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Nutzungsausfall ab Unfall? fragen

Themenstarteram 5. August 2008 um 17:57

moin leute,

hatte freitag nen unfall,

gestern war der gutachter da und hat meinen astra als nicht fahrbereit bewertet (abgase kommen in den innenraum

aber der wagen steht bei mir vor der tür. warte jetz auf die reperaturfreigabe der gegnerischen versicherung

is die frage ob ich ab unfalltag bzw. gutachter den nutzungsausfall abrechnen kann, da das fahrzeug ja gebraucht wird jeden tag, aber nicht bewegt werden darf

Beste Antwort im Thema
am 7. August 2008 um 12:28

Zitat John.Robie:

"..Man musss sich auch mal fragen, warum es für viele notwendig ist, sich bei Unfällen an einen Anwalt zu wenden, selbst wenn es nur Sachschäden sind!?

..."

Dies kann durch eine kleine Rechnung veranschaulicht werden.

Eine (kleinere) Versicherung kürzt 50.000 fiktive Abrechnungen um durchschnittlich 300€.

Macht ein Volumen von 15 Millionen.

45.000 Betroffene nehmen diese Kürzung hin.

Die restlichen 5000 gehen JETZT ERST zum Anwalt.

Bei 4.500 kommt der Anwalt zu dem Ergebnis : "Klagen lohnt nicht"

500 klagen und gewinnen den Prozeß was der unterlegenen Versicherung geschätzte 2.000€ pro Fall kostet. Macht insgesamt 1 Million an Rechtsaufwendungen.

So können durch einbehaltene Schadensbestandteile 14 Millionen € auf die Habenseite transferiert werden, was durchaus im ergebniswirksamen Bereich liegen dürfte.

Das funktioniert natürlich nur, solange die meisten Geschädigten auf ihr Recht auf anwaltliche Beratung und Regulierung verzichten.

Deshalb ist das Abdrängen der Geschädigten von der Inanspruchnahme freier Sachverständiger und Verkehrsanwälte so beliebt.

 

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am 5. August 2008 um 18:58

Hi,

 

Astra und Abgase dringen in den Inneraum? Das hört sich nicht nach kleinem Rempler, sondern ordentlichem Heckschaden an, wenn die Klappe nicht mehr schließt.

 

Das wiederum  riecht streng nach Totalschaden.

Was sagt den das Gutachten dazu?

 

Danach richtet sich nämlich auch der Nutzungsausfall.

Ist ein Totalschaden eingetreten, besteht Anspruch auf Nutzungsausfall (wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen, die hier in den letzten Tagen ausreichend geschildert wurden) für die vom Sachverständigen geschätze Wiederbeschaffungsdauer  (in der Regel 12-14 Tage) ab Kenntnis vom Totalschaden, sprich spätestens ab Zugang des Gutachtens.

 

Ansonsten für die Dauer der Reparatur. Nach Kenntnis von der Reparaturwürdigkeit müsstest Du dann aber zügig den Auftrag erteilen.

Wenn Du eine Freigabe möchtest, ruf die Versicherung an oder unterschreibe die Abtretungsserklärung der Werkstatt, dann brauchst Du Dich nicht weiter drum zu kümmern.

 

Gruß

Hafi

Themenstarteram 6. August 2008 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Hi,

Astra und Abgase dringen in den Inneraum? Das hört sich nicht nach kleinem Rempler, sondern ordentlichem Heckschaden an, wenn die Klappe nicht mehr schließt.

Das wiederum  riecht streng nach Totalschaden.

Was sagt den das Gutachten dazu?

Danach richtet sich nämlich auch der Nutzungsausfall.

Ist ein Totalschaden eingetreten, besteht Anspruch auf Nutzungsausfall (wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen, die hier in den letzten Tagen ausreichend geschildert wurden) für die vom Sachverständigen geschätze Wiederbeschaffungsdauer  (in der Regel 12-14 Tage) ab Kenntnis vom Totalschaden, sprich spätestens ab Zugang des Gutachtens.

Ansonsten für die Dauer der Reparatur. Nach Kenntnis von der Reparaturwürdigkeit müsstest Du dann aber zügig den Auftrag erteilen.

Wenn Du eine Freigabe möchtest, ruf die Versicherung an oder unterschreibe die Abtretungsserklärung der Werkstatt, dann brauchst Du Dich nicht weiter drum zu kümmern.

Gruß

Hafi

abtretung is gemacht... aber die versicherung erteilt die freigabe erst nach gutachten... und das is next woche

am 6. August 2008 um 9:34

Moin,

wenn der Gutachter so lange braucht würde ich einen anderen beauftragen...

Die gegnerische versicherung kann nix dafür wenn der Gutachter eine Schlafmütze ist und nicht aus dem Quark kommt....

