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Neuwagen Schaden. Nachträgliche Preisminderung. Wieviel?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 12:28

hallo zusammen,

in die bestehenden threads passt es nicht ganz rein. mein tsi 160 ps hat einen mangel der nicht behoben werden kann (kompressor quietschen).

da ich morgen ein gespräch mit meinem händler habe, möchte ich vorbereitet sein. evtl. kommt für mich vor dem rücktritt vom kaufvertrag (früher wandlung) eine preisminderung in betracht.

jetzt zur eigentlichen frage:

weiß jemand wieviel % preisminderung man bei so einem mangel ansetzen kann?

evtl. biete ich meinem händler erst eine preisminderung an, bevor ich wandle. je nachdem wie viel ich rausschlagen könnte.

danke und gruß, sunny.

Beste Antwort im Thema
am 27. Oktober 2009 um 13:53

ich hab mir mal die antworten durchgelesen

und muss sagen.

eine nachbesserung scheint nicht möglich zu sein sodass nur noch ein rücktritt möglich ist bzw eine preisminderung.

um es genau zu sagen würde ein rücktritt auch sehr schwierig sein, da es stand der technik ist und der wagen einwandfrei fährt und NUR quietscht. es leigt ja in dem sinne kein technisches fehlverhalten vor sondern eher ein kleiner schönheitsfehler.

um es mit der minderung kurz zu machen

§ 441

Minderung

(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

 

die letztlich große frage ist ob überhaupt ein mangel vorliegt.

ein solcehr liegt ja nur vor ,wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

ein quietschen ist nicht das was macht möchte, jedoch könnte man auch sagen ,dass das geräusch nur bei genauen hinhören auftritt.

folgich heißt es abwarten und freundlichen fragen was gemacht wird.

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26 Antworten

Da würde ich eher zu einem Fachanwalt gehen und mich vorher beraten lassen. Vorteilhaft wäre auch eine Rechtschutzversicherung beim ADAC. Dort bekommt man neben Anwaltsvorschlägen auch telefonische Unterstützung.

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von hoc777

Da würde ich eher zu einem Fachanwalt gehen und mich vorher beraten lassen. Vorteilhaft wäre auch eine Rechtschutzversicherung beim ADAC. Dort bekommt man neben Anwaltsvorschlägen auch telefonische Unterstützung.

rechtschutz habe ich, aber nicht beim adac.

dachte nur es gibt jemanden hier der so einen fall schon mal hatte.

wollte nicht gleich zum anwalt rennen, verstehe mich mit meinem :) eigentlich sehr gut, möchte erst mit ihm reden und sehen was er dazu sagt. bei geld hört bekanntlich die freundschaft auf, aber man kann sich ja auch im guten einigen. hoffe ich :D

gruß, sunny.

Warte doch erstmal das Angebot ab, soweit ich weis kommt das eh nicht vom Händler sondern von Volkswagen und die haben ja Erfahrungswerte die bestimmt auch schon 100mal durchgeklagt wurden ;) ... du musst ja auch nicht sofort enscheiden.

Anhören, hier mal posten, sich ein ordentliches Bild machen und gut.

Ich glaub kaum das du 50% bekommen wirst ;) auch in der Hinsicht das dass Problem bekannt und in der Lösung ist.

Gruß

Edit:

Denke auch dran: Wenn du jetzt eine Minderung akzeptierst und das Problem gelöst wird (und dann eine kostenfreie Reparatur durchgeführt wird) dann wird dieses mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht kostenfrei sein denn du hast ja schon eine Entschädigung bekommen und das Problem akzeptiert.

Zitat:

Original geschrieben von Sunny27

hallo zusammen,

 

in die bestehenden threads passt es nicht ganz rein. mein tsi 160 ps hat einen mangel der nicht behoben werden kann (kompressor quietschen).

 

da ich morgen ein gespräch mit meinem händler habe, möchte ich vorbereitet sein. evtl. kommt für mich vor dem rücktritt vom kaufvertrag (früher wandlung) eine preisminderung in betracht.

 

jetzt zur eigentlichen frage:

weiß jemand wieviel % preisminderung man bei so einem mangel ansetzen kann?

