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NOTRAD + welche Geschwindigkeit?

Themenstarteram 29. Februar 2012 um 12:50

NOTRAD ........... für viele ein Wort mit vielen Fragezeichen. Dabei ist es doch so einfach ...

Aus Platzgründen kann man bei vielen Automodellen ein Notrad ordern. Das Rad sieht aus wie ein Schwindsüchtiges vollwertiges Rad und ist doch nur so schmal wie ein Mopedreifen. Soweit so gut!

Was vielen Notradbesitzern anscheinend nicht bewusst ist: Das Notrad darf nur für die Fahrt bis zur nächsten Werkstatt benutzt werden und dabei eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h nicht überschritten werden.

Anscheinend wissen das aber nicht alle Autobesitzer, wie ein Erlebnis vor ein paar Tagen auf der Autobahn 45 Richtung Frankfurt zeigte. Die BAB befuhr ich mit ca. 120 km/h und wurde von einem älteren Golf, der hinten Links ein Notrad montiert hatte, überholt. Die Geschwindigkeit des Golf schätze ich mal zwischen 140km/h und 160 km/h bei insgesamt regnerischem Wetter. Ok, ich habe nicht die Polizei informiert und hoffe nur für den Golffahrer, dass er Unfallfrei sein Ziel erreichte.

Dieses Erlebnis lässt mich ernsthaft daran zweifeln, dass allen Notradbesitzern bewusst ist unter welchen Bedingungen das Rad aufgezogen werden darf. Deshalb habe ich mich immer für ein "vollwertiges Reserverad" entschieden.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. Februar 2012 um 12:50

NOTRAD ........... für viele ein Wort mit vielen Fragezeichen. Dabei ist es doch so einfach ...

Aus Platzgründen kann man bei vielen Automodellen ein Notrad ordern. Das Rad sieht aus wie ein Schwindsüchtiges vollwertiges Rad und ist doch nur so schmal wie ein Mopedreifen. Soweit so gut!

Was vielen Notradbesitzern anscheinend nicht bewusst ist: Das Notrad darf nur für die Fahrt bis zur nächsten Werkstatt benutzt werden und dabei eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h nicht überschritten werden.

Anscheinend wissen das aber nicht alle Autobesitzer, wie ein Erlebnis vor ein paar Tagen auf der Autobahn 45 Richtung Frankfurt zeigte. Die BAB befuhr ich mit ca. 120 km/h und wurde von einem älteren Golf, der hinten Links ein Notrad montiert hatte, überholt. Die Geschwindigkeit des Golf schätze ich mal zwischen 140km/h und 160 km/h bei insgesamt regnerischem Wetter. Ok, ich habe nicht die Polizei informiert und hoffe nur für den Golffahrer, dass er Unfallfrei sein Ziel erreichte.

Dieses Erlebnis lässt mich ernsthaft daran zweifeln, dass allen Notradbesitzern bewusst ist unter welchen Bedingungen das Rad aufgezogen werden darf. Deshalb habe ich mich immer für ein "vollwertiges Reserverad" entschieden.

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Hallo,

ich hab mal eine allgemeine Frage. Mein Bruder musste wegen einem Geschäftstermin diese Woche weg fahren. Auf der Autobahn in einer Baustelle wurde vor ihm eine Baustellenbegränzung umgefahren, der er nicht mehr ausweichen konnte und mit dem hinteren Reifen überfuhr. Der Reifen hats nicht überlebt. Jetzt musste er bis zur nächsten Möglichkeit (er war ja in der Baustelle) auf der Felge weiter fahren und konnte dann erst das Notrad montieren.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Er woll sich sowieso neue Felgen mit Reifen montieren (Felgen sind schon daheim), also will er wenns geht den geplatzten Reifen nicht unterwegs ersetzten lassen, sondern mit dem Notrad heim fahren. Darf er das? Und was muss er dabei beachten?

Hat er irgendwelche Möglichkeit auf Schadensersatz?

Danke für eure Hilfe!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Allgemeine Frage: Wieweit kann/darf man mit einem Notrad fahren?' überführt.]

wie weit ist denn da zuhause entfernt?

kann er die reifen selber montieren?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Allgemeine Frage: Wieweit kann/darf man mit einem Notrad fahren?' überführt.]

Meines Wissens darf man mit Notrad bei max. 80 km/h bis zur nächsten Werkstatt, maximal aber 300km weit fahren. Autobahn würde ich persönlich ganz meiden. Zudem Notrad voll aufpumpen und sich auf geändertes Lenk-/ Bremsverhalten einstellen.

Edit: Bin mir nicht sicher, ob ein Notrad nach längerer Fahrt nen bleibenden Schaden davon trägt (wie ein Runflatreifen) und danach ggf. ersetzt werden muß... Schau am besten in die Betriebsanleitung.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Allgemeine Frage: Wieweit kann/darf man mit einem Notrad fahren?' überführt.]

Er hat ca 350 km zu fahren!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Allgemeine Frage: Wieweit kann/darf man mit einem Notrad fahren?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Schl87

Er hat ca 350 km zu fahren!

Grenzwertig.

