1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Neuwagen ohne Brief aus dem Jahr 78 zulassen,aber wie??

Neuwagen ohne Brief aus dem Jahr 78 zulassen,aber wie??

Hallo

selten aber es gibt es..

ein noch nie zugelassenes Fahrzeug aus 1978 mit 150 km auf der Uhr kann man wg. der Schadstoffgrenzen heute nicht mehr ohne Probleme zu bekommen,einfach so zulassen...:confused:

Hat jemand einen Tipp ob das geht,und wie bzw. was es zu beachten gilt??

denn bevor ich das Fahrzeug kaufe und ich bekomme es nicht zugelassen wäre es nicht schlecht Bescheid zu wissen was auf einen zukommt?

mfg Andy

 

Ähnliche Themen
19 Antworten

scheint echt ne dumme situation zu sein.. :(

ich las mal was ueber einen ehemaligen ( ford??) haendler der seine letzten fahrzeuge einmottete und nun ein erbe (imho)

versuchte diese zuzulassen.

was mir so gedanklich vorschweben koennte...

fahrzeug nach z.b. england exportieren..zulassen...reimport...dann KOENNTE das gehen.

die probleme und um- bzw reumbauten mal aussen vor.

ist aber wirklich nur ein theorethisches modellvorhaben ohne praxisbezug.

Harry

Hallo, Andy!

Den Wagen bekommst Du heute gar nicht mehr zugelassen. Bis 31.12.2006 gab es noch die Möglichkeit mit Sondergenehmigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen, einem größeren Papierkrieg und etwas gutem Willen eines Sacharbeiters in der Zulassungsstelle, einen alten Neuwagen zuzulassen. Bei mir gingen auch locker 3 Monate ins Land und etwa 2 k€ vom Konto, bis mein Mazda 323 Baujahr 1992 und jetzt EZ 09.05.2006 endlich angemeldet war.

Diese Möglichkeit wurde uns leider soweit ich weiß von Gesetzes wegen genommen.

Tut mir wirklich leid.

Die einzige Möglichkeit wäre, den Wagen mit Kurzzeitkennzeichen oder roten 06er Kennzeichen zu fahren.

100% sicher bin ich da allerdings nicht. Die Information habe ich aus der AutoBild, wo dieses Jahr über den von Harry genannten Fordhändlernachlaß noch einmal kurz berichtet wurde.

Liebe Grüße

Meehster

danke fürs feedback,ähnliches hatte ich fast befürchtet...und deshalb gefragt;)

mit BJ 78 wäre das ja eigentlich schon ein Fall fürs H-Kennzeichen,was aber wohl nichts an der Tatsache ändert das der Amtsschimmel wiehert und am Ende ein Nein stehen wird...schade eigentlich:(

mfg Andy

Kann man denn den Amtsschimmel nicht mit den eigenen Waffen schlagen und einfach den Brief (wie beim "Scheunenfund") als verloren aufbieten lassen?

Danach mit der KBA-Bescheinigung neuen Brief erstellen lassen mit Erstzulassungsdatum = Baujahr? 

Themenstarteram 30. November 2007 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

Kann man denn den Amtsschimmel nicht mit den eigenen Waffen schlagen und einfach den Brief (wie beim "Scheunenfund") als verloren aufbieten lassen?

Danach mit der KBA-Bescheinigung neuen Brief erstellen lassen mit Erstzulassungsdatum = Baujahr? 

hmm,über die Fahrgestellnummer würde aber wohl schnell ersichtlich das es dieses Fahrzeug noch nie gab bzw. registriert wurde...;)

Ich denke mal das würde evtl. doch recht schnell auffliegen...wäre natürlich fein wenn sowas als Hintertürchen machbar wäre,glaub ich aber nicht dran.

mfg Andy

 

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

Kann man denn den Amtsschimmel nicht mit den eigenen Waffen schlagen und einfach den Brief (wie beim "Scheunenfund") als verloren aufbieten lassen?

Danach mit der KBA-Bescheinigung neuen Brief erstellen lassen mit Erstzulassungsdatum = Baujahr? 

hmm,über die Fahrgestellnummer würde aber wohl schnell ersichtlich das es dieses Fahrzeug noch nie gab bzw. registriert wurde...;)

Ich denke mal das würde evtl. doch recht schnell auffliegen...wäre natürlich fein wenn sowas als Hintertürchen machbar wäre,glaub ich aber nicht dran.

