1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Obd2 Rücksteller, auch für Airbagfehler?

Obd2 Rücksteller, auch für Airbagfehler?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 26. Oktober 2012 um 18:33

Hallo,

bei meiner Frau kommt alle 4 Wochen die Fehlermeldung Airbag. Laut Werkstatt ist es vom Beifahrersitz aus.

Kann ich den Fehler selber mit dem Obd2 Rücksteller löschen`?:confused:

Danke:):)

Beste Antwort im Thema
am 26. Oktober 2012 um 18:47

Solltest Du nicht machen, auch wenn es ginge.

Löschen eines Fehlers behebt die Ursache nicht.

Wird die Ursache nicht behoben, kann nach löschen eines Fehlereintrages auch beim darauffolgenden Selbsttest des Airbagsystemes bei bestimmten Fehlern der jeweilige Airbag auslösen.

Drum gehört sowas grundsätzlich in die Hände einer Fachwerkstatt, damit die tatsächliche Ursache gefunden und behoben wird.

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten
am 26. Oktober 2012 um 18:47

Dazu ist zweierlei zu sagen:

1. Solltest Du Dich zunächst einmal um die Behebung der Fehlerursache bemühen. Der Fehler kommt ja nicht aus Spaß.

2. Bei vielen Gofl IV ist ein Modell des Airbagsteuergerätes verbaut, dass kaputt geht, wenn man es per OBD2 ausliest. Darauf weist z.B. die Software WBHDiag explizit hin und empfiehlt, das Airbagsteuergerät nicht auszulesen, wenn man nicht sicher ist, dass man dieses Modell verbaut hat. Insofern würde ich mir gut überlegen, per OBD2 hier zu experimentieren. Vielleicht gibt es auch bei diesen Steuergeräten Wege sie anzusprechen (ganz ohne Grund werden sie wohl nicht mit dem Steuergerätbus verbunden sein), aber das würde ich doch lieber einem VW-Autohaus oder zumindest jemandem überlassen, der die offizielle Software VAG.COM/VCDS besitzt.

am 26. Oktober 2012 um 18:47

Solltest Du nicht machen, auch wenn es ginge.

Löschen eines Fehlers behebt die Ursache nicht.

Wird die Ursache nicht behoben, kann nach löschen eines Fehlereintrages auch beim darauffolgenden Selbsttest des Airbagsystemes bei bestimmten Fehlern der jeweilige Airbag auslösen.

Drum gehört sowas grundsätzlich in die Hände einer Fachwerkstatt, damit die tatsächliche Ursache gefunden und behoben wird.

Hi,

da schließe ich mich meinen Vorrednern größtenteils an.

Selbst VAG Com weißt auf besagte Steuergeräte hin und empfihlt explizit die Gerätenummer zu prüfen.

Also soltest du zur Fehlerlöschung eine VW-Werkstatt aufsuchen. Die Fehlerursache ist mit ziemlicher warscheinlichkeit die Steckverbindung unter dem Sitz. Die Werkstatt wird dir wohl empfehlen den Kabelbaum wechseln zu lassen. Die Drähte zu löten würde auch gehen, darf die Werkstatt aber nicht.

am 26. Oktober 2012 um 21:35

dir ist ja auch hoffentlich klar das wenn der einen airbagfehler im beifahrersitz hat, das dann auch der beifahrerairbag im schlimmstenfall nicht auslöst und dein beifahrer erhebliche verletzungen davon tragen kann.

Zitat:

Original geschrieben von renus364

...bei meiner Frau kommt alle 4 Wochen die Fehlermeldung Airbag. Laut Werkstatt ist es vom Beifahrersitz aus.

Wenn die Werkstatt nicht in der Lage ist, die Fehlerursache zu beheben, solltest du die Werkstatt wechseln. Auf keinen Fall selbst Hand anlegen.

Zitat:

Original geschrieben von dbade

dir ist ja auch hoffentlich klar das wenn der einen airbagfehler im beifahrersitz hat, das dann auch der beifahrerairbag im schlimmstenfall nicht auslöst und dein beifahrer erhebliche verletzungen davon tragen kann.

stell dir mal vor das es bestimmt 5 millionen fahrzeuge in deutschland gibts auch GARKEINE airbags ham...:rolleyes:

1) Bei meinem Scanner steht bei , das es gesetzlich verboten sei. Daher kann mein Scanner nur Motordaten lesen und löschen

2) Wahrscheinlich hast du die korrodierten Stecker unterm Sitz, sodaß sowas wie "Airbag - Seite Widerstand zu groß" o.ä. kommt

3) Das hat mich "SOGAR" beim Freundlichen nur 60 Euro gekostet.

