rabatte bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Z.B. geben viele Hersteller für Behinderte ordentlich Rabatte. Die Autos müssen dann aber nachweislich auf den Behinderten zugelassen sein. Also der eingetragene Halter ist entscheident.

Themenstarteram 14. Januar 2018 um 14:36

Und was ist wenn ich nach dem Erhalt des Fahrzeugs einen Schenkungsvertrag mit sofortiger Übereignung aller fahrzeugbezogenen Dinge an meinen Sohn aufsetze. Würde das dann auch gehen?

ist er dann der neue Eigentümer?

Oder gehts auch einfacher?

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