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Nutzungsausfall, kompliziert..

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 10:26

Hallo Leute,

ich habe ein dickes Problem...

Ich hatte ein Unfall, unverschuldet, das war am 22.06.2011.

Nach 2 Tagen kam der von mir bestellte Gutachter und digostizierte einen Totalschaden. Restwert 200 Euro, Zeitwert 4.800 Euro, Schaden über 10.000 Euro. Der Gutachter meinte gleich: Anwalt nehmen, die gegnerische Verischerung ist kompliziert und trickst.

Also zum Anwalt etc. Der hat am eine Frist gesetzt bis zum 14.07. Diese wurde von der Verischerung nicht eingehalten. Ein Sachbearbeiter wurde mir allerdings schon zugeteilt, aber da müht sich jetzt mein Anwalt mit ab.

Die Frage die ich mir stelle ist folgende: Ich habe ja anspruch auf Nutzungsausfallgeld. Laut Gutachten sind es 11 Tage Wiederbeschaffungszeit + die Tage vom Unfall bis Gutachtenerstellung. Mein Problem ist folgendes: ich bin Auszubildender und hab mimentan kein Auto, fahre das von meinen Eltern oder Fahrgemeinschaft um zur Arbeit zu kommen. Ich kann mir erst ein anderes Auto kaufen wenn ich das Geld von der Versicherun erhalten habe. Besteht die Möglichkeit das ich Nutzungsausfallgeld bekomme bis ich das Geld der Versicherung erhalten habe ? Weil realistisch gesehen ist dies die Zeit in der ich kein Auto haben kann, da kein Geld vorhanden ist. Oder sehe ich das falsch ?

Autos bin ich schon als am suchen, nur erklärt mal einem Verkäufer er soll mir das auto reservieren bis das geld von meiner Versicherung da ist. Wer zu erst kommt malt zuerst.

Wär super wenn mir jemand nen Tipp geben könnte... mein Anwalt ist da leider ne Schnarchnase..

Beste Grüße vom Edersee

David Rudolph

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von understatement

 

Das Geld, das man u.U. mehr bekommt, ist der Verdienst dafür, dass man quasi von der Versicherung genötigt wird, als Autohändler aufzutreten. Orginalton: "Wenn sie einen Käufer haben..."

 

Es ist immer das selbe Spiel:

 

- Der erste Gutachter legt einen Restwert fest, zu dem notfalls jeder das Auto kaufen würde. Die Versicherung hat auch niemanden, der ihn für mehr haben will, sost würden sie das sofort äußern und den Vielzahler vorbeischicken ;)

 

- Wenn man sich dann die Arbeit gemacht hat und jemanden für mehr findet, wittern sie Morgenluft und setzten den Restwert hoch ...aber nicht zu hoch, damit man den Deal nicht abbläst.

 

Ich würde auf die 400,- Euro scheißen und mal gucken, ob sie ihn für die 1350,- Euro auch wirklich vermitteln können. Wenn das dann nicht pronto geht, würde ich ihnen Zinsen berechnen (nur um sie zu f....), denn das Geld vom selber gefundnen Käufer hättest Du ja schon auf dem Konto!

 

Gruß!

Irgendwie süß, was Du Dir immer so alles vorstellst...

Aber die Frage, ob hier irgendwas "pronto geht" oder die "ihn auch wirklich vermitteln können", stellt sich nun wirklich nicht, denn der Anspruchsteller bekommt nicht nur die Info, dass es vielleicht irgendwo auf der Welt jemanden gibt, der eventuell 400 EUR mehr zahlen würde, sondern eine konkrete Käuferanschrift.

 

Die völlig verdrehte Denke hat xAKBx ja inzwischen aufgezeigt:

 

Jetzt reicht schon der zu geringe Restwert aus dem Parteigutachten nicht mehr, nein, man will noch ein paar Hunderter mehr abzocken und ist beleidigt, wenn die Versicherung da nicht mitmacht.

 

Und dann wundert sich hier noch jemand über restriktive Regulierung?

 

 

 

 

 

 

 

 

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32 Antworten
am 18. Juli 2011 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von Ederseefreak

Ich kann mir erst ein anderes Auto kaufen wenn ich das Geld von der Versicherun erhalten habe.

...der Fall ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Versicherungen dürfen so abrechnen (im Bezug auf Nutzugsausfall, Suchzeiten für Ersatzfahrzeug, etc.) als könnte jeder Geschädigte einen 5 stelligen Betrag zwischen- bzw. vorfinanzieren.

Gruß!

