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Neuwagenkauf zum Exportieren: Mwst. Ausweisbar?

Themenstarteram 6. April 2021 um 10:11

Liebe Community,

ich möchte, als Privatperson, einen Neuwagen kaufen und den ins Ausland (Außerhalb EU) exportieren.

Ist die Mwst. ausweisbar, nachdem das Auto die EU verlässt?

Danke

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15 Antworten

Um es richtig zu vestehen: Du wirst - rein privat - ein neues Auto bei einem Händler kaufen, ja? Dann bezahlst du zunächst erst einmal die vollre Rechnung inklusive Umsatz- bzw. dann Mehrwertsteuer. Der Steueranteil geht ans Finanzamt und ist "weg".

Was genau hast du dann vor? Den Wagen ins Ausland verkaufen? Auch wieder rein privat? Dann wirst du keine MWSt. ausweisen können und dürfen.

Oder hab ich was falsch verstanden?

Themenstarteram 6. April 2021 um 10:45

Ja ich möchte rein privat ein Auto vom Händler kaufen.

Dafür zahle ich selbstverständlich die volle Rechnung.

Das Auto verlässt die EU und wird im Ausland privat benutzt.

Bekomme ich dann meine 19% zurück, sobald das Auto die EU verlässt.

Wir reden von einem Neuwagen. Bei Gebrauchten geht es definitiv.

Der typische Weg ist: du bekommst die gezahlte MwSt hier vom Finanzamt auf Antrag wieder. Und musst parallel im Einfuhrland (also dem Zielland, das ein Nicht EU-Land ist) den Neuwagen verzollen (Zölle legt das Zielland fest) und zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer des Ziellandes zahlen.

https://zollanmeldung.online/ausfuhranmeldung-fahrzeug

Außerdem kannst du mit dem CoC der EU ggf. wenig anfangen und musst dann im Zielland wieder eine technische Prüfung nach den lokalen Bestimmungen veranlassen.

Themenstarteram 6. April 2021 um 11:10

Ok. Das heißt, dass der Händler wird den Antrag unterschreiben, oder?

Zielland ist ein anderes Thema. Da kenne ich mich aus.

Hmm, mal doof gefragt, warum kaufst Du z.B. nicht in SK oder HU? Da sind die doch deutlich billiger. Da zahlst Du schon mal keine Ust. Musst die evtl hinterlegen bis Du den Export nachgewiesen hast. Z.B. durch Zulassung z.B. in CH.

Themenstarteram 6. April 2021 um 11:56

Berechtigte Frage.

Es wird davon abhängig sein, wie viel Rabatt ich beim deutschen Händler bekomme.

Bei geringen Unterschieden würde in DLand bleiben.

Ok. Wird wieder gemeckert werden, aber:

Mein Auto hatte einen Listenpreis D 42 465 + Fracht. In HU 29 200 zuzüglich 2 x 50 € Flug und 2 x 50 € Übernachtung.

Ich hätte in D 15 % auf Behinndertenausweis bekommen. Wären geschätzte 35 000 zuzüglich Fracht gewesen.

Der Nettopreis war in HU 24 500. War ein VW.

Zitat:

@ASR89 schrieb am 6. April 2021 um 12:45:49 Uhr:

Das Auto verlässt die EU und wird im Ausland privat benutzt.

Wer benutzt das Fahrzeug im Ausland? Du selbst oder der Erwerber, an den du es verkaufst?

Für die Steuerstattung in D unwichtig. Es muss nur die Ausfuhr (meist durch Zulassung z B in CH) nachgewiesen werden.

Nein du wirst dein Geld nicht zurück bekommen, Privatpersonen bekommen bei der Ausfuhr das Geld zurück, wenn wie aus dem Ausland kommen. Im Augenblick gibt es für den Europäischen Markt eine neue Gesetzgebung und davon ist es abhängig wie hoch die Summen sind die du in einem Staat verkaufst. Ist Summe unter X führst du den Mehrwertsteuersatz im Stammland des Händlers ab. Bist du über X dann führst die in das Exportland ab. Und wenn du in mehreren Ländern exportierst dann in mehreren Ländern, wenn du dort jeweils über X bist.

Achtung, Kfz ist anders! Zumindest was den Import nach D angeht.

EU Binnenmarkt kannst Du als Unternehmer wählen wo Du die Ust zahlst. Gilt aber nicht für Kfz.

Wobei ich ehrlich bin, so genau bin ich nicht im EU Steuerrecht bewandert. Und schon garnicht was nicht EU Recht angeht...

Es geht um Privatpersonen. Als Gewerbetreibner habe ich mein Wagen steuerfrei in Austria eingekauft, da es eine Tageszulassung hatte brauchte ich den Wagen hier nicht nachträglich zu versteuern, wäre eh egal gewesen.

Themenstarteram 6. April 2021 um 18:17

Sicher bekommt man bei Gebrauchtwagen beim Händler sein Geld vom Finanzamt zurück.

Beim Kauf unterschreibt der Händler ein Schreiben. Im Exporthafen schauen sich die Beamter das Auto und stempeln das Schreiben.

Dann bekommt man sein Geld zurück. (Zusammengefasst)

Das ist eine Tatsache.

Die Frage bezieht sich auf Neuwagen.

Was mit dem Auto im Zielland passiert, ist für dieses Thema irrelevant. Allerdings, um die Frage zu beantworten, wird das Auto privat von mir benutzt.

Bei Gebrauchsartikeln, nicht Fahrzeugen, ist es auch so. Ust wird bei Ausfuhr erstattet wenn vom Zoll abgestempelt.

Fahrzeuge ist meistens ein Sonderfall. Und wie ich schrieb, D "berechnet" trotz der EU Regelung mit Ust Steuerwahl immer Einfuhrumsatzsteuer.

Entweder Steuerberater fragen oder beim Zoll fragen. Bzw Finanzamt.

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