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Nur Fahrräder dürfen zum Kindergarten, Schule ...?

Themenstarteram 20. Dezember 2024 um 10:29

Hallo,

was genau bedeutet die beigefügte Schilderkombi?

Danke.

Gruß

Verkehrsschild
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71 Antworten

Schon etwas merkwürdig, ich vermute das Fahrräder zu bezeichneten Einrichtungen da rein fahren dürfen.

Nein,

Fahrräder generell und die weiteren angegeben Anlieger dürfen diesen Weg nutzen.

Ist aber wie gewollt und nicht gekonnt.

Ein Fahrradsymbol und

"Anlieger frei" hätte vollkommen ausgereicht als da so ein Roman zu schreiben.

:)Fahrrad, Grillhütte und landwirtschaftlicher Verkehr darf fahren.

Grillhütte

...landwirtschaftlicher Verkehr nur mit dem Fahrrad zugelassen wäre auch etwas praxisfremd.

VZ 260 mit Zusatzzeichen "Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr frei" hätte es besser ausgedrückt.

Durchfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art verboten.

Motorisierte Fahrräder, Schulen, Kindergärten, Grillhütten und Landwirte im Dienst dürfen weiter fahren.

Das runde Schild schließt normalerweise auch Fahrräder ein, nicht nur motorbetriebene FZ.

Manches Zusatzschild zu einem Durchfahrtsverbot erscheint wohl etwas schwer verständlich (gestaltet).

 

Bei nachfolgendem vor einer Schule schert sich das automobile Lehrpersonal dann auch herzlich wenig hierum.

SB HS GS.jpg

Denk dir einfach noch ein "zur" hinter dem Fahradsysmbol dazu.

Sprich:

Keindr darf die Straße befahren (Auto, Motoräder, Fahrräder) Außer eben wenn du zu Fuß oder eben mit dem Fahrrad zur Schule, zum Kindergarten oder zur Grillhütte willst. Dann darfst du dein Fahrrad eben auch fahren (und nicht nur schieben). Ansonsten darf eben auch (motorisierter) landwirtschaftliche Fahrzeuge die Straße durchfahren.

Das wars dann eben. Auch vermeintliche "Anlieger" (also Lehrer, Eltern die ihre Kinder mim Auto zur Schule fahren wollen....) haben dort nichts verloren

scheint ein Feldweg zu sein im Ausgangspost?

jede wette da haben einige Eltern wieder eigene Regeln erstellt.

Hallo

Wie Sigi 1803 bereits richtig geschrieben hat.

Dem leider etwas verdummten Handivolk, muss man leider alles einzeln per Schilderwald aufzählen.

Geht nicht anders.

Gruss

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Dezember 2024 um 12:02:28 Uhr:

VZ 260 mit Zusatzzeichen "Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr frei" hätte es besser ausgedrückt.

Nein, dann dürften ja alle Anlieger mit dem Fahrzeug durch. Zum Schwimmbad, Supermarkt und zur Tierkörperbeseitungsanstalt darf man hier aber nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad. ;)

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Dezember 2024 um 12:02:28 Uhr:

...landwirtschaftlicher Verkehr nur mit dem Fahrrad zugelassen wäre auch etwas praxisfremd.

Return of the Drahteselgespann ... so ab 20-spännig bekommt man einen kleinen Kartoffelhänger bestimmt bewegt.

Zitat:

VZ 260 mit Zusatzzeichen "Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr frei" hätte es besser ausgedrückt.

Hm, vllt. hat sich die Behörde "vereinfachte Sprache" etwas überambitioniert auf die Fahne geschrieben ;)

*Nachtrag - Anhang

KFZ-frei
KFZ-Frei

Deutschland schafft sich ab...der Schilderwald wird immer sinnfreier..ein Land von Verboten und Massregelungen...

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