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Offener Kat Unfall
Servus,
Habe eine kurze Frage.
Ich hatte vor ein paar Tagen ein Unfall mit meinem Auto.
Schilderung: Ein Kumpel von mir ist vor mir gefahren es hat geschneit es war also glatt. Abstand leider nur so gehalten wie bei normalen Wetter. 2 Rehe laufen auf die Fahrbahn, er bremst ich auch. Jedoch rutsche ich und konnte nicht mehr bremsen und rammte ihn hinten. Er leitete mich weiter auf die gegenfahrbahn und dann in einen Baum. Auto vorne alles kaputt.
Nun meine Frage?.
Ich habe an meinem Auto den Kat ein wenig geöffnet direkt am Katalysator damit das Auto halt ein kleinen Tick mehr Sound hat. Jetzt wurde ein Gutachter eingeschaltet.
Denkt ihr er merkt das dass der Kat auf ist (ist wirklich nur ein kleiner Spalt) bzw. schaut der auch da wirklich nach wenn vorne an der Vorderstoßstange alles kaputt ist. Und wenn er es merkt bezahlt trotzdem die Versicherung? Da es ja eigentlich kein Grund für den Unfall ist.
Danke schonmal für eure Antwort.
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75 Antworten
Wer hat den Gutachter eingeschaltet?
Und hast Du Vollkasko Versicherung?
Zitat:
@UTrulez schrieb am 2. Januar 2021 um 08:21:34 Uhr:
https://www.kennzeichenbox.de/.../erloschene-betriebserlaubnis
Hat er gefragt, ob die Betriebserlaubnis erloschen ist, oder ob der Gutachter die Manipulation bemerkt.
Immer diese Schlaumeier.
Macht den jungen nicht verrückt.
Der Gutachter schaut sich den Schaden an, und ist nicht am Kat interessiert.
Und im übrigen steht der Katalysator nicht im Zusammenhang des Unfalls.
PS: klang bekommt man doch nicht am Kat....
Ich gehe mal davon aus dass es sich um einen Vollkaskoschaden handelt. Der Gutachter ermittelt die Schadenhöhe, nicht den Zustand des Kats.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Januar 2021 um 08:54:40 Uhr:
Macht den jungen nicht verrückt.
Der Gutachter schaut sich den Schaden an, und ist nicht am Kat interessiert.
Und im übrigen steht der Katalysator nicht im Zusammenhang des Unfalls.
PS: klang bekommt man doch nicht am Kat....
Der geöffnete oder manipulierte Kat mag sicher auf den Unfall keine Auswirkung gehabt haben.
Wenn aber dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wird es nicht nur kein Geld von der Versicherung geben, sondern auch noch andere gewaltige Probleme.
Wenn der Gutachter sich den Kat anguckt, fress ich nen Besen
Zur Ermittlung der Schadenhöhe beim Frontschaden schaut sich ein Gutachter auch an, was unter dem Auto nach hinten gestaucht wurde. Er wird sich also den Abgasstrang anschauen und – wenn er gewissenhaft arbeitet – den manipulierten Kat sehen. Ist am Abgasstrang ein Unfallschaden, wird er den vorher schon kaputten Kats in der Schadenhöhe berücksichtigen. Da der Unfall nicht mit dem Kat in Zusammenhang steht, passiert versicherungstechnisch sonst nichts. Dass das Auto keine Betriebserlaubnis mehr hatte, wird er aber vermerken.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 02. Jan. 2021 um 09:23:02 Uhr:
Wenn aber dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wird es nicht nur kein Geld von der Versicherung geben, sondern auch noch andere gewaltige Probleme.
Nein wird es nicht.
Man müsste auch erstmal feststellen, ob die BE erloschen ist.
Freiberufliche Gutachter können das in der Regel nicht.
Da müsste dann ein aaS, PI oder anderer staatlich vereidigter SV.
Auch ein freiberuflicher Gutachter kann feststellen, dass der Abgasstrang nicht dicht ist, das kann sogar der Polizeibeamte vor Ort. Sobald eine Verschlechterung der Geräusch- und Abgaswerte zu erwarten ist (das ist bei Änderungen am Abgasstrang immer der Fall) sieht die StVO ein Erlöschen der BE vor.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 2. Januar 2021 um 09:26:34 Uhr:
Wenn der Gutachter sich den Kat anguckt, fress ich nen Besen
Und das nach der Völlerei zu Weihnachten! Ich gehe da eher mit Bischerl der, vermutlich unabhängig deiner Antwort, nach dir geschrieben hat.
Ich bin vom Fach, allerdings kein Prüfingenieur. Bin mir aber sicher, dass ich das Auto von unten anschaue da es ja durch die Pampa ging ( zumindest denke ich, dass der Baum dort stand). Zudem sitzt der Kat motornah und im Bereich der Knautschzone. Wenn ich also diesen Bereich kontrolliere werfe ich unbedingt einen Blick auf den Kat. Im besten Fall werte ich ein gebohrtes Loch als Entwässerung, ansonsten fällt die „Modifikation „ definitiv auf. Wie ich damit umgehe steht in den Sternen!
Gruß und guten Appetit ?? ( im Original ein Smiley)
Ich bin jetzt nicht vom Fach...aber
a.) Könnte ich mir bei dem Unfall schon vorstellen, daß sich der Gutachter den KAT anschaut. Nicht, weil er eine Manipulation vermutet, sondern weil er eventuell von dem Unfall beschädigt sein könnte und somit in das Gutachten mit einfließt.
Und
b.) Der TE schreibt von " öffnen" und " Spalt" , nicht von einem Bohrloch.
Könnte das nicht auch von dem Unfall her stammen? Wer könnte das zu 100% ausschließen?
an den TE ...
Jetzt mach dich aber Mal nicht so verrückt...ich kann mir nicht vorstellen das wegen dem was kommt.
einen spalt der mit der flex gemacht wurde kann man aber schon von einem riss vom aufprall unterscheiden
ebeso dürfte kurz nach dem unfall kaum rost am riss vorhanden sein, wenn die flex da schon vor wochen oder gar monaten dran war wird da erheblich mehr dran sein und darauf hin weisen dass der spalt schon länger vorhanden ist
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 2. Januar 2021 um 11:17:29 Uhr:
einen spalt der mit der flex gemacht wurde kann man aber schon von einem riss vom aufprall unterscheiden
ebeso dürfte kurz nach dem unfall kaum rost am riss vorhanden sein, wenn die flex da schon vor wochen oder gar monaten dran war wird da erheblich mehr dran sein und darauf hin weisen dass der spalt schon länger vorhanden ist
Um die Frage von vielen hier zu beantworten. Ich habe nichts gebohrt oder geschnitten. Es sind lediglich nur 2 Schrauben leicht gelöst worden mehr nicht.