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Neuwagen Garantie und Werkstattbindung im Schadensfall

Themenstarteram 27. November 2022 um 17:51

Hallo,

Ich brauche eine Aufklärung bzw vielleicht kennt sich jemand damit aus. AKTUELL stehe ich zwischen zwei Stühlen und nicht weiß was richtig ist, da sich Autoverkäufer mit der Vollkasko Versicherung anlegt und den Frust bekomme ich ab von beiden Seiten...

 

Mit Kauf eines Neuwagens Oktober 2020, habe ich durch den Autohändler eine kfz- Versicherung bei der Zurich abgeschlossen. Vollkasko mit 500€ Selbstbeteiligung. Werkstatt gebunden!

Ende Oktober 2022 kam es zu einem Schaden (Auffahrunfall mit Fahrerflucht). Nach Anzeige bei der Polizei, Meldung der Versicherung und co muss der Schaden behoben werden. Gutachten wurde auf ~3.500 € erstellt. Unfallverunsacher wurde nicht gefunden.

Jetzt bekomm ich aber von zwei Seiten unterschiedliche Aussagen und bin verwirrt bis zum geht nicht mehr.

1. Autohändler drängt mich den Schaden in seiner Werkstatt beheben zu lassen, da dieser PKW noch 2 Jahre Neuwagengarantie hat. Nur diese Werkstatt garantiert den Erhalt der Neuwagengarantie, "da es fachmännisch und der PKW Markenwertung entspricht"

Sie werfen vor das es sonst zu Gefährdung der Garantie kommen kann wenn ich den Schaden nicht in dieser Markenwerkstatt beheben lasse.

2. Versicherung schreibt vor das ich die Schadensbehebung in einer von Ihnen aufgeführten Werkstatt durchführen lassen muss, da ich eine vertragliche Werkstattbindung habe.

Lasse ich den Schaden wo anders beheben, wird der Fall eintreffen das ich den kompletten Betrag der Reparatur trotz Vollkasko (~3.500€) in private Rechnung gestellt bekommen werde bzw die Versicherung den zugesprochen Anteil nicht auszahlt.

Dazu kommt noch das ich eine selbstbeteiligung von 500€ habe und diese auch bei Reparatur aufbringen muss.

Aber der Autohändler (Markenwerkstatt) sagt, das ich in dem Fall 20% der Reparatur selbst tragen werde. (also ~690€)

Geht das so einfach? Ich meine, das eine Werkstatt den Selbstbeteiligungswert übersteigt und es so einfach bestimmt? Oder darf man sagen "500€ zahle ich, weil ich muss. Rest nicht"

Wer hat Recht? Wohin bringe ich nun das Auto zur Reparatur?

Ich möchte weder die Neuwagengarantie gefährden, noch will ich das ich eine private Rechnung trotz Vollkasko erhalte.

Kann mich jemand aufklären?

Danke

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65 Antworten

Was der Versicherer dir anlastet, wenn du nicht die zugewiesene Werkstatt nutzt, steht in den AKB (bei mir 15% Abzug, wenn ich recht erinnere; ich schaue jetzt nicht nach).

Zur Erhaltung der Garantie ist es nicht erforderlich, in einer Vertragswerkstatt zu reparieren. Die Reparatur muss nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen, was im Streitfall ggf. schwierig nach zu weisen ist. Kulanz kannst du späterhin vergessen.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung oder bist Mitglied in einem Automobilclub (gratis anwaltliche Erstberatung)?

Ein Garantiefall z. B. am Blinker vorne links hat nichts mit einem Heckschaden Rückleuchte rechts zu tun.

Schaue in deine AKB, da steht alles.

I.R. ist es so, das wenn man nicht in der Werkstatt der Versicherung repariert, einen Selbstbehalt zwischen 15 - 20% der Rechung + deine SB von 500 zahlen muss

Ich würde mir von der VK eine Vertragswerkstatt deiner Marke nennen und dort in Abstimmung mit der VK reparieren lassen. Anderenfalls würde neben der SB von 500,- zusätzlich die Erstattungsminderung von 10% bis 20% je nach AKB des VK Vertrags anfallen, also knapp 1.200,- € eigene Kosten.

Du hast Werkstattbindung vereinbart, was auch günstigere Beiträge bedeutet.

Das hättest du nicht gemußt, jetzt hast du dich aber daran zu halten, oder eben einen Teilbetrag selbst zahlen.

Die Drohung der Markenwerkstatt halte ich für nicht akzeptabel.

Sollte es später tatsächlich zu Problemen mit der Neuwagengarantie kommen, was ich für kaum haltbar halte, sofern fachgerecht repariert wurde, würde ich die Versicherung damit konfrontieren.

Komischer Autohändler....

Ist natürlich doof wenn du ne Werkstattbindung hast aber mit der Garantie hat das nichts zu tun...

Alles andere wurde ja schon gesagt: Schau in die Vertragsbedingungen deiner Versicherung.

Was ist denn bei dem Unfall beschädigt worden? Technik oder nur Blech? Wenn nur Blech, dann finde ich die Aussage des Händlers "grenzwertig".

Üblicherweise haften die Vertragswerkstätten der Versicherungen auch für ihre Arbeit, und das oft sogar deutlich länger, als das die "normale" Werkstatt.

Einfach noch einmal mit der Versicherung sprechen, ob die nicht vielleicht doch, auch wenn z. B. etwas weiter entfernt, eine Vertragswerkstatt des Händlers als Partnerwerkstatt hat. Dann wärst Du die Sorgen los.