Zur Beantwortung dieser Frage ist eigentlich Dein Anwalt da. Sogar ohne gesonderte Vergütung!

Kurz gesagt: "Geld hat man zu haben".

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 10:49

Das heißt die gegnerische Verischerung kann sich nahezu unendlich zeit lassen, noch 1-2 Fristen verstreichen lassen, um dann irgend wann vermutlich nicht den geforderten Betrag zu begleichen? Ich bin nicht in der Lage mir mal eben 5.000 Euro von der Bank zu holen. Das ist ein Jahresgehalt als Azubi..

Da ist man schon der gear....e weil sein schönes Auto Schrott ist und dann muss man sich noch mit sowas rumärgern. Ich denke ich lass es drauf ankommen. Ich hab mal gelesen, dass man nicht verpflichtet ist: OLG Düsseldorf muss der Kläger/in NICHT aus eigenen Mitteln oder Kreditbeschaffung vorfinanzieren (OLG Düsseldorf, I-1 U 52/07) und wenn ich das weder kann noch muss ... wie soll ich mir nen anderes Auto kaufen ..

verdrehte Welt in der wir leben.... -.-

Aber danke für die Info nochmal

am 18. Juli 2011 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von Esquirefish

Zur Beantwortung dieser Frage ist eigentlich Dein Anwalt da. Sogar ohne gesonderte Vergütung!

Kurz gesagt: "Geld hat man zu haben".

das ist wohl korrekt, aber hier in der Situation wohl wenig hilfreich, sonst hätte er ja sich nicht gemeldet :confused:

 

Ein Anwalt arbeitet ohne Engagement einen Fall ab und wenn er nicht gefragt wird bleibt er stumm wie ein Feuermelder. Das ist das Leben, damit muss ein Azubi sich einarbeiten.

Bei einem klaren Fall von "Unverschuldet" kann eigentlich keine Versicherung viel tricksen, wenn ein Gutachten vorliegt gehts eigentlich nur noch um "Kleinigkeiten" und ggf. Überbrückungs- d.h. Ersatz-/Mietwagen usw.  und ein seriöser Händler kann einen Kaufinteressenten relativ leicht "auf die Beine bringen" - auch mit Finanzvorschlägen.

 

Ich würde mit der gegnerischen Versicherung mal direkt telefonieren und die Lage schildern und parallel zu einem seriösen Gebrauchtwagenhändler mit einem passenden Angebot marschieren, dann sieht man klarer und kann dem Anwalt die Formalitäten überlassen, das können die am besten. Juristen eben.

Viel Erfolg:)

Zitat:

Original geschrieben von radkappab

Bei einem klaren Fall von "Unverschuldet" kann eigentlich keine Versicherung viel tricksen,

hast wohl noch nie einen schadensfall mit der "arroganz" gehabt?! :confused:

das ging bei mir damit los, das sich deren dekra-gutachter (der ohne mein wissen seitens der allianz beauftragt wurde - nachdem denen das von mir in auftrag gegebene gutachten vorlag) mehrfach unerlaubt zutritt zum auto verschaffen wollte (hausfriedensbruch!)...und deren sachbearbeiter dinge im gutachten weggekürzt haben - die zur verwunderung meinerseits, meines anwaltes und meines gutachters - überhaupt garnicht im gutachten drinnstanden...

@te: erster ansprechpartner ist dein anwalt, dieser sollte eigentlich wissen, was du darfst/kannst/musst...

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 11:36

Gerade habe ich die Nachricht erhalten das eine Nachfrist bis zum 21.07.11 gegeben wurde. Auch wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich über keinerlei Mittel verfüge mir ohne das Geld der versicherung ein Auto zu kaufen. Und er hat geschrieben das für den kompletten Zeitraum bis Geldeingang Nutzungsausfallgeld gefordert wird, weshalb eine zügige Bearbeitung ihnen zur gute kommen wird. So oder so ähnlich. ;-) Bin mal gespannt.. statt 11 Tage 30 hätte schon was :p

 

Beste Grüße vom Edersee

D. Rudolph

...die Abrechnung mit dem Zugeständniss möchste ich sehen :rolleyes:

Hier handelt es sich imo um einen klassischen Fall, wo ein Anwalt eher kontraproduktiv ist....

Wenn klare Sachlage, warum dann ein Anwalt, der sich, da er vermutlich (bzw. hoffentlich) noch andere Mandate hat, einfach nicht mit dem Einsatzt um die Erledigung der Angelegenheit kümmert, wie Du selbst es machen würdest....

