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Öffentlicher Parkplatz Markierung
Hallo
meine Nachbarin möchte auf ihrer Straßenseite einen ( oder zwei ) öffentlichen Parkplatz / Stellplatz von der Gemeinde / Landratsamt einzeichnen lassen .
Die Folge wäre , dass die Fahrzeuge auf meinem Grundstück vorbei fahren müssen .
Des weiteren könnte ich mein Grundstück nicht mehr als meinen Parkplatz verwenden - weil die Fahrzeuge beim vorbeifahren auf mein Grundstück gelangen müssten - ebenso könnte ich Probleme beim ein - und ausfahren in die Garage erhalten .
Frage : was für eine Durchfahrtsbreite ist notwendig um an dem markierten Stellplatz vorbei zu fahren unter
Berücksichtigungen meiner Grenze?
gibt es Vorschriften § , Gesetze ,....
Wie ist der Ablauf - wer entscheidet ... -- > diese Woche gab es einen Vororttermin wo ich nicht
dabei war .....
Bin gespannt
DANKE
Tschau
Tscharlie
Tscharlie
Beste Antwort im Thema
Sofern an der Stelle, wo der Nachbar parkt, nicht gerade Parkverbot herrscht, gilt hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
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63 Antworten
Wenn die Straße so schmal ist das man nur durch Überfahren eines angrenzenden Grundstücks an einem parkenden Auto vorbeikommt dürfte die Gemeinde eh kleine Parkplätze auf der Straße ausweisen.
Als Hinweis zu den 3,05m von Istefanos, dieses Maß gilt rein für die Fahrbahn ohne Gehweg oder Seitenstreifen.
Vielleicht solltest du auf deiner Grundstücksgrenze übergangsweise einen Zaun/Dixiklo etc aufstellen, dann dürfte den Verantwortlichen schnell auffallen, dass ein ausgewiesener Parkplatz da wenig Sinn macht.
wow
danke für die schnelle Antwort an PFINGSTEN
D A N K E
PS : die Nachbarin hat mich angesprochen - als wenn ich der Initiator gewesen bin - und ich ja sowiso nichts dagegen
hätte .......???????????? sie sagte sie war es nicht -
ich habe 7 nachgewiesene Parkplätze sie hat 4 Mietwohnungen und zu wenig Parkmöglichkeiten aber einen
riesen GARTEN
Wenn ich einen Zaun integriere auf meinem Grundstück so hat die Nachbarin Probleme zu ihrem 2. Haus
einzufahren , jetzt habe ich aktuell einen großen Blumen topf stehen und es gibt auch STEINE - von Pfosten
ganz zu schweigen ....
Danke
Kannst du mal ein Foto oder eine Zeichnung der Situation einstellen? Ich kann nicht richtig folgen.
Ich auch nicht.
Hallo
foto einstellen -- schwierig ...
interessant ist das Mass das der eingezeichnete Stellplatz einnimmt ca 2 ,05 m oder ??
und dann was für ein Mindestmaß die Feuerwehr und Müllfahrzeug benötigt und um an meiner Grundstücksgrenze durchfahren zu können .
Zitat:
@Tscharliee schrieb am 31. Mai 2020 um 13:49:59 Uhr:
Hallo
foto einstellen -- schwierig ...
interessant ist das Mass das der eingezeichnete Stellplatz einnimmt ca 2 ,05 m oder ??
und dann was für ein Mindestmaß die Feuerwehr und Müllfahrzeug benötigt und um an meiner Grundstücksgrenze durchfahren zu können .
Wieso?
ok
ich probier es nachher
oder mach ein Bild von Google Maps
Zitat:
@Tscharliee schrieb am 31. Mai 2020 um 13:49:59 Uhr:
foto einstellen -- schwierig ...
Ich empfinde die Handhabung als recht simpel.
hallo
hoffe es klappt
links gehört mir - die Böcke stehen fast auf meiner grenze , an dem rechten telefonmasten sollten 1 - 2 stellplätze auf wunsch der nachbarin sein , ihre auffahrt ist auch rechts - und links hinten gehts zu meiner garage
danke
gehe jetzt biken
Ich halte die beiden Parkplätze dort für nicht genehmigungsfähig. Ist einfach zu wenig Straßenbreite vorhanden.
Wenn das vom Betonkasten bis zur gegenüberliegenden Rasenkante keine 5,05m sind geht da eh nichts. Standardbreite Parkplatz von 2m plus 3,05m Mindestfahrbahnbreite. Irgendwelches Überfahren meines Grundstückes würde ich auch nicht dulden. Aber wenn Du da auf Deinem Grundstück 1-2 Stellplätze bereitstellen würdest wäre das wohl lukrativ. Habe gehört in der Nachbarschaft werden händeringend Stellflächen gesucht. Fraglich noch wo genau da die Grundstücksgrenzen liegen.