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Neuwagenkauf über Vermittler
Hallo zusammen,
ich beabsichtige in naher Zukunft einen Neuwagen zu kaufen und habe hier im Forum einer Hinweis auf Vermittler (J+K; APL; Intercar24; u.a.) für Neufahrzeugverträge erhalten.
Ein Bekannter rät mir jedoch von solchen Gedanken ab, nach seiner Aussage sind diese Fahrzeuge nicht mit den vom örtlichen Autofachhandel vergleichbar und bereiten möglicherweise im Nachhinein beim Kundendienst und Garantieansprüchen Probleme.
Nach Durchsicht einigen Leistungsbeschreibungen dieser Vermittler, kann ich allerdings nichts besonders auffälliges lesen.
Frage: Wer sind die Erfahrungen der Forumsmitglieder mit Autokäufen über Vermittler.
Ich wünsche noch allen einen Schöner Abend.
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15 Antworten
...Dein Bekannter ist nicht zufällig Vertragshändler? Vermittler sind genau so gut oder so schlecht wie alle anderen. Man ist im online-Handel notwendig auf seine Reputation bedacht, wenn die k.o. ist, lebt der Laden nicht lange. Just check some comments.
Ich habe meinen Golf über einen Vermittler gekauft und kann nichts negatives berichten.
Ich würde mal sagen dein "Bekannter" hat noch keine Erfahrung mit Vermittler gemacht
Zitat:
Original geschrieben von Samcos
Ich habe meinen Golf über einen Vermittler gekauft und kann nichts negatives berichten.
Ich gehe mal davon aus dass Du einen Vermittler für ein für den deutschen Markt bestimmtes Fahrzeug meinst.
Dann ist meine Erfahrung ähnlich gut. Im Prinzip kauft man den Wagen ja beim Vertragshändler, nur wird dieser Händler eben vermittelt, wobei der Vermittler die Rabattverhandlung sozusagen übernimmt, also hat man damit keinen Stress, und zusätzlich vom Händler auch noch Provison bekommt.
Der Nachteil dabei ist, dass der Händler eben irgendwo in Deutschland sein kann, also bei VW z.B. eine Händlerabholung sehr aufwändig wäre, und dass die Betreuung durch den vermittelten Händler während der Wartezeit (also wenn man z.B. wissen möchte wie lange man noch auf's Auto warten muss, oder nachträglich noch etwas ändern möchte, etc) durchaus extrem schlecht sein kann - da hatte ich schon gemerkt dass ich zu den ganz unwichtigen Kunden gehörte.
Das Auto selber, bei mir ein VW, in Wolfsburg abgeholt, ist ein ganz normales Modell wie ich es auch beim Händler um die Ecke bekommen hätte (also nicht zu vergleichen z.B. mit EU-Reimport). Schlechteren Service bei meinem örtlichen Händler (Garantieverlängerung, Zubehör) habe ich bisher auch nicht bemerkt und für die Garantie kann ich auch hingehen wo ich will.
Ein Problem wären evtl Mängel die ich jetzt noch finde und für die der Verkäufer direkt zuständig wäre - wo man z.B. eine Kulanzlösung suchen würde ... dann müsste ich evtl etwas weiter zu ihm fahren. Ich kann mir aber gerade nicht vorstellen was das sein sollte.
Hallo geronimo_! Hallo murphy29!
Den Ausführungen von murphy29 kann ich mich, bis auf die Service-Situation, voll und ganz anschließen!
Es gibt auch bei der Marke VW. Vertragshändler, die bei einem, auch über einen Vermittler zustande gekommenem Geschäft, einen guten Service (persönlicher Kontakt zum Händler) bieten. Das sind zwar dann nicht immer die absolut billigsten, aber durchaus noch mit brauchbaren Nachlässen versehenen Anbieter!
Ich habe mir einen Audi über einen Vermittler bestellt. Bei mir steht in den Neuwagen Verkaufsbedingungen folgendes unter Sachmangel:
}}}>
VII. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund
Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere
im Falle der Übernahme einer Garantie.
