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Nutzungsausfall - von wann bis wann? - Abmeldung?

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 7:18

Hallo,

ich steh zurzeit ziemlich auf dem Schlauch da ich viele verschiedene Meinungen höre. Ich hoffe hier kann mir nun endlich einer eine vernünftige Antwort darauf geben.

Mir ist hinten einer ungebremst rein gefahren, die Folge: wirtschaftlicher Totalschaden, fahrbereit aber nicht verkehrssicher laut Gutachten.

Meine Hauptfrage ist, von wann bis wann gilt eine Nutzungsausfallentschädigung und ist sie an gewisse Dinge wie die Ab & Anmeldung gebunden?

Mir sagen Leute, ich soll mein Auto so schnell wie möglich abmelden, weil nur die Zeit zwischen Abmeldung des Unfallwagens und Anmeldung des Neufahrzeugs gilt. Ich lese aber auch das die Zeit vom Unfall bis zum erhalt des Gutachtens + Zeit zum Beschaffen des Neufahrzeuges gilt.

Ich habe das Gutachten erst nach 2-3 Wochen erhalten, wieso weiß ich nicht. Dort steht drin das ich 14 Tage zum wiederbeschaffen benötige.

Das Auto ist noch angemeldet. Grund: langes warten auf Gutachten, und ohne Geld der Versicherung kann ich kein neues holen, deshalb warte ich bis ich endlich meine Entschädigung habe um dann das alte zu verkaufen und ein neues zu holen.

Was nun? Soll ich es nun abmelden und ein neues holen und mit den Belegen den Ausfall beantragen? Was ist mit der Zeit davor?

Versteht mich nicht falsch, ich will nicht so viele Tage wie möglich da rausholen, mir reichen die 14 Tage vollkommen.

Habe ich bereits Anspruch auf diese oder soll ich mein Fahrzeug nun nach 2-3 Wochen nach Unfall tatsächlich abmelden und es gilt ab dann nur die Zeit bis ich ein neues Fahrzeug habe?

Wäre von Papierkram zwar dann sehr übersichtlich und korrekt, aber eigentlich totaler Schwachsinn das ich seit 1 Monat kein Auto habe und dann erst anfangen kann ein neues zu holen und auch nur diese Zeit zählt..

Hoffe ihr könnt mir da ein wenig Klarheit verschaffen. Wie gesagt ich möchte nicht etliche Tage Nutzungsausfall beantragen, die 14 Tage aus dem Gutachten wären schon optimal. Wenigstens eine kleine Entschädigung.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Ach, da gibt es auch ziemlich verpeilte Mandanten. Besserwisser, Schwarzmaler und Tatsachenverschweiger haben ganz überdurchschnittlich oft sehr schlechte Erfahrungen mit Anwälten. Man muss halt alle Fakten auf den Tisch legen und wenn man merkt, dass es bereits zwischenmenschlich einfach nicht passt, dann sollte man eben zu einem anderen Anwalt gehen. Ist auch keiner sauer deswegen. ;)

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Wie im Gutachten angegeben, 14 Tage.

Die Zeit bis Erhalt des Gutachtens steht dir Ersatz zu. Wenn Du nur fiktiv abrechnest, dann weitere 14 Tage laut Gutachten. Wenn Du erst das Geld von der Versicherung brauchst, um ein anderes Auto zu kaufen, dann musst Du eben auf das Geld warten. Für diese Zeitspanne gibt es auch Nutzungsausfall, aber es sind ein paar kniffelige Kleinigkeiten zu beachten. Mit dem Schrott-Wagen darfst Du nicht fahren, weil er lt. Gutachten nicht verkehrssicher ist. Geh damit unbedingt zum Anwalt, auch wenn Du ihn dir nicht leisten kannst. Dein Unfallgegner (seine Versicherung) muss diese Kosten tragen und ggf. hast Du Anspruch auf Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen des langen Nutzungsausfalls Stress geben und da sind einige Fallstricke zu beachten. Ohne Anwalt wirst Du eher nicht vollständig zu deinem Recht kommen ;)

Vielleicht hilft das.

Zitat: Ohne Anwalt wirst Du eher nicht vollständig zu deinem Recht kommen

 

Und mit Anwalt möglicherweise auch nicht, da es zu viele schwarze Schafe in dieser Branche gibt. Entweder sind diese dann nicht fähig oder nicht willig.

Ach, da gibt es auch ziemlich verpeilte Mandanten. Besserwisser, Schwarzmaler und Tatsachenverschweiger haben ganz überdurchschnittlich oft sehr schlechte Erfahrungen mit Anwälten. Man muss halt alle Fakten auf den Tisch legen und wenn man merkt, dass es bereits zwischenmenschlich einfach nicht passt, dann sollte man eben zu einem anderen Anwalt gehen. Ist auch keiner sauer deswegen. ;)

am 3. Juni 2016 um 11:43

Geh am besten zum Anwalt. Wie berlin-paul schon geschrieben hat, brauchst du den selber nicht zahlen sondern die Versicherung des Unfallgegners. Damit solltest du dich nur beeilen, denn wenn der Hauptschaden (sprich das Auto) schon bezahlt ist und der Anwalt sich nachher nur noch um den kläglichen Rest kümmern soll ist der in der Regel nicht begeistert und seine Motivation entsprechend eingeschränkt. Der rechnet nämlich auch nach Streitwert ab will dann natürlich den gesamten Schaden regulieren - was aber nur zu deinem Vorteil sein kann. :)

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 11:44

Olay danke für die Antworten. :)

Dann wäre das von wann bis wann schonmal geklärt.

