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Öl unterm "neuen" Auto! Wie muss ich vorgehen?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 17. Januar 2013 um 22:47

Hallo liebe Gemeinde.

Ich bin seit gestern stolzer Besitzer eines dicken Baujahr 09.2006.

3.0 tdi S-Line. Heute habe ich den von unten checken lassen. Dann das: Bisschen Öl. Frisches Öl. Laut Mechaniker "Simmering Kurbelwelle Getriebeseitig." Da hat mich der Schlag getroffen. Er sagte das könnte sehr teuer werden.

Beim Kauf bei Dekra prüfen lassen und technisch keine Mängel festgestellt.

Halt nur gesagt von unten bisschen Ölfeucht. Muss aber nichts sein.

Naja 300km für das Auto Gefahren. Gedanken gemacht. Mit Händler verhandelt. 12 Monatige Garantie gegen Mehrpreis abgeschlossen.

Und jetzt bin ich am überlegen ob ich das Auto wieder abgeben soll (habe ich überhaupt ein recht drauf????).

Werde morgen und Montag nochmal eine andere werkstatt aufsuchen und gucken wie die das sehen mit dem Öl.

Das Auto hat 122000km drunter und sieht Top gepflegt aus. Leider nicht alles Gold was glänzt.

 

Kann mir jemand behilflich sein mit dem Öl-Problem? Habe ich überhaupt ein recht mein Geld zurück zu verlangen?

 

Ich weiß dazu gibt es bestimmt schon Themen,Sorry. Würde mich auf jeden fall freuen, falls mir jemand helfen könnte.

 

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Du solltest morgen als erstes mal eine Rechtsauskunft einholen!

Bei grobem Mangel hast Du ein Rückgabe Recht, das aber nur in einer bestimmten Frist!

Bei Problemen mit dem Auto hast Du 6 Monate Gewährleistung (der Händler muss kostenlos reparieren)

Was genau wann zutrifft und welche Fristen Du unbedingt einhalten musst kann dir am besten ein Anwalt sagen.

Wenn Du im ADAC bist gibt es die Rechtsauskunft sogar kostenlos.

viel Glück

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Du solltest morgen als erstes mal eine Rechtsauskunft einholen!

Bei grobem Mangel hast Du ein Rückgabe Recht, das aber nur in einer bestimmten Frist!

Bei Problemen mit dem Auto hast Du 6 Monate Gewährleistung (der Händler muss kostenlos reparieren)

Was genau wann zutrifft und welche Fristen Du unbedingt einhalten musst kann dir am besten ein Anwalt sagen.

Wenn Du im ADAC bist gibt es die Rechtsauskunft sogar kostenlos.

viel Glück

Man kann bei einem Audihändler die Historie nachsehen lassen . Das ist einer der Bausteine um die tatsächliche Kilometerleistung eines Fahrzeugs zu überprüfen . Wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann , dass dem Käufer der Defekt (in diesem Fall : Ölverlust ) bereits beim Kaufabschluss bekannt war , muß er den Defekt reparieren oder das Fahrzeug zurücknehmen . Wenn die Laufleistung nach eingehender Prüfung , ich denke DEKRA reicht da nicht aus , glaubhaft erscheint und das Fahrzeug einem sonst zusagt , würde ich empfehlen es zu behalten und den Mangel durch den Verkäufer beheben lassen .

Themenstarteram 17. Januar 2013 um 23:15

Danke erstmal. Habe gott sei dank eine Rechtsschutzversicherung.

Werde mal abwarten was der freundliche morgen sagt. 17000€ ausgeben und dann noch ein größeren Schaden reparieren?

Ne danke. Habe den Händler heute angerufen. er hat es "runtergespielt" und gesagt er meldet sich morgen. Werde ihn im laufe des Tages anrufen und "Butter bei die Fische machen".

 

Entweder er übernimmt die Reperaturkosten oder wie du schon sagtest Rückgabe/Anwalt.

Themenstarteram 17. Januar 2013 um 23:17

War heute bei Audi die wollten mir "aus datenrechtlichen Gründen die Historie nicht rausgeben".

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Bei Problemen mit dem Auto hast Du 6 Monate Gewährleistung (der Händler muss kostenlos reparieren)

Theoretisch sind es sogar 24 Monate, wenn nichts anderes im Kaufvertrag steht. Allerdings muss man nach 6 Monaten als Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Während der ersten 6 Monate geht man davon aus, dass es so war. Praktisch sinds so zwar 6 Monate, aber man sollte die anderen anderthalb Jahre nicht unterschlagen, da man evtl. doch mal was nachweisen kann. :)

Themenstarteram 17. Januar 2013 um 23:19

Habe ja den Bescheinigung von Dekra mit der Bemerkung "Motor Ölfeucht".

