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Obi 100kmh Anhänger zum 80er Anhänger machen. Nur Aufkleber 80kmh?

Barthau Fahrzeugtransporter QM
Themenstarteram 2. März 2020 um 16:09

Hallo.

Ich habe einen Obi Anhänger mit Zulassung 100kmh.

Ein ganz einfacher mit Plane drauf.

Nun sind die Reifen schon 8 Jahre alt. Profil Neuwertig. Der steht meist nur.

Bei Ausfuhrung 100kmh dürfen diese nur 6 Jahre alt sein.

Habe nun Tüv!

Frage:

Kann ich einen 80er Aufkleber über den 100kmh draufkleben?

Kann ich diesen auch selbst ausdrucken und laminieren?

Natürlich originalgröße 19,5cm Durchmesser wie der 100kmh Aufkleber, welcher aufgeklebt ist.

Falls ich dann doch fahren sollte, natürlich nur max. 80kmh.

Wenn ich dann doch neue Reifen besorge (nach TÜV), würde ich den 80er Aufkleber wieder entfernen.

(Darunter wäre dann wieder der 100kmh Aufkleber).

 

Dann könnte ich die Reifen noch dran lassen.

Wie gesagt, Reifen sind neuwertig (Profil), keine Risse etc.

Nur das DOT ist das Problem.

Kann man das so machen, wenn der Tüv eilig ist?

Danke

Beste Antwort im Thema

Ganz EINFACHE Lösung: NUR max. 80km/h schnell damit fahren!!:D

Die 100km/h Zulassung besagt ja nur das du mit dem Anhänger 100km/h schnell fahren dürftest, wenn alle Vorgaben erfüllt werden!

Z.B. das die Reifen nicht älter als 6J. alt sind!

Sind die Reifen ÄLTER darfst du halt einfach keine 100km/h mehr fahren, solange der zustand der Reifen einer weiteren Nutzung nicht entgegen steht!!

Ob du z.B. mit einem Anhänger der eine 100km/h Zulassung hat auch 100km/h schnell fahren darfst, hängt auch vom aktuellen Zugfahrzeug ab!

Ist das Zugfahrzeug nicht schwer genug (zur Berechnung werden die Zulässigen Gesamtmassen verwendet, NICHT das aktuelle Gewicht des Anhängers) darf mit einem Anhänger, trotz dessen 100km/h Zulassung, nur 80km/h schnell gefahren werden!

MfG Günter

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Das Problem wird sein, dass in deinen Zulassungspapieren steht, dass er für 100km/h zugelassen ist. Du müsstest ihn quasi umschreiben lassen und bei neuen Reifen dann auch wieder umschreiben lassen.

Themenstarteram 2. März 2020 um 16:30

Zitat:

@Puxi89 schrieb am 2. März 2020 um 17:26:14 Uhr:

Das Problem wird sein, dass in deinen Zulassungspapieren steht, dass er für 100km/h zugelassen ist. Du müsstest ihn quasi umschreiben lassen und bei neuen Reifen dann auch wieder umschreiben lassen.

Also geht das mit dem 80kmh Aufkleber nicht?

Dann muß ich wohl vorher wirklich neue Reifen kaufen, obwohl der Anhänger eigentlich gar nicht gefahren wird.

Dient als Lager...

Ganz EINFACHE Lösung: NUR max. 80km/h schnell damit fahren!!:D

Die 100km/h Zulassung besagt ja nur das du mit dem Anhänger 100km/h schnell fahren dürftest, wenn alle Vorgaben erfüllt werden!

Z.B. das die Reifen nicht älter als 6J. alt sind!

Sind die Reifen ÄLTER darfst du halt einfach keine 100km/h mehr fahren, solange der zustand der Reifen einer weiteren Nutzung nicht entgegen steht!!

Ob du z.B. mit einem Anhänger der eine 100km/h Zulassung hat auch 100km/h schnell fahren darfst, hängt auch vom aktuellen Zugfahrzeug ab!

Ist das Zugfahrzeug nicht schwer genug (zur Berechnung werden die Zulässigen Gesamtmassen verwendet, NICHT das aktuelle Gewicht des Anhängers) darf mit einem Anhänger, trotz dessen 100km/h Zulassung, nur 80km/h schnell gefahren werden!

MfG Günter

ich glaub die Reifen sind einfacher, und verscheuer die in E-Bay, dann kostets die differenz

Zitat:

@Bitboy schrieb am 2. März 2020 um 17:42:33 Uhr:

ich glaub die Reifen sind einfacher, und verscheuer die in E-Bay, dann kostets die differenz

Die 100km/h darf man sowieso nur auf der AB und entsprechenden Kraftfahrstraßen fahren!

Wer also nicht regelmässig weite Strecken auf entsprechenden Straßen fährt, für den lohnen sich neue Reifen nicht!

MfG Günter

Themenstarteram 2. März 2020 um 16:57

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 2. März 2020 um 17:48:57 Uhr:

Zitat:

@Bitboy schrieb am 2. März 2020 um 17:42:33 Uhr:

ich glaub die Reifen sind einfacher, und verscheuer die in E-Bay, dann kostets die differenz

Die 100km/h darf man sowieso nur auf der AB und entsprechenden Kraftfahrstraßen fahren!

