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Öllampe geht ständig an, Öl auf Minimalstand ! - 318i Touring, 2005

BMW 3er E46
Themenstarteram 3. September 2015 um 15:58

Hallo,

habe einen 318i Touring Schaltwagen von 2005 vom BMW Händler gekauft. 157.000 km. Nun musste er schon direkt nach dem Kauf, nach wenigen 100 km , zurück zum Händler, weil der Ölstand stark gefallen war und die Öllampe auf ORANGE leuchtete. Man habe nun alles geprüft (angeblich) und Öl aufgefüllt. Nach nun weiteren guten 800 km wieder Öllampe an. Wieder Minimalstand! Er verliert so erstmal kein Öl augenscheinlich. Er raucht auch nicht massiv. Er ruckelt wohl etwas beim Fahren.

Eine Ventildeckeldichtung wäre wohl vor kurzem gewechselt worden!

Nun soll der Wagen wieder in die Werkstatt. BMW-Fachwerkstatt. Habe wieder schriftlich alles festgehalten und sie drauf hingewiesen, dass das der zweite Nachbesserungsversuch innerhalb von 3 Wochen ist. Und dass sie dringend mal vorsorglich die Kurbelwellengehäuseentlüftung kontrollieren sollten! Und das der Wagen ruckelt. Fotos vom jeweiligen Leuchten der Warnlampe mit KM-Stand und laufendem Motor habe ich natürlich auch gemacht!

Was habt Ihr für Erfahrungen: Wo bleibt das Öl? Fahre zu 80 Prozent Landstaße: 12 km hin und 12 km zurück!

Wagen wurde vor 3-4 Wochen gekauft!

Danke!

Beste Antwort im Thema

Vermutlich, wie bei vielen N42 motoren, sind die VSD (ventilschaftdichtungen) verschlissen.

Fahr ihn mal warm und laß ihn dann ein paar minuten im standgas laufen.

Wenn er dann anfängt ausm auspuff bläulich zu qualmen, zb beim losfahren, dann ist das ein indiz dafür.

Die KGE ist natürlich auch ein kandidat.

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Vermutlich, wie bei vielen N42 motoren, sind die VSD (ventilschaftdichtungen) verschlissen.

Fahr ihn mal warm und laß ihn dann ein paar minuten im standgas laufen.

Wenn er dann anfängt ausm auspuff bläulich zu qualmen, zb beim losfahren, dann ist das ein indiz dafür.

Die KGE ist natürlich auch ein kandidat.

Themenstarteram 3. September 2015 um 16:12

Zum Glück Gewährleistung und zusätzlich Garantieversicherung! Und ich habe aus Erfahrung alles gut und schriftlich dokumentiert!

am 3. September 2015 um 16:55

Wenn's ganz dumm kommt, bekommst du weder über die Gewährleistung noch über die Garantieversicherung wirklich viel.

Versicherungen drücken sich eh gerne vor dem Bezahlen und bei der Gewährleistung wird auch betrachtet, ob es ein übliches Verschleißproblem ist.

Themenstarteram 3. September 2015 um 17:40

Naja,

es wurde mir verschwiegen, dass der Vorbesitzer den Wagen wegen diverser Mängel und gleicher Probleme, von denen ich jetzt berichte, nach 2 Wochen wieder dort abgegeben hat und den Kaufpreis erstattet bekam. Ich habe den nämlich mal angerufen.

Das habe ich dann dem Händler auch schriftlich mitgeteilt.

Die Mängel waren somit bei Übergabe nicht nur schon vorhanden, sondern auch bekannt und wurden mir, trotzt Nachfrage bezüglich möglicher Mängel und zum Vorbesitzer usw verschwiegen.

Zur Not habe ich ne super Rechtsschutz und nen Top Rechtsanwalt.

Zitat:

@SuperIngo112 schrieb am 3. September 2015 um 19:40:17 Uhr:

Naja,

es wurde mir verschwiegen, dass der Vorbesitzer den Wagen wegen diverser Mängel und gleicher Probleme, von denen ich jetzt berichte, nach 2 Wochen wieder dort abgegeben hat und den Kaufpreis erstattet bekam. Ich habe den nämlich mal angerufen.

Das habe ich dann dem Händler auch schriftlich mitgeteilt.

Die Mängel waren somit bei Übergabe nicht nur schon vorhanden, sondern auch bekannt und wurden mir, trotzt Nachfrage bezüglich möglicher Mängel und zum Vorbesitzer usw verschwiegen.

Zur Not habe ich ne super Rechtsschutz und nen Top Rechtsanwalt.

Dann gibt es nur eine möglichkeit......gib die karre zurück .

Und das nächste mal nimm gleich nen 6 zylinder ;)

Oder lass dir vom Händler Summe x auszahlen und lass es reparieren. BMWfarid kann dir da für nen schmalen Taler weiterhelfen.