Gruß Rainer

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. November 2022 um 19:04:04 Uhr:

Ich würde mir von der VK eine Vertragswerkstatt deiner Marke nennen und dort in Abstimmung mit der VK reparieren lassen.

Genau, vermutlich ist eine der Partnerwerkstätten auch eine Vertragswerkstatt der Automarke, evtl. mußt du halt 50 km oder mehr fahren.

Damit ist der Forderung "Werkstattbindung" genüge getan.

Und falls mal irgendein Garantiefall auftreten sollte (der ja erstmal mit den instandgesetzten Teilen zu tun haben muß!), dann möchte ich sehen wie der Autohersteller Streß machen will, wenn die Reparatur in einer seiner eigenen Vertragswerkstätten erfolgt war.....

"Mit Kauf eines Neuwagens Oktober 2020, habe ich durch den Autohändler eine kfz- Versicherung bei der Zurich abgeschlossen. Vollkasko mit 500€ Selbstbeteiligung. Werkstatt gebunden!"

 

Da frage ich mich, ob der Händler zugleich eine Vermittlungszulassung gem. §34d GewO hat und wie das entsprechende Protokoll bei der Vermittlung aussah.

Das frage ich mich nicht, weil es vermutlich keinerlei Einfluss auf die ausführlich und bisher auch ausschließlich richtig beantwortete Fragestellung des TE hat.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. November 2022 um 19:43:57 Uhr:

"Mit Kauf eines Neuwagens Oktober 2020, habe ich durch den Autohändler eine kfz- Versicherung bei der Zurich abgeschlossen. Vollkasko mit 500€ Selbstbeteiligung. Werkstatt gebunden!"

...

...ich frage mich da nur, ob der Vertragshändler gepennt hat, wenn er dem TE eine Versicherung vermittelt die den TE, also seinen Kunden durch die Werkstattbindung in eine andere Werkstatt schickt. Als Händler achte ich doch da drauf und verkaufe keine Werkstattbindung, wenn ich nicht selbst eine Vertragwerkstatt der Versicherung bin... ergo der Kunde von der Versicherung nicht in meine Werkstatt geschickt wird.

Bzw. wenn ich als Händler für die Züricher Versicherungen verkaufe, es mir dazu so wichtig ist das beschädigte Auto des TE selbst zu reparieren und die mir jetzt meinen Kunden in eine andere Werkstatt schicken, dann hake ich doch als Händler selbst bei der Versicherung nach, haue auf den Tisch und drohe damit meinen Kunden / Autokäufern zukünftig keine entsprechenden Versicherungen der Züricher mehr zu verkaufen... gibt ja noch eine Reihe weiterer Versicherungsgesellschaften.

Themenstarteram 27. November 2022 um 19:52

Zitat:

@Magouman schrieb am 27. November 2022 um 20:42:50 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. November 2022 um 19:43:57 Uhr:

"Mit Kauf eines Neuwagens Oktober 2020, habe ich durch den Autohändler eine kfz- Versicherung bei der Zurich abgeschlossen. Vollkasko mit 500€ Selbstbeteiligung. Werkstatt gebunden!"

...

...ich frage mich da nur, ob der Vertragshändler gepennt hat, wenn er dem TE eine Versicherung vermittelt die den TE, also seinen Kunden durch die Werkstattbindung in eine andere Werkstatt schickt. Als Händler achte ich doch da drauf und verkaufe keine Werkstattbindung, wenn ich nicht selbst eine Vertragwerkstatt der Versicherung bin... ergo der Kunde von der Versicherung nicht in meine Werkstatt geschickt wird.

Bzw. wenn ich als Händler für die Züricher Versicherungen verkaufe, es mir dazu so wichtig ist das beschädigte Auto des TE selbst zu reparieren und die mir jetzt meinen Kunden in eine andere Werkstatt schicken, dann hake ich doch als Händler selbst bei der Versicherung nach, haue auf den Tisch und drohe damit meinen Kunden / Autokäufern zukünftig keine entsprechenden Versicherungen der Züricher mehr zu verkaufen... gibt ja noch eine Reihe weiterer Versicherungsgesellschaften.

Ja, aber kann dieser Händler denn auch gleichzeitig seinem Kunden sagen das er bei einer Reparatur bei ihm im Haus 20% der Berechnung des Gutachter selbst zu tragen hat?

Wofür dann die Selbstbeteiligung, wenn eh alles pauschal berechnet wird?

Um es kurz zu sagen: Es belügen dich sowohl Händler als auch Versicherung.

Die Garantie ist nicht gefährdet und den vollen Beitrag müsste man auch nicht selbst zahlen.

...warum soll der Kunde 20% selbst tragen?

Wenn man eine Versicherung / Kaskoversicherung abschließt, dann kann man wählen, ob man für einen niedrigeren Beitrag den Baustein Werkstattbindung hinzubucht oder nicht.

Wenn ich als Händler mit eigener Werkstatt habe, die keinen Vertrag mit der Versicheurng hat, dann verkaufe ich doch diesen Baustein Werkstattbindung nicht, sondern streiche den aus dem Versicherungsantrag raus... zahlt mein Kunde eben einen geringfügig höheren Versicherungsbeitrag, kann aber dafür seine Kaskoschäden in einer Werkstatt seiner eigenen Wahl... also meiner Werkstatt reparieren lassen.

PS: ...Werstattbindung schließe ich z.B. auch bei einem älteren Auto nie ab, da ich vernünftige (freie) Werkstätten meines Vertrauens nebenan bzw. einen Ort weiter habe... ggf. will ich dort reparieren lassen.

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