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NSW nachgerüstet - welcher Schalter damit sie auch bei Standlicht leuchten?

Themenstarteram 11. November 2008 um 8:03

Ich habe mir Nebelscheinwerfer nachgerüstet.

Thema ist, dass die NSW nur funktionieren, wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist, bei Standlicht nicht.

Über die Suche habe ich bereits rausgefunden, dass das beim Nachrüstsatz normal ist und man auch den Schalter für Stand- und Abblendlicht tauschen muss, leider aber keine Teilenummer. Im ETK habe ich folgende Nummer gefunden und auch gestern bei BMW bestellt: 6131 8353 506

Könnt ihr mir sagen, ob das der richtige Schalter ist?

Gruß

Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Talleyrand

Hat das auch anhand einer Internetseite mit igrendeinem § in der STVO belegt :confused:

selbstverständlich kann ich dir das belegen! ;)

 

StVO § 17 Absatz 3:

Behindert Regen, Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen NSW eingeschaltet werden.

Bei 2 NSW genügt statt des Abblendlichts die Benutzung der Begrenzungsleuchten/Standlicht.

 

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Du kennst aber schon den Sinn von NSW?

Warum sollten die funzen wenn du dein Standlicht eingeschaltet hast, ergibt irgendwie kein Sinn :rolleyes:

Vielleicht weil das früher mal erlaubt war mit NSW+Standlicht rumzufahren !? ;)

Heute so weit ich weiß nicht mehr.

 

Greetz

Tim

Zitat:

Original geschrieben von YETI

Heute so weit ich weiß nicht mehr.

Selbstverständlich ist das auch heute nach wie vor bei schlechter witterung erlaubt, standlicht und NSW zu nutzen.

(außerdem gehört das zum bmw dazu wie ein topf aufn deckel... ;) )

Themenstarteram 11. November 2008 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von YETI

Vielleicht weil das früher mal erlaubt war mit NSW+Standlicht rumzufahren !? ;)

Heute so weit ich weiß nicht mehr.

Dass es offiziell nicht erlaubt ist, mit NSW ohne Abblendlicht zu fahren, weiß ich auch... Trotzdem geht es bei NSW ab Werk, dass sie mit dem Standlicht leuchten (übrigens auch beim E46). Ich möchte das eben gern so original wie möglich haben. ;)

Kann mir also jemand beantworten ob das der passende Schalter ist?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Selbstverständlich ist das auch heute nach wie vor bei schlechter witterung erlaubt, standlicht und NSW zu nutzen.

(außerdem gehört das zum bmw dazu wie ein topf aufn deckel... ;) )

Bist du dir da sicher? *kein Angriff*

Mir hat maln befreundeter Polizist das Gegenteil dargelegt. Mit Standlicht darf GAR NICHT gefahren werden!

Hat das auch anhand einer Internetseite mit igrendeinem § in der STVO belegt :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Talleyrand

Hat das auch anhand einer Internetseite mit igrendeinem § in der STVO belegt :confused:

selbstverständlich kann ich dir das belegen! ;)

 

StVO § 17 Absatz 3:

Behindert Regen, Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen NSW eingeschaltet werden.

Bei 2 NSW genügt statt des Abblendlichts die Benutzung der Begrenzungsleuchten/Standlicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von FlashbackFM

 

Kann mir also jemand beantworten ob das der passende Schalter ist?

Wenn es nicht der Schalter aus dem NSW-Nachrüstsatz, sondern der originale schalter ist, dann ist es der richtige!

Bei schlechtem Wetter macht es aber wenig Sinn mit Standlicht durch die gegend zu kurven ;)

Auch wenn es so im Gesetz steht :rolleyes:

Fein, dank Dir!!!

:D

Themenstarteram 11. November 2008 um 9:40

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Wenn es nicht der Schalter aus dem NSW-Nachrüstsatz, sondern der originale schalter ist, dann ist es der richtige!

Das ist der Hauptlichtschalter, also der linke. Aber ich hab ja einen compact... ;)

Im ETK steht ja auch der Zusatz "fur fahrzeuge mit nebelscheinwerfer". Ich denke also, dass es der passende ist, wollte es eben bestätigt bekommen.

Und dieses Diskussion mit dem Standlicht wird wohl nie zu einem Ergebnis kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Jazzbluegolf

Bei schlechtem Wetter macht es aber wenig Sinn mit Standlicht durch die gegend zu kurven ;)

Auch wenn es so im Gesetz steht :rolleyes:

wie sagen wir hier in hessen: "Dummbabbel"... ;)

 

Geschlossene nebelwand....mit abblendlicht siehst du keinen meter weit, weil die nebelwand das gesamte licht zurückwirft. also standlicht an (somit kein blendeffekt durch den nebel) und NSW an (leuchten bis unten auf die straße und somit i.d.R. unterm nebel hindurch).

das stimmt. wohne hier auch in der nähe eines waldes mit vielen seen und dem mittellandkanal. wenn hier ne nebelwand ist, blendet dich das abbelndlicht aber sowas von, das du nix mehr siehst!

Hi,

da kann man doch sicher auch das Kabel umbelegen anstatt kl. 56b(Abblendlicht) über den Schalter NSW zum

Relais NSW einfach ein Leitung vom Standlicht Kl. 58 über den Schalter NSW zum Relais NSW legen bzw. zu Schaltereingang für die NSW, dann muß man doch nicht gleich einen neuen Schalter....

O.K. man sollte das wohl etwas relativieren.

Es ist erlaubt, aber nur unter gewissen Vorraussetzungen.

Wenn also jemand angehalten wird weil er mit dieser "Kombination" rumfährt (so wie Talleyrand schrieb), dann wohl eher weil er es tut obwohl keine schlechten Sichtverhältnisse herschen.

Wenn schlechte Sicht -> dann erlaubt.

Wenn Sicht O.K. -> dann nicht erlaubt (aber wegen den NSW).

Und nur Standlicht is natürlich nich mit rumfahren (wer hätte es gedacht)

Greetz

Tim

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