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Neuwagen Golf TSI DSG zu verkaufen!

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 12. November 2009 um 12:44

Hallo liebe Golf-Gemeinde!

Bin sonst im Caddy-Forum unterwegs und wende mich nun heute erstmals an Euch mit folgender Geschichte. In unserer Familie wurde im April ein neuer Golf bestellt, der nun vor ca. einer Woche beim Händler eingetroffen ist. Leider ist der Besteller des Fahrzeugs letzte Woche verstorben, und auch sonst hat niemand in der Familie Interesse an dem Golf. Wie Euch vielleicht bekannt ist, verlangt der Händler bei Nichtabnahme 15% vom Kaufpreis des Neuwagens von den Angehörigen.

Nun meine Frage: Hat vielleicht jemand von Euch oder in eurem Bekanntenkreis Interesse an dem Fahrzeug? Für den Golf ist ein Hauspreis ausgehandelt, den der Händler weitergeben würde. Das Fahrzeug kann aber auch finanziert werden. Somit eine Gelegenheit, die langen Lieferzeiten (7 Monate bei diesem Golf) zu umgehen. Standort des Fahrzeugs ist im Landkreis Görlitz in den neuen Bundesländern.

Hier die Daten:

Golf 1.4 TSI 90KW DSG Comfortline

4 Türen, Sitze schwarz

Farbe United-Grey

Climatronic

Licht und Sicht

Navi RNS 310

MuFu-Lenkrad mit Schaltwippen

Scheiben hinten abgedunkelt

Atlanta-Alus

NSW,Ablagenpaket,GRA

Winterpaket

Listenpreis liegt bei ca. 27000 Euro

Alle weiteren Daten sowie den genauen Kaufpreis bitte per PN erfragen.

Bitte nur ernstgemeinte Zuschriften! Die Situation ist schon schlimm genug für alle Beteiligten.

LG

Blechtreiber

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von tobias2k

Dafür gibts extra ein "Biete Volkswagen" Unterforum.

da liest nur kaum einer

67 weitere Antworten
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67 Antworten
am 12. November 2009 um 12:49

Dafür gibts extra ein "Biete Volkswagen" Unterforum.

Zitat:

Original geschrieben von tobias2k

Dafür gibts extra ein "Biete Volkswagen" Unterforum.

da liest nur kaum einer

Erstmal, Beileid.

Ist der Wagen vielleicht Finanziert? Dann ist er vielleicht auch Versichert bei Tot.

Dann zahlt die Versicherung das Auto und ich bekomme es dann wenns geklappt hat geschenkt ;)

Ich drücke Dir die Daumen, blöde Situation.

Zitat:

Wie Euch vielleicht bekannt ist, verlangt der Händler bei Nichtabnahme 15% vom Kaufpreis des Neuwagens von den Angehörigen.

Naja zu not .. pauschalen "Schadenersatz" gibt es in Deutschland nicht, jedenfalls nicht ggü. Privat (und auch gewerblich ist es zumindest schwer) ;) ... vielleicht kommste trotzdem +/- Null raus.

Btw. Sippenhaft (siehe auch "Eltern haften für Ihre Kinder --> Schwachsinn) gibt es auch nicht, warum sollte der Händler von den Verwandten 15% fordern können ? Oder vielleicht doch vom Erben !

Themenstarteram 12. November 2009 um 18:55

Hallo!

Danke für Eure Antworten.

Das Auto ist nicht finanziert. Es sollte bar bezahlt werden incl. Inzahlungnahme Golf 5. Deswegen wurde auch ein Barzahlungspreis ausgehandelt.

Die Sache mit den 15% stehen genau so im Kaufvertrag, aber es ist eine Kann-Bestimmung, d.h. der Händler muß davon nicht Gebrauch machen, kann aber laut Vertrag die Summe auch höher oder niedriger ansetzen wie 15% vom Kaufpreis. Wird bei allen Kaufverträgen mit VW gleich sein, steht im "Kleingedruckten"!

Natürlich wird die Summe vom direkten Erben verlangt, in unserem Fall von der Witwe des Fahrzeug-Bestellers.

LG

Blechtreiber

Vorausgesetzt die Geschichte stimmt dann,

Musst Du schon Glück haben wenn einer genau die Ausstattung will.

Beim Vermittler gibts 15% Rabatt,die wirst Du auch mindestens anbieten müssen.

Dann kann er Erbe (wenn was zu erben ist?Ansonsten erbe ausschlagen) auch die 15% an den Händler zahlen.

Kommt aufs gleiche raus.

BTW: Der Händler muss,falls er die 15% wirklich verlangt,aber ein Vampir sein!

(misstrauische Zeitgenossen könnten auch meinen da will einer eine schnelle Mark mit der Abwrackpräme machen)

Themenstarteram 13. November 2009 um 16:19

Hallo!

