- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- nicht sicherheitsrelevante Bauteile und deren Zulassung
nicht sicherheitsrelevante Bauteile und deren Zulassung
hallo,
im Zuge des Erwerbes eines nicht zugeklassenen Bauteils für die CHLH (Coming/Leaving-Home) Funktion sowie dem automatischen Fahrlicht (z.b bei einem Tunnel tags über) ist die Frage aufgetaucht ob denn wirklich die BE des Fahrzeuges erlischt wo das Bauteil verbaut werden soll.
Unterstützend zu dieser Überlegung Eu Richtline
http://www.tuev-sued.de/.../04104.pdf
die seit 01.07.06 gültig ist...
Wie ist Eure Meinung hierzu?
vg
Ähnliche Themen
16 Antworten
Ich versteh kein wort von dem was du uns sagen willst. Was ist jetzt genau deine Frage? Wo du ein illegales teil am besten verbaust damit man es nicht findet oder ob dir ganze oder nur ien Tel der BE erlischt?
Nochmal zum Mitschreiben...
Aus der Richtlinie könnte man annehmen dass Bauteile die nicht sicherheitsrelevant sind kein Prüfzeichen benötigen und somit auch nicht illegal seien.
Mit dieser Aussage wurde ich als potentieller Käufer konfrontiert als ich Nachfragen zum E-Prüfzeichen gestellt habe.
vg
Also die BE erlischt wirklich nur, wenn einer der 3 Punkte des §20 StVZO eintritt.
Fahrzeugart ändert sich nicht.
Geräusch- ABgasverhalten verschlechtert sich nicht.
Wenn das CH/LH- Modul ordnungsgemäß eingebaut ist, also bei Zündung an das Licht ausgeht, wird auch kein Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Also definitiv KEIN erlöschen BE.
Maximal das verwenden von nichtzugelassenen lichttechnischen Einrichtungen (25 Euro), da muss man (Kontrollierender Beamter) aber schon ein Fuchs sein.
Bau es ein.
Es kümmert niemanden.
#
Nur beachten, dass das Licht ausgehen muss, sobald du die Zündung einschaltest.
Illegale Grüße!
Da diese Funktion bei vielen Autos schon Serie ist wüßte ich nicht warum dieses Teil die BE erlöschen lassen sollte wenn dieses Teil genauso funzt wie bei einem Serienteil.
Es ist ja eher ein Sicherheitsplus.
Zitat:
Nur beachten, dass das Licht ausgehen muss, sobald du die Zündung einschaltest.
Bezieht sich das auf die Leaving Home Funktion?
Bei meinem Auto ist diese nicht vorhanden aber es wären eh nur die Abblendlichter an wie bei der Coming Home Funktion.
moin zipfel,
sorry fürs Doppelpost - finde es hier aber besser aufgehoben.
Die Sache bei dem Modul ist allerdings das sie auch eine automatische Fahrlichtschaltung hat.
Sobald ich in einen Tunnel fahre o.ä. sollen die Funzeln (Vorne & Hinen ohne Nebler) angehen.
Es geht hierbei nicht ums TFL.....
vg
stefan
Stimmt nicht mehr so ganz was unser Zipfel das schreibt.
Jedes elektrische Bauteil im Kraftfahrzeug - sogar jedes Kabel - ist für die Verwendung im KFZ geprüft. Hier spielt insbesondere die elektromagnetische Verträglichkeit rein wo jedes elektr. Gerät nachweisen muss dass es keine anderen ggf. noch sicherheitsrelevanten Systeme stört.
Gekennzeichnet wird das durch das kleine e als Prüfzeichen. Im Gegensatz zum grossen E bei den Teilen die eine komplette Bauartprüfung über sich ergehen lassen müssen.
Ob durch den Einbau eines Gerätes ohne e-Prüfzeichen gleich die ABE erlischt kann ich dir aber nicht sagen. Hab auch schon mal gelesen dass dieser Zwang auch erst für Fahrzeuge mit einem Baujahr nach Einführung dieser Regelung gelten soll.
Gruß Meik
Mit den e-Zeichen mußt wieder aufpassen da hat sich dieses Jahr wieder einges geändert, da es ausgelaufen ist. Müsste man mal Prüfen ob das überhaupt noch notwendig ist.
und von daher meine Frage :-)
Ich möchte gerne die Sache absolut korrekt haben und kein Sicherheitsrisiko mit mir herumfahren. Wenn es auch niedrig ist möchte ich nicht der Gelackmeierte sein wenn was passiert.
@Hankofer, wer kann dies wie prüfen?
vg
stefan
Zitat:
Original geschrieben von Skydizer
moin zipfel,
sorry fürs Doppelpost -
DAS sollte eh nur ein Witz sein.
Is mir nämlich sowas von egal!
Ja, ich meinte die Coming-Home Funktion.
Die ist meist an die Nebelscheinwerfer angeschlossen.
Die müssen sofort ausgehen.
@ Meik:
Da eigentlich so gut wie alle Module Marke eigenbau sind, welche man kaufen kann, entfällt das Zeichen natürlich.
Ansonsten hast du völlig recht.
Allerdings stellt sich auch dann die Frage, welchen Einfluss der Einbau dieses Teil ohne Typengenehmigung auf die BE des Fahrzeugs hat.
Ich BEHAUPTE recht wenig. Das hilft dem TE aber nicht.
Tja. Und wie das nun mit der von Skydizer beschriebenen Lichtautomatik läuft?
Sicher gibts da ne EU-Richtlinie.
Ich denke mal, dass es aber auch in der StVZO was dazu gibt, was eindeutig ist:
Sie verwendeten nicht zugelassene Lichttechnische EInrichtungen.
Gibt auch genug Module mit Prüfzeichen, z.B. bei Conrad. Und ich geh mal davon aus dass die die Kosten für die Erteilung der Prüfzeichen nicht ausgeben wenn das nicht nötig wäre.
Ob da rechtlich gleich die BE erlischt, da müsste man wohl eher einen Anwalt fragen. Langsam muss man als Tuner eher Jura als Fahrzeugtechnik studieren
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Langsam muss man als Tuner eher Jura als Fahrzeugtechnik studieren...
...oder jemanden kennen, der sich gründlich damit auskennt...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
...oder jemanden kennen, der sich gründlich damit auskennt...
...oder mal zu Dekra oder TÜV fahren und da nen Prüfer fragen. Die geben gerne auskunft.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
...oder mal zu Dekra oder TÜV fahren und da nen Prüfer fragen. Die geben gerne auskunft.
aber ohne schriftliches würde ich mich da auf keinen verlassen.
Zitat:
Original geschrieben von Hankofer
aber ohne schriftliches würde ich mich da auf keinen verlassen.
Ich hatte mal ne Frage zur Rad/Reifen-Kombi für meinen 106er. Da hatten die im Rechner nachgesehen. Ich denke das können die einem auch ausdrucken.