Hmm. Vielleicht könnte man über das (osteuropäische) Ausland in der Hinsicht noch etwas machen. In einigen Ländern kannst Du Dir bescheinigen lassen, Du wärst als Mann schwanger, mein Exehepartner hat sich einen Universitätsabschluß gekauft, da wird sich bei solchen - in der Realtion gesehen - Kleinigkeiten sicher irgendwo etwas machen lassen. Kostet aber sicher reichlich Zeit, Geld und Nerven - und so ganz legalisiert wurde das sicherlich auch noch nicht.

Aber ich bin jetzt mal neugierig: Um was für ein Auto handelt es sich und vor allem: wie willst Du es nutzen? Vielleicht wären doch Kurzzeitkennzeichen die beste Lösung, damit Du das Auto besitzt und es nicht ganz in der Garage verstaubt.

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

hmm,über die Fahrgestellnummer würde aber wohl schnell ersichtlich das es dieses Fahrzeug noch nie gab bzw. registriert wurde...;)

Zumindest nicht in Deutschland. Könnte ja sein, dass der Wagen mal im Ausland zugelassen war und du davon nichts weißt oder noch nichts weißt und es dir so erzählt werden wird ;)

Brauchst dich aber nicht auf so unsicheres Terrain zu begeben. Ein Fahrzeug braucht für ein Rotes 07er Oldtimerkennzeichen keine Zulassung und das entspricht auch keiner Zulassung, das sollte in jedem Fall funktionieren. Für das H-Kennzeichen spielt das Abgasverhalten auch keine Rolle, sehe ich auch keinen Hinderungsgrund. Beides aber erst mit 30 Jahren Fahrzeugalter. Ist schon wirklich ein seltener Fall, ein 30jähriger Neuwagen. Die Garantie beginnt doch erst mit dem Tag der Erstzulassung abzulaufen *g*

Um ein rotes 07er Kennzeichen zu bekommen muß die Erstzulassung des Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegen. Das Baujahr spielt keine Rolle. Und da er keine Erstzulassung hat wirds schwierig.

Hallo,

wenn ein Brief beschafft ist, müßte man den Wagen eigentlich mit Ausnahmegenehmigung im nächsten Jahr gleich auf H-Kennzeichen anmelden können. Klingt etwas seltsam ein neues Auto auf H-Kennzeichen zuzulassen, ist aber nach meiner Vermutung eine Möglichkeit. Bleibt halt die Frage wie teuer dieser Spaß ist, und wie lange die Prozedur dauert.

Interessant ist die Frage und ich bin auch sehr neugierig welches Modell sich hinter der Sache verbirgt. Auch wenn ich sehr gut verstehen könnte, daß diese Frage vielleicht nicht beantwortet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

am 30. November 2007 um 15:25

hi andy,

wie wäre es mit einer dieser varianten ?

baugleiches und ehemals/noch zugelassenes fahrzeug suchen, kfz identnummern raus "schneiden" und an den "neuen" alten anbringen.

den wagen dann als zeitgemäße "komplettrenovierung" zum h-kennzeichen vorführen.

zweite alternative wäre den wagen in NL eine zulassung zu verpassen ( niederländisches clubmitglied der jeweiligen marke ) und den wagen dann zu importieren. ( tüv und zoll kein thema, importsteuern bei einem +100 monate auto liegen bei 10% des jeweiligen neupreises.)

viel erfolg und halte uns auf dem laufenden.

gruß, joe

Leider kann ich Dir da auch nicht helfen, wäre Dir aber sehr dankbar wenn du mich über den Verlauf der Geschichte informieren würdest, ein Verwander hat nämlich auch noch ein Auto rumstehen bei dem es sich ähnlich verhält. Er will es zwar in absehbarer Zeit auch nicht zulassen, wäre aber sicherlich Hilfreich wenn es dann mal soweit ist eingermassen Bescheid zu wissen.

Zitat:

baugleiches und ehemals/noch zugelassenes fahrzeug suchen, kfz identnummern raus "schneiden" und an den "neuen" alten anbringen.

den wagen dann als zeitgemäße "komplettrenovierung" zum h-kennzeichen vorführen.