Die ganze Geschichte hat mit der Abwrackprämie überhaupt nichts zu tun, da der Neuwagen einen Golf5 von 2006 ersetzen sollte (Wechsel auf DSG).

LG

Blechtreiber

Sind denn die FH hinten elektrisch oder manuell?

Sind das die schwarzen Sitze "Scout" auf Komfortsitzen oder "Me 2" auf Sportsitzen?

Ist der Wagen schon zugelassen (gefahren worden) oder steht der noch wirklich jungfräulich auf dem Hof des Händlers?

Ansonsten denke ich auch, dass bei dieser Ausstattung der schnelle Weg nur über den Preis geht. Also ganz klar unter 25.000,-€!

Das vorhandene DSG ist sicher ein Pluspunkt aber auch nur für den, der das DSG mit genau der Farbe und der Ausstattung inkl. 4 Türen haben will. Für alle anderen gibt es aktuell alleine bei scout24 schon 26 Alternativen von 24.990,- bis 20.320,- €! Mit dem Motor, als Comfortline und mit der Ausstattung.

Bestünde denn die Möglichkeit, ein weiteres Auto in Zahlung zu geben? Mehr dann besser per PN!

@all

Das Erbe ablehnen ist, wenn es sich nur um das Auto handelt, sicher drin und sinnvoll.

Aber ggfls. ist dann auch das Haus und die Goldmünzensammlung abgelehnt! :eek::cool:;) Also alles oder gar nichts!

Ich würde an eurer Stelle entweder zu einem Anwalt gehen oder mal eine Rechtsberatung am Gericht besuchen.

Da der Wagen noch gar nicht an den Käufer ausgeliefert war, würde ich gar nicht drauf wetten dass ihr ihn überhaupt beim Händler abholen müßt, denn ob eine verbindliche Bestellung mit ins Erbe einfließt ist fraglich. Und der Vertrag selber dürfte ja noch gar nicht unterschrieben sein. Aber da kann euch ein Jurist besser beraten als jeder hier im Forum.

Themenstarteram 13. November 2009 um 17:30

Hallo!

@all

Die Fensterheber hinten sind elektrisch und die Sitze sind die schwarzen Komfortsitze "Scout".

Der Wagen steht noch jungfräulich beim Händler, also keine EZ und noch nicht gefahren!

@tom-ohv

Hast PN!

Lg

Blechtreiber

Servus,

 

bei uns in österreich gilt folgendes vertragsrecht: DER TOD DES KUNDEN FÜHRT ZUM SOFORTIGEN ENDE DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES. dies dürfte in D auch nicht anders sein. wär ja auch traurig, wenn die erben

dafür belangt werden könnten.

 

gruß w.

Zitat:

Original geschrieben von one o

Servus,

bei uns in österreich gilt folgendes vertragsrecht: DER TOD DES KUNDEN FÜHRT ZUM SOFORTIGEN ENDE DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES. dies dürfte in D auch nicht anders sein. wär ja auch traurig, wenn die erben

dafür belangt werden könnten.

gruß w.

Und selbst wenn´s das hier nicht geben sollte ist das schon ziemlich geschmacklos dem oder den Erben eine Rechnung von über 3.000,- € als Vertragsstrafe zu schicken.

Info an VW, BILD, Vera hilft, Kai in Not, u.ä. sowie ein Anwalt wäre locker drin.

Gleichzeitig hätte der Laden nach einem entsprechenden Auftritt mich das letzte mal gesehen!

Außerdem an wen will der Händler die Rechnung denn schicken? Oder steht der Erbe auch mit im Vertrag?

Ansonsten kauft euch einen Aktenvernichter für die ganze Post! Ist auch billiger.

Zitat:

Original geschrieben von one o

Servus,

bei uns in österreich gilt folgendes vertragsrecht: DER TOD DES KUNDEN FÜHRT ZUM SOFORTIGEN ENDE DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES. dies dürfte in D auch nicht anders sein. wär ja auch traurig, wenn die erben

dafür belangt werden könnten.

gruß w.

Hier leider nicht.

Beispiel: Mietverträge

Der Erbe kann sich nicht die Rosienen rauspicken.Wie gesagt:alles oder nichts!

"Hätte gerne das Aktienpaket und die Briefmarkensammlung...die 34000 Euro Schulden können Sie behalten"!

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Außerdem an wen will der Händler die Rechnung denn schicken? Oder steht der Erbe auch mit im Vertrag?

Ansonsten kauft euch einen Aktenvernichter für die ganze Post! Ist auch billiger.

Geschmacklos wäre es ohne zweifel.

Aber bei Geld hört die Freundschaft auf.

Der Händler braucht sich nur ans Gericht mit seinen Forderungen zu wenden...dann weiss er wo die Post hin muß.

Was man nicht sieht gibts auch nicht...so denken auch kleine Kinder die sich die Augen zuhalten und denken sie sind unsichtbar.:cool:

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