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Neuwagen bestellt, jetzt kann er so nicht geliefert werden
Hallo Community,
wie schon betitelt habe ich einen Astra Sports Tourer Sport bestellt. Vor einer Woche habe ich dann die Auftragsbestätigung erhalten und damit fing das Desaster auch an. Mir ist direkt aufgefallen das Ausstattungsmerkmale fehlten. Am Tag der Bestellung habe ich das Auto mit dem FOH noch einmal durchkonfiguriert und es bestand zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit das OPC-3 Speichen-Sportlenkrad zu bestellen und in dem Design-Paket waren die 19 Zöller in Titanfarbe direkt dabei. Auf der Auftragsbestätigung fehlten diese Details, also habe ich mit dem FOH telefoniert und er meinte erst zu mir das ich mir keine Sorgen machen brauche und das der Wagen so geliefert wird wie er auch bestellt wurde. Jetzt heißt es von Seiten von Opel das der Wagen so nicht geliefert wird, für die Felgen soll ich jetzt 600€ Aufpreis zahlen, wenn ich diese haben möchte und das OPC-Lenkrad wäre für dieses Fahrzeug nicht bestellbar, obwohl laut Konfigurator dieses immer noch möglich ist. Finde es von Seiten von Opel schon eine Frechheit jetzt einfach zu behaupten es wäre ein Fehler im Konfigurator und damit fertig. Der Kunde kann ja nicht wissen das die angebotenen Pakete nicht stimmen und zu mal habe ich meinem Autohändler jetzt gesagt das ich das Fahrzeug so nicht nehmen werde. Laut Aussage des FOH wäre das Auto bereits kurz vor der Produktion und er könnte nicht mehr viel machen. Wie genau ist denn die Rechtslage, kann ich darauf bestehen das die Austattungsmerkmale wie vertraglich festgesetzt sind drin sind oder muss ich einfach damit leben??
Würde mich über Antworten von Euch freuen und bedanke mich jetzt schon einmal für Eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
CYberJocke
Beste Antwort im Thema
Schau dir mal die Neuwagen-Verkaufsbedingungen an, die du mit Unterschrift der Bestellung akzeptiert hast.
Das steht bei den meisten Autohäusern in etwa folgendes drin:
Zitat:
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Sprich, wenn das drin steht, wirst du aus dem fehlenden OPC Lenkrad wohl keine Ansprüche ableiten können.
Bei den Felgen solltest du dich mit einem Anwalt beraten, der sich im Vertragsrecht auskennt. Durch die Änderungen zum unterschriebenen Auftrag ist die Auftragsbestätigung ganz offensichtlich nicht als Annahme des ursprünglichen Angebotes zu verstehen, sondern als neues Vertragsangebot (Gegenangebot) zu geänderten Bedingungen. Das würde ich ohne Rücksprache mit einem Anwalt so nicht akzeptieren. Durch das "Gegenangebot" ist aber eigentlich auch der ursprüngliche Vertrag nicht zustande gekommen...
Etwas anderes wäre es, wenn die Auftragsbestätigung mit dem unterschriebenen Auftrag identisch wäre. Dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und der Händler muss zum vereinbarten Preis liefern und den Aufpreis für die Felgen selber tragen. Bezüglich des OPC-Lenkrads, würde er mit einer o.g. Klausel in seinen Neuwagen Verkaufsbedingungen wohl zu deinem Lasten rauskommen.
Das ist aber keine Rechtsberatung, sondern meine schnöde Sicht der Situation. Deshalb: Fachlich versierten Anwalt fragen!
Auf jeden Fall würde ich der "Auftragsbestätigung" schriftlich widersprechen, denn sonst gibt es beim Händler plötzlich Zeugen, die genau gehört haben, dass du damit einverstanden warst...
EDIT
Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dir und der Adam Opel AG, sondern ausschließlich mit deinem Händler. Egal, was Opel auf der Website und im Konfigurator falsch macht, kannst du dich nicht darauf berufen, sondern ausschließlich auf das, was du mit deinem Händler vertraglich vereinbarst.
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45 Antworten
Hallo,
ich denke, dass man nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Möglichkeit hat den Auftrag zu ändern bzw. zu stornieren. Ist ja nicht das bestätigt was bestellt wurde. Aber ich weis jetzt nicht wie hier die zeitlichen Fristen sind. Falls Du Rechtsschutzversicherung hast würde ich mal beim Anwalt nachfragen.
Also die 19 Zöller bekommst du ja, die sind ja lieferbar.
Ich habe zwar das 150 Jahr Modell, aber da ist im Style Paket auch für die 19 Zöller ein Aufpreis von 600 Euro. Das war auch mal ein paar Tage im Konfigurator falsch, da standen die Reifen mit 0 Euro Aufpreis drin.
Das Lenkrad, naja, das sollte doch nachrüstbar sein, wenns lieferbar ist.