Wenn er sich's traut, dann wirklich nur Landstraße mit niedriger Geschwindigkeit...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Allgemeine Frage: Wieweit kann/darf man mit einem Notrad fahren?' überführt.]

ich würde mir irgendein 08/15 reifen raufmachen lassen und so dann nach hause fahren, weil 350km mit dem ersatzrad is schon ein bissel riskant. meiner meinung nach.

lg

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Allgemeine Frage: Wieweit kann/darf man mit einem Notrad fahren?' überführt.]

Danke für eure Hilfe!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Allgemeine Frage: Wieweit kann/darf man mit einem Notrad fahren?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Schl87

 

Hat er irgendwelche Möglichkeit auf Schadensersatz?

Von Schadenersatz ist die Rede ... Also, wer soll denn haftbar gemacht werden? Autofahrer? Straßenbauer? Autobahnmeisterei? Bund? Unabhängig vom Ablauf des Szenarios in der Baustelle wird ein Anspruch auf Schadenersatz schwer durchsetzbar sein.

 

Gründe:

- Baustellenbeschilderung weisen auf besondere Gefahren hin,

- Sicherheitsabstand und angepasste Geschwindigkeit müssen gewährleistet gewesen sein (erhöhte Aufmerksamkeitspflicht),

- Zeugen dürften sich wohl auch schwer finden.

 

Wenn jemand auf der Landstraße unterwegs ist, über einen Nagel fährt, dieser sich in den Reifen bohrt und beschädigt, kann man auf Grund allgemeinen Lebensrisikos auch niemanden haftbar machen - zumal der Verursacher nicht ermittelt werden kann und auch die Staßenmeisterei sich nicht jede Sekunde um Fremdkörper kümmern kann und muss.

 

Und ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass at home schon neue Reifen liegen und ein Wechsel ohnehin geplant gewesen ist und entsprechende Investitionen vorgenommen worden sind. Ein Anspruch auf Schadenersatz dürfte demnach sehr wahrscheinlich nicht nachvollziehbar sein und so gut wie gar nicht durchsetzbar sein. Der einzige, der sich freuen würde, wäre ein unseriöser Anwalt, der trotz schlechter Erfolgsaussichten diesen Fall annähme und vor Gericht brächte. Die Richter haben allerdings Wichtigeres zu tun als sich um so'n "Kinkerlitzchen" zu kümmern ... C'est la vie!

 

Übrigens: max. Geschwindigkeit des Notrades beträgt 80 km/h, der Luftdruck sollte den auf dem Pneu angegeben Wert nicht übersteigen und die Fahrt ist bis zur nächsten Werkstatt begrenzt.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Allgemeine Frage: Wieweit kann/darf man mit einem Notrad fahren?' überführt.]

Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll das Getriebe schonen. Ob die Polizei da eingreifen kann und soll ist nicht klar.

Zitat:

Original geschrieben von Georg266

Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll das Getriebe schonen. Ob die Polizei da eingreifen kann und soll ist nicht klar.

Du meinst wegen der unterschiedlichen Kraftübertragung wenn das Notrad auf der Antriebsachse ist ?

Zitat:

Original geschrieben von Georg266

Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll das Getriebe schonen. Ob die Polizei da eingreifen kann und soll ist nicht klar.

So viel ich weiß sind diese Noträder auch nur für eine Geschwindigkeit bis 80 km/h zugelassen und werden dadurch auch nicht für höhere Geschindigkeiten geprüft. Es sind zwar immer Reserven bei den zugelassenen Geschwindigkeiten drin, aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Die haben mit Sicherheit nicht die Qualität eines normalen Reifeins.

Ich denke mal, das hat doch eher mehr damit zu tun, das

1.) Das Notrad wegen der spezifischen Fähigkeiten für nicht mehr als 80km/h freigegeben ist

2.) Das Notrad, mal davon ab wie klein und schmal es ist, zudem noch oft 20 Jahre und mehr ungepflegt im Kofferraum verbringt, bis es mal zur Anwendung kommt...

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Georg266

Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll das Getriebe schonen. Ob die Polizei da eingreifen kann und soll ist nicht klar.

Du meinst wegen der unterschiedlichen Kraftübertragung wenn das Notrad auf der Antriebsachse ist ?

Genau, der Umfang ist auch kleiner und das Differenzial hat nur Gleitlager an den Kegelrädern.

auf jedem notrad stehts dick und fett drauf wie schnell und wie lange man damit fahren darf. in meiner jugend ham wir die dinger aus den schlachtautos immer gesammelt um sie dann mittels extremer schlupf an der vorderachse in rauch zu verwandeln. die dinger halten ganz schön was aus. wurde im übrigen auch neulich in irgendeiner auto sendung mal nachgewiesen. so 150km/h 200km lang geht wohl anscheinend auch wens net ratsam ist.

im übrigen finde ich es schön wen man sich hier über noträder auslässt. wen man eben blind ist kann man das nicht lesen was da draufsteht. ist die sicht aber unter 50m oder es regnet in strömen dann sollte das jeder normal denkende merken. und hier wird z.t. weiter geballert auf der bahn.

darüber würde ich mich eher aufregen als die 3 leute im jahr die mit nem notrad auf ihrem porsche mit 300 über die bahn kacheln.

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