Was ist das denn für ne miese Masche von dem Händler. Der geht ja mal richtig auf "dumm Fang".

Mahlzeit. Ein BMW Händler verkauft also noch E46? Hut ab. Bei einem Jahr Gewährleistung ein ziemliches Risiko. Aber ich finde gut, wie du die Sache handelst. Alles dokumentieren, den Vorbesitzer anrufen. Auf den Kopf bist du nicht gefallen. Da können sich hier einige im Forum mal ne Scheibe abschneiden.

Wie dem auch sei: Ich würde den Kauf auch rückgängig machen. Schon weil der Händler dich (absichtlich) verarschen wollte. So wird es wenigstens keine Verkaufsprämie für den Verkäufer.

Die Vierzylinder sind eh nicht berühmt für irgendwas, dann doch lieber ein 320i M54. Oder halt größer, je nach Vorliebe. Der kann alles irgendwie besser und ist äußerst unauffällig.

mfg und alles Gute

am 3. September 2015 um 20:10

Zitat:

@SuperIngo112 schrieb am 3. September 2015 um 19:40:17 Uhr:

Naja,

es wurde mir verschwiegen, dass der Vorbesitzer den Wagen wegen diverser Mängel und gleicher Probleme, von denen ich jetzt berichte, nach 2 Wochen wieder dort abgegeben hat und den Kaufpreis erstattet bekam. Ich habe den nämlich mal angerufen.

Das habe ich dann dem Händler auch schriftlich mitgeteilt.

Die Mängel waren somit bei Übergabe nicht nur schon vorhanden, sondern auch bekannt und wurden mir, trotzt Nachfrage bezüglich möglicher Mängel und zum Vorbesitzer usw verschwiegen.

Zur Not habe ich ne super Rechtsschutz und nen Top Rechtsanwalt.

Oh, das könnte argumentativ trotzdem schwierig werden.

Wenn die Werkstatt wegen der vom Vorbesitzer gerügten Probleme eine Reparatur durchgeführt hat und nach Prüfung/Probefahrt davon ausgehen konnte, dass die Mängel nicht mehr bestehen, ist der Vorwurf der Arglist recht schnell haltlos.

Die kurze Haltedauer des Vorbesitzers hättest du üblicherweise durch einen Blick in die Fahrzeugpapiere feststellen können. Oder wurde dieser verweigert?

Der ADAC hat das Thema Verschleiß und Mangel hier an exemplarischen Urteilen betrachtet. Wenn man sich das mal anschaut, dann stellt man fest, dass viele Gerichte die Grenze zum Mangel recht hoch legen.

Beim Rücktritt musst du als Käufer den Vorteil ausgleichen, den du durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hast. Du bekommst daher üblicherweise nicht den vollen Kaufpreis zurück.

Zitat:

@Micha30952 schrieb am 3. September 2015 um 22:10:39 Uhr:

Zitat:

@SuperIngo112 schrieb am 3. September 2015 um 19:40:17 Uhr:

Naja,

es wurde mir verschwiegen, dass der Vorbesitzer den Wagen wegen diverser Mängel und gleicher Probleme, von denen ich jetzt berichte, nach 2 Wochen wieder dort abgegeben hat und den Kaufpreis erstattet bekam. Ich habe den nämlich mal angerufen.

Das habe ich dann dem Händler auch schriftlich mitgeteilt.

Die Mängel waren somit bei Übergabe nicht nur schon vorhanden, sondern auch bekannt und wurden mir, trotzt Nachfrage bezüglich möglicher Mängel und zum Vorbesitzer usw verschwiegen.

Zur Not habe ich ne super Rechtsschutz und nen Top Rechtsanwalt.

Oh, das könnte argumentativ trotzdem schwierig werden.

Wenn die Werkstatt wegen der vom Vorbesitzer gerügten Probleme eine Reparatur durchgeführt hat und nach Prüfung/Probefahrt davon ausgehen konnte, dass die Mängel nicht mehr bestehen, ist der Vorwurf der Arglist recht schnell haltlos.

Die kurze Haltedauer des Vorbesitzers hättest du üblicherweise durch einen Blick in die Fahrzeugpapiere feststellen können. Oder wurde dieser verweigert?

Der ADAC hat das Thema Verschleiß und Mangel hier an exemplarischen Urteilen betrachtet. Wenn man sich das mal anschaut, dann stellt man fest, dass viele Gerichte die Grenze zum Mangel recht hoch legen.

Beim Rücktritt musst du als Käufer den Vorteil ausgleichen, den du durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hast. Du bekommst daher üblicherweise nicht den vollen Kaufpreis zurück.

hallo

wenn du wirklich eine gute RS Vers und nen top - Anwalt hast wie du schreibst, frag ich mich wirklich was du hier noch Neues hören willst.

