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Nötigung im Straßenverkehr

166 Antworten
Themenstarteram 15. Juni 2012 um 22:15

Guten Abend, liebe Forum-Kollegen!

Ich habe gerade heute einen Brief von Polizei gekriegt. Dort steht, dass der Fahrer meines Autos mit einer vor einer Woche begangener "Nötigung im Straßenverkehr" beschuldigt wird. Da die Polizei noch ermittelt, wer hinter dem Steuer war, bittet man mich in dem Brief, den Fahrer zu nennen, damit die Ermittlung gegen ihn fortgesetzt wird.

Ich weiß ja, dass ich gemeint bin, weil ich alleine mein Auto benutze. Ich vermute auch, dass ich mich wirklich um die angegebene Zeit an den angegebenen Ort befinden konnte (auf dem Weg zur Arbeit). Aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemanden "genötigt" habe...

Meine frage ist die folgende: Was ist am Besten zu machen? Wahrscheinlich werden Sie sagen, dass man einen Anwalt zur Hilfe holen soll... Oder gibt es auch andere Möglichkeiten?

Ich habe (zum Glück oder auch leider) noch nie einen Anwalt kontaktiert. Kann ich wirklich zu jeden gehen, oder gibt es bestimmte Anwälte, die sich mit solchen Fragen beschäftigen? Und wie kann man diese finden? Wenn ich den Anwalt einbeziehe, heißt es, dass ich ihn in allen Fällen selber bezahlen muss, oder macht es die Versicherung, und wenn ja, welche Art von Versicherung ist dafür zuständig...? Oder trägt die Seite, die mich beschuldigt, die Kosten für meinen Anwalt?

Ich entschuldige mich für solche (wie manche denken werden) simple und selbstverständliche Fragen, aber wie ich gesagt habe, habe ich überhaupt keine Erfahrung auf diesen Gebiet und ich würde für Ihre Antworten sehr dankbar sein!

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2012 um 8:51

Vielleicht ist der Fall "Kachelmann" noch halbwegs im Gedächtnis. Auf die Anschuldigung einer Frau hat der Herr Kachelmann vier Monate Knast und ein einjähriges Strafverfahren über sich ergehen lassen müssen. Indizien, Beweise oder Zeugen gab es keine, nur die Aussage der Klägerin.

Daraus kann man, wenn man nicht absolut lernresistent ist, nutzbringende Schlüsse ziehen. Wer es trotzdem richtig findet, sich ohne Not selbst zu belasten, sollte darüber nochmal nachdenken. Und, weil auch das Verständnisprobleme bereitet, um zu lügen muß man etwas sagen. Wer nichts sagt, der kann nicht lügen. Ganz abgesehen davon, daß es das Recht des TE ist eine Aussage zu verweigern.

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166 Antworten
am 15. Juni 2012 um 22:23

Schreib denen zurück, dass du selber das Auto gefahren hast. Wenn ich das richtig verstanden habe geht es jetzt erst einmal nur um die Frage wer gefahren ist.

Danach solltest du dann einen Anhörungsbogen bekommen und da sollte drin stehen was genau dir vorgeworfen wird. Dann geht es um die "Tat", wo es dir natürlich frei steht deine Sicht der Dinge anzugeben.

Ganz schlechte Idee. Bislang steht ja nicht einmal der Fahrer fest. Warum soll @Serrrg sich da selbst ans Messer liefern?

Ich würde - das ist keine Rechtsberatung, nur meine laienhafte Einschätzung - auf den Brief schlichtweg nicht reagieren.

Nebenbei: Für eine Nötigung nach StGB § 240 braucht es schon einiges. Dass bekommt man im normalen Verkehr nicht mal so eben unbemerkt hin.

@Serrrg: Vorerst sehe ich keinen Grund, einen Anwalt einzuschalten. Mit den Kosten kenne ich mich nicht wirklich aus. Aber wenn Du unbedingt willst: Das sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein.

Und noch was: In Foren gilt in der Regel das "Du".

kann schon sein das man jemandem anderst auf die füsse getreten ist das bleibt nicht aus , den bogen würde ich auch auf alle fälle wahrheitsgetreu ausfüllen denn du solltest komunikationsbereitschft signalisieren denn du hast ja bewusst nix getan. Ingnorieren bringt nur zusätzlichen ärger bis zu vorladung zur vernehmung.. es gibt immer menschen die anderen eine reinwürgen wollen weil sonst nix zu tun haben um frust abzulassen ... da muß eben ermittelt werden.. jol.

