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Ölwechsel bei meinem Seat Leon FR 1.4 e-HYBRID
Hallo Zusammen,
ich fahre nun seit einem Jahr den neuen Seat Leon PHEV, da es ein Leasingfahrzeug ist und in einen Monat der Ölwechsel ansteht, möchte ich gerne eure Meinung einholen.
Ich habe mich bei Seat selber erkundigt und gefragt ob der Ölwechsel zwingend bei einer Vertragswerkstatt gemacht werden muss. Daraufhin wurde mir geantwortet das dies nicht nötig ist und auch bei ATU gemacht werden kann sofern dies nach Herstellervorgaben passiert.
Bei ATU gibt es 2 verschiedene Möglichkeiten: Ölwechsel inkl. Ölfilter oder nur Ölwechsel.
Ich bin mir nicht sicher ob ich es bei ATU machen lasse, da ich bedenken habe bei der Fahrzeug Rückgabe.
Hat hier jemand Erfahrung?
Vielen Dank
Gruß
Johnbe
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39 Antworten
Passt vielleicht ganz gut hier hin. Macht es vielleicht Sinn beim Leasingfahrzeug den ersten Ölwechsel etwas zu überziehen (um vielleicht 2 Wochen), damit der nächste Ölwechsel vor Rückgabe noch nicht fällig ist? Gibt es da Erfahrungen?
Zitat:
@Amok83 schrieb am 10. November 2021 um 14:35:09 Uhr:
Passt vielleicht ganz gut hier hin. Macht es vielleicht Sinn beim Leasingfahrzeug den ersten Ölwechsel etwas zu überziehen (um vielleicht 2 Wochen), damit der nächste Ölwechsel vor Rückgabe noch nicht fällig ist? Gibt es da Erfahrungen?
Da wäre ich vorsichtig. In den Rücknahmebedingungen steht klar drin, dass fälliger Ölservice/Inspektion im Rückgabemonat nach Kilometerintervall < 1.000 km als "Nicht akzeptierter Gebrauchszustand" gelten.
Da steht: "Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) gemäß Serviceheft/Inspektionsvorgaben des Herstellers in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb."
Da der Hybrid nach einem Jahr bereits zum Ölwechsel muss und nach 2 Jahren zur Inspektion, dürfte ein Verzögern der Wartungen bei 24 Monatsleasing Unsinn sein, man kommt nicht drumherum.
Ölfilter gehört dazu, sonst kannst es gleich lassen.
Zitat:
@Johnbe1 schrieb am 10. November 2021 um 12:19:30 Uhr:
Hallo Zusammen,
ich fahre nun seit einem Jahr den neuen Seat Leon PHEV, da es ein Leasingfahrzeug ist und in einen Monat der Ölwechsel ansteht, möchte ich gerne eure Meinung einholen.
Ich habe mich bei Seat selber erkundigt und gefragt ob der Ölwechsel zwingend bei einer Vertragswerkstatt gemacht werden muss. Daraufhin wurde mir geantwortet das dies nicht nötig ist und auch bei ATU gemacht werden kann sofern dies nach Herstellervorgaben passiert.
Bei ATU gibt es 2 verschiedene Möglichkeiten: Ölwechsel inkl. Ölfilter oder nur Ölwechsel.
Ich bin mir nicht sicher ob ich es bei ATU machen lasse, da ich bedenken habe bei der Fahrzeug Rückgabe.
Hat hier jemand Erfahrung?
Vielen Dank
Gruß
Johnbe
Ein Ölwechsel sollte immer mit Filter gemacht werden. Vor allem wenn es der erste ist.
Zu ATU hat jeder seine eigene Meinung, ansonsten um kosten zu senken kannst auch deinen Händler fragen ob du das Öl und den Filter selber mitbringen darfst.
Dann gehen die kosten deutlich runter.
Zitat:
@Johnbe1 schrieb am 10. November 2021 um 12:19:30 Uhr:
(...) und auch bei ATU gemacht werden kann sofern dies nach Herstellervorgaben passiert.
Dazu sollte man die Herstellervorgaben sehr genau prüfen. Sollten dort Posten wie "Kontrolle auf Updates" oder "Kontrolle nach Rückrufen" enthalten sein, kann ATU diese Vorgaben nicht erfüllen.
Ich meine mich zu erinnern, dass es bei Hyundai/Kia solche Vorgaben an die Wartung gibt.
Ganz generell muss man bei Leasing natürlich auch fragen: Steht es einem Nutzer überhaupt zu solche Entscheidungen über das Eigentum anderer zu treffen? Nichteinhaltung der Wartungsvorgaben hat schließlich deutliche Auswirkungen auf die Garantie und letztlich wohl auch auf den Wert des Fahrzeugs.
Das ist sehr leicht zu beantworten: Nein, es steht dem Nutzer nicht zu. Der Nutzer hat sich nach den gegebenen Vorgaben zu verhalten.
Zitat:
@griwer schrieb am 11. November 2021 um 09:02:27 Uhr:
Das ist sehr leicht zu beantworten: Nein, es steht dem Nutzer nicht zu. Der Nutzer hat sich nach den gegebenen Vorgaben zu verhalten.
Der TE hat im ersten Post direkt dazu geschrieben das laut Nachfrage das i.O. geht.
@TE
Ich würd mir die Aussage schriftlich geben lassen und dann bei ATU ggf. Nachfragen und einen Nachweis fordern der den Service nach Herstellerangabe bestätigt.