Wer also nicht regelmässig weite Strecken auf entsprechenden Straßen fährt, für den lohnen sich neue Reifen nicht!

MfG Günter

Hallo.

Das ist mir klar.

Aber ich habe ja lt. Papiere eine 100kmh Zulassung.

Mir reicht jedoch eine 80kmh Ausführung!

Möchte jedoch nicht extra neue Papiere mit 80kmh Ausführung machen lassen.

Mir gehts nur darum, dass die Reifen (jetzt 8 Jahre alt) drauf bleiben dürfen!

Ich würde natürlich nur max. 80kmh damit fahren, und hinten den 100kmh Aufkleber gegen einen 80kmh Aufkelber ersetzen!

Aber darf ich so zum Tüv fahren?

Danke

Wäre es denn nicht am einfachsten beim Tüv anzurufen und dort nachzufragen? Die wissen das bestimmt.

Themenstarteram 2. März 2020 um 17:05

Zitat:

@Puxi89 schrieb am 2. März 2020 um 18:03:41 Uhr:

Wäre es denn nicht am einfachsten beim Tüv anzurufen und dort nachzufragen? Die wissen das bestimmt.

Nein, da ich ja vorbereitet sein möchte!

Wenn ich das verbindlich wisse, ob das mit dem überkleben des 100kmh Aufkleber gegen 80kmh Aufkleber erlaubt ist, dann fahre ich so vor!

Sonst würde ich den Tüv überziehen, Reifen besorgen und 100kmh lassen.

Aber 80kmh würde mir ja reichen, da dieser ja meist steht. Und 80kmh reichen locker, falls ich mal fahre.

Und außerdem gibt es ja Forums genau für solche Fragen!

Naja, beim Tüv würdest du auf jeden Fall eine sichere Antwort bekommen. Musst ja nicht erwähnen, dass dein Tüv bereits abgelaufen ist. Es geht ja lediglich um die Frage, ob der Aufkleber reicht oder nicht. Außerdem juckt es den Tüv recht wenig, ob er abgelaufen ist oder nicht.

Versuch wär es wert? Man kann auch bei einer Anderen TÜV Stelle anrufen.

Du brauchst nichts zu ändern. Mein Pferdeanhänger hat auch eine 100er Zulassung und meine Reifen waren im Januar, als ich beim TÜV war auch schon 9 Jahre alt. Es gab nur den mündlichen Hinweis, das ich generell nur 80 fahren darf, da die Reifen älter als 6 Jahre sind. Plakette gibt es trotzdem und auf der Bescheinigung wird es auch nicht vermerkt.

Also, wenn alles andere in Ordnung ist einfach zum TÜV oder ähnliche Organisationen fahren und Plakette abholen.

 

Gruß Markus

Genau so ist es. Man wird mündlich darauf hingewiesen dass man nicht mehr 100 fahren darf und das war´s.

Hier darf jedoch dann die 100-er Plakete nicht sichtbar sein , heißt diese muss abgedeckt werden , sonst droht eine Verwarnung von 15.-€ wenn man erwischt wird . Nur mal so, dem TÜV-ler ist dies vollkommen egal , ist ja dem Fahrzeugführer sein Problem und wenn Halter und Führer nicht die gleiche Person sind wird es richtig teuer , denn hier bekommt der Halter dann eine Anzeige wegen Urkundenfälschung , da er ja wusste das nicht mit 100 gefahren werden darf , dies sind dann hier wenn ich es richtig weis 80.- plus 25.- Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt .

So eine ähnliche "Tat" hatte ich erst vor kurzem nur das ich beides selber war also Halter und Fahrer gleichzeitig somit nur 15.-€ , Tatbestand war hier das 25 bzw. 50-er Schild (Landwirtschaftlicher Anhänger) welcher ich mir gekauft hatte und überführt habe , angehalten in einer Kontrolle und nichts bei gedacht , also danach beide abgeklebt und gut war es dann , hätte er das grüne Nummernschild da noch dran gehabt wäre es für mich richtig teuer geworden da dies an den Standort gebunden ist (Umkreis hier dann 25km) da Landwirtschaftliche Nutzung .

Hatte hier zum Glück eine rote Nummer dran also somit kein Problem gehabt , Verkäufer wollte das alte Schild behalten und war eh abgemeldet .

Übrigens wenn du hier nichts hinten dran hast mit Geschwindigkeit ist vom Gesetzgeber eh 80 km/h Gesetz , somit mach dir da keinen Kopf drüber , nur wenn du 100 km/h dran hast jedoch nicht mehr alle Auflagen erfühlst , klebe es ab der einfachheitshalber wegen , auch schon um einem Strafzettel aus dem Wege zu gehen .

Das 100er Schild darf auch mit zu alten Reifen sichtbar sein, genau so wie es mit einem zu leichten Zugfahrzeug oder einem Zugfahrzeug ohne ABS sichtbar sein darf.

Im Gegenteil wäre ein 80er Schild ja verkehrt, weil damit eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angezeigt würde. Das wäre aber nicht zulässig, der Anhänger muss mindestens für eine Geschwindigkeit von 100 km/h gebaut sein.

Fazit für den Threadstarter:

Einfach nix machen, so wie es ist zur HU fahren.

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