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Nutzungsausfallentschädigung/Gebrauchsvorteile für 2009 VW-Passat Variant TDI Automatic, 140 PS

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 15. Juli 2014 um 20:25

hallo,

Ich hatte 2012 einen VW Passat Variant verkauft ohne zu wissen, dass es wohl ein repariertes Unfallfahrzeug gewesen ist.

Der Vorbesitzer hatte mir das verschwiegen.

Der Käufer möchte gerne wandeln.

Ich möchte mich nicht vor Gericht streiten.

Wieviel könnte ich noch für das Fahrzeug bezahlen, so dass es für beide Seiten fair und angemessen ist.

Verkauft hatte ich den Passat im September 2012 bei einem Kilometerstand von 66000 Kilometer

Für € 8850,--

Der käufer berichtet, jetzt 93000 Kilometer auf dem Tacho zu haben.

wieviel Euros muss sich der Käufer für 2 Jahre Nutzung und 27000 gefahrene Kilometer
An gebrauchsvorteilen anrechnen lassen?

Beste Antwort im Thema

hier gabs schon einige Wandlungsthreads, allerdings immer gegen Händler gerichtet. Die Gerichte gehen wohl von einer Lebensdauer von 150-200tkm bis "Restwert 0" aus, daraus ergibt sich also Neupreis/150tkm*Fahrleistung in tkm als Wertverlust. Allerdings darf man auch die Kapitalverzinsung anrechnen.

Wobei ich dieses Begehren des Käufers rundum ablehnen würde! Er kann Dir bei Verwendung eines üblichen Privatkaufvertrags ("gekauft wie gesehen") und nachweislicher Unfallfreiheit in Deinem Besitz rechtlich gar nichts ...

Und so massiv kann der Unfallschaden nicht gewesen sein, wenn Du ihn gar nicht bemerkt hast und er erst nach 2 Jahren ...

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Wie war denn der Vertrag mit dem jetzigen Käufer? Stand da wirklich unfallfrei oder (wie z.b in der Vorlage vom ADAC und vielen anderen) sinngemäß: unfallfrei während der Zeit in deinem Besitz?

Mfg

Themenstarteram 15. Juli 2014 um 20:43

Es stand keine unfallschäden bekannt.

Aber darum geht es nicht.

Meine Frage bezieht sich auf Gebrauchsvorteile für 27000 km in 2 Jahren.

Der Käufer Will sich die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen.

"Wir beide" , d.h. Er und ich suchen nach einem fairen Euro wert.

Deshalb der thread hier im Forum, um einen €€ Wert von neutraler und unabhängiger Stelle zu erhalten.

am 16. Juli 2014 um 5:42

Nach 2 jahren wandeln.

geht denn das bei privatkauf?

hier gabs schon einige Wandlungsthreads, allerdings immer gegen Händler gerichtet. Die Gerichte gehen wohl von einer Lebensdauer von 150-200tkm bis "Restwert 0" aus, daraus ergibt sich also Neupreis/150tkm*Fahrleistung in tkm als Wertverlust. Allerdings darf man auch die Kapitalverzinsung anrechnen.

Wobei ich dieses Begehren des Käufers rundum ablehnen würde! Er kann Dir bei Verwendung eines üblichen Privatkaufvertrags ("gekauft wie gesehen") und nachweislicher Unfallfreiheit in Deinem Besitz rechtlich gar nichts ...

Und so massiv kann der Unfallschaden nicht gewesen sein, wenn Du ihn gar nicht bemerkt hast und er erst nach 2 Jahren ...

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 5:59

Naja, 67 Cent Nutzungsausfallentschädigung / Gebrauchsvorteile sind schon sehr viel.

Selbst bei dem geringeren Wert von 50 Cent pro Kilometer wären wir ja 27000 gefahrenen Kilometern schon bei

€ 13500 an gebrauchsvorteilen.

Also diese Werte können schon einmal nicht stimmen.

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 6:20

Ich habe wegen der 67 Cent noch einmal bei google gesucht, und folgendes gefunden:

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=714333

Demnach sind pro 1000 Kilometer 0.67 % des Kaufpreises an gebrauchsvorteilen anzurechnen.

Der Käufer IST 27000 km gefahren.

Für 1000 gefahrene Kilometer müsste er sich bei € 8850 Kaufpreis also € 59.30 anrechnen lassen.

Das wären also € 59.30 mal 27

Ergibt € 1600,--

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 6:20

Gelöscht wegen doppelten beitrag

Sorry, in meiner obigen Formel war ein Fehler, ausserdem sprach ich nie von 67ct/km.

Du must den NEUPREIS ansetzen!

Also z.B. 30t€/150tkm*27tkm = 5400€

Wer sagt dir, dass der Käufer nicht den Schaden verursacht hat innerhalb der Zeit wo er gefahren ist, oder hast du vom Schaden gewusst und ihn nur nicht darauf hingewiesen?

lg yaabbaa

Siehe auch http://www.motor-talk.de/forum/wandlung-3c-t1117833.html - dort mit schlechteren Konditionen für den Verkäufer.

Oder einfach hier mal nach "Wandlung" suchen. Ist ja nicht schwer ;)

Also für einen Passat wie diesen hier sehe ich auch eher eine Gesamtfahrleistung von 250.000 km an - also 0,4%.

Ich bekomme ja auch sogar noch Geld, wenn ich meine bei 300.000 km abgebe (zusätzlich zum eigenen Rabatt).

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 15:51

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Sorry, in meiner obigen Formel war ein Fehler, ausserdem sprach ich nie von 67ct/km.

Du must den NEUPREIS ansetzen!

Also z.B. 30t€/150tkm*27tkm = 5400€

Also gehst Du in meinem Beispiel von einem Gebrauchsvorteil von € 5400.-- aus?

Ich würde das Pferd umgekehrt aufziehen. Hast Du mal bei Mobile geschaut, was ähnliche Autos kosten? Da muss sich der Käufer nicht beschweren bei dem guten Preis, den er mal hatte. Da geht das bei ähnlichem Baujahr und KM bei 11.000Eur los. Umgekehrt sich es bei 60.000 km 16.000 Euro. Das sollte doch gute Argumente für die Verhandlungen liefern.

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 19:22

@WolfGar:

Das stimmt natürlich auch wieder.

Der Käufer hätten 2012 das Auto für einen wirklich guten Preis erworben.

Jetzt noch Geld zu fördern könnte an das Märchen mit dem Fischer und seiner Frau erinnern:

"Manntje, Manntje, Timpe Te,

Buttje, Buttje in der See,

mine Fru, de Ilsebill,

will nich so, as ik wol will."

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