 

evtl. biete ich meinem händler erst eine preisminderung an, bevor ich wandle. je nachdem wie viel ich rausschlagen könnte.

 

danke und gruß, sunny.

Ich habe keine Vorstellung, wie hoch eine Preisminderung sein könnte.

Mir fällt nur auf, dass Du hier im Forum sehr selbstbewusst auftrittst, wenn Du hier verkündest, im Falle einer nicht ausreichend hohen Preisminderung wandle ich. Gib Dich da mal keinen Illusionen hin. 

 

O.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag werden die dir nicht anbieten

"Stand der technik"

Zitat:

Original geschrieben von Sunny27

Zitat:

Original geschrieben von hoc777

Da würde ich eher zu einem Fachanwalt gehen und mich vorher beraten lassen. Vorteilhaft wäre auch eine Rechtschutzversicherung beim ADAC. Dort bekommt man neben Anwaltsvorschlägen auch telefonische Unterstützung.

rechtschutz habe ich, aber nicht beim adac.

dachte nur es gibt jemanden hier der so einen fall schon mal hatte.

wollte nicht gleich zum anwalt rennen, verstehe mich mit meinem :) eigentlich sehr gut, möchte erst mit ihm reden und sehen was er dazu sagt. bei geld hört bekanntlich die freundschaft auf, aber man kann sich ja auch im guten einigen. hoffe ich :D

gruß, sunny.

Mein Vorschlag mit dem Anwalt war auch eher dahingehend gedacht, dass du zumindest den Ansatz einer Idee hast, welches Angebot des Händlers in den Bereich des Akteptablen passt. Sprich ein Beratungsgespräch.

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Sunny27

 

Ich habe keine Vorstellung, wie hoch eine Preisminderung sein könnte.

Mir fällt nur auf, dass Du hier im Forum sehr selbstbewusst auftrittst, wenn Du hier verkündest, im Falle einer nicht ausreichend hohen Preisminderung wandle ich. Gib Dich da mal keinen Illusionen hin. 

O.

ich trete nicht nur so auf, ich bin es auch.

die fakten liegen auf dem tisch. es ist ein eindeutiger mangel der z.zt. nicht behoben werden kann. vw sagt, es gibt nichts zu reparieren. somit fällt die gesetzliche möglichkeit auf zweimalige nachbesserung des händlers raus. damit hat der käufer, also ich, das recht auf preisminderung oder wandlung, bzw. rücktritt vom kaufvertrag. so steht es im gesetz geschrieben.

natürlich wird sich vw erstmal sträuben, aber ich sehe da wenig chancen das die da rauskommen, zumal ja schon viele wandlungen durch sind wegen diesem problem.

ich finde mein auto ja ansonsten echt super, bin hochzufrieden damit. hatte noch keine schwierigkeiten und fand alles bis jetzt sehr gut.

natürlich würde ich ihn gerne behalten, deswegen möchte ich zuerst von vw eine schriftliche zusicherung dass dieses problem bis ende des jahres gelöst ist.

sollte vw da nicht zustimmen, ist die sache ja klar. es wird keine lösung ggeben.

ihr müsst das ganze aus der sicht des käufers sehen. ich möchte den golf in 4 bis 5 jahren wieder verkaufen. würdet ihr mir ein quietschendes auto abkaufen? vielleicht ja, aber zu einem wesentlich geringeren preis wie ein auto das nicht quietscht.

diesen verlust muss ich also irgendwie ausgleichen.

gruß, sunny.

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von hoc777

Zitat:

Original geschrieben von Sunny27

 

rechtschutz habe ich, aber nicht beim adac.

dachte nur es gibt jemanden hier der so einen fall schon mal hatte.

wollte nicht gleich zum anwalt rennen, verstehe mich mit meinem :) eigentlich sehr gut, möchte erst mit ihm reden und sehen was er dazu sagt. bei geld hört bekanntlich die freundschaft auf, aber man kann sich ja auch im guten einigen. hoffe ich :D

gruß, sunny.