Nicht das ich mir damit ein Beinchen gestellt habe. :-S

Im Kaufvertrag steht km/Leistung Tacho 125000 und tatsächliche km 125000. also damit garantiert er mir das er nichts an der Laufleistung getan hat.

Zitat:

Original geschrieben von ric1

Wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann , dass dem Käufer der Defekt (in diesem Fall : Ölverlust ) bereits beim Kaufabschluss bekannt war , muß er den Defekt reparieren oder das Fahrzeug zurücknehmen.

Der Verkäufer hat drei Versuche zum Reparieren. Erst danach muss gewandelt werden, wenn der Käufer es will. Man kann nicht sofort auf eine Rücknahme bestehen.

Zitat:

Original geschrieben von Quattro61

War heute bei Audi die wollten mir "aus datenrechtlichen Gründen die Historie nicht rausgeben".

Sie dürfen es nicht aushändigen aber sagen dürfen Sie für bzw wenn du glaubst am Tacho wurde gedreht dann müssen Sie Dir sogar sagen ob das sein "kann" !

Einfach nochmal freundlich Fragen! Eventuell mal nachder Nummer der Audi Hotline fragen;) dann bekommen die meist flinke Beine! :D

Zitat:

Original geschrieben von Quattro61

Habe ja den Bescheinigung von Dekra mit der Bemerkung "Motor Ölfeucht".

Nicht das ich mir damit ein Beinchen gestellt habe.

Wann wurde das festgestellt? Vor oder nach der Übergabe des Fahrzeuges an Dich?

Themenstarteram 17. Januar 2013 um 23:23

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Bei Problemen mit dem Auto hast Du 6 Monate Gewährleistung (der Händler muss kostenlos reparieren)

Theoretisch sind es sogar 24 Monate, wenn nichts anderes im Kaufvertrag steht. Allerdings muss man nach 6 Monaten als Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Während der ersten 6 Monate geht man davon aus, dass es so war. Praktisch sinds so zwar 6 Monate, aber man sollte die anderen anderthalb Jahre nicht unterschlagen, da man evtl. doch mal was nachweisen kann. :)

Also wenn deine Aussage stimmt, habe ich ja mit der Dekra Bescheinigung doch ein Beweis des Defekts. :-D

Naja. Hoffe wird alles gut gehen.

Bin mal gespannt was der nächste freundliche heute sagen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Quattro61

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

 

Theoretisch sind es sogar 24 Monate, wenn nichts anderes im Kaufvertrag steht. Allerdings muss man nach 6 Monaten als Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Während der ersten 6 Monate geht man davon aus, dass es so war. Praktisch sinds so zwar 6 Monate, aber man sollte die anderen anderthalb Jahre nicht unterschlagen, da man evtl. doch mal was nachweisen kann. :)

Also wenn deine Aussage stimmt, habe ich ja mit der Dekra Bescheinigung doch ein Beweis des Defekts. :-D

Naja. Hoffe wird alles gut gehen.

Bin mal gespannt was der nächste freundliche heute sagen wird.

Wenn der Mangel bei Übergabe bekannt war, ist es kein relevanter Mangel. Von daher: wann wurde das von der DEKRA bescheinigt? VOR oder NACH der Übergabe des Fahrzeuges? Das ist wichtig!

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Zitat:

Original geschrieben von ric1

Wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann , dass dem Käufer der Defekt (in diesem Fall : Ölverlust ) bereits beim Kaufabschluss bekannt war , muß er den Defekt reparieren oder das Fahrzeug zurücknehmen.

Der Verkäufer hat drei Versuche zum Reparieren. Erst danach muss gewandelt werden, wenn der Käufer es will. Man kann nicht sofort auf eine Rücknahme bestehen.

Was ist mit dem Rücktrittsrecht binnen X Tagen ?? ;)

...daher mein Tipp mit dem Anwalt, der weiß es GENAU!

Themenstarteram 17. Januar 2013 um 23:25

Motor Getriebe läuft aber astrein. Kein rattern, klackern etc.

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

 

Der Verkäufer hat drei Versuche zum Reparieren. Erst danach muss gewandelt werden, wenn der Käufer es will. Man kann nicht sofort auf eine Rücknahme bestehen.

Was ist mit dem Rücktrittsrecht binnen X Tagen ?? ;)

...daher mein Tipp mit dem Anwalt, der weiß es GENAU!

Klar... Anwalt weiss da besser Bescheid. Allerdings gibt es keinen einfachen Rücktritt vom Kaufvertrag. Er hat den Wagen doch nicht im Internet oder per Telefon bestellt, oder? Ein Rücktritt wäre noch möglich bei Kauf mit Audi Gebrauchtwagen Plus Programm oder bei Finanzierung. Aber bei Barzahlung geht ein Rücktritt grundsätzlich erstmal nicht so einfach. Auch bei einem Gewährleistungsfall nicht. Aber frag dazu einen Anwalt.

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