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NfA-Abzug bei Teilkaskoschaden (Hagel) mit fiktiver Abrechnung rechtens ?
Hallo,
ich habe bei meinen BMW 325d Touring ,EZ 05/2008 140000 km Top Zustand VK versichert, einen Hagelschaden.
Mir wurde von meiner Versicherung ein Lack und Karroseriezentrum genannt wo ich einen KVA machen lassen sollte. Der KVA belief sich auf 2627,71 Euro.
Ich habe mich für eine fiktive Abrechnung entschieden.
Jetzt habe ich die folgende Entschädigung erhalten.
Sie erhalten per Überweisung eine Entschädigung von 1.784,43 EUR.
Den Betrag haben wir wie folgt errechnet:
Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag 2.208,16 EUR
bedingungsgemäßer Abzug "neu für alt" für Lackierung (25 %) 273,73 EUR
abzgl. Selbstbeteiligung 150,00 EUR
Gesamtbetrag 1.784,43 EUR
Nun meine Frage: Ist ein "Neu für Alt Abzug" bei fiktiver Abrechnung rechtens ??
Bitte um Infos.
Vielen Dank im Voraus !
Beste Antwort im Thema
Schau in die AKB, die geben doch an, dass das bedingungsgemäß sei.
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19 Antworten
Schau in die AKB, die geben doch an, dass das bedingungsgemäß sei.
Ja wenn ich das Fahrzeug reparieren und lackieren dann schon, aber auch bei fiktiver Abrechnung ?? Das steht so nicht drin.Zumindest seh ich da nicht.
Du meinst, dass du bei fiktiver Abrechnung mehr bekommst, als im Reparaturfalle? Denkfehler. Du bekommst auf den Cent genau den gleichen Nettobetrag. Mehrwertsteuer fällt ja mangels Reparatur nicht an und braucht daher nicht "erstattet" werden.
Hallo Peter,
das mit der Mwst ist mir schon klar.
Mir geht es nur um den "bedingungsgemäßen Abzug "neu für alt" für Lackierung (25 %) 273,73 EUR".
Soll laut gutachten das Auto komplett lackiert werden ? Wenn nur teillackierung fällt nfa eh weg..
Zitat:
@Gurdigar schrieb am 9. September 2017 um 09:06:40 Uhr:
Nun meine Frage: Ist ein "Neu für Alt Abzug" bei fiktiver Abrechnung rechtens ??
Grundsätzlich ja, wenn in den AKB ein solcher Abzug vereinbart wurde. Wie bereits ausgeführt, gibt es keinen Unterschied zwischen konkreter und fiktiver Abrechnung.
Allerdings muss ein solcher Abzug begründet sein. Ein pauschaler Abzug von 25 % ohne Grund, wie hier vorgenommen, ist sicher rechtlich nicht haltbar. Wenn der Lack vorher in einwandfreiem Zustand und nicht bereits angegriffen war, findet durch die Reparaturlackierung keine Wertverbesserung statt und demzufolge darf auch kein Abzug NfA erfolgen.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 10. September 2017 um 10:08:01 Uhr:
Soll laut gutachten das Auto komplett lackiert werden ? Wenn nur teillackierung fällt nfa eh weg..
Wenn es 25 Prozent sind entsprechen 100 Prozent Euro 1.094,92.
Die Frage, ob es sich bei dieser Summe um eine Ganzlackierung handelt, dürfte nicht ganz ernst gemeint sein.
Zitat:
@germania47 schrieb am 10. September 2017 um 19:55:23 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 10. September 2017 um 10:08:01 Uhr:
Soll laut gutachten das Auto komplett lackiert werden ? Wenn nur teillackierung fällt nfa eh weg..
Wenn es 25 Prozent sind entsprechen 100 Prozent Euro 1.094,92.
Die Frage, ob es sich bei dieser Summe um eine Ganzlackierung handelt, dürfte nicht ganz ernst gemeint sein.
ich wollte es nicht schreiben...
Auch das mit der Teillackierung ist Mumpitz, aber soll er glauben, was er möchte
Delle, danke Dir.
Na ja, wir sind diese Kommentare ja schon gewöhnt, ohne sie wirklich zu vermissen.
Hi,
..ist "rechtens"...
Denn, durch eine "fiktive Abrechnung" darfst Du Dich nicht "bereichern"..so ein BGH Urteil.
Ergo, eine fiktive Abrechnung ist fast immer die schlechteste Wahl..ausser, ausser der
Wagen ist eh kurz vor dem wirtschaftlichen Totalschaden
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 12. September 2017 um 10:35:35 Uhr:
Hi,
..ist "rechtens"...
So pauschal nicht.
1. muss es überhaupt in den maßgeblichen Versicherungsbedingungen vorgesehen sein (in meinen aktuellen bei der HUK z.B. nicht und das war bei zwei fiktiven Abrechnungen in den letzten Monaten auch kein Thema)
2. darf es keinen Unterschied zwischen fiktiver Abrechnung und Reparatur geben und
3. muss die Wertverbesserung auch tatsächlich eintreten, was bei einer Teillackierung, wie hier schon dargelegt wurde, mehr als zweifelhaft ist.
Zitat:
Ergo, eine fiktive Abrechnung ist fast immer die schlechteste Wahl..
Nein, es ist sehr häufig die beste Wahl! Allerdings würde ich in dem konkreten Fall hier die ermittelte Schadenhöhe sehr stark anzweifeln. Das ist dann aber nicht der Abrechungsmethode, sondern dem "Geschick" des Geschädigten zu verdanken.
..naja,
bei der fiktiven Abrechung wird schon mal die Mwst abgezogen..sind schon mal 19% die
mann weniger bekommt..
desweiteren kann das Gutachten insofern "gekürzt" werden, dass die Stundensätze einer
freien Werkstatt und nicht der Markenwerkstatt zugrunde gelegt werden, etc. p.p.
Daher, muss gut überlegt werden, ob mann reparieren lässt od. ob mann sich das "Geld"
auszahlen lässt...
Grüße
Wieso hat man einen Verlust bei der MwSt.?
Diese gehört einem doch garnicht und man bekommt Sie auch nicht. Genaugenommen gehört die dem Staat. Selbst wenn die Versicherung die bezahlen muß holt die Sie sich die vom Staat wieder weil Sie keine MwSt bezahlen muss.
Und selbst wenn, die 19% gehören immer noch wenn überhaupt dann nur dem Staat und niemand hat sonst anrecht darauf.
MfG
Mike
Und zum eigentlich Thema, hier wurde von Ersteller immer noch nicht geschrieben warum die Versicherung die 25% abzieht bei NfA?
War der Lack verblasst oder gab es andere Beschädigungen?
MfG
Mike