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Nicht eingetragener Fahrer wurde mit Mietwagen geblitzt

Audi A3 8P
Themenstarteram 20. Februar 2010 um 17:28

Also ich war mit einem Freund in einem Mietwagen unterwegs, den ich von der Werkstatt als Ersatzwagen bekommen habe.

Ich habe ihn fahren lassen, obwohl nur ich als Fahrer eingetragen bin.

Er wurde natürlich prombt mit 30km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt.

Das wird wohl 3 Punkte geben.

Aber das Schreiben kommt ja jetzt zu mir.

Nur habe ich natürlich gar keine Lust drauf die Punkte auf mein Konto zu nehmen...

Wie ist denn da die Lage?

Kann ich einfach ihn als Fahrer bei der Polizei angeben?

Oder kann das Stress geben???

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16 Antworten
am 20. Februar 2010 um 17:34

Sofern er offiziell bestätigt, dass er gefahren ist, sollte das der Polizei egal sein. Selbst der Autovermietung, sofern die überhaupt noch involviert wird, sollte es egal sein. Allerdings hätte es durchaus böse für Dich ausgehen können, wenn Dein Kumpel einen Unfall gebaut hätte. Zu schnell war er ja schon mal, was ja (k)eine gute Voraussetzung ist...

Sowas ist ja echt ein Problem, jeder probiert schließlich mal gern ein Auto aus, gerade einen Leihwagen.

Wenn man aber selbst nicht der eingetragene Fahrer ist wärs schon nett zu berücksichtigen, dass der "Ausleiher" auch eine gewisse Verantwortung trägt!

Und ob die Werkstatt da ein Problem damit hat, naja, wird drauf ankommen, an wen man da kommt, und ob sie es überhaupt erfährt!

Sollte es sich um einen Familienmitglied handelt , kannst vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen . 

Ist dem nicht so , bist du sogar verpflichtet , dies zu tun . Das schlimmst was Dir passieren kann, weil du Dich nicht mehr erinnern kannst ( bei einer Zeit die über zwei Wochen her ist , kann man dies nicht mehr von Dir verlangen )  , auch wenn es nicht dein Wagen war , du wirst für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch führen müssen . Auch wenn es sich , wie in diesem Fall um ein Leihwagen gehandelt hat !

 

 

 

Lisa

denke mal das ist egal

die fahrer die man da eintragen muss sind nur wegen der versicherung hat man damals zu mir gesagt

also denke ich mal macht es der autovermietung nichts wenn ihr bezahlt und wenn ihr das mit der polizei klärt...

am 20. Februar 2010 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Sollte es sich um einen Familienmitglied handelt , kannst vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen . 

Ist dem nicht so , bist du sogar verpflichtet , dies zu tun . Das schlimmst was Dir passieren kann, weil du Dich nicht mehr erinnern kannst ( bei einer Zeit die über zwei Wochen her ist , kann man dies nicht mehr von Dir verlangen )  , auch wenn es nicht dein Wagen war , du wirst für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch führen müssen . Auch wenn es sich , wie in diesem Fall um ein Leihwagen gehandelt hat !

 

 

Lisa

Nananana!

Nun legst du dich zu weit aus dem Fenster.

KANN is das Zauberwort.

Man bekommt nicht sofort ein Fahrtenbuch aufgedrückt.

Und er wird sich nach zwei Wochen sehr wohl noch erinnern MÜSSEN.

Das Schreiben kommt doch dann zum Autovermieter das es ja sein Auto ist (auf ihn Zugelassen) oder nicht ?? Und in dem schreiben kann man dann den fahrer angeben, und es ist egal das nur du eingetragen warst im Wagen, dass interesiert die polizei nicht... Vllt. den Autovermieter... hast du es ihm gesagt dass dein Kumpel geblitzt wurde mit dem Auto ???

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Sollte es sich um einen Familienmitglied handelt , kannst vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen . 

Ist dem nicht so , bist du sogar verpflichtet , dies zu tun . Das schlimmst was Dir passieren kann, weil du Dich nicht mehr erinnern kannst ( bei einer Zeit die über zwei Wochen her ist , kann man dies nicht mehr von Dir verlangen )  , auch wenn es nicht dein Wagen war , du wirst für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch führen müssen . Auch wenn es sich , wie in diesem Fall um ein Leihwagen gehandelt hat !

 

 

 

Lisa

Nananana!

 

Nun legst du dich zu weit aus dem Fenster.

 

KANN is das Zauberwort.

 

Man bekommt nicht sofort ein Fahrtenbuch aufgedrückt.

Und er wird sich nach zwei Wochen sehr wohl noch erinnern MÜSSEN.

Niemand MUSS sich erinnern !

www.finanztip.de/.../fahrtenbuchauflage-umgehung-fahrzeugwechsel.htm

www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p00047.htm

www.finanztip.de/.../fahrtenbuchauflage-unbekannter-fahrer.htm

 

Es ist unerheblich welches Auto er gefahren hat , meist auch die Tatschwere und wie auch gezeigt , das Wechseln des KFZ wird auch nicht ausgeschlossen ;)

Das Fahrtenbuch wird auch angewand weil sich der Fahrer nicht mehr erinnern kann , und nach meist zwei Wochen kann man es von einem Fahrer nicht mehr verlangen .