4) War mir das zu heikel da selbst ranzugehen (Explosiv der Spaß)

Zitat:

Original geschrieben von W123200D

1) Bei meinem Scanner steht bei , das es gesetzlich verboten sei. Daher kann mein Scanner nur Motordaten lesen und löschen

Eben. Soweit es hier um Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen geht, war, ist und bleibt das Werkstattarbeit.

am 28. Oktober 2012 um 19:04

als bei mir der beifahrerairbagsensor defekt war, wurde ich von vw darauf hingewiesen, das wenn ich jetzt ein beifahrer mithabe und es passiert ein unfall, löst der beifahrerairbag nicht mehr aus und der beifahrer kann mich deshalb zu rechenschaft ziehen und das kann unter umstenden sehr teuer für mich werden. Wenn das auto keinen hätte wäre das egal.

habe den sensor aber auch selber getauscht, habe mir das von dem zuständigen monteur bei vw erklären lassen und fertig. da ist wirklich nichts wildes dran. musste halt danach nur nochmal dahin um den fehler löschen zu lassen

Zitat:

Original geschrieben von dbade

habe den sensor aber auch selber getauscht, habe mir das von dem zuständigen monteur bei vw erklären lassen und fertig. da ist wirklich nichts wildes dran.

Damit hast du dir aber nur ein Haftungsproblem durch ein anderes Haftungsproblem ersetzt.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Wird die Ursache nicht behoben, kann nach löschen eines Fehlereintrages auch beim darauffolgenden Selbsttest des Airbagsystemes bei bestimmten Fehlern der jeweilige Airbag auslösen.

Die Arbeit am Airbag-System ist nur Fachkräften mit Sachkundenachweis gestattet. Wobei es definitiv falsch ist, dass ein Airbagsystem im Fehlerfall beim Selbsttest auslöst.

am 28. Oktober 2012 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von flof28

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Wird die Ursache nicht behoben, kann nach löschen eines Fehlereintrages auch beim darauffolgenden Selbsttest des Airbagsystemes bei bestimmten Fehlern der jeweilige Airbag auslösen.

Die Arbeit am Airbag-System ist nur Fachkräften mit Sachkundenachweis gestattet. Wobei es definitiv falsch ist, dass ein Airbagsystem im Fehlerfall beim Selbsttest auslöst.

Erst LESEN und VERSTEHEN, dann mosern.

Denn wenn der Datenspeicher gelöscht wurde, liegt kein Fehlerfall vor, bis erneut ein Fehler erkannt wird.

=> Wird nach löschen von Einträgen ein Selbsttest angestoßen.

Ist dabei die Ursache nicht behoben, kann bei bestimmten Fehlern ein Airbag auslösen.

Sehe dazu auch die entsprechende Herstellerinformation im HST / technische Informationen der Systemhersteller.

Arbeiten am Airbagsystem könnten auch privat durchgeführt werden, dazu ist aber dann trotzdem eine Erlaubniss der zuständigen Behörde (Amt für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsamt (beide Behörden sind in diesem Fall auch für Privatpersonen im NICHT GEWERBLICHEN BEREICH zuständig)) erforderlich, welche wiederum nur Personen erteilt wird, die mindestens den Nachweiß der eingeschränkten Fachkunde erbringen können und die Tätigkeit muss mindestens 14 Tage vor Aufnahme derselben dieser Behörde angezeigt werden.

Siehe dazu auch SprengG §§ 14 & 27.

Da i.A. nicht davon auszugehen ist, dass Privatpersonen derartige Nachweise erbringen können und auch die erforderlichen Rep.-Unterlagen Privatpersonen nicht frei zugängig sind, wird eine derartige Erlaubniss Privatpersonen i,d.R. nicht erteilt.

Zudem sind i.A. Werkstätten, die die erforderlichen Genehmigungen vorweisen können, problemlos erreichbar, was wiederum ebenfalls gegen die Erteilung solcher Genehmigungen für Privatpersonen spricht.

@Hurz100: Dann schreib es halt vernünftig, wenn Du verstanden werden willst ;-)

Was das Lesen und Verstehen anbelangt: Wir kennen uns definitiv nicht, sonst wüsstet Du, dass ich der Autor sämtlicher Schulungsunterlagen in Deutschland zum Thema "Airbag und pyrotechnischer Gurtstraffer" bin ;-)

 

am 29. Oktober 2012 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von flof28

@Hurz100: Dann schreib es halt vernünftig, wenn Du verstanden werden willst ;-)

Was das Lesen und Verstehen anbelangt: Wir kennen uns definitiv nicht, sonst wüsstet Du, dass ich der Autor sämtlicher Schulungsunterlagen in Deutschland zum Thema "Airbag und pyrotechnischer Gurtstraffer" bin ;-)

Na dann wird so einiges klar, warum in manchen Unterlagen soviel Käse steht;

wenn Du dabei die Kunstruktionsunterlagen genauso liesst, aus denen Du die Schulungsunterlagen erstellst.

 

Hier nochmals das Zitat, auf welches Du Dich bezogen hast:

Zitat:

Original geschrieben von flof28

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Wird die Ursache nicht behoben, kann nach löschen eines Fehlereintrages auch beim darauffolgenden Selbsttest des Airbagsystemes bei bestimmten Fehlern der jeweilige Airbag auslösen.

Die Arbeit am Airbag-System ist nur Fachkräften mit Sachkundenachweis gestattet. Wobei es definitiv falsch ist, dass ein Airbagsystem im Fehlerfall beim Selbsttest auslöst.

Deine Antwort
Ähnliche Themen