Die Sache ist doch so wenn es wirklich so gelaufen ist wie geschildert und das Auto wurde schon mal wegen "verdeckter Mängel" = gleich arglistige Täuschung - vom gleichen Händler ohne wenn und aber zurückgenommen gibts für dich doch nur den gleichen Weg: Zum Händler gehem die Karre hinstellen und die Hand aufhalten bis der Kaufpreis drauf ist. Läuft das nicht so glatt, die Sache dokumetieren und umgehend RS Vers anrufen, Schaden melden und auf dem direkten Weg zum "top Anwalt"

Dadurch daß du die Vorgeschichte bereits kennst bist du gegen den Händler in einer guten Position, denn der weiß ganz genau daß er die falschen Karten in der Hand hält. Wird vermutlich ohne Gerichtsverhandlung ablaufen wenn der Anwalt die richtigen Register zieht. Nur darauf kommts an. Das alles natürlich nur - und erst dann, wenn der Händler auf stur schaltet. Macht er aber nicht weil er den Ausgang der Geschichte bereits kennt. Rücktritt vom Vertrag, Kaufgegenstand gegen bar zurück.

Ich hatte in meiner nunmehr über 40 - jährigen Fahrpraxis schon einige ähnlich gelagerte Fälle mit kaufen und zurücktreten die alle ohne Nachteile für mich gelaufen sind. Laß dich jetzt nicht auf selbsternannte Juristen ein die mit Kinkerlitzchen wie Abzüge vom Kaufpreis warnen, bzw. dir raten das Auto reparieren zu lassen - alles Kacke. Dieser Motor ist durchgelutscht, vermutlich angefangen bei den Ventilschftdichtungen bis runter zu den Kolbenringen. Vermutlich ist das Ding auch schon mit zu geringem Ölstand gefahren worden, da kündigt sich ein handfester Totalschaden an wie schon einige richtige Antworten hier auch sagen. Das Warmlaufen lassen im Stand und dann richtig blasen zu lassen ist die eine Möglichkeit - beim fahren im großen Gang mit wenig Drehzahl un dann beschleunigen die andere um einen Kolbenkipper zu hören : ganz kurz ein klopfendes Klingeln und eine blaue Wolke. Wie gesagt, Hände weg von diesem Auto - vergiß es. Die Reparatur kostet mehr als der Wagen noch wert ist. Verhältnismäßig.

mfG

Zitat:

@Micha30952 schrieb am 3. September 2015 um 22:10:39 Uhr:

Zitat:

@SuperIngo112 schrieb am 3. September 2015 um 19:40:17 Uhr:

Naja,

es wurde mir verschwiegen, dass der Vorbesitzer den Wagen wegen diverser Mängel und gleicher Probleme, von denen ich jetzt berichte, nach 2 Wochen wieder dort abgegeben hat und den Kaufpreis erstattet bekam. Ich habe den nämlich mal angerufen.

Das habe ich dann dem Händler auch schriftlich mitgeteilt.

Die Mängel waren somit bei Übergabe nicht nur schon vorhanden, sondern auch bekannt und wurden mir, trotzt Nachfrage bezüglich möglicher Mängel und zum Vorbesitzer usw verschwiegen.

Zur Not habe ich ne super Rechtsschutz und nen Top Rechtsanwalt.

Oh, das könnte argumentativ trotzdem schwierig werden.

Wenn die Werkstatt wegen der vom Vorbesitzer gerügten Probleme eine Reparatur durchgeführt hat und nach Prüfung/Probefahrt davon ausgehen konnte, dass die Mängel nicht mehr bestehen, ist der Vorwurf der Arglist recht schnell haltlos.

Die kurze Haltedauer des Vorbesitzers hättest du üblicherweise durch einen Blick in die Fahrzeugpapiere feststellen können. Oder wurde dieser verweigert?

Der ADAC hat das Thema Verschleiß und Mangel hier an exemplarischen Urteilen betrachtet. Wenn man sich das mal anschaut, dann stellt man fest, dass viele Gerichte die Grenze zum Mangel recht hoch legen.

Beim Rücktritt musst du als Käufer den Vorteil ausgleichen, den du durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hast. Du bekommst daher üblicherweise nicht den vollen Kaufpreis zurück.

Das ist ein sogenannter "verdeckter Mangel = arglistige Täuschung des Käufers = Betrug"

Themenstarteram 4. September 2015 um 12:24

War gerade beim Händler. Sie haben Öl aufgefüllt und ich soll das 800km beobachten ob das dann wieder bei Minimal steht. Merkwürdig. Sie sagten, sie hätten vor 3 Wochen alles geprüft und können so nix finden.

am 4. September 2015 um 12:31

Frist zur Nachbesserung setzen und bei ausbleibendem Erfolgt dann einfach zurücktreten.

Sonst geht wieder der Streit los mit der Anrechnung der gefahrenen Kilometer.

Die wollen sicher nur Zeit schinden. Bleib am Ball.

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