Zudem vergehen schon wieder ein paar Tage Zeit, wenn das Gutachten zuerst über den Schreibtisch der RA-Fachangestellten wandert, die erst noch eine Kostennote erstellen muss (um diese dann dem Gutachten beizufügen)!

Versuche, dass Du den Sachbearbeiter ans Telefon bekommst (was widerum bei einigen Gesellschaften, sowohl für Dich, als auch für Deinen RA nicht einfach sein dürfte) und er Dir trotz Anwalt entgegenkommt, wobei ich als SB mich nur noch mit dem RA herumschlagen würde, auf dessen Konto ja vermutlich auch die Entschädigung bezahlt wird, was dann widerum im besten Fall zwei Tage Zeit kostet bis Du Deine Kohle hast.

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 11:54

Wenn mir der Gutachter nicht den Tipp gegeben hätte den Anwalt einzuschalten wär es vermutlich auch ohne gegangen. Nur, ich hab davon keinen Plan, keine Ahnung was ich alles angeben kann, außerdem hatte ich auch ein starkes Schleudertrauma und es geht somit auch um Schmerzensgeld ( guter 3 stelliger Betrag). Noch ein Grund mehr für den Anwalt.. Ich hab übrigends Rechtsschutz...

Ich denke aber,dass es besser ist 2 Tage zu warten bis ich das Geld von meinem Anwalt habe, als nachher auf einige hundert Euro (aus unwissenheit) zu verzichten. Ich brauche jeden Cent...

Liebe grüße

D. Rudolph

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Versuche, dass Du den Sachbearbeiter ans Telefon bekommst (was widerum bei einigen Gesellschaften, sowohl für Dich, als auch für Deinen RA nicht einfach sein dürfte) und er Dir trotz Anwalt entgegenkommt, wobei ich als SB mich nur noch mit dem RA herumschlagen würde, auf dessen Konto ja vermutlich auch die Entschädigung bezahlt wird, was dann widerum im besten Fall zwei Tage Zeit kostet bis Du Deine Kohle hast.

Weist du, was der sagen wird der Sachbearbeiter?

 

"Es tut mir leid, aber Sie sind anwaltlich verteten. Ich kann und darf Ihnen daher keine Auskünfte erteilen"

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 12:30

Zitat:

 

Weist du, was der sagen wird der Sachbearbeiter?

"Es tut mir leid, aber Sie sind anwaltlich verteten. Ich kann und darf Ihnen daher keine Auskünfte erteilen"

Gruß

Delle

Denke ich auch, bevor ich beim Anwalt war und dort angerufen habe, wurde ich genau das gefragt.

"Werden sie durch einen Anwalt vertreten, wenn ja darf ich ihnen nichts sagen"

Ja, dass ist echt blöde. Du kannst eigentlich nur deinem Anwalt auf die Füsse treten.  Aber dem wird das wohl

am allerwertesten vorbei gehen....:(

 

Gruß

 

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Weist du, was der sagen wird der Sachbearbeiter?

"Es tut mir leid, aber Sie sind anwaltlich verteten. Ich kann und darf Ihnen daher keine Auskünfte erteilen"

Gruß

Delle

.....genau so wirds vermutlich sein!

@TE

Das war keine Kritik an Dir, sondern persönlicher Unmut darüber, dass viele pauschal zum RA raten, ohne den individuellen Sachverhalt zu berücksichtigen..... Ich würde, obwohl ich tag täglich mit der Materie zu tun habe in bestimmten Fällen auch einen RA mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen (z.B. ausländischer Unfallbeteiligter, schlimmer Personenschaden), allerdings ist die pauschale Aussage: "Geh zum Anwalt!" oft nicht zielführend, da in den meisten Fällen am Ende schlicht die gleiche Summe stehen wird nur einfach eine bestimmte Zeit später und wenn man sich dann wirklich übervorteilt fühlt, steht einem der Weg zum RA immer noch offen!

Ich muss allerdings zugeben, dass der (bisher unbekannte) Personenschaden wohl häufig den RA rechtfertigt, da man hier eher kein Gefühl für den Anspruch hat, den man geltend machen kann/darf/soll/muss/bezahlt bekommt.

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 13:09

Starkes Schleudertrauma mit länger anhaltenden Kopfschmerzen. Ich bin ihm mit ca 30 km/h in die Seite reingefahren. ( Rechts vor Links Kreuzung) und da ich, wie oben geschrieben, keine Ahnung habe was mann alles machen muss.. RA und gut ist.

Ich hoffe das klappt.

Liebe Grüße

David

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