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Ölwechsel kurz vor Inspektion: wie sinnvoll?

VW T-Cross C1
Themenstarteram 27. Juli 2022 um 6:34

Guten Tag zusammen.

Mein T-Cross (gekauft Nov. 21) zeigt nach 24.000 Km, dass ein Ölwechsel fällig ist.

Die erste Inspektion sollte bei 30.000 Km erfolgen.

Wie sinnvoll ist der Wechsel kurz vor der Inspektion?

Und vorallem, verliere ich die Neuwagengarantie, wenn ich mit dem Ölwechsel bis zur Inspektion warte?

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30 Antworten

Die Neuwagengarantie ist an die zeitgerechte Durchführung der Ölwechsel- und Inspektionsintervalle gebunden. Sollte das persönliche Fahrprofil eine starke zeitliche Trennung beider Termine ergeben, sind getrennte Werkstättenbesuche dringend geboten.

Läge nur eine kurze Frist dazwischen, könnte man den Inspektionsservice ja vorziehen. Bei mir beispielsweise sind es derzeit lediglich ca. 35 Tage. Mal sehen.

Gerade bei Fahrzeugen aus dem VAG-Konzern kann man bezüglich der Neuwagengarantie nur dazu raten, alle Fristen penibelst einzuhalten. Selbst ein Tag später als vorgegeben, kann ggfs. in Folge zu Problemen (beispielsweise Kulanzablehnung) führen.

Den Ölwechsel könnte man auch preisgünstig in einer freien (Meister-) Werkstatt (oder ATU) erledigen, die Inspektion würde ich aber dann bei VW machen lassen.

Zitat:

@JosephConrad schrieb am 27. Juli 2022 um 09:55:35 Uhr:

Den Ölwechsel könnte man auch preisgünstig in einer freien (Meister-) Werkstatt (oder ATU) erledigen, die Inspektion würde ich aber dann bei VW machen lassen.

....würde ich aber während der Garantiezeit nicht machen. Lieber in die Vertragswerkstatt.

Zitat:

 

....würde ich aber während der Garantiezeit nicht machen. Lieber in die Vertragswerkstatt.

Solange die Werkstatt ein meistergeführter Innungsbetrieb ist gibt es keine Probleme. Große Verleiher wie z. B. Sixt oder auch Europcar lassen wenn notwendig Ölwechsel und Inspektionen bei ATU oder ähnlichen Ketten machen. Ich plädiere bei Neuwagen die Inspektion bei VAG zu machen, weil im Problemfall die Abwicklung schlicht einfacher ist. Aber wie gesagt, rechtlich macht es keinen Unterschied. Es sei denn im Leasingvertrag steht was anderes :)

Ölwechsel würde ich machen lassen geht ja relativ schnell und du kannst darauf warten.Von den Kosten her ist es das Gleiche mit oder ohne Inspektion.

Vor allem bist du auf der sicheren Seite falls etwas sein sollte.

Zitat:

@JosephConrad schrieb am 27. Juli 2022 um 13:53:57 Uhr:

 

 

Solange die Werkstatt ein meistergeführter Innungsbetrieb ist gibt es keine Probleme.

Leider doch, persönlich in der Familie erlebt. Garantiefall abgelehnt weil Inspektion in einer Freien Werkstatt gemacht worden ist, auch wenn der Gesetzes- Text etwas anderes sagt. Dennoch würde ich persönlich nie zu ATU gehen und VW Werkstätten zu Freien Werkstätten sind die preislichen Unterschiede in meiner Gegend gering.

Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.....

Ein Garantiefall wurde abgelehnt? Das klingt ziemlich unglaublich, sofern nicht nachweislich etwas verpfuscht wurde. Was wurde denn genau abgelehnt?

Kann man die Ölwechselwarnung nicht einfach zurückstellen? Ölwechsel wird ohnehin völlig überbewertet. Das würde ich bei der fälligen Inspektion mit machen lassen. Es sei denn, das Öl ist schwarz vom Kurzstreckenbetrieb.

Ja, natürlich kann man die Ölwechselwarnung selber per Knopfdruck zurückstellen. Wie schon geschrieben, verfällt bei verspätetem Ölwechsel allerdings, zumindest teilweise den Motor betreffend, die Neuwagengarantie. Die Konditionen zur Neuwagengarantie können hier unter "Download Details zur Neuwagengarantie" nachgelesen werden. Insbesondere Punkt 4 und 5 sind relevant.

Unabhängig von dieser Warnmeldung im KI ist VW durchaus in der Lage einen verspäteten Ölwechsel festzustellen.

Wer beim VW Betrieb Kosten sparen will, klärt ab, ob gegenbenenfalls eigenes Motoröl (in ungeöffnetem Originalbehälter mit entsprechender Norm 50800/50900) mitgebracht werden kann.

Wo steht das?

Das ist gar nicht möglich, weil aus einem unterlassenen Ölwechsel nicht direkt ein Schaden resultiert. Und wenn zum Zeitpunkt des Garantieanspruchs gar kein Schaden vorliegt, dann muss der Hersteller leisten. Lasst euch doch nicht verrückt machen...

Zitat:

@Twinni schrieb am 27. Juli 2022 um 16:23:09 Uhr:

Ein Garantiefall wurde abgelehnt? Das klingt ziemlich unglaublich, sofern nicht nachweislich etwas verpfuscht wurde. Was wurde denn genau abgelehnt?

Zylinderkopf defekt. VW veranlasst eine "Ölanlyse". Diese ergab, dass das letzte eingefüllte Öl von der von VW geforderten Norm abweicht. Fahrzeug stand noch fast zwei Jahre defekt beim Händler bis das Gericht letztendlich entschieden hat, das VW nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Beim Service jeden Cent sparen zu wollen, kann auch sehr teuer werden.

Und dafür war die Werkstatt verantwortlich? Die haben das falsche Öl einegfüllt? Dann müsste die Werkstatt auch in Regress genommen werden. Das hat dann mit freier Werkstatt nichts zu tun, sondern ist schlicht justiziabler Pfusch.

Zitat:

@JosephConrad schrieb am 27. Juli 2022 um 22:27:30 Uhr:

Und dafür war die Werkstatt verantwortlich? Die haben das falsche Öl einegfüllt? Dann müsste die Werkstatt auch in Regress genommen werden. Das hat dann mit freier Werkstatt nichts zu tun, sondern ist schlicht justiziabler Pfusch.

Die Beweislast liegt hier beim Kunden. Der Kunde muss beweisen, dass die Werkstatt oder Öllieferant etc. Schuld sind. Die Werkstatt kann z.B. behaupten, dass diese nicht den letzten Ölwechsel gemacht hat oder behaupten das Richtige Öl verwendet zu haben. Das zu beweisen ist nahezu unmöglich.

Themenstarteram 28. Juli 2022 um 5:13

Danke für die Antworte.

Verstehe ich es richtig, dass bei der Inspektion kein Ölwechsel gemacht wird?

Und wie lange nach der Warnung "Ölwechsel fällig" ist noch acceptable den durchzuführen ohne Bedenken zu haben, dass die Garantie entfallen wird?

Einfach mal in die Werkstatt fahren und reden über das Problem. Gemeinsam kann man immer eine Lösung finden, anstatt über dritte nur zu mutmaßen. Und bei ner guten Dialogannahme bekommt man immer alles schriftlich, für den Fall der Fälle.

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