Mein Vorschlag mit dem Anwalt war auch eher dahingehend gedacht, dass du zumindest den Ansatz einer Idee hast, welches Angebot des Händlers in den Bereich des Akteptablen passt. Sprich ein Beratungsgespräch.

danke für den hinweis, hatte das auch so verstanden.

problem ist nur, so ein gespräch kostet auch gleich wieder geld und ich wollte halt erstmal hören was der :) so anbietet.

ich denke eine preisminderung zwischen 5 und 10% ist auf jeden fall machbar.

gruß, sunny.

am 27. Oktober 2009 um 13:53

ich hab mir mal die antworten durchgelesen

und muss sagen.

eine nachbesserung scheint nicht möglich zu sein sodass nur noch ein rücktritt möglich ist bzw eine preisminderung.

um es genau zu sagen würde ein rücktritt auch sehr schwierig sein, da es stand der technik ist und der wagen einwandfrei fährt und NUR quietscht. es leigt ja in dem sinne kein technisches fehlverhalten vor sondern eher ein kleiner schönheitsfehler.

um es mit der minderung kurz zu machen

§ 441

Minderung

(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

 

die letztlich große frage ist ob überhaupt ein mangel vorliegt.

ein solcehr liegt ja nur vor ,wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

ein quietschen ist nicht das was macht möchte, jedoch könnte man auch sagen ,dass das geräusch nur bei genauen hinhören auftritt.

folgich heißt es abwarten und freundlichen fragen was gemacht wird.

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von RL87

ich hab mir mal die antworten durchgelesen

und muss sagen.

eine nachbesserung scheint nicht möglich zu sein sodass nur noch ein rücktritt möglich ist bzw eine preisminderung.

um es genau zu sagen würde ein rücktritt auch sehr schwierig sein, da es stand der technik ist und der wagen einwandfrei fährt und NUR quietscht. es leigt ja in dem sinne kein technisches fehlverhalten vor sondern eher ein kleiner schönheitsfehler.

um es mit der minderung kurz zu machen

§ 441

Minderung

(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

 

die letztlich große frage ist ob überhaupt ein mangel vorliegt.

ein solcehr liegt ja nur vor ,wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

ein quietschen ist nicht das was macht möchte, jedoch könnte man auch sagen ,dass das geräusch nur bei genauen hinhören auftritt.

folgich heißt es abwarten und freundlichen fragen was gemacht wird.

das müsste im streitfall ein gutachter klären. aber vw hat ja auch schon einige autos genau wegen dem quietschen gewandelt, also haben sie es als mangel anerkannt.

das quietschen hört man sogar wenn das radio an ist, es bedarf kein genaues hin hören. auch passanten auf dem gehweg haben sich schon umgedreht wie ich mit dem quietschen vorbei bin.

sowas kann man schon als nervtötend bezeichnen und als belästigung.

wenn auf meiner couch eine feder raus springt und mir in den arsch sticht, kann ich die couch auch noch verwenden wenn ich mich anders hin lege, trotzdem möchte ich ne neue.

ich kann ja nicht immer das radio voll aufdrehen nur damit ich das nervende quietschen nicht mehr höre.

gruß, sunny.

Wenn das Quetschen so extrem ist würde ich wandeln. Bedenke, dass es keine Besserung geben wird, dass jeder Gebrauchtwagenkäufer das hören wird und dass dadurch der Gebrauchtwert minimiert wird.

am 27. Oktober 2009 um 18:39

ich glaube du wärst dann der erste, der wegen dem kompressor quietschen eine minderung durchbekommt. zumindest hier im forum habe ich bisher nur von einem wandel gehört.

wünsch dir natürlich viel glück. bin sehr gespannt was dabei raus kommt. das könnte dann ein prädenzfall werden für viele geschädigte hier. (hoffe aber nicht für mich, wenn mein 160 ps golf variant im februar kommt)

Wenn du vorhast zu wandeln bzw. vom Kaufvertrag zurückzutreten dann ja offensichtlich weil du das Kompressorquietschen für einen nicht hinnehmbaren Mangel hältst. Wenn du dem Händler, und im Endeffekt ja VW anbietest diesen Mangel zu akzeptieren wenn der Preis stimmt machst du dich doch unglaubwürdig...dann bekommst du vermutlich im Anschluß nicht mal mehr den Rücktritt vom Kaufvertrag durch.

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