Also müsstest du dich mit deinem Händler nur darauf einigen, wieviel von den 600 Euro übernommen würden und wie du das Lenkrad in dein Auto bekommst. Ich würde es erstmal nett versuchen, was raus zu schlagen, bevor ich zur Rechtschutz gehen würde.
Im Corsa meiner Freundin sollte auch eine Standheizung sein, die war zum Zeitpunkt der Konfiguration mit 0 Euro angegeben. Sogar der Händler meinte, wenn das da so steht, bekommen wir das auch so.
Schlussendlich hat er paar Tage später angerufen und meinte, naja kostet 1800 Euro, wir können annehmen oder stornieren.
Wir haben dann die Standheizung rausgenommen und uns für das QuickHeat auf halbe halbe geeinigt.
Achtung: Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung, unverbindlich
Ich bin auch eher an einer gütigen Einigung interessiert und auch kompromissbereit, aber einfach alles hinnehmen möchte ich ja auch nicht. Zumal das andere Problem ist, dass es sich um ein Firmenleasing handelt und der alte ja auch zurückgehen muss. Ich finde es aber eine Zumutung wie die Seite von Opel und vor allem der Konfigurator gepflegt werden. Fehler können passieren garkeine Frage, aber die Felgen standen über einen Monat für 0,00€ drinnen und das OPC-Lenkrad steht immer noch zur Verfügung. Habe gestern nur kurz eine Email erhalten von Seiten des FOH das er eine Anfrage an Opel gestellt hat und das er sich melden würde sobald er was weiß.
Schau dir mal die Neuwagen-Verkaufsbedingungen an, die du mit Unterschrift der Bestellung akzeptiert hast.
Das steht bei den meisten Autohäusern in etwa folgendes drin:
Zitat:
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Sprich, wenn das drin steht, wirst du aus dem fehlenden OPC Lenkrad wohl keine Ansprüche ableiten können.
Bei den Felgen solltest du dich mit einem Anwalt beraten, der sich im Vertragsrecht auskennt. Durch die Änderungen zum unterschriebenen Auftrag ist die Auftragsbestätigung ganz offensichtlich nicht als Annahme des ursprünglichen Angebotes zu verstehen, sondern als neues Vertragsangebot (Gegenangebot) zu geänderten Bedingungen. Das würde ich ohne Rücksprache mit einem Anwalt so nicht akzeptieren. Durch das "Gegenangebot" ist aber eigentlich auch der ursprüngliche Vertrag nicht zustande gekommen...
Etwas anderes wäre es, wenn die Auftragsbestätigung mit dem unterschriebenen Auftrag identisch wäre. Dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und der Händler muss zum vereinbarten Preis liefern und den Aufpreis für die Felgen selber tragen. Bezüglich des OPC-Lenkrads, würde er mit einer o.g. Klausel in seinen Neuwagen Verkaufsbedingungen wohl zu deinem Lasten rauskommen.
Das ist aber keine Rechtsberatung, sondern meine schnöde Sicht der Situation. Deshalb: Fachlich versierten Anwalt fragen!
Auf jeden Fall würde ich der "Auftragsbestätigung" schriftlich widersprechen, denn sonst gibt es beim Händler plötzlich Zeugen, die genau gehört haben, dass du damit einverstanden warst...
EDIT
Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dir und der Adam Opel AG, sondern ausschließlich mit deinem Händler. Egal, was Opel auf der Website und im Konfigurator falsch macht, kannst du dich nicht darauf berufen, sondern ausschließlich auf das, was du mit deinem Händler vertraglich vereinbarst.
Ach ja noch etwas zum Thema Konfigurator. Die Händler verwenden den GME Configurator, der nicht mit dem auf der Opel Website identisch ist. Üblicherweise sind dort Änderungen der Ausstattung eher sichtbar. Unter Eingabe von "GME Configurator" bei Google finde man aber fast immer einen funktionierenden Link dazu im Internet.
Danke schon mal für die vielen Kommentare, ich werde jetzt mal warten was Opel dazu sagt bzw. ob sich der FOH was anfallen lässt. Bei Vertragsabschluss haben wir natürlich seinen Konfigurator verwendet und mit meinem Ausdruck verglichen bezüglich Ausstattung und Preis und es war alles identisch. Vielleicht findet man ja noch eine gütige Einigung ohne Rechtsbeistand. Wie schon gesagt bin ja auch kompromissbereit aber meine erste Konfiguration und das dazugehörige Angebot wurde ja auf Grund der Werksumstellung schon über den Haufen geschmissen und jetzt soll das auch schon wieder nicht gehen,irgendwann ist man einfach genervt von der ganzen Situation,zumal es vom FOH heißt das Lenkrad würde es so nicht mehr geben,aber habe hier im Forum die originale Teilenummer gefunden und habe dem FOH diese mal rübergesendet.