Danach solltest du soweit safe sein.
Um aber ehrlich zu sein ist dieser Aufwand wahrscheinlich größer als einfach zum Händler zu fahren.
Wie schonmal geschrieben, fragen ob du die Teile mitbringen kannst dann ist es deutlich günstiger.
Wie du selbst schreibst: "laut Nachfrage" ;-) Ansonsten siehst du es ganz richtig. So etwas immer schriftlich geben lassen. Nicht dass sich am Schluß niemand daran erinnern kann ;-)
Zu der Werkstattkette mit den 3 Buchstaben und "Service nach Herstellervorgaben" ein kleines Beispiel: Bei einem SEAT wurde die Garantie abgelehnt weil der letzte Service nicht nach Herstellervorgaben gemacht wurde. Wie man darauf gekommen ist? Auf der Rechnung war keine neue Ablassschraube vermerkt. Somit nicht nach Herstellervorgaben.
Nur mal so als Beispiel.
Warum wollt ihr nicht in die Vertragswerkstatt? Den teuersten Posten (Öl) darfst du doch selber mitbringen. Also von dem her ist dann der Wechsel nicht mehr sooo teuer.
Und Ölwechsel am besten immer mit Filter machen. Der Filter plus Ablassschraube kosten nicht die Welt.
@Amok83 gerade beim Leasing, wo es arg um Folgekosten geht, wäre ich mit Serviceüberzug vorsichtig. Du hast ne gewisse Toleranz z.B. wenn du keinen Termin bekommen hast oder so, aber absichtlich die Zeit strecken kann auch nach hinten losgehen. Warum hast du dann kein Wartungspaket abgeschlossen wenn dir die einmaligen kosten zu hoch sind? Denn nen anderen Grund kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
@Alexiususus
Wartungspaket wäre in Summe teurer als die Kosten bei Auftreten selber zu tragen. War jetzt auch mal mehr als Gedankenexperiment gedacht. Diverse Sachen sind bei Rückgabe ja durchaus ok, wenn nicht bereits überfällig. Reifen mit 2mm Profil sind z.B. in Ordnung.
Einfach nen Fiat Uno leasen, dann muss man nicht pfennigfuchsen.... wenns daran hängt ist es ja witzlos selber schuld wer es sich nicht leisten will das auto das man fahren will zu unterhalten wenn man schon kein bock hat es zu kaufen
Zitat:
@Nuklearerfeuersturm schrieb am 11. November 2021 um 21:07:09 Uhr:
Einfach nen Fiat Uno leasen, dann muss man nicht pfennigfuchsen.... wenns daran hängt ist es ja witzlos selber schuld wer es sich nicht leisten will das auto das man fahren will zu unterhalten wenn man schon kein bock hat es zu kaufen
Hast du Paypal? Ich würde dich gerne mit 5€ belohnen für deine unsinnig Antwort. Von irgendwas musst du schließlich auch leben...
Zitat:
@Amok83 schrieb am 11. November 2021 um 14:50:32 Uhr:
@Alexiususus
Wartungspaket wäre in Summe teurer als die Kosten bei Auftreten selber zu tragen. War jetzt auch mal mehr als Gedankenexperiment gedacht. Diverse Sachen sind bei Rückgabe ja durchaus ok, wenn nicht bereits überfällig. Reifen mit 2mm Profil sind z.B. in Ordnung.
Ich wär bei sowas auch lieber Vorsichtig. Am Ende musst du drauf zahlen und hast nichts gewonnen.
Ich hab aber mal meine Freundin gefragt die bei einem Hersteller mit Stern arbeitet.
Dein vorhaben machen sehr viele dort. Die zeitliche Überziehung ist anscheinend gar nicht so dramatisch da erlischt die Garantie glaub erst nach 2 Monaten, die KM sind hingegen viel extremer. Da erlischt die Garantie nach 1200km.
Aber Vorsicht, anderer Hersteller und sie ist vor ein paar Jahren von PKW zu LKW gewechselt weswegen sich die Zahlen ggf. geändert haben könnten.
Unterm Strich sollte man aber auch an das Auto und ggf. an den nachfolgenden Besitzer denken (meine Meinung). Obwohl ein zeitlicher Überzug find ich nicht so bedenklich, ein KM Überzug denke ich mal ist viel gravierender.
Zitat:
@griwer schrieb am 11. November 2021 um 10:40:31 Uhr:
Wie du selbst schreibst: "laut Nachfrage" ;-) Ansonsten siehst du es ganz richtig. So etwas immer schriftlich geben lassen. Nicht dass sich am Schluß niemand daran erinnern kann ;-)
Zu der Werkstattkette mit den 3 Buchstaben und "Service nach Herstellervorgaben" ein kleines Beispiel: Bei einem SEAT wurde die Garantie abgelehnt weil der letzte Service nicht nach Herstellervorgaben gemacht wurde. Wie man darauf gekommen ist? Auf der Rechnung war keine neue Ablassschraube vermerkt. Somit nicht nach Herstellervorgaben.
Nur mal so als Beispiel.
Genau an sowas habe ich gedacht.
Die winden sich mit allen mitteln aus der Garantie raus, am Ende greift die Garantie beim Motorschaden weil der Scheibenwischer nicht komplett eingeklipst war (übertrieben gesagt).