Aber das alles nützt nichts , wenn man ihm das Foto des Verursachers zeigt , oder die ermittelnde Behörde die Nachbarschaft befragt .

 

 

Lisa

 

 

Da dies kein Ordnungsverstoß ist sondern eine Bußgeldanzeige liegt die Beweislast beim Staat.

Also Brief kommt, Bild zeigen lassen, angeben dass man es nicht ist und schaun was passiert.

Wird eine Vorladung geben wo das Bild gezeigt wird, dann kann man vom Verweigerungsrecht

gebrauch machen. Könnte sein dass sich die Ordnungshüter dann mal in der Nachbarschaft rumtreiben.

Hoffe Ihr habt dem Vermieter nicht gesagt wer gefahren ist, der wird es nämlich weiter melden....

Die Chance dass dieser Fall im Sand verläuft ist recht hoch, zum Thema 30km/h zu schnell braucht man ja nix sagen,

aber wer im Glashaus sitzt :rolleyes:

am 21. Februar 2010 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von psman

Sowas ist ja echt ein Problem, jeder probiert schließlich mal gern ein Auto aus, gerade einen Leihwagen.

Wenn man aber selbst nicht der eingetragene Fahrer ist wärs schon nett zu berücksichtigen, dass der "Ausleiher" auch eine gewisse Verantwortung trägt!

Und ob die Werkstatt da ein Problem damit hat, naja, wird drauf ankommen, an wen man da kommt, und ob sie es überhaupt erfährt!

WERKSTATT?? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von mrschabak

Zitat:

Original geschrieben von psman

Sowas ist ja echt ein Problem, jeder probiert schließlich mal gern ein Auto aus, gerade einen Leihwagen.

Wenn man aber selbst nicht der eingetragene Fahrer ist wärs schon nett zu berücksichtigen, dass der "Ausleiher" auch eine gewisse Verantwortung trägt!

 

Und ob die Werkstatt da ein Problem damit hat, naja, wird drauf ankommen, an wen man da kommt, und ob sie es überhaupt erfährt!

WERKSTATT?? :confused:

Wer genau liest ist im Vorteil! Siehe Eröffnungspost: den ich von der Werkstatt als Ersatzwagen bekommen hab

Off-Topic:

Beim Thread-Titel habe ich gelesen: "Nicht eingefrorener Fahrer wurde mit Mietwagen geblitzt" gelesen und hab mir dann vorgestellt, wie so ein eingefrorener Fahrer normalerweise den Wagen lenkt. :D

-.-

am 21. Februar 2010 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

 

Nananana!

Nun legst du dich zu weit aus dem Fenster.

KANN is das Zauberwort.

Man bekommt nicht sofort ein Fahrtenbuch aufgedrückt.

Und er wird sich nach zwei Wochen sehr wohl noch erinnern MÜSSEN.

Niemand MUSS sich erinnern !

www.finanztip.de/.../fahrtenbuchauflage-umgehung-fahrzeugwechsel.htm

www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p00047.htm

www.finanztip.de/.../fahrtenbuchauflage-unbekannter-fahrer.htm

Es ist unerheblich welches Auto er gefahren hat , meist auch die Tatschwere und wie auch gezeigt , das Wechseln des KFZ wird auch nicht ausgeschlossen ;)

Das Fahrtenbuch wird auch angewand weil sich der Fahrer nicht mehr erinnern kann , und nach meist zwei Wochen kann man es von einem Fahrer nicht mehr verlangen .

Aber das alles nützt nichts , wenn man ihm das Foto des Verursachers zeigt , oder die ermittelnde Behörde die Nachbarschaft befragt .

 

Lisa

Natürlich muss er sich nicht erinnern. Die Zeiten der Folter sind ja vorbei.

Aber er muss sich nach zwei WOchen immernoch fragen lassen. Denn so ein Bußgeldbescheid dauert ja meist länger als zwei WOchen.

Und wenn man sich dann mit den Worten:"Ich erinnere mich nicht mehr" verabschieden könnte, wäre das ne feine Sache.

Und da sämtliche Entscheidungen von Gerichten und Bußgeldbehörden Einzelfallentscheidungen sind, wird nicht bei JEDEM JEDESMAL ein Fahrtenbuch auferlegt.

Egal, was in irgendwelchen "Tips" oder Foren steht.

am 21. Februar 2010 um 13:12

Zitat:

Original geschrieben von nervtoeter

Da dies kein Ordnungsverstoß ist sondern eine Bußgeldanzeige liegt die Beweislast beim Staat.

Der Beweis ist ja erbracht, indem ein Foto des Verstoßes gemacht wurde.

Dafür ist ja das Kennzeichen da, dass nachvollziehbar ist, wer es war.

Also in dem Fall erstmal Ansprechpartner der Vermieter.

Der wird sich dann ganz sicher an den Mieter wenden.

Wenn er dann angibt, nicht gefahren zu sein und vorgibt, nicht mehr zu wissen, wer gefahren ist, wird das vermutlich vom Vermieter her noch teurer als von der Bußgeldstelle.

Kann ich jetzt nicht belegen, stelle mir aber vor, dass eine Autovermietung die eine oder andere Klausel im Vertrag hat, die vor sowas nen Riegel schiebt.

Zitat:

Original geschrieben von func00

Ich habe ihn fahren lassen, obwohl nur ich als Fahrer eingetragen bin.

Warum?

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