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Nötigung

Themenstarteram 6. November 2007 um 14:29

Hallo werte Motortalk-Gemeinde,

Als ich gestern meinen Briefkasten öffnet flatterte mir ein Schreiben von der Polizei in die Hände und ich dachte: "So ein Mist, wo bist du denn jetzt schon wieder etwas zu schnell gewesen."

Aber der Schreck wurde noch größer als ich bemerkte, dass es sich nicht um einen Strafzettel handelte sonder um eine Anzeige ode besser um eine Anhörung zu einer Anzeige.

Ich war jemanden wohl nicht schnell genug nach recht ausgewichen und nun behauptete er ich habe mit 90 km/h !!!! auf der Autobahn überholt und ihn dabei genötigt.

Nun, wenn nicht gerade Stau oder eine Bausstelle ansteht fahre ich auf der Autobahn eigentlich nie unter 100 km/h- 130 km/h, eher im Gegenteil. (ich will ja nach hause)

Aber, was kann ich jetzt tun? Der Vorwurf ist eigentlich lächerlich, aber er ist ja nunmal da.

Ich denke mal ignorieren ist kein gutes Mittel in dieser Situation. Was ist mi Kosten (Rechstanwalt) die jetzt auf mich zukommen?

Ich hoffe Ihr könnt mir Rat geben.

Gruß.

Axel.

P.S.

Ich fahre wirklich nicht zu langsam. :-( Wirklich Nie Herr Richter

 

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2008 um 17:05

Ich bin weiß Gott niemand, der wegen jedem Scheiss zu Mami und Papi oder zur Polizei rennt, schließlich fahre ich 36tkm im Jahr, hätte anstonsen viel tun! Aber heute war die Kacke am Dampfen und zeigt auch das es andersrum gehen kann! :mad:

Rechts überholen, ganz knapp zwischen LKW und meiner Stoßstange auf meine Spur bzw. in den Sicherheitsabstand zum Vordermann ziehen(1x Hupen und abbremsen als Reaktion meinerseits während dem rüberziehen), nach einer 60er Baustelle nicht beschleunigen, sondern bewusstes ABBREMSEN, nach Aufhebung der Tempobeschränkung kilometerweise neben einem LKW herfahren, nach Gesten bzw. Aufforderung(weder Hupe, noch Lichthupe) zu beschleunigen und rüberzufahren, kommt die Geste mit 2(!) Armen des Fahrers richtung LKW, er könne wegen dem LKW die Spur nicht wechseln! Vorn weit und breit kein Auto, hinter mir bereits eine ziemlich lange Schlange! Bei verlassen der Autobahn noch ein dämliches rüberlächeln!

Nach 7Jahren Führerschein, 0 Punkten und mittlerweile knapp 500tkm die erste Anzeige die ich je über irgendetwas gestellt habe! Ich lasse mir ja vieles bieten, lasse auch Leben, fahre schließlich jeden Tag Autobahn, aber irgendwann läuft das Fass über!

Bevor mir die Korinthenkacker etwas über Dauerlinksfahren und Hupen erzählen möchten, ihr habt die Situation weder erlebt, gesehen oder gehört!

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am 6. November 2007 um 14:34

Nötigung ist wohl eine Straftat, da solltest Du einen Anwalt einschalten.

Wird letztlich wohl eine Frage der Beweislage sein ...

Themenstarteram 6. November 2007 um 14:44

Hallo

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Was gibt es für Beweise? Ich kann mich nichteinmal mehr an die Situation erinnern. Ich fahre jede Woche 1200 km, wenn ich mich an jeden Wagen erinnern könnte, würde ich zu "Wetten das" gehen.

Also Anwalt, ok. Was ist mit den Kosten für den Anwalt?

Was bringt es dem anderen Fahrer mich anzuzeigen? Außer der eventuellen Genugtuung?

macht doch mal langsam...erstmal geht es ja "nur" um eine Anhörung zu einer Anzeige.

Du sollst also dich erstmal nur zu dem sachverhalt äußern, dass ist ja noch kein drama.

erst dann wird entschieden, ob die anzeige weiter verfolgt wird oder nicht.

 

also ganz freundlich antworten, dass du auf AB´s niemals so langsam unterwegs bist und ganz sicher auch niemanden genötigt hast. dann steht erstmal aussage gegen aussage udn dürfte ganz sicher im sande verlaufen.

 

wenn nicht, ist dann immer noch zeit, einen anwalt einzuschalten. 

Themenstarteram 6. November 2007 um 14:54

Achso...

Das ist noch keine Anzeige?

Klang in dem Brief so.

Ich will ja auch nichts falsch machen und deshalb noch Ärger bekommen.

Also, ich äußere mich jetzt und dann entscheidet jemand, wer auch immer, ob das sinn macht oder nicht?

@TE

Vorsicht - Du hängst schneller am Haken, als Du denkst! Versierter Anwalt in Deiner Situation ist Pflicht, es sei denn, Du kannst auf Deine FE problemlos verzichten. Infos, Tips und Hilfe zu Deinem Problem gibt's auf www_Radarfalle_punkt_de

Solange es keine staatsanwaltliche Vorladung ist sondern nur eine polizeiliche, bist du NICHT verpflichtet, dieser nachzukommen und mußt zur Sache keine Aussage machen. Das würde ich dir auch nicht empfehlen.

