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Notarzt behindert

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 16:41

Hi,

folgende Situation:

Ich stehe als Linksabbieger an der Ampel einer Kreuzung und diese wird grün. Musik etwas lauter aufgedreht. Ich fahre los, und sehe plötzlich wie ein von links kommenender Notarzt mit Blaulicht abbremst um einen Unfall zu vermeiden. Es ist zu keinem Unfall gekommen und ich bin weitergefahren.

Ob seine Sirene eingeschaltet war, weiss ich nicht, da die Musik wohl lauter war und auch nicht, ob da noch ein Rettungswagen hinterher kam.

Kann ich nun Ärger bekommen, weil ich den Einsatz gefährdet habe? Wäre in der Probezeit nicht wünschenswert

 

mfg,

MasterXXL

Beste Antwort im Thema

Der Notarztwagenfahrer wird sicherlich mächtig geflucht haben, das wars dann aber wahrscheinlich auch schon.

Du solltest allerdings daraus eine Lehre ziehen: Überdenke die Musiklautstärke beim Fahren!!! Der Notarztwagen hatte sicherlich das Horn an. Wenn Du es selbst direkt vor ihm nicht gehört hast, dann bekommst Du von draussen quasi gar nichts mehr mit. Auch wenn jemand anderes Hupt um Dich beispielsweise zu warnen.

Wenn Du noch Probezeit hast, bedeutet das, dass du noch nicht so viel Erfahrung sammeln konntest. Extrem laute Musik (demnach ja auch die Lieblingsmucke) lenkt zusätzlich ab. Genau die Voraussetzung für einen Unfall. Denk drüber nach...

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Nein

am 7. Juni 2009 um 16:56

Zitat:

Original geschrieben von MasterXXL

Kann ich nun Ärger bekommen, weil ich den Einsatz gefährdet habe?

wenn man dir nachweisen kann, das du aufgrund der lauten musik gegen das umweltschutzgebot verstoßen hast und dadurch vom verkehr abgelenkt warst kann das durchaus (auch ohne behinderung eines notarztes) folgen für dich haben......

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 17:10

@Kai70

Danke, das ist beruhigend =)

@MagirusDeutzUlm

Was besagt dieses Umweltschutzgebot genau?

Die Fenster waren geschlossen und bei den Standardlautsprechern in meinem Auto sollte man mir nicht viel nachweisen können.

Der Notarztwagenfahrer wird sicherlich mächtig geflucht haben, das wars dann aber wahrscheinlich auch schon.

Du solltest allerdings daraus eine Lehre ziehen: Überdenke die Musiklautstärke beim Fahren!!! Der Notarztwagen hatte sicherlich das Horn an. Wenn Du es selbst direkt vor ihm nicht gehört hast, dann bekommst Du von draussen quasi gar nichts mehr mit. Auch wenn jemand anderes Hupt um Dich beispielsweise zu warnen.

Wenn Du noch Probezeit hast, bedeutet das, dass du noch nicht so viel Erfahrung sammeln konntest. Extrem laute Musik (demnach ja auch die Lieblingsmucke) lenkt zusätzlich ab. Genau die Voraussetzung für einen Unfall. Denk drüber nach...

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

Der Notarztwagenfahrer wird sicherlich mächtig geflucht haben, das wars dann aber wahrscheinlich auch schon.

Du solltest allerdings daraus eine Lehre ziehen: Überdenke die Musiklautstärke beim Fahren!!! Der Notarztwagen hatte sicherlich das Horn an. Wenn Du es selbst direkt vor ihm nicht gehört hast, dann bekommst Du von draussen quasi gar nichts mehr mit. Auch wenn jemand anderes Hupt um Dich beispielsweise zu warnen.

Wenn Du noch Probezeit hast, bedeutet das, dass du noch nicht so viel Erfahrung sammeln konntest. Extrem laute Musik (demnach ja auch die Lieblingsmucke) lenkt zusätzlich ab. Genau die Voraussetzung für einen Unfall. Denk drüber nach...

Dem schließ ich mich uneingeschränkt an, bin nur schreibfaul :D

am 7. Juni 2009 um 17:33

Zitat:

Nein

Leider leider nicht, solche Leute gehören extrem hart bestraft

am 7. Juni 2009 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von MasterXXL

Was besagt dieses Umweltschutzgebot genau?

das andere nicht unnötig mehr als vermeidbar belästigt werden dürfen....und wenn du die lautsprecher so laut hattest, das du das martinshorn überhört hast, wird man deine boxen auch außen um das fz drumrum gehört haben.....deesweiteren hat der fahrer dafür zu sorgen, das seine sicht/gehör nicht behindert werden.......steht in der stvo, und ist auch eine lektion im theorieunterricht der fahrschule....

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer

Zitat:

Nein

Leider leider nicht, solche Leute gehören extrem hart bestraft

Kennst du den User "AstraG08" ? Ihr seid euch sehr ähnlich, der hat auch immer rumgetrollt :D

der TE hat doch nun seine Erfahrung gemacht :). Er wird sicher ab sofort mit etwas gemaessigter Lautstaerke durch die Gegend fahren. Eine Bestrafung ist hier nicht noetig, da nichts passiert ist und der TE anscheinend schon genug geschockt durch die Erfahrung ist/war.

Also einmal tief durchatmen, MasterXXL, und weiter gehts!

 

Wie laut muss die Musik aufgedreht sein, um eun Martinashorn zu übertönen?!? :confused::eek:

Zitat:

Original geschrieben von be_crazy

Wie laut muss die Musik aufgedreht sein, um eun Martinashorn zu übertönen?!? :confused::eek:

Zum Übertönen wird auch eine hochwertige Anlage nicht ausreichend sein.

Zum Überhören im geschlossenen Auto hingegen genügt eine standart Anlage wenn diese lauter als "normal" gestellt wird.

am 7. Juni 2009 um 19:14

Gute Frage. Niemand darf mehr als über das Unvermeidliche belästigt werden.. So die StVo, ansonsten sind 10€ fällig

So poplig mir heutige Martinshörner vorkommen braucht es wirklich nicht viel um das zu überhören.

am 7. Juni 2009 um 20:19

Zitat:

Original geschrieben von BananaJoe

So poplig mir heutige Martinshörner vorkommen braucht es wirklich nicht viel um das zu überhören.

tja, aus kostengründen wird halteben lieber das 300€ elektro-martinshorn statt die 1500€ pressluft-fanfare genommen....wie das endet, hörst du ja......

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