2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer
oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des
Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren
Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten,
wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen
Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung
über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
}}}>
Dies bedeutet, dass ich Gewährleistungsansprüche auch bei anderen, von Audi anerkannten Betrieben, durchführen kann. Dies ist auch sehr sinnvoll. Man kann nicht erwarten, dass ein Käufer zwei Jahre an einem gleichen Ort bleibt. Berufsbedingt gibt es Umzüge, etc.
Zitat:
Original geschrieben von geronimo_
Hallo zusammen,
ich beabsichtige in naher Zukunft einen Neuwagen zu kaufen und habe hier im Forum einer Hinweis auf Vermittler (J+K; APL; Intercar24; u.a.) für Neufahrzeugverträge erhalten.
Ein Bekannter rät mir jedoch von solchen Gedanken ab, nach seiner Aussage sind diese Fahrzeuge nicht mit den vom örtlichen Autofachhandel vergleichbar und bereiten möglicherweise im Nachhinein beim Kundendienst und Garantieansprüchen Probleme.
Nach Durchsicht einigen Leistungsbeschreibungen dieser Vermittler, kann ich allerdings nichts besonders auffälliges lesen.
Frage: Wer sind die Erfahrungen der Forumsmitglieder mit Autokäufen über Vermittler.
Ich wünsche noch allen einen Schöner Abend.
Wie der Name schon sagt, Vermittler "MEHR NICHT" Das Fahrzeug wird über eine Händler ( der mit dem Vermittler zusammen arbeitet) bestellt und ausgeliefert, dieser stempelt auch das Serviceheft etc. ab. Es ist nichts anderes als wenn ich Dich zuhause abhole, mit Dir zu einem Audi Händler fahre und sage, das ist Herr Autoverkäufer, der kümmert sich jetzt um Dich. Nach Kaufvertragsabschluß bekomme ich für meine Nettigkeit noch ein Taschengeld vom Autoverkäufer
Und das Service und Garantiegeschwafel ist absoluter Blödsinn. Was passiert, wenn Du Dein Auto bei einem Händler Deiner Wahl kaufst und danach 800 KM Umziehst ? Garantie gibt der HERSTELLER, nicht das Autohaus! und diese kannst Du bei jedem Vertragshändler/NL geltend machen.
Viel Erfolg beim Autokauf.
Vielleicht solltest Du Dich mal über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beraten lassen.
Noch besser würde ich es allerdings finden, wenn hier bei Motor-Talk diese beiden Worte auf einer Blacklist erscheinen und nie wieder diskutiert werden und im Anschluß die geschätzten 3511454 Threads über dieses Thema ausgedruckt werden und ans Kultusministerium geschickt werden, damit das mal im Schulbuch der 10. Klasse erscheint.
Zitat:
Original geschrieben von LC5L
Vielleicht solltest Du Dich mal über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beraten lassen.
Noch besser würde ich es allerdings finden, wenn hier bei Motor-Talk diese beiden Worte auf einer Blacklist erscheinen und nie wieder diskutiert werden und im Anschluß die geschätzten 3511454 Threads über dieses Thema ausgedruckt werden und ans Kultusministerium geschickt werden, damit das mal im Schulbuch der 10. Klasse erscheint.
Es gibt aber beim Punkt Gewährleistung herstellerspezifische Unterschiede. Siehe meinen Post oben.
Ehrlich gesagt lese ich nicht heraus, daß explizit alle denkbaren Ansprüche aus der Gewährleistung unter 2 a) akzeptiert werden...
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
Zitat:
Original geschrieben von geronimo_
Hallo zusammen,
ich beabsichtige in naher Zukunft einen Neuwagen zu kaufen und habe hier im Forum einer Hinweis auf Vermittler (J+K; APL; Intercar24; u.a.) für Neufahrzeugverträge erhalten.
Ein Bekannter rät mir jedoch von solchen Gedanken ab, nach seiner Aussage sind diese Fahrzeuge nicht mit den vom örtlichen Autofachhandel vergleichbar und bereiten möglicherweise im Nachhinein beim Kundendienst und Garantieansprüchen Probleme.
Nach Durchsicht einigen Leistungsbeschreibungen dieser Vermittler, kann ich allerdings nichts besonders auffälliges lesen.