Naja, jeder ist seines (Un-)Glückes Schmied. Wenn der Bogen wahrheitsgemäß ausgefüllt zurückgeht, steht schon mal der Fahrer fest. Sich selbst als möglichen Nötiger erkennen zu geben halte ich nicht für den cleversten Umgang mit der Lage.

am 16. Juni 2012 um 5:59

Also mal Butter bei die Fischis... . Jeder hat schon mal brenzlige Situationen gehabt und an diese, grade wenn sie selten vorkommen, serinnert man sich.

Lieber Serrrg, es gibt folgende Möglichkeiten:

1. Du bist selber gefahren, gibst aber an, das jemand anderer gefahren ist. Im Falle einer eventuellen Gegenüberstellung und man erkennt dich, haste schlechte Karten und verloren.

Das Problem ist, das habe ich selber kennengelernt, der der als erster bei der Polizei ist und eine Anzeige schaltet- vllt auch aus reiner Willkür- der hat erstmal die besseren Karten und der Beschuldigte kommt in die Beweislast.

Du kannst dich ja nicht erinnern was passiert ist, vllt war es auch für dich lapidar und für den anderen wer weiß wie schlimm!

2. Du gibst an du bist nicht gefahren, sondern jmd anderer und es kommt zu keiner Gegenüberstellung bzw. man erkennt dich nicht wieder, kann es sein das der Richter dich zu einem Fahrtenbuch verdonnert, wo jeder der Fahrt seine Eintragung machen muß, sonst gibt das bei einer Kontrolle aber sowas von Ärger, zumal du registriert wirst und bei jeder Polizeikontrolle die es wissen, sobald die deine Daten durch den Compi jagen!

3. Du bist wirklich nicht gefahren und beispielsweise Angehörige muß man nicht belasten, trotzdem kommt dann wieder Punkt 2. ins Spiel!

Aber so wie ich das lese, bist du gefahren, oder nicht???!!!

Ganz ehrlich, wenn du gefahren bist, dann gib es an. Grad wenn du dich nicht an eine Situation erinnern kannst. Mit Lügen und Ausreden, darauf stehen Polizei und Staatsanwaltschaft gar nicht. Man sagt "Schuster bleib bei deinen Leisten", man meint- bleib bei der Wahrheit. Ich würde den Bogen wahrheitsgemäß ausfüllen und schauen was kommt, so kannste abends noch in den Spiegel sehen und daraus lernen vllt beim nächsten mal aufzupassen, so was vergisst man dann eigentlich nicht, wenn man mal vor dem Kadi stand!

Eine Rechtsschutzversicherung sollte jeder haben, die übernimmt immer die Kosten eines Rechtsstreits, haste eine? Woher kommst du denn?

4. Vielleicht war die Sache auch nicht so schlimm und du kommst mit einer Verwarnung davon, aber das weiß nur du wie schlimm oder nicht schlimm die Sache war. Schreib hier wahrheitsgemäß und man kann auch genauer antworten.

LG, der Anwalt ;-)

am 16. Juni 2012 um 6:27

ich würde wie folgt vorgehen:

niemals selbst belasten, sondern einen netten und freundlichen brief zurückschicken. ungefähr so:

tut mir leid, es kommen mehrere fahrer in betracht und da man gerne mithelfen würde, bräuchte man ein aussagekräftiges foto.

da die anzeigenerstatter in fast allen fällen keine personenbeschreibung vorlegen können, würde ich mir da auch keine großen gedanken machen. selbst wenn es zur gegenüberstellung kommen sollte, was bei ersttätern sehr selten so ist, würde ich die sache locker angehen. da werden dann ca 10 fast identische fotos vorgelegt und dann jemanden zu erkennen, ist schon recht schwierig. so einfach wie im fernsehen ist es dann nicht.

wichtig, nerven behalten und sich nicht verplappern. zu polizeilichen vorladungen muss man auch nicht erscheinen und davon rate ich auch ab, sonst wird einem noch das wort verdreht oder man erzählt mehr als nötig. wer doch hingehen will, gibt NUR seinen namen ab und geht dann.