Wenn du RSV hast, geh zum Anwalt - ansonsten liegt die Beweislast beim Anzeigensteller. Allerdings muß man damit rechnen, daß der nette Mitmensch den ein oder anderen "Zeugen" aus dem Hut zaubert, auch wenn er ganz alleine unterwegs war - wie ist es mit dir? Jemanden dabei gehabt?

~

Themenstarteram 6. November 2007 um 16:28

Hi,

Also eine Zeugin wäre schon vorhanden. Ist aber "nur" meine Frau. Leider war für uns dieser Vorgang so nichtig, dass wir uns kaum daran erinnern.

Kann dieser Mitmensch finanzielle Vorteile aus dieser Angelegenheit ziehen? Warum tut jemand sowas? Bin ich einfach zu gelassen um mir das zu erklären?

Ich meine, man rechnet als Vielfahrer schon mal damit eine Anzeige wegen Nötigung zu bekommen. Aber so? :-)

am 6. November 2007 um 16:51

Zitat:

dann steht erstmal aussage gegen aussage udn dürfte ganz sicher im sande verlaufen.

Urban Legend!

DU bist BESCHULDIGTER einer Straftat und darfst somit lügen dass sich die Balken biegen. ER ist ZEUGE und damit zur wahrheit verpflichtet.

Der Richter hat freie Beweiswürdigung. In der Regel wirst Du veruteilt ohne unabhängige Zeugen.

Der Anzeigende hat keine Vorteile, hat sich aber wohl geärgert und dich angezeigt. Obs stimmt oder nicht ist völlig ohne Belang.

Ich würde allerdings vermeiden den Fahrer zu benennen. Ohne Fahrer keine Verurteilung,...

Weisst du überhaupt wer zu der Zeit gefahren ist?

Aber das wird Dir der dringend anzuraten Anwalt sicher besser erklären können.

Anmerkung:

Hier drohen bis 30 TS und FührerscheinENTZUG!

na ja, ich denke es war wirklich was gravierendes wenn jemad dich anzeigt, denn auch für ihn ist es ein aufwand zur polizei zu rennen. mag sein, das du träumend auf der linken spur gefahren bist, noch dazu wenn rechts frei war, und jemand ist mit tempo 200 hinten angeschossen.

jetzt nichts persönlich gegen dich, aber manchmal gibt es schon diese pe**er die links mit 100 km/h herguerken, und vom feierabend träumen. für dich(in dem fall der beschudigte) mag ja die situation harmlos gewesen sein, aber von außen betrachtet, hat es so ausgesehen, als ob du "oberlehrerhaft" <-- siehe auch unseren anderen thread hier :D so lange gewartet hast, bin der hinterherfahrende stark bremsen musste.

am 6. November 2007 um 18:09

Eben das dürfte das Problem sein... nur weil man sich selbst nicht an etwas ungewöhnliches erinnert, heißt das ja noch nicht, dass man nicht doch mal gepennt hat und eine Gefährdung bzw. Behinderung dargestellt hat. Möchte dir jetzt wirklich nicht zu nahe treten, aber zum Vorwurf "mit 90 auf der linken Spur jemanden ausgebremst" passt eben sehr gut die Aussage "an sowas kann ich mich nicht erinnern" - würde man sich erinnern, hätte man die Situation ja bewusst mitbekommen und vermutlich richtig gehandelt ("Augenblicksversagen" ist natürlich ebenso eine Möglichkeit).

am 6. November 2007 um 18:32

Zitat:

Kann dieser Mitmensch finanzielle Vorteile aus dieser Angelegenheit ziehen?

Vielleicht gernevt von den Leuten welche nur links fahren?? Wahrscheinlich warst du der 185 Fahrer der ihn behindert hat und das Fass ist übergelaufen, ganz einfach. Steh dazu und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

Steh dazu und gut ist.

Eben net. Wenn er öffentlich dazu steht (wer will hier eigentlich behaupten, daß er wirklich mit 90 geschlichen ist) wird er wie Fuchs schon geschrieben zum FE und Geldstrafe verknackt.

Nochmals: wenn möglich (also bei ausbleibender gerichtlicher Vorladung) sich nicht zur Sache äußern. Ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen - dazu hast du aber auch noch Zeit, wenn doch noch was vom Staatsanwalt kommt. In meinen Augen eher unwahrscheinlich.

~

Und selbst wenn er mit 90 auf der linken Spur war, so ist das noch lange keine Nötigung.

Wenn es bergauf geht und rechts ist ein LKW mit 75-80 unterwegs, so darf man ganz legal mit 90 überholen. (Soll nicht heißen: ohne Sinn und Verstand rausziehen).

Und zum Thema "nur Frau" als Zeuge so kannst du das nur streichen. Zeuge ist Zeuge (egal ob Nonne,Bundeskanzlerin oder Ehefrau)und die Glaubwürdigkeit beurteilt der Richter.

Gruß,

Joschi

am 6. November 2007 um 20:28

Ganz so banal wir es wohl nicht gewesen sein. Sachbeweis geht immer vor Zeugen Beweis. Wenn also der Gegner nichts in der Hand hat, sollte das Verfahren nicht mal eröffnet werden. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Der TE hat da an einer Stelle einen Fehler gemacht wo keine Baustelle, kein Gefahren Punkt, also das ganze kommt (in meinen Augen) sehr dick. Es ging nicht um eine Bagatelle, sondern um eine echte Gefährdung. Ich fahre eigentlich immer bla bla bla, an der Stelle eben nicht und deswegen diese Anzeige. Wie ich finde, ohne den Sachverhalt näher zu kennen, zu recht.

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