Zitat:
Original geschrieben von whyte
Also die 19 Zöller bekommst du ja, die sind ja lieferbar.
Ich habe zwar das 150 Jahr Modell, aber da ist im Style Paket auch für die 19 Zöller ein Aufpreis von 600 Euro. Das war auch mal ein paar Tage im Konfigurator falsch, da standen die Reifen mit 0 Euro Aufpreis drin.
Das Lenkrad, naja, das sollte doch nachrüstbar sein, wenns lieferbar ist.
Also müsstest du dich mit deinem Händler nur darauf einigen, wieviel von den 600 Euro übernommen würden und wie du das Lenkrad in dein Auto bekommst. Ich würde es erstmal nett versuchen, was raus zu schlagen, bevor ich zur Rechtschutz gehen würde.
Im Corsa meiner Freundin sollte auch eine Standheizung sein, die war zum Zeitpunkt der Konfiguration mit 0 Euro angegeben. Sogar der Händler meinte, wenn das da so steht, bekommen wir das auch so.
Schlussendlich hat er paar Tage später angerufen und meinte, naja kostet 1800 Euro, wir können annehmen oder stornieren.
Wir haben dann die Standheizung rausgenommen und uns für das QuickHeat auf halbe halbe geeinigt.
Achtung: Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung, unverbindlich
Aber warum sollte denn die Standheizung kostenlos sein? Also bitte, da muss man doch stutzig werden, daß da was nicht stimmt. Ganz besonders der FOH sollte sehen, daß das so nicht stimmen kann.
Das mag ja sein und du hast natürlich recht.
Wir haben den mit dem Händler zusammen konfiguriert und da ich wußte, die Standheizung gabs für Null, hab ich gesagt, jetzt machen Sie mal spasseshalber die Standheizung bei.
Der Händler bestand zu dem Zeitpunkt darauf, dass es diese dann auch unsonst dazu gibt und hat und das so auch in der Bestellung ausgedruckt und unterschrieben.
Mir persönlich war das schon klar, dass das so nicht stimmen kann, und so war es ja dann auch.
Nichts desto trotz hat der Händler uns das erstmal zugesagt und dann muss er auch zu was stehen.
Habe gerade mal spaßeshalber den GME-Konfigurator verwendet und siehe da, OPC-Lenkrad ist dort auch noch gelistet. Aber jetzt erst einmal abwarten und Tee trinken.
Zitat:
Original geschrieben von whyte
Das mag ja sein und du hast natürlich recht.
Wir haben den mit dem Händler zusammen konfiguriert und da ich wußte, die Standheizung gabs für Null, hab ich gesagt, jetzt machen Sie mal spasseshalber die Standheizung bei.
Der Händler bestand zu dem Zeitpunkt darauf, dass es diese dann auch unsonst dazu gibt und hat und das so auch in der Bestellung ausgedruckt und unterschrieben.
Mir persönlich war das schon klar, dass das so nicht stimmen kann, und so war es ja dann auch.
Nichts desto trotz hat der Händler uns das erstmal zugesagt und dann muss er auch zu was stehen.
Ja, wenn das so ist. Aber schon gefährlich vom Händler zu sagen, daß es die dann auch kostenlos gibt.
Nabend Zusammen,
habe heute vom FOH erfahren das er von Seiten von Opel noch nichts gehört hat, aber das der Wagen bereits einen Produktionsplatz hätte und jetzt keine Änderungen mehr gemacht werden könnte!
Stimmt das so oder was genau bedeutet die Aussage Produktionsplatz?
Mit freundlichen Grüßen
CyberJocke
Hallo TE,
genau wegen dieser Fragen läßt man sich vom FA beraten.
Grüße VC
Der Händler schindet nur Zeit und stellt dich dann vor vollendete Tatsachen!
Nicht abwarten und vertrösten lassen, selbst aktiv werden und reagieren.
LG
Das Onkelche
Zitat:
Original geschrieben von Onkelche
Der Händler schindet nur Zeit und stellt dich dann vor vollendete Tatsachen!
Nicht abwarten und vertrösten lassen, selbst aktiv werden und reagieren.
LG
Das Onkelche
Das wäre aber ziemlich bescheuert von FOH, weil ich das genau so sehe wie netvoyager.
Da die Auftragsbestätigung nicht mit der Bestellung übereinstimmt ist da auch kein Vetrag
zustande gekommen.
Ich würde der Augtragsbestätigung schriftlich widersprechen. Ob und ab wann nicht
mehr in die Produktion eingegriffen werden kann, ist nicht dein Problem.
Wenn man proaktiv auf dich zugekommen wäre würde ich da ruhig bleiben, aber wenn die
versuchen dir passiv eine "anderes" Auto unterzuschummeln, gibt´s Druck.
Auch keine Rechtsberatung und nur meinen Meinung
Gruß
Thorsten