Frage: Wer sind die Erfahrungen der Forumsmitglieder mit Autokäufen über Vermittler.
Ich wünsche noch allen einen Schöner Abend.
Um nochmal auf die eigentliche Anfangsfrage zurückzukommen.
Wenn es sich beim Fahrzeug um EU- oder Re-Importe handelt könnte dein Bekannter teilweise recht haben, z.B. sind manchmal Garantie- bzw Gewährleistungsbedingungen, Schlüsselnummern, Ausstattungen, Sonderzubehör- oder Zubehörpakete anders mit den daraus resultierenden Nach- aber evtl. auch Vorteilen.
Wenn der Vermittler allerdings für den dt. Markt produzierte Neuwagen vermittelt ist es i.d.R. so wie auch schon einige zuvor beschrieben haben.
Du wirst an einen ganz normalen Vertragshändler (in meinem Fall VW) vermittelt der dir das Fzg zu den vorher bekannten Konditionen bestellt und verkauft.
Sofern du nicht zufällig beim vermittelten Händler um die Ecke wohnst, läuft die Abwicklung etc. normalerweise via Post, Telefon und Internet.
Großartige Beratung, "Geschenke", Probefahrten, etc. ist allerdings nicht üblich.
Ansonsten ist hierbei alles gleich wie beim Händler vor Ort, ausser der Preis. Vorkasse, Anzahlung, etc sollte bei beiden ein no-go sein.
Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Zitat:
Original geschrieben von geronimo_
Hallo zusammen,
ich beabsichtige in naher Zukunft einen Neuwagen zu kaufen und habe hier im Forum einer Hinweis auf Vermittler (J+K; APL; Intercar24; u.a.) für Neufahrzeugverträge erhalten.
Ein Bekannter rät mir jedoch von solchen Gedanken ab, nach seiner Aussage sind diese Fahrzeuge nicht mit den vom örtlichen Autofachhandel vergleichbar und bereiten möglicherweise im Nachhinein beim Kundendienst und Garantieansprüchen Probleme.
Nach Durchsicht einigen Leistungsbeschreibungen dieser Vermittler, kann ich allerdings nichts besonders auffälliges lesen.
Frage: Wer sind die Erfahrungen der Forumsmitglieder mit Autokäufen über Vermittler.
Ich wünsche noch allen einen Schöner Abend.
Um nochmal auf die eigentliche Anfangsfrage zurückzukommen.
Wenn es sich beim Fahrzeug um EU- oder Re-Importe handelt könnte dein Bekannter teilweise recht haben, z.B. sind manchmal Garantie- bzw Gewährleistungsbedingungen, Schlüsselnummern, Ausstattungen, Sonderzubehör- oder Zubehörpakete anders mit den daraus resultierenden Nach- aber evtl. auch Vorteilen.
Wenn der Vermittler allerdings für den dt. Markt produzierte Neuwagen vermittelt ist es i.d.R. so wie auch schon einige zuvor beschrieben haben.
Du wirst an einen ganz normalen Vertragshändler (in meinem Fall VW) vermittelt der dir das Fzg zu den vorher bekannten Konditionen bestellt und verkauft.
Sofern du nicht zufällig beim vermittelten Händler um die Ecke wohnst, läuft die Abwicklung etc. normalerweise via Post, Telefon und Internet.
Großartige Beratung, "Geschenke", Probefahrten, etc. ist allerdings nicht üblich.
Ansonsten ist hierbei alles gleich wie beim Händler vor Ort, ausser der Preis. Vorkasse, Anzahlung, etc sollte bei beiden ein no-go sein.
Also das stimmt nicht so ganz. Vorkasse musst du nämlich doch leisten. Ca. 1 Woche vor Auslieferung bekommst du die Papiere und die Rechnung. Sollte der Rechnungsbetrag nicht überwiesen worden sein, wirst du dein Auto auch nicht ausgeliefert bekommen.
Generell kann ich dir aus persönlicher Erfahrung zur KATH Gruppe raten. Habe dort 15,5 % bekommen und alles hat perfekt geklappt. Sämtliche Fragen wurden immer innerhalb von 24 Stunden beantwortet, eine frühzeitige Änderung ohne Aufpreis gemacht. Der Liefertermin verschob sich gerade mal um eine Woche nach hinten, aber das lag an VW, nicht an KATH.
