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Nutzungsausfall bei kurzem Werkstattaufenthalt
Moin,
ein Beteiligter möchte bei einem kleinen Unfall ohne erkennbare Schäden zur Sicherheit eine Achsvermessung machen lassen, da die Radkappe der Berührungspunkt war. Steht dem geschädigten für die Dauer der Achsvermessung (max. 1 Stunde) auch ein Nutzungsausfall zu ?
Beste Antwort im Thema
Auch wenn es ihm zustehen würde. Wenn er es in Anspruch nimmt ist mir klar, durch welche Mentalität unsere Versicherungsprämien immer weiter steigen.
Jeder kann sich mal eine Stunde freischaufeln um das in einer Werkstatt machen zu lassen
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18 Antworten
Auch wenn es ihm zustehen würde. Wenn er es in Anspruch nimmt ist mir klar, durch welche Mentalität unsere Versicherungsprämien immer weiter steigen.
Jeder kann sich mal eine Stunde freischaufeln um das in einer Werkstatt machen zu lassen
Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Auch wenn es ihm zustehen würde. Wenn er es in Anspruch nimmt ist mir klar, durch welche Mentalität unsere Versicherungsprämien immer weiter steigen.
Jeder kann sich mal eine Stunde freischaufeln um das in einer Werkstatt machen zu lassen
Danke. Genau das frage ich mich auch ...
Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Jeder kann sich mal eine Stunde freischaufeln
mit hin-/rückfahrt, umziehen, warten in der werkstatt - ist ganz schnell ein halber tag flöten gegangen...
...und ganz ehrlich, warum sollte ich mir wegen der dummheit eines anderen, nen halben tag (u.u. unbezahlten) urlaub nehmen?
nein, sowas gehört zum pflichtenkreis des geschädigten. das ist ähnlich wie mit der zeit für die erstellung/begutachtung des fahrzeuges. sowas wird mit der kostenpauschale abgegolten. was anderes wäre es natürlich, wenn das fahrzeug nicht fahrbereit wäre.
Damit das klar ist: Was recht ist, muß auch so bleiben. Aber genau darum geht es, was ist recht in einem solchen Fall ? Es gibt ja auch die Pflicht, den Schaden nicht unnötig auszuweiten. Gibt es pauschalen Nutzungsausfall für 1/4 und 1/2 Tage ? Problem sind m.E. nach z.B. die Werkstätten, die sagen "lassen Sie das Auto mal für einen Tag hier, Ihnen steht dann auch ein Mietwagen zu !"
Nutzungsausfall bedeutet ja nicht "Entschädigung für Zeitverlust".
Es macht wohl kaum Sinn, für einen einstündigen Werkstatttermin einen Leihwagen zu nehmen (Ausleihe/Rückgabe dauert zusammen ja auch 30 Min), und in dieser Zeit wegzufahren und wiederzukommen. Die Alternative zum Leihwagen ist ja die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung. Leihwagen kommt wohl nicht in Frage, also auch keine Ersatzleistung.
Hier ist die Nutzung ja nicht wirklich ausgefallen. Lediglich das "Zeitmanagement" musste "modifiziert" werden, um die volle Nutzung des PkW weiter zu gewährleisten. Dafür gibts die Aufwandspauschale.
Ich schenke den Versicherungen ja ungern etwas, aber hier würde ich hoffen, dass in diesem Fall kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht.
Nein, denn was erstattet werden soll ist nicht der reparaturbedingte Ausfall des Fahrzeugs, weil es nicht mehr fahrbereit ist, sondern Geldersatz für die Stunde, die die Achsvermessung dauert. Das Fahrzeug ist ja auch während dieser Zeit fahrbereit.
Dass man für die Abwicklung eines Unfalls, und dazu gehört auch die Schadensfeststellung, Zeit aufwenden muss, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Dass man für die Abwicklung eines Unfalls, und dazu gehört auch die Schadensfeststellung, Zeit aufwenden muss, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.
das hattest du im "wichtig" thread leider nicht geschrieben
schlimm ist es allerdings nicht.
Bei z.B. 60€ Nutzungsausfall, würde er dann für die Stunde 2,50 € bekommen :-).... Ich lach mich weg.... Wobei die 2,50 € hier in Frankfurt einer Fahrkarte für den Nahverkher entsprechen...
Abgesehen davon, dauert eine Achsvermessung meist weniger als 30 Minuten, wenn man einen Termin ausgemacht hat... Auto hinfahren, Schlüpssel abgeben, Kaffee trinken (auf Kosten der Werke...) 20 bis 30 Minuten später, Auto wieder mitnehmen... Letzte Vermessung hab ich in meiner Mittagspause machen lassen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
mit hin-/rückfahrt, umziehen, warten in der werkstatt - ist ganz schnell ein halber tag flöten gegangen...
...und ganz ehrlich, warum sollte ich mir wegen der dummheit eines anderen, nen halben tag (u.u. unbezahlten) urlaub nehmen?
Da muss man nicht für umziehen.
Werkstätten, die eine Vermessung der Achsgeometrie durführen können, gibt es in jeder Stadt und auch in ländlichen Gebieten.
Ein Wohnungswechsel ist daher in den meisten Fällen nicht erforderlich.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Werkstätten, die eine Vermessung der Achsgeometrie durführen können, gibt es in jeder Stadt und auch in ländlichen Gebieten.
Wobei Reifenhändler die auch Achsvermessungen machen oft besser arbeiten als Vertragswerkstätten, selbst welche die in Hinterhofwerkstätten werkeln.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Wobei Reifenhändler die auch Achsvermessungen machen oft besser arbeiten als Vertragswerkstätten, selbst welche die in Hinterhofwerkstätten werkeln.
Ja stimmt, dass habe ich auch festgestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Da muss man nicht für umziehen.
"umziehen" war darauf bezogen, das ich mit meiner arbeitskleidung nicht in mein (privat)auto steige!
und wie bereits geschrieben wurde, bekommt man bei den meisten werkstätten, wenn die "unfall" hören - die aussage: bringst das auto morgends vorbei, nimmst nen leihwagen mit und holst dein auto abends wieder ab...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
"umziehen" war darauf bezogen, das ich mit meiner arbeitskleidung nicht in mein (privat)auto steige!
War ja auch nur ein Späsle von mir.
Und du bist darauf reingefallen, Kicher....