Zitat:

Original geschrieben von daszentrumdeswissens

Man sagt "Schuster bleib bei deinen Leisten", man meint- bleib bei der Wahrheit.

Ähm nö, man meint, jeder soll bei dem bleiben, was er erlernt hat und nicht irgendwelche fremden Sachen machen...ist hier aber nicht gefragt.

Zitat:

Original geschrieben von daszentrumdeswissens

Eine Rechtsschutzversicherung sollte jeder haben, die übernimmt immer die Kosten eines Rechtsstreits

Ähm nö, eine Deckungszusage der RSV liegen die möglichen Erfolgsaussichten mit zugrunde. Von immer kann hier sicher keine Rede sein...

@Serrrg: wende dich an einen Anwalt für Verkehrsrecht und frage nach einem Erstberatungstermin. Die Kosten trägst du erstmal selbst, aber die sind dafür nicht allzu hoch und du hast eine erste Einschätzung. Dann kannst du immer noch überlegen, ob du das Mandat überträgst oder dich anders entscheiden willst.

am 16. Juni 2012 um 7:05

mit dem anwalt würde ich noch warten, denn den zahlt man auch, wenn das verfahren eingestellt wird. sollte eine redhtschutz zahlen, dann kann man es sich überlegen.

Nu mal ganz langsam. Der TE hat nur einen Zeugenfragebogen vor sich liegen. Warum soll er damit gleich zum Anwalt? :confused:

Um zu fragen, ob und ggf. wie er ihn richtig ausfüllen soll, um nicht evtl. Ermittlungen gegen ihn anzustrengen...

Die einzigen brauchbaren Vorschläge wurden von ichtyos und infuso gemacht. Insbesondere das Eingeständnis, selbst der Fahrer gewesen zu sein, ist so ziemlich das Dümmste, was man in der vorliegenden Situation tun kann.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Serrrg

Ich habe (zum Glück oder auch leider) noch nie einen Anwalt kontaktiert. Kann ich wirklich zu jeden gehen, oder gibt es bestimmte Anwälte, die sich mit solchen Fragen beschäftigen?

Du solltest hier einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

am 16. Juni 2012 um 7:40

Heisst es nicht so schön "Ehrlich währt am längsten"?

Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, spricht erstmal nichts dagegen dich selbst als Fahrer anzugeben. Das ist weder ein Schuldeingeständnis noch sonstwie dumm.

Wenn du wirklich nichts getan hast, dann hast du auch nichts zu befürchten. Da würde ich voll auf unser Rechtssystem vertrauen. Zu einer Nötigung gehört schon einiges dazu. Daran würdest du dich auch erinnern.

Das Problem was einige Schreiber hier haben, weil sie dem Rechtssystem nicht trauen, rührt daher, dass diese Leute selbst immer alle Tricks anwenden um zu ihrem persönlichen Vorteil das System zu untergraben und dann daraus schließen, dass dies alle anderen Menschen genauso handhaben. Dies ist aber mitnichten so.

Deswgen hör nicht auf die von Egoismus getriebenen Rechtsystem-Beuger sondern halte dich an die Wahrheit. Damit fährst du am Ende am besten (auch wenn einige in ihrer eingeschränkten Sichtweise es nicht besser wissen und dir gegenteiliges raten).

am 16. Juni 2012 um 7:41

Heisst es nicht so schön "Ehrlich währt am längsten"?

Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, spricht erstmal nichts dagegen dich selbst als Fahrer anzugeben. Das ist weder ein Schuldeingeständnis noch sonstwie dumm.

Wenn du wirklich nichts getan hast, dann hast du auch nichts zu befürchten. Da würde ich voll auf unser Rechtssystem vertrauen. Zu einer Nötigung gehört schon einiges dazu. Daran würdest du dich auch erinnern.

Das Problem was einige Schreiber hier haben, weil sie dem Rechtssystem nicht trauen, rührt daher, dass diese Leute selbst immer alle Tricks anwenden um zu ihrem persönlichen Vorteil das System zu untergraben und dann daraus schließen, dass dies alle anderen Menschen genauso handhaben. Dies ist aber mitnichten so.

Deswgen hör nicht auf die von Egoismus getriebenen Rechtsystem-Beuger sondern halte dich an die Wahrheit. Damit fährst du am Ende am besten

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