Gruss

Marcus

Themenstarteram 6. August 2008 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

wenn der Gutachter so lange braucht würde ich einen anderen beauftragen...

Die gegnerische versicherung kann nix dafür wenn der Gutachter eine Schlafmütze ist und nicht aus dem Quark kommt....

Gruss

Marcus

das gutachten is seit gestern erst fertig (also hat er 1,5 tage gebraucht) da er noch die sonderausstattungen beachten musste (sonst wäre der wagen nen sicherer wirtschaftlicher)

am 6. August 2008 um 10:35

Moin,

dann hättest Du das vllt auch so schreiben sollen.... Nach dem was da stand hääte man auch davon ausgehen können das der Gutachter noch nicht fertig ist....

Hat die versicherung eine Begründung genannt warum die Freigabe erst so spät erfolgen soll?

Gruss

Marcus

Themenstarteram 6. August 2008 um 10:59

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

dann hättest Du das vllt auch so schreiben sollen.... Nach dem was da stand hääte man auch davon ausgehen können das der Gutachter noch nicht fertig ist....

Hat die versicherung eine Begründung genannt warum die Freigabe erst so spät erfolgen soll?

Gruss

Marcus

hab jetz mit der versicherung und der werkstatt telefoniert...

die wollten, nachem ich die 3500eu nicht auslegen wollte, ne rep kostenübernahme und dann gibt es vielleicht eine freigabe... juhu...

am 6. August 2008 um 11:10

Hallo,

auf eine Freigabe der Versicherung braucht man nicht zu warten. Wenn der SV eindeutig festgestellt hat, das der Wagen reparaturwürdig ist, kann der Besitzer die Reparatur in Auftrag geben. Er braucht nicht zuzwarten.

Der Wagen gehört nämlich nicht der Versicherung. Also hat sie auch nicht zu entscheiden, ob repariert wird oder nicht.

Letztlich gibt es ja dann nur wieder Streit wegen der Dauer des Nutzungsausfalls bzw. der Reparaturzeit.

Auch das Zuwarten der Werkstatt auf eine Kostenübernahmebestätigung ist nicht erforderlich und stellt auch keine Reparaturfreigabe oder Auftrag dar. Die Versicherung bestätigt nur, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen. Etwas, was sie bei klarer Haftungslage (hier augenscheinlich gegeben) sowiso muss.

Alles andere führt nur zu Verzögerungen. Und wenn das Gutachten sachlich richtig ist hat man sowiso die Gewissheit.

Mfg.

SV Stoll

Themenstarteram 6. August 2008 um 12:18

der sachverhalt is mehr als eindeutig

fahrer trug flip flops, hielt scheinbar zu wenig abstand (sonst wätt es ned gekracht) oder hat eifnach ned stark genug gebremst

werd gegen 4 noch bei opel anrufen wieder

am 6. August 2008 um 19:12

Im Ergebnis ist richtig, was SV Stoll gesagt hat. Auch wenn er es mal wieder "versicherungsunfreundlich" formuliert:D

 

ZITAT: auf eine Freigabe der Versicherung braucht man nicht zu warten. Wenn der SV eindeutig festgestellt hat, das der Wagen reparaturwürdig ist, kann der Besitzer die Reparatur in Auftrag geben. Er braucht nicht zuzwarten.

Der Wagen gehört nämlich nicht der Versicherung. Also hat sie auch nicht zu entscheiden, ob repariert wird oder nicht.

 

Der Eigentümer kann nicht entscheiden, er muss es.

Er ist auch alleiniger Auftraggeber gegenüber der Werkstatt und haftet natürlich auch persönlich für den Werklohn, wenn sich herausstellt, dass er z.B. doch eine Mitschuld am Unfall trägt.

 

Haftungsfragen werden bekanntlich nicht immer einheitlich beurteilt:cool:

 

ZITAT: Die Versicherung bestätigt nur, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen

 

Und so eine Bestätigung kann schon mal ein paar Tausender wert sein. Darum ist sie auch der Werkstatt vielleicht nicht ganz unwichtig.

 

Aber wie gesagt: Im Ergebnis völlig einer Meinung: Wenn der SV die Reparaturwürdigkeit bestätigt hat, ist unverzüglich eine Entscheidung zu treffen und im Reparaturfall für eine verzögerungsfreie Durchführung der Reparatur zu sorgen.

Dann klappt´s auch mit dem Nutzungsausfall für die Rep-Dauer.

 

Gruß

Hafi

 

Themenstarteram 7. August 2008 um 7:08

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Aber wie gesagt: Im Ergebnis völlig einer Meinung: Wenn der SV die Reparaturwürdigkeit bestätigt hat, ist unverzüglich eine Entscheidung zu treffen und im Reparaturfall für eine verzögerungsfreie Durchführung der Reparatur zu sorgen.

