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Nicht zulässige Motorhaube als zulässig verkauft

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 15:50

Hallo zusammen,

habe mir vor kurzen ein Auto auf Kleinanzeigen gekauft. Dazu habe ich für einen Aufpreis eine Carbon Motorhaube dazu bekommen. Jetzt habe ich aber Probleme mit der Polizei bekommen, da diese gar nicht zulässig ist. Dies wurde mir jedoch nie gesagt, stand nicht in der Anzeige auf Kleinanzeigen und steht auch nichts im Kaufvertrag. Er hat mir vor dem Kauf gesagt dass sie zulässig ist und ich ohne Probleme damit fahren darf.

 

Jetzt stelle ich mir die Frage ob es dazu vielleicht irgendein Käuferschutz oder sonstiges gibt, damit ich mein Geld wieder zurück bekomme.

 

Lg. Benni

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90 Antworten

Du brauchst eine ABE für die Haube - oder Du musst die alte wieder verbauen, da die Crashsicherheit damit verändert und U.U. nicht mehr gegeben ist.

Hast Du einen Kaufvertrag - wurde die Haube schriftl. festgehalten ?

Ansonsten haste schlechte Karten - ich gehe davon aus, das Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 16:33

@olli27721 Danke, ja die Haube wurde im Kaufvertrag schriftlich festgehalten aber eben nicht, dass sie nicht zulässig ist.

Also keine ABE ?

Hast Du die alte Serienhaube denn noch ?

Wie ist die Carbonhaube denn durch den letzten TÜV gekommen ?

Sonst kannste die Carbonhaube nur auf abgesperrten Strecken nutzen - aber nicht im öffentl. Strassenverkehr.

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 16:38

Ne keine ABE.

 

Die Serienhaube hab ich noch, die musste ich jetzt auch wieder anbringen.

 

Ich denke mal der Vorbesitzer hat die Originalhaube für den TÜV verbaut gehabt.

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 16:41

Nur habe ich für die Haube 500€ mehr gezahlt und die Haube war gerade mal 2-3 Wochen drauf bis ich sie wieder abnehmen musste.

So sehe ich das auch

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 16:43

Ja darum hätte ich echt gerne mein Geld wieder zurück aber der Vorbesitzer antwortet nicht mehr und jetzt hoffe ich dass es da irgendein Käuferschutz oder Ähnliches gibt um mein Geld wieder zurück zu bekommen.

Guck auf den KV.

Wenn Gewährleistung ausgeschlossen ist, dann haste Pech gehabt und kannst es als Lehrgeld verbuchen.

Und auch mit Gewährleistung - Du hast die Originalhaube - so what ?

Bei Tuningteilen lässt man sich die Doku (ABE / Teile-Gutachten / ...) mitgeben - und wenns geht die Originalteile (in Deinem Fall ja wenigstens dabei).

Wenn er Dir die Haube als zulässig verkauft hat, und selbst wenn er das nur mündlich bestätigt hat, fehlt ihr jedoch eine zugesicherte Eigenschaft- nämlich die Zulassung. Ich würde ihn schriftlich um Ausgleich bitten und bei Ablehnung den Fall einem Anwalt übergeben.

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 17:02

Wo genau finde ich das mit der Gewährleistung weil im KV finde ich nichts davon.

Was für ein KV ist das ? - Vom ADAC ?

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 17:10

Hab’s gefunden aber sehe da jetzt nichts „wichtiges“. KV ist von mobile.de. Aber ändert ja nichts daran dass er mir ein nicht legales Anbauteil als legal verkauft hat oder?

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 17:12

Hab entwas recherchiert und das hier gefunden:

 

Online-Händler, die sich nicht an die Vorschriften des § 22a Abs. 2 StVZO halten und die fehlende Zulassung für den Straßenverkehr

verschweigen, handeln zugleich unlauter. Dem Verbraucher wird eine Tatsache verschwiegen, die geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er so nicht getroffen hätte. Die getroffene Entscheidung des Käufers ist insoweit relevant, da er eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er die nicht zugelassenen Fahrzeugteile an seinem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr verwendet.

Doch, olli27721 ist da auf der richtigen Spur: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 439 Nacherfüllung. Selbst wenn dies im Vertrag ausgeschlossen sein sollte, wäre es immer noch ein versteckter Mangel, von dem der Verkäufer wusste. Wie schon geschrieben: schriftliche Aufforderung, ansonsten RA. Der hat damit leichtes Spiel.

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