Wie sieht es mit den Bedingungen aus? Mit Ab- und Anmeldung, spielt das ne Rolle? Also wenn der Wagen bis jetzt noch angemeldet ist, kann das Probleme geben? Und muss ich beweisen das ich ihn nicht gefahren bin?

Ich bin bereits beim Anwalt aber der meinte ich soll abwarten bis das Gutachten da ist usw also hat diesbezüglich nicht viel geholfen. Jetzt wo das Gutachten da ist sollte ich mal einen neuen Termin machen. Kostet so ne Beratung nicht nen haufen Geld, wie oft kann ich diese eigentlich machen, weil ja die gegnerische Versicherung zahlt?

am 3. Juni 2016 um 11:50

Also du bekommst den Nutzungsausfall vom:

-->Unfalltag bis zum Erhalt des Gutachtens (wenn das nun länger dauert muss dir dein Anwalt die Frage beantworten)

-->dann hast du noch so ein/zwei/drei Tage Überlegedauer

-->und dann läuft die Wiederbeschaffungsdauer los (14 Tage)

Du bekommst also den Nutzungsausfall bis maximal zum Ende des 14. Tages der Wiederbeschaffungsdauer, vorausgestezt du hast deinen neuen Wagen nicht schon vorher angemeldet - dann bekommst du den Nutzungsausfall nur bis zum Tag der Anmeldung. Logisch, danach hast du ja wieder eine fahrbaren Untersatz und so keinen "Nutzungsausfall" ;)

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 11:52

Das ich ihn nicht abgemeldet habe bis heute spielt also keine Rolle oder?

am 3. Juni 2016 um 12:20

Nö...das ist ja eigentlich dein Pech, wenn du ein Auto angemeldet lässt mit dem du (offiziell) nicht fahren kannst - so steht es zumindest im Gutachten :P

Ohne Zulassung darf die Kiste nicht im öffentlichen Straßenraum stehen ;). Den Nutzungsausfall kann es solange geben, bis die gegnerische Versicherung die Kohle für die Ersatzbeschaffung rausrückt (+14Tage). Das ist ein sehr viel größerer Zeitraum. Aber dafür muss man halt ein paar Kleinigkeiten im Blick behalten. Nochmal ... ab zum Anwalt damit und keine Angst wegen den Kosten (da geht es nach der Streitsumme und nicht wirklich nach der Anzahl der Gespräche).

Themenstarteram 8. Juni 2016 um 15:04

So erstmal recht herzlichen Dank an euch, habt mir echt geholfen und einige Zweifel aus dem Weg geräumt. Wollte mit der Antwort warten bis ich beim Anwalt war, was heute geschehen ist.

Er hat mir das sozusagen genauso bestätigt, ich muss allerdings erst einen neuen Wagen kaufen um zu beweisen das ich überhaupt einen neuen will. Wenn das geschehen ist kann man damit arbeiten.

Er sagte er wird die volle Summe anforden, d.h von Unfall bis zu dem Tag an dem ich nachdem das Geld endlich kommt einen Wagen gekauft hab. Die Versicherung wird sich dann quer Stellen und er versucht sich da irgendwo in der Mitte einzupendeln. Da ich schon mit 14 Tagen zufrieden wäre, es warscheinlich aber deutlich mehr werden kann ich gut damit leben.

Lohnt es sich eigentlich um die volle Zeitspanne zu kämpfen? Da ja das zusenden des Gutachtens 2,5 Wochen gedauert hat weiß ich nicht wie das gewertet wird. Sagen die "Ist nicht unser Problem wenn er so lange braucht", oder kriegt der Gutachter Probleme, oder wie? Da war sich der Anwalt nicht so sicher und konnte mir deshalb erstmal nur sagen das er alles fordert und sich dann versucht zu einigen.

Zitat:

@Alex2107 schrieb am 8. Juni 2016 um 17:04:00 Uhr:

 

Lohnt es sich eigentlich um die volle Zeitspanne zu kämpfen?

Ja was denn sonst? Es steht Dir gesetzlich zu.

Zitat:

Da ja das zusenden des Gutachtens 2,5 Wochen gedauert hat weiß ich nicht wie das gewertet wird. Sagen die "Ist nicht unser Problem wenn er so lange braucht",

Doch, das ist ihr Problem. Der Gutachter ist Erfüllungsgehilfe des Schädigers und auch solche Verzögerungen gehen immer zu Lasten des Schädigers.

Zitat:

Da war sich der Anwalt nicht so sicher und konnte mir deshalb erstmal nur sagen das er alles fordert und sich dann versucht zu einigen.

Etwas merkwürdige Einstellung Deines Anwalts. Der rudert ja schon zurück, bevor etwas abgelehnt wurde.

Es lohnt sich auf jeden Fall darum zu kämpfen. Gerade da, wo Versicherer auch gerne mal Fehler machen, können ganz erhebliche Beträge für den Nutzungsausfall rauskommen. Ich würde da nicht lange rumeiern, sondern die nötigen Erklärungen abgeben und wenn die Versicherung nicht zahlt, dann direkt vor's Gericht.

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