Dann klappt´s auch mit dem Nutzungsausfall für die Rep-Dauer.

Gruß

Hafi

aber wenn zwischen gutachten und freigabe mehr als eine woche vergeht, dann is das nicht mehr feierlich

und ich will ned nur für die rep dauer den nutzungsausfall geltens machen sondern ab 1. tag nach dem unfall

zitat gutachten: "Das fahrzeugt ist nicht mehr verkehrstauglich sondern nur transporttauglich"

am 7. August 2008 um 7:39

Zitat Y17 DT-Eco: "..das gutachten is seit gestern erst fertig (also hat er 1,5 tage gebraucht) da er noch die sonderausstattungen beachten musste (sonst wäre der wagen nen sicherer wirtschaftlicher).."

Das ist absolut üblich und in keiner Weise zu beanstanden. Wenn noch eine Restwertermittlung dazukommt und der Restwert gewissenhaft nach der Definition des BGH durchgeführt wird, kann es auch schon einmal 2-3 Tage dauern.

Dafür hat der Geschädigte auch die Gewähr, daß das Gutachten gerichtsfest ist und eventuelle bis wahrscheinliche Kürzungsbegehren der Versicherungen ins Leere laufen.

Einen sehr viel größeren Verzögerungsanteil dürfte der Postweg innerhalb der Versicherung darstellen. Überlicherweise werden Schadensgutachten dort erst einmal eingescannt und das Originalgutachten dann vernichtet. Wir haben Urlaubszeit und die Personalausstattung bei nicht profitablen Dienstleistungen ist ohnehin nicht üppig.

Ist zwar nicht korrekt, wird aber so gemacht.

am 7. August 2008 um 7:54

Hallo runabout,

sei doch nicht wieder so heftig :D........

@Hafi545: Tatsachenfeststellungen sind doch nicht versicherungsunfreundlich.

Ich bin nicht versicherungsunfreundlich oder feindlich oder sonst was (aber den Mr. :D hab ich schon gesehen:)). Ich sehe die Dinge unabhängig und sachlich. Auch Geschädigte waren bzw. sind mit meinen Entscheidungen und Beurteilungen manchmal nicht zufrieden.

Aber hier ist die Sache klar.

Und wenn der Wagen jetzt schon eine Woche steht, seh ich schon die Probleme aufziehen.

Mfg.

SV Stoll

Themenstarteram 7. August 2008 um 10:19

Zitat:

Original geschrieben von runabout

Zitat Y17 DT-Eco: "..das gutachten is seit gestern erst fertig (also hat er 1,5 tage gebraucht) da er noch die sonderausstattungen beachten musste (sonst wäre der wagen nen sicherer wirtschaftlicher).."

Das ist absolut üblich und in keiner Weise zu beanstanden. Wenn noch eine Restwertermittlung dazukommt und der Restwert gewissenhaft nach der Definition des BGH durchgeführt wird, kann es auch schon einmal 2-3 Tage dauern.

Dafür hat der Geschädigte auch die Gewähr, daß das Gutachten gerichtsfest ist und eventuelle bis wahrscheinliche Kürzungsbegehren der Versicherungen ins Leere laufen.

Einen sehr viel größeren Verzögerungsanteil dürfte der Postweg innerhalb der Versicherung darstellen. Überlicherweise werden Schadensgutachten dort erst einmal eingescannt und das Originalgutachten dann vernichtet. Wir haben Urlaubszeit und die Personalausstattung bei nicht profitablen Dienstleistungen ist ohnehin nicht üppig.

Ist zwar nicht korrekt, wird aber so gemacht.

eben wieder mit der versicherung telefoniert

das fax von gesten früh hat die junge dame eben erst bemerkt als ich sie drauf hingewiesen habe

das die werkstatt den wagen nicht anrührt ohne die freigabe wollte die nicht verstehen

nutzungsausfall bekomm ich auch erst ab dem tag wo das auto angerührt wird... JUHU... seit einer woche steht das auto... ich hab urlaub und sitz hier zuhause

am 7. August 2008 um 11:07

Nutzungsausfall gibt es für die Zeit, in der man das Fahrzeug nicht nutzen konnte, weil es nicht mehr fahrbereit oder in Reparatur war. Es sei denn man hätte es eh nicht nutzen können oder fährt jeden Tag nur wenige Km.

Ich hab Verständnis für Versicherungen, aber ich kann auch nur jedem raten, der sich im Straßenverkehr bewegt: Eine Rechtsschutzversicherung abschließen und bei jedem Haftpflichtschaden sofort zum Anwalt, der regelt das und man kann sich viel Stress ersparen.

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