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Nutzungsausfall nach Unfall. Welcher tägliche Betrag steht mir zu?
Guten Abend, vor einiger Zeit hatte ich einen kleinen Unfall für den ich jetzt das Kostenerstattungsschreiben verfasse. Das Auto musste für 2 Werktage in die Werkstatt. Die Reparaturarbeiten haben aber insgesamt nur 8 Arbeitsstunden gedauert.
Ich habe diese Tabelle gefunden und bin mir jetzt unsicher ob das wirklich stimmt mit den Klassen. Mein Audi A4 B5 hat einen 1.8l Motor und ist BJ 1995. Laut der Tabelle gehört der Wagen zur Klasse E-F je nach Ausstattung. Ich habe für heutige Verhältnisse nichts besonderes, damals war er aber schon etwas besser. Neben einem Automatikgetriebe ist auch eine Klimaautomatik verbaut. Jetzt weiß ich nicht, wie das zu werten ist. Zähle ich mich damit zu Klasse E oder G? Klasse F wird es mit Sicherheit nicht sein.
Und da der Wagen älter als 10 Jahre ist, muss ich ihn noch 2 Klassen niedriger stufen.
Könnt ihr mir sagen wie sich das verhält bei meinem Wagen?
Beste Antwort im Thema
Es gehört zu den Grundaufgaben jedes Sachbearbeiters, den richtigen Tagessatz und die Dauer des Ausfalls zu ermitteln. Von daher ist es völlig egal, was Du reinschreibst.
"Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur sowie die Unkostenpauschale" reicht in jedem Forderungsschreiben vollkommen.
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16 Antworten
Einfach F fordern und abwarten.
Klaus
Danke Germania, dir vertraue ich gleich mal auf Anhieb.
Hi,
die Versicherung will eh kürzen. Von daher schadet es nicht denen etwas "futter" zum kürzen zu geben.
Also ruhig ein wenig mehr fordern
Natürlich nicht übertreiben.
Gruß Tobias
Es gehört zu den Grundaufgaben jedes Sachbearbeiters, den richtigen Tagessatz und die Dauer des Ausfalls zu ermitteln. Von daher ist es völlig egal, was Du reinschreibst.
"Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur sowie die Unkostenpauschale" reicht in jedem Forderungsschreiben vollkommen.
Frag doch mal DEINE Kfz Versicherung,
die hat aktuelle Zahlen und kein Motiv Dich schlecht zu beraten.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Es gehört zu den Grundaufgaben jedes Sachbearbeiters, den richtigen Tagessatz und die Dauer des Ausfalls zu ermitteln. Von daher ist es völlig egal, was Du reinschreibst.
Blöd nur, dass es Sache des Geschädigten ist, die Höhe seiner Schadensersatzansprüche darzulegen und dass nicht der Schädiger diese bestimmt.
Zitat:
"Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur sowie die Unkostenpauschale" reicht in jedem Forderungsschreiben vollkommen.
Damit würde der Geschädigte sich selbst regelmäßig um einen Teil seiner Schadensersatzansprüche bringen.
Schlimm, dass manche diese Volksverdummung und vorsätzliche Falschinformation noch als hilfreich bewerten.
Hallöchen Elchsucher.
Fährst du keinen Opel mehr?
Aber selber gibst du dir immer noch likes?
Geil
Vielleicht kann Dir ein Arzt helfen?
Zitat:
Original geschrieben von mb560brabus
Vielleicht kann Dir ein Arzt helfen?
Gegen was?
Dass jemand, völlig zusammenhanglos, absolut wirres Zeug schreibt, hat diesen Gedanken bei mir ausgelöst.
Zitat:
Original geschrieben von mb560brabus
Dass jemand, völlig zusammenhanglos, absolut wirres Zeug schreibt, hat diesen Gedanken bei mir ausgelöst.
Gute Besserung.
Wünsche ich ihm auch.
Zitat:
Original geschrieben von mb560brabus
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Es gehört zu den Grundaufgaben jedes Sachbearbeiters, den richtigen Tagessatz und die Dauer des Ausfalls zu ermitteln. Von daher ist es völlig egal, was Du reinschreibst.
Blöd nur, dass es Sache des Geschädigten ist, die Höhe seiner Schadensersatzansprüche darzulegen und dass nicht der Schädiger diese bestimmt.
Zitat:
Original geschrieben von mb560brabus
Zitat:
"Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur sowie die Unkostenpauschale" reicht in jedem Forderungsschreiben vollkommen.
Damit würde der Geschädigte sich selbst regelmäßig um einen Teil seiner Schadensersatzansprüche bringen.
Schlimm, dass manche diese Volksverdummung und vorsätzliche Falschinformation noch als hilfreich bewerten.
Ach so. Wenn der Geschädigte also bei einem Polo 102 EUR am Tag fordert, weil er das für den korrekten Betrag hält, hat der Geschädigte das also ungeprüft zu zahlen.
Wenn ich dieses Möchtegern-Verbraucherschutz-Gelaber lese, glaub ich echt, Dich sticht der Hafer...
Der Versicherer hat die Fahrzeugdaten und die Listen.
Er wird den Betrag anhand dieser Listen festsetzen. Nicht mehr und nicht weniger.
Ob Du was anderes aufschreibst oder in China ....
Wenn man weniger fordert als in den Listen steht, zahlen die Versicherer dann freiwillig mehr?