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Niederländische Kennzeichen am WW, Deutsche am PKW erlaubt?
Ich habe einer Frage bezgl. Kennzeichen. Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland, kann aber den Wohnwagen meiner Eltern (Niederländer) ausleihen. Darf ich mit meinem Fahrzeug (deutscher Zulassung) einen Wohnwagen mit niederländische Kennzeichen ziehen? Da der Wohnwagen ja seine eigene Zulassung und Versicherung hat, sollte dies doch eigentlich möglich sein?
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21 Antworten
Wenn der Wohnwagen über 750kg gesamtgewicht hat, sollte es möglich sein.
Zitat:
Original geschrieben von PassatClio
Da der Wohnwagen ja seine eigene Zulassung und Versicherung hat, sollte dies doch eigentlich möglich sein?
Ich weiss nicht ich weiss nicht...............
Aber wenn der WoWa angehängt ist, zählt die Versicherung des Zugfahrzeugs
(zumindest hier in D )
Man sieht ja auch öfters schonmal LKW mit aufliegern, die in einem anderen land zugelassen sind. Nur bei den holländichen unter 750kg dürfte es nciht gehen, weil die ja keine zulassung haben, und quasi nicht existieren...
fahren die holländer nicht am auto & WW das gleiche Kennzeichen ?
Zitat:
Original geschrieben von njs
fahren die holländer nicht am auto & WW das gleiche Kennzeichen ?
Nein, seit einige Jahren braucht ein gebremster Anhänger über 750 kg eigene Kennzeichen.
Muss den alten Thread mal ausgraben. Die gleiche Frage stellt sich für mich auch - halt mit anderen Nationalitäten = deutscher PKW mit österreichischem Hänger.
Bisher bin ich einfach drauf los gefahren, bis ich jetzt erfahren habe, dass die andere Kombination (A-PKW mit D-Hänger) definitiv verboten ist.
Bei den Truckern ist das übrigens bisschen anders, weil es da diverse Sonderregeln wie z.B. Zollkennzeichen gibt.
das ist eine interessante frage, ein freund von mir ist relativ häufig mit seinem polnischen Sprinter und meinem 750 kg baumarkt-hänger mit d-kennzeichen unterwegs, sowohl in deutschland, als auch in polen.
er ist mehrfach in beiden ländern in verkehrskontrollen geraten, es wurde aber noch nie bemängelt.
im grunde sollte europa soweit sein, das diese kombination zulässig ist, aber irgendwo kocht doch jeder staat immer noch sein eigenes süppchen.
das ist weniger eine Versicherungsfrage als eine KFZ-Steuerfrage. Dein zuständiges Finanzamt, Abteilung KFZ Steuern wird Dir hier VERBINDLICHE (schriftliche) Auskunft geben können.
Warum das FA befragen? Ihr kommt auf Ideen ........ warum nicht den Papst fragen ob darin Kinder gezeugt werden dürfen ob wohl es nicht ihr Anhänger ist??
Der Anhänger ist Zugelassen und versichert. -> Holland
Das Zugfahrzeug ist Zugelassen und versichert. -> Deutschland
Für das FA ist es nur interessant wenn es Eigentum ist und der Wohnsitz z.b. aus Steuergründen verlegt worden ist.
Da der Anhänger nur mal ab und an,(so lese ich das) ausgeliehen wird ist das zu 100% kein Problem sofern die Hängervericherung nichts dagegen hat.
Die Papiere sind selbstverständlich mit zuführen.
Oder fragst du das FA, wenn du vom Nachbarn mal den Anhänger ausleihst um zb Brennholz zu holen?
Selbst wenn NL nicht in der EU wäre wäre das kein Problem.
Erst wenn der Anhänger in deinen Besitz übergehen würde dann wäre das fürs FA wieder Interessant wegen Steuern.
Das FA wäre nur interessiert wenn der Anhänger ein grünes Kennzeichen (Steuerbefreit) hätte und das Zugfahrzeug keinen Zuschlag zur Kfz-Steuer bezahlen würde. Das ist aber bei Pkws ohnehin (leider) nicht möglich.
Zitat:
Original geschrieben von renn-harry
Der Anhänger ist Zugelassen und versichert. -> Holland
Das Zugfahrzeug ist Zugelassen und versichert. -> Deutschland
...und genau deswegen hast Du kein Versicherungsproblm sondern ein KFZ-Steuerproblm! Und dafür ist nun mal das Finanzamt zuständig! Es kann sein das Du für den WW in Deutschland KFZ Steuern bezahlen musst wenn Du ihn als in Deutschland lebender mit einem in deutschland zugelassenen Fahrzeug ziehst
Sehe ich ähnlich. Ob der Hänger versichert ist spielt nur eine untergeordnete Rolle, denn wenn er angekuppelt ist, ist die KFZ Versicherung Ansprechpartner, nur wenn der WW beim Rangieren z. Bsp.: per Hand einen Schaden anrichtet kommt die Hänger-versicherung auf. Die "KFZ" Steuer wird hier der Stolperstein sein, ich weiß allerdings nicht ob es da vielleicht eine Regelung gibt die z.Bsp.: aussagt dass der NL-WW nur kurzzeitig hinter dem D-KFZ gezogen wird. Ein weiteres Problem, das der Klärung bedarf ist, was sagen andere Länder die du ja warscheinlich bereisen möchtest. Wie wird es da gehandhabt.
Ich hätte da evtl eine Idee, eine Kurzzeitzulassung, aber dafür brauchst du wieder deutschen Tüv.
Also Strassenverkehrsamt, Zoll, Bzw. Finanzbehörden fragen, am besten schriftlich, dann hast du was auf der Hand.
Vielleicht kannst du diese Frage ja einem der Automobilclubs stellen.
Wäre bestimmt ein Artikel wert.
man kann doch auch völlig problemlos z.b. als deutscher in einem anderen land einen wohnwagen offiziell mieten (warum auch immer...) und dann damit urlaub machen...
ich hatte das z.b. mal in norwegen vor...geplant war prinzipiell ein "hüttenurlaub"...allerdings wollten wir auch eine der drei wochen in einem wohnwagen auf einer bestimmten hochebene verbringen...wir erkundigten uns vor ort bei einem händler und verleiher und man sah absolut kein problem in unserem vorhaben...
das wir es dann doch nicht gemacht haben, lag einzig und allein daran, dass wir diese woche dann auf einem "gemieteten" boot eines norwegischen bekannten verbrachten...
ich sehe da kein problem...solange man nicht selbst auch der eigentümer des wohnwagen ist...nur dann könnte es wohl u.u. zu problemen mit dem fa kommen...
Ich bin da Skeptisch, die Urlaubszeit ist ja eigentlich die schönste Zeit des Jahres, und ich möchte die nicht in irgendeiner Kontrolle, evtl. sogar Zelle wegen eines Vergehens verbringen müssen, das mir nicht bekannt war. Bekanntlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Einfaches Beispiel, wenn ich hier sehe wie viel Umzüge und an Möbelhäusern vorfahrende "grün zugelassene" Pferdetransportanhänger verwendet werden, stellen sich mir die Nackenhaare. Wie leichtsinnig sind doch die Leute, diese stehen mit mehr als einem Bein im Gefängniss, denn das ist Steuerbetrug.
Und das Fi-amt spasst nicht.
Dann werden die Steuern für die gesammte Zeit seit Zulassung fällig zzgl. Strafe mind. in gleicher Höhe, und wenn der Betrag eine gewisse Summe übersteigt auch noch ein Strafverfahren, ne ne Danke auch.