Also jetzt bin ich mir 99,99% sicher dass Du werter Joe aus der Autobranche, genauer gesagt aus dem Oldie Bereich kommst, solche üblen Tricks gibts nur da, kommt mir alles so bekannt vor.... :D:D:D

am 30. November 2007 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von Delanye

 

Also jetzt bin ich mir 99,99% sicher dass Du werter Joe aus der Autobranche, genauer gesagt aus dem Oldie Bereich kommst, solche üblen Tricks gibts nur da, kommt mir alles so bekannt vor.... :D:D:D

No Sir ! ;)

verlass´ dich lieber auf die restlichen 0,01% :D

und.......üblen tricks gibt es überall. ich gehöre, gottseidank, nicht zu der fraktion !

ich weiss nur dass ein solches "vorgehen" in NL möglich ist.

habe die übung als 18 jähriger mit einem jetta gli ( 110ps ! ) gemacht. ( da hatte ich noch haare :D:D )

gruß, joe

am 30. November 2007 um 17:10

Moin Andy

Ich behaupte jetzt mal, bei dem Bj. (1978) ist die Zulassung kein Problem, allerdings, aus bereits o.g. Gründen (Abgas), nicht als Neuwagen, sondern als Gebrauchtwagen, dessen Papiere "verloren" gegangen sind. Wäre ja nicht der erste Oldie, der ohne org. Papiere wieder in den Verkehr kommt.

Ohne den originalen jungfräulichen Brief kann die ZS /KBA gar nicht nachvollziehen, daß der Wagen nie zugelassen war. Ob Daten aus der Zeit überhaupt per EDV erfaßt sind ist fraglich, und bei ehem. Auslandszulassung KANN dort auch gar nichts vorliegen.

Also gehe einfach zur ZS und sage, Du möchtest einen Gebr. Wagen ohne Papiere zulassen.

Die wollen dann eine Kaufquittung sehen und oft auch eine Eidesstattliche Vers. des Vorbesitzers, daß er die Papiere verloren hat. (Evtl. stammt der Wagen ja vom frisch verstorbenen Onkel, der kann nichts mehr unterschreiben... ;) , dann nötigen sie Dir vielleicht diese Erklärung ab.)

Nächster Schritt, KBA Auskunft.

Mußte man früher selbst beantragen, heute geschieht das in Echtzeit bei der ZS.

Dort wird ausschließlich die Fahrgest. Nr. (VIN) mit der Fahndungsliste abgeglichen. Ist der Wagen dort nicht als gestohlen gemeldet, kann die ZS jetzt neue Papiere ausstellen.

Hilfreich können dabei Briefkopien baugleicher Fahrzeuge sein, oder entspr. Daten vom Tüv (kann man anforden, kostet) und das Baujahr wird geschätzt. Für letzteres haben Markenclubs häufig VIN Listen.

Zum Tüv mußt Du zwischendurch natürlich auch, §21 Vollabnahme.

Dies Procedere ist nicht nur möglich, sondern wird auch regelmäßig praktiziert. Denn bei vielen Oldies, die vom Schrott gerettet und restauriert werden, sind auch kein org. Papiere mehr vorhanden.

Wäre nett, wenn Du uns bei Gelegenheit wissen läßt, was daraus geworden ist. Ich hoffe, wir können bald zum Kauf gratulieren!

Grüße, Z.

PS:

Nicht falsch verstehen, möchte hier keineswegs zum Betrug anstiften. Ich beziehe mich ausschließlich auf alte Fz OHNE Papiere. :D ;)

am 30. November 2007 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von Zwiebelfarmer

 

Ohne den originalen jungfräulichen Brief kann die ZS /KBA gar nicht nachvollziehen, daß der Wagen nie zugelassen war. Ob Daten aus der Zeit überhaupt per EDV erfaßt sind ist fraglich, und bei ehem. Auslandszulassung KANN dort auch gar nichts vorliegen.

nur zum verständnis, d.h. wenn ein fahrzeug alt genug ist, können die ZS und/oder KBA NICHT feststellen ob dieses je zugelassen war ??

gruß, joe

*daswürdeganzneuemöglichkeitengeben:cool:*

Deine Antwort
Ähnliche Themen