Und als kleines Bonbon oben drauf, die VW Umweltprämie war nach 2 Wochen da.
Zitat:
Original geschrieben von hoc777
Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Um nochmal auf die eigentliche Anfangsfrage zurückzukommen.
Wenn es sich beim Fahrzeug um EU- oder Re-Importe handelt könnte dein Bekannter teilweise recht haben, z.B. sind manchmal Garantie- bzw Gewährleistungsbedingungen, Schlüsselnummern, Ausstattungen, Sonderzubehör- oder Zubehörpakete anders mit den daraus resultierenden Nach- aber evtl. auch Vorteilen.
Wenn der Vermittler allerdings für den dt. Markt produzierte Neuwagen vermittelt ist es i.d.R. so wie auch schon einige zuvor beschrieben haben.
Du wirst an einen ganz normalen Vertragshändler (in meinem Fall VW) vermittelt der dir das Fzg zu den vorher bekannten Konditionen bestellt und verkauft.
Sofern du nicht zufällig beim vermittelten Händler um die Ecke wohnst, läuft die Abwicklung etc. normalerweise via Post, Telefon und Internet.
Großartige Beratung, "Geschenke", Probefahrten, etc. ist allerdings nicht üblich.
Ansonsten ist hierbei alles gleich wie beim Händler vor Ort, ausser der Preis. Vorkasse, Anzahlung, etc sollte bei beiden ein no-go sein.
Also das stimmt nicht so ganz. Vorkasse musst du nämlich doch leisten. Ca. 1 Woche vor Auslieferung bekommst du die Papiere und die Rechnung. Sollte der Rechnungsbetrag nicht überwiesen worden sein, wirst du dein Auto auch nicht ausgeliefert bekommen.
Generell kann ich dir aus persönlicher Erfahrung zur KATH Gruppe raten. Habe dort 15,5 % bekommen und alles hat perfekt geklappt. Sämtliche Fragen wurden immer innerhalb von 24 Stunden beantwortet, eine frühzeitige Änderung ohne Aufpreis gemacht. Der Liefertermin verschob sich gerade mal um eine Woche nach hinten, aber das lag an VW, nicht an KATH.
Und als kleines Bonbon oben drauf, die VW Umweltprämie war nach 2 Wochen da.
Stimmt,
zumindest bei der WOB-Abholung.
Ob man es allerdings als Vorkasse wertet wenn man den Brief hat und das Auto im Werk steht, bleibt jedem selbst überlassen.
Evtl. geht bei der Vermittler- Händler-Abholung aber auch Auto-gegen-Kohle.
Aber wie dann vorher zulassen? naja, ist auch egal...
Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Stimmt,
zumindest bei der WOB-Abholung.
Ob man es allerdings als Vorkasse wertet wenn man den Brief hat und das Auto im Werk steht, bleibt jedem selbst überlassen.
Evtl. geht bei der Vermittler- Händler-Abholung aber auch Auto-gegen-Kohle.
Aber wie dann vorher zulassen? naja, ist auch egal...
Ich habe das nicht als Vorkasse empfunden. Die Zahlung geht immerhin an den VW-Vertragshändler, nachdem dieser seinen Teil des Vertrages erfüllt hat. D.h. vom Vertragshändler hat man den Brief und den Abholschein schon in der Hand, und Zugriff auf das Auto hat er auch nicht (er kann notfalls nur die Abholung stoppen wenn die Zahlung nicht eingeht).
Ich finde, dieses Vorgehen ist für beide Seiten fair und das Restrisiko ist für beide Seiten praktisch nicht mehr vorhanden, da der VW-Konzern dabei quasi die Rolle eines Treuhändlers übernimmt.
So einfach ist das leider nicht. Dein Anspruch auf das Auto fällt in die ganz normale Insolvenzmasse, wenn diese überhaupt noch vorhanden ist. Dazu müßte man aber auch wissen, wie der Händler das Fahrzeug bezahlt hat und